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Fatwa zu Goldkauf


AlMurabit

Empfohlene Beiträge

Nr 5699

Thema Goldkauf und -handel auf der Zukunfts-Warenbörse

Datum 25.01.2006

 

Frage

Mein Interesse richtet sich lediglich auf das Investieren in Gold, das heißt das Kaufen von Gold und dessen langfristiges Aufbewahren. Der einzige Platz, an dem man Gold kaufen und mit diesem handeln kann, ist die Zukunfts-Warenbörse, an der der Handel wie folgt abläuft:

Ich erwerbe eine Anzahl von Verträgen. Jeder Vertrag enthält einhundert Unzen Troygewicht Gold und kostet 2025 US-$, was unter dem Namen Basisbetrag bekannt ist. Zehn Dollar werden jedem Vertrag als Provision hinzugefügt. Jeder Vertrag hat eine bestimmte Laufzeit, wobei deren Endzeitpunkt auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden kann, wie man beispielsweise den Goldvertrag des Monats Februar auf Juni verlegt und so weiter.

Ist bis zum Vertragsendzeitpunkt der Goldpreis gestiegen, erhalte ich den Gewinn zuzüglich des Basisbetrags, der am Anfang bezahlt wurde. Es kann aber auch sein, dass der Goldpreis so stark sinkt, dass ich all mein Geld des Basisbetrags verliere und bei der den Vertrag verkaufenden Bank mit dem entsprechenden Wert verschuldet sein werde.

Im Falle der positiven Entwicklung (Steigen des Goldpreises) habe ich bei Vertragsablauf zwei Möglichkeiten: Entweder bekomme ich das Gold in dessen materieller Form (Barren) oder ich verkaufe die Verträge und bekomme den Wert des Goldes in bar. In beiden Fällen bekomme ich den Basisbetrag zuzüglich des realisierten Gewinns.

Was aber die Art und Weise der Gewinnrechnung betrifft, so vollzieht sich das folgendermaßen: Steigt der Goldpreis um einen einzigen Cent über den Basiskaufpreis, erziele ich für jeden Vertrag einen Gewinn in Höhe von 100 US-$. Und für jedes Mal, bei dem der Goldpreis einen Cent sinkt, verliere ich 100 US-$ für jeden Vertrag.

Erwerbe ich beispielsweise einen Vertrag in Höhe von 2025 US-$ und der Goldpreis sinkt von 530 US-$ auf 500 US-$, habe ich dabei zwei Auswahlmöglichkeiten: Entweder zahle ich auf mein Konto zusätzliches Geld ein um den Basisbetrag zu decken oder ich stecke den Verlust ein und liquidiere meine Investition und reduziere den Investitionsbetrag. Im Falle des Nicht-Erhöhens meines Kontostandes um einen entsprechenden Geldbetrag verliere ich den gesamten Betrag.

Es bleibt zu erwähnen, dass der Goldpreis kraft der internationalen wirtschaftlichen Entwicklung steigt. Daher verlangt die Verwaltung derartig komplexer Investition die Kenntnis der internationalen Wirtschaftslage von all deren Seiten sowie die Durchführung und Analyse zahlreicher täglicher und turnusmäßiger Untersuchungen.

Ich bin durch Allahs Gnade Fachmann in der Goldinvestition und erziele gute Gewinne. Aber ist das, was ich unternehme, von der Scharia her zulässig?

 

 

 

Antwort

 

Fatwa-Stab

 

 

Der in der Frage erwähnte Vertrag ist grundsätzlich zulässig, wobei eine seiner Bedingungen mangelbehaftet ist, nämlich die Bedingung, die mit dem Verlust des gesamten Betrags des Kunden im Falle des Nicht-Erhöhens dessen Kontostandes um einen entsprechenden Geldbetrag beim Sinken des Goldpreises zusammenhängt. Ob der Entschädigungen und Auswahlmöglichkeiten im Fall des Sinkens des Goldpreises kann der Vertrag noch rechtsgültig bleiben, wobei man indes von dieser mangelbehafteten Bedingung Abstand nehmen soll. Wenn es also auf Grund dessen dem Fragesteller möglich ist vom Festhalten an dieser Bedingung beim Sinken des Goldpreises hinsichtlich Deckung des Basisbetrages oder Liquidation der Investition und Reduzieren deren Wertes Abstand zu nehmen, sind sowohl seine Geschäftstätigkeit als auch sein Vertrag rechtsgültig.

Dies gilt, wenn der in der Frage erwähnte Vertrag in muslimischen Ländern vorkommt. Kommt er in den nicht-muslimischen Ländern vor, ist er trotz der Mangelbehaftung einer seiner Bedingungen gültig, auch wenn diese oben genannten mangelbehaftete Bedingung eintritt. Denn mangelbehaftete Geschäftstätigkeiten in nicht-muslimischen Ländern mit Nicht-Muslimen sind mit deren Zufriedenheit nach Meinung der Hanafiten gültig. Und das ist auch die Auswahl für diese Fatwa.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

 

http://www.dar-alifta.org/ViewFatwa.aspx?ID=5699&LangID=4

 

:selam:

 

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