AlMurabit Geschrieben 31. August 2008 Teilen Geschrieben 31. August 2008 Nr 4361 Thema Rechtsnorm für politisches Asyl Datum 15.01.2006 Frage Wie lauten die Rechtsnormen für das Gewähren von Opfertieren an ausländische Asylanten in Ägypten, für das Verteilen von Almosen an sie, für das Schaffen religiöser Stiftungen, deren Erträge für sie aufgewandt werden und für die Verteilung von der vorgeschriebenen Sozialpflichtabgabe an sie? Antwort Fatwa-Stab Ausländischen Asylanten, seien sie Muslime oder Nicht-Muslime, darf man etwas von den Geldspenden sowie vom Opfertier, sei es nun das ganze Tier oder dessen Fell oder dessen Kopf oder irgendetwas von ihm wie Fleisch oder Ähnliches geben. Es ist auch statthaft, dass man einen Fond für religiöse Stiftungen einrichtet, von dessen Ertrag man für sie aufwendet wie etwa zum Zwecke der Ausbildung, der Wohnung, der medizinischen Versorgung und des Umzugs innerhalb wie außerhalb der Staaten. Von der Sozialpflichtabgabe ist die Verteilung nur an die Muslime unter ihnen statthaft, weil der religiöse Brauch der Sozialpflichtabgabe sich ausschließlich auf die Muslime beschränkt. Unsere Formulierung "statthaft" bedeutet nicht das Verneinen der sofortigen Ausübung zu dieser sozialen Pflicht, vielmehr soll jeder dazu Fähige sich an diesem Beitrag beteiligen - je nach seiner Fähigkeit und was er an Gutem sowie an Lohn von Allah, dem Erhabenen, wünscht. Möge Allah, der Hocherhabene, von ihnen deren rechtschaffenen Werke annehmen! http://www.dar-alifta.org/ViewFatwa.aspx?ID=4361&text=Stiftungen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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