AlMurabit Geschrieben 2. Mai 2008 Teilen Geschrieben 2. Mai 2008 Quelle : http://www.dar-alifta.org/ViewFatwa.aspx?ID=4289&LangID=4 Nr 4289 Thema Rechtsnorm für oftmalige Segenswünsche für den Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) Frage Wie lautet die Rechtsnorm für oftmalige Segenswünsche für den Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!)? Antwort Fatwa-Stab Oftmalige Segenswünsche für den Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) gehören zu den besten frommen Taten und den wünschenswertesten frommen Handlungen und stellen gemäß Koran, Sunna und Konsens der islamischen Gemeinschaft eine legitime Angelegenheit dar. Was den Koran betrifft, so lauten die Worte des Erhabenen: Fürwahr! Allah und SEINE Engel sprechen Segnungen für den Propheten. O ihr, die glauben, sprecht Segnungen für ihn und wünscht ihm bestes Wohlergehen! (Sure 33, Vers 56) Was aber die Sunna betrifft, so gibt es viele Hadithe darüber. In einem von At-Tirmidhi und Al-Hakim überlieferten und von beiden für authentisch erklärten Hadith berichtete Ubaij Ibn Kaab (möge Allah an ihm Wohlgefallen haben!): "Der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) pflegte, wenn zwei Drittel der Nacht vergangen waren, aufzustehen und zu sagen: «O Leute! Gedenkt Allahs! Gedenkt Allahs! Zittern ist gekommen und ein weiteres folgt ihm. Der Tod ist gekommen – mit dem, was zu ihm gehört. Der Tod ist gekommen – mit dem, was zu ihm gehört» Ubaij Ibn Kaab sagte: «Ich sagte: O Gesandter Allahs! Ich spreche oft Segenswünsche für dich. Wie viel meiner Segenswünsche mache ich für dich?» Der Gesandte antwortete: «Was du willst.» Ich fragte: «Ein Viertel?» Er antwortete: «Was du willst. Gibst du jedoch mehr, ist es besser für dich.» Ich fragte weiter: «Die Hälfte?» Er entgegnete: «Was du willst. Gibst du jedoch mehr, ist es besser für dich.» Ich fragte: «Dann zwei Drittel?» Er antwortete: «Was du willst. Gibst du jedoch mehr, ist es besser für dich.» Ich sagte: «Mache ich all meine Segenswünsche für dich?» Der Gesandte antwortete: «Dann werden dir dein Besorgtsein erspart und deine Sünde vergeben.» In einem von Ahmad und Abu Dawud überlieferten und von Ibn Chuzaima, Ibn Hibban und Al-Hakim für authentisch erklärten Hadith berichtete Aus Ibn Aus (möge Allah an ihm Wohlgefallen haben!), dass der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Fürwahr! Zu den besten eurer Tage gehört der Freitag. An ihm wurde Adam (Friede sei mit ihm!) erschaffen und an ihm starb er, und an ihm geschehen das Einblasen des Geistes und der strafende Donnerschlag. So sprecht an ihm oft Segenswünsche für mich, denn eure Segenswünsche werden mir vorgelegt." Die Leute sagten: "O Gesandter Allahs! Wie werden dir unsere Segenswünsche vorgelegt, wenn dein Körper zerfällt [das heißt verwest]?" Der Gesandte antwortete: "Fürwahr! Allah, der Mächtige und Majestätische, hat der Erde verboten, die Leichname der Propheten (Friede sei mit ihnen!) zu verzehren." Es gibt noch viele Hadithe in diesem Zusammenhang. Die Gelehrten sagen: Das Geringste hinsichtlich des Oftmaligen sei eintausend Mal. Es wird auch gesagt, das Geringste sei dreihundert Mal. Der Hochgelehrte Al-Muttaqi Al-Hindi verfasste über dieses Thema ein interessantes Buch mit dem Titel Hidayatu rabbi inda Faqdi-l-Murabbi (Rechtleitung meines Herrn beim Verlust des Erziehers), in dem er sich eingehend mit den Zeiten auseinandersetzte, zu denen man den Erzieher und Führer zu Allah, dem Erhabenen, vermisst. Er erwähnte, dass "die Pflicht jener Zeit" im Oftmaligen der Segenswünsche für den Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) besteht, wobei ein Muslim für ihn jeden Tag mindestens eintausend Mal Segenswünsche sprechen soll. In einem von Ibn Schahin in seinem Werk At-Targhibu wa-d-dijaa fi-l-Ahaditha-l-Muchtara (Erwecken des Wunsches nach ausgewählten Hadithen und die Lichter in ihnen) veröffentlichten, auf den Propheten direkt zurückzuführenden Hadith berichtete Anas Ibn Malik (möge Allah an ihm Wohlgefallen haben!), dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Wer für mich an einem Tag tausendmal Segenswünsche spricht, der sieht seinen Platz im Paradies, bevor er stirbt." Auch wenn die Überliefererkette schwach ist, nimmt man den Hadith hinsichtlich der Vorzüge der Handlungen an. Insgesamt ist jedes Oftmaligen des Sprechens von Segenswünschen für den Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) im Vergleich zur Bedeutung dessen Rechts und hohen Position bei seinem Herrn wenig. In einem von Ibn Madscha und Ahmad überlieferten und von Al-Mundhiri und Ibn Hadschar für akzeptabel erklärten Hadith sagte der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Wer einmal für mich einen Segenswunsch spricht, für den hören die Engel nicht auf Segenswünsche zu sprechen, solange er für mich Segenswünsche spricht. So soll ein anbetend Dienender dies wenig oder viel tun." Das oftmalige Sprechen von Segenswünschen für den Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) ist im Laufe der Jahrhunderte nach wie vor ein Kennzeichen für Ahlu-s-Sunnati wa-l-Dschamaa (Anhänger der Sunna und der muslimischen Gemeinschaft), und zwar gemäß einer Überlieferung von Abu-l-Qasim At-Taimij in seinem Werk At-Targhibu wa-t-Tarhib (Erwecken des Wunsches und Ehrfurcht) nach einer Aussage von Imam Ali Zain Al-Abidin, dem Sohn des Imams Al-Husain (Friede sei mit ihnen beiden!): "Das Kennzeichen von Ahlu-s-Sunna sind oftmalige Segenswünsche für den Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihm Wohlergehen!)." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yilmaz Geschrieben 2. Mai 2008 Teilen Geschrieben 2. Mai 2008 Möge Allah der Allmächtige dem letzten Propheten Muhammed sallallahu aleyhi ve sellem, segnen und seiner Familie Wohlergehen schenken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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