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Quelle :

http://www.dar-alifta.org/

 

Nr: 4403

Thema: Zulässiger Gewinn beim Raten- und beim Barkauf

Mufti: Fatwa-Stab

Frage:

Was ist der zulässige Profit respektive der zulässige Gewinn beim Raten- und beim Barkauf?

 

Antwort:

 

Der Wahrhafte, der Allsegnende und Erhabene sagt: ... während Allah doch Handel erlaubt und Wucher untersagt hat... (Sure 2, Vers 275). Die Scharia legt für den Gewinn weder ein Maximum noch ein Minimum fest.

Auf der Grundlage dessen gibt es weder beim Bar- noch beim Ratenkauf für den Gewinn ein bestimmtes Maß. Wir empfehlen indes dem Fragesteller barmherzig mit denen zu sein, die mit ihm Handel und Geschäfte treiben, und auch den Gewinn nicht zu übertreiben, zumal der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) in einem von Al-Buchârî überlieferten Hadith sagte: "Allah erbarmt sich eines gütigen Mannes, wenn dieser verkauft, oder wenn er einkauft oder wenn er etwas einfordert." Dies gilt als ein Beilegen der Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Festsetzung einer Bandbreite.

Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort.

 

 

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