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:bism:

 

nachdem ich dem nestle team geschrieben habe, habe ich die folgende antwort erhalten.

 

 

Mentes,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen zu Aromen.

 

 

Aromen bestehen in der Regel aus mehreren Komponenten. Der Hauptgeschmack kommt von den aromatisierenden Bestandteilen, z.B. Aromastoffe wie Vanillin oder Extrakte wie Paprikaextrakt. Bei flüssigen Aromen sind diese aromatisierenden Bestandteile in einem Lösungsmittel gelöst. Jenachdem, in welchem Stoff die aromatisierenden Bestandteile gelöst werden können, kann das beispielweise Wasser oder Alkohol sein. In der Zutatenliste können Sie jedoch nicht erkennen, in welchem Lösungsmittel ein Aroma gelöst ist, da alle Aromen mit dem Begriff "Aroma" in der Zutatenliste deklariert werden dürfen und die Lösungsmittel nicht separat genannt werden müssen.

 

Sofern Sie für ein bestimmtes Lebensmittel die genaue Information über eventuell vorhandenen Alkohol in Aromen benötigen, müssen Sie sich an den Hersteller des Produkts wenden.

 

 

Wenn Sie diese Information für ein bestimmtes Nestlé-Produkt benötgen, können Sie sich gerne nochmals an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Nestlé Deutschland AGQuality Management Stefanie Bausch

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  • 1 Jahr später...

Nestlé Schöller GmbH & Co. KG

 

Zutaten tierischen Ursprungs und Alkohol in unseren Produkten

 

 

Sehr geehrter Herr .....

gern beantworten wir Ihre Anfrage zu Zutaten tierischen Ursprungs. Generell werden alle bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendeten Zutaten in der Zutatenliste des betreffenden Produktes angegeben.

 

Zutaten tierischen Ursprungs sind beispielsweise in Speiseeis Magermilchpulver, Sahnepulver, Molkenpulver, Butterreinfett oder Milcherzeugnisse wie Milchpulver, Gelatine (wird je nach technologischer Anforderung z. B. aus Schweinebestandteilen hergestellt) oder Hühnereiprodukte

(wie z. B. Trockeneigelb, konzentriertes Vollei).

 

Bereits seit 1998 verwenden wir für die Herstellung unserer Speiseeis-Produkte ausschließlich Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren pflanzlicher Herkunft. Mono- und Diglyceride werden im Speiseeis als Emulgator eingesetzt. Durch die Verwendung dieser Emulgatoren wird eine bessere Luftverteilung im Eis erreicht und die Cremigkeit der Produkte verbessert.

 

Bei Farbstoffen wird lediglich E120 (Cochenille, Karminsäure) aus tierischen Bestandteilen hergestellt (enthält keine Bestandteile von Rind oder Schwein), alle anderen für Lebensmittel zugelassenen Farbstoffe werden aus pflanzlichen Rohstoffen oder synthetisch hergestellt.

 

Bei der Herstellung von Speiseeis werden häufig Aromen eingesetzt, welche Alkohole enthalten. Dies ist aus technologischer Sicht notwendig. Aufgrund der geringen Zugabe von Aromen in Speiseeisrezepturen ergibt sich ein sehr geringer Alkoholgehalt von ca. 0,01 % im fertigen Eis. Ernährungsphysiologisch betrachtet, ist diese Menge zu vernachlässigen. Übrigens enthalten auch andere Lebensmittel vergleichbare Mengen an Alkohol, an die man in diesem Zusammenhang oft gar nicht denkt, z. B.

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  • 2 Wochen später...
  • 1 Jahr später...
  • 1 Jahr später...

Sehr geehrter Herr .....,

 

Sie interessieren sich für die Zusammensetzung der NESTLÉ Produkte. Das freut uns.

 

Aus unserer aktuellen Allergen- und Produktinformation unter http://www.naehrwerte.nestle.de können Sie ersehen, welche Produkte laut Rezeptur für eine Ernährungsweise ohne Zutaten vom Schwein oder ohne Zutaten aus tierischer Herkunft geeignet sind.

 

Dort sind auch die Emulgatoren unserer Nestlé Produkte berücksichtigt. Die Emulgatoren Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren können je nach technologischer Anforderung aus pflanzlichen oder tierischen Fetten oder aus Gemischen daraus hergestellt worden sein. Es hängt von dem speziellen Produkt ab, welcher Emulgator eingesetzt wird.

 

Wichtig für Sie zu wissen:

NESTLÉ ist kein Hersteller von Produkten für spezielle Ernährungsformen, wir beurteilen die Einordnung der Lebensmittel zu "ohne Schwein" oder zu "vegan" anhand der Rezeptur. Herstellungsprozess, Maschinen, Produktionshilfsstoffe o. ä. werden bei der Einordnung nicht berücksichtigt.

 

Übrigens verwenden wir für die Herstellung von einigen Produkten die Zutat "Molken- bzw. Milcheiweißerzeugnis", die wir von verschiedenen Herstellern beziehen. Es ist durchaus möglich, dass als Produktionshilfsstoff mikrobiologisches Lab und / oder Kälberlab zur Gewinnung von "Molkenerzeugnis" eingesetzt wurden.

 

Wir können Ihnen keine Liste von NESTLÉ-Produkten ohne Alkohol zur Verfügung stellen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Wir können Ihnen jedoch Informationen geben, wie alkoholhaltige Zutaten in der Zutatenliste deklariert werden:

 

Purer Alkohol (Ethylalkohol) muss in der Zutatenliste als "Alkohol" oder "Ethylalkohol" oder "Ethanol" angegeben werden.

 

Meistens wird aber kein purer Alkohol, sondern ein weiterverarbeitetes, alkoholisches Getränk bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet, z.B. Amaretto, Weinbrand, Moccalikör, Rotwein, Weißwein, etc. Diese Getränke werden mit Ihrer üblichen Verkehrsbezeichnung in der Zutatenliste angegeben, also als Amaretto, Weinbrand, Rotwein, Weißwein, etc.

 

Auch Essig kann noch geringe Mengen an Alkohol enthalten, insbesondere wenn es sich um Weinessig handelt. Essige müssen - je nach Einsatz - als Essig, Branntweinessig, Rot- oder Weißweinessig in der Zutatenliste angegeben werden.

 

In Trockenprodukten können auch Weinextrakte eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um sprühgetrocknete Produkte, bei deren Herstellung der Alkohol vollständig verdampft. Solche Produkte werden beispielsweise als "Weißweinextrakt" oder "Rotweinpulver" in der Zutatenliste bezeichnet. Obwohl diese Zutaten keinen Alkohol mehr enthalten, geben sie dem Enderzeugnis den Geruch und Geschmack nach Alkohol.

 

In unserem Süßwarensortiment wird ausschließlich in der After Eight My Favourites Pralinenmischung in der Trüffelpraline und in dem Schokoriegel Yes Alkohol verwendet. Dieser wird in der Zutatenliste mit "Alkohol" bezeichnet. Alle anderen in Deutschland hergestellten Nestlé Süßwaren (z.B. KitKat, Lion, Nuts, After Eight, Smarties, Choco Crossies) enthalten keine alkoholhaltigen Zutaten.

 

Wir setzen in unseren Schokolademassen kein Vanillin mehr ein, sondern haben auf ein natürliches Vanillearoma umgestellt, welches ohne Verwendung von Alkohol hergestellt wird.

 

Folgende unserer SCHÖLLER Eissorten sind mit alkoholhaltigen Zutaten hergestellt:

MÖVENPICK Crisp Tüte Eierlikör Johannisbeere, MÖVENPICK Tüte Schwarzwälder Kirsch, Dekorativer Eisgenuss 900 ml: Chocolate Rum-Traube-Nuss, Schwarzwälder Kirsch, Wiener Melange, Amaretto Mandarine und Schätze der Welt: Irish Whiskey & Cream.

 

Bei der Herstellung unserer Speiseeisprodukte werden jedoch auch häufig Aromen eingesetzt, welche in Alkohol gelöst sind. Dies ist aus technologischen Gründen notwendig. Gesetzlich ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet, Alkohol auf der Zutatenliste zu deklarieren, der ein Bestandteil eines Aromas ist. Aufgrund der geringen Zugabe von Aromen in Speiseeisrezepturen ergibt sich ein sehr geringer Alkoholgehalt von ca. 0,01 % im fertigen Eis. Ernährungsphysiologisch betrachtet, ist diese Menge zu vernachlässigen.

 

Haben wir Ihre Frage beantwortet? Das freut uns.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nestlé Ernährungsberatung

Stefanie Stanzel

 

-------------------------------------

Nestlé Deutschland AG

Ernährungsberatung

Lyonerstr. 23

60523 Frankfurt am Main

 

Tel: 069/6671-8888

Fax: 069/6671-4785

e-Mail: ernaehrungsberatung@de.nestle.com

Internet: http://www.nestle.de

 

NESTLÉ DEUTSCHLAND AG

AUFSICHTSRATSVORSITZENDER: PROF. DR. WERNER BAUER

VORSTAND: GERHARD BERSSENBRÜGGE (VORSITZENDER), PAOLO FAGNONI, PETER HADASCH, HUBERT STÜCKE, MICHAEL ULRICH

SITZ FRANKFURT AM MAIN . REGISTERGERICHT . AMTSGERICHT FRANKFURT AM MAIN, HRB 28 163

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  • 3 Monate später...

Das Unternehmen Nestlé hat in der Zeit der aller schlimmsten Unterdrückung des Palästinensischen Volkes entschieden, ein Forschungszentrum in Israel zu eröffnen. In einer Zeit, in der allein schon aufgrund des permanenten Kriegszustandes jeder halbwegs neutrale Investor sich zurückhält, entschließt sich Nestlé zu diesem Schritt. Das kommt einer eindeutigen und einseitigen Unterstützung der zionistischen Völkerrechtsverbrechen gleich. Aus diesem Grund empfiehlt der Muslim-Markt alle Produkte des Unternehmens zu boykottieren.

 

NESTLÉ - Investition in Forschungscenter

Der Landbote (Schweiz) Wirtschaft 28.1.2002

 

Der Lebensmittelkonzern Nestlé baut in Israel ein Forschungscenter. Die Investitionen belaufen sich laut Berichten der israelischen Presse auf mehrere Mio. US$.

 

Folgende Marken gehören zu Nestle:

 

After Eight, Alete, Aquarell, Bärenmarke, Beba, Bübchen, Buitoni, Carnation, Caro, Choco Crossies, Herta, Kitkat, Libby's, Lion, Maggi, Milkmaid, Motta, Mövenpick, Nescafe, Nespresso, Nesquik, Perrier, Pure Life, Schöller, Smarties, Thomy, Vittel, Yes

Quelle: http://www.muslim-markt.de/boykott/nestle.htm

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  • 7 Monate später...

Sehr geehrter Herr ......,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Sie interessieren sich für die Zusammensetzung von NESTLÉ Produkten. Das freut uns.

 

Aus unserer aktuellen Allergen- und Produktinformation unter http://www.naehrwerte.nestle.de können Sie ersehen, welche Produkte laut Rezeptur für eine Ernährungsweise ohne Zutaten vom Schwein oder für eine Ernährungsweise ohne Zutaten aus tierischer Herkunft geeignet sind.

 

NESTLÉ ist kein Hersteller von Produkten für spezielle Ernährungsformen, wir beurteilen die Einordnung der Lebensmittel zu "ohne Schwein" oder zu "ovo-lakto-vegetarisch" oder "vegan" anhand der Rezeptur. Herstellungsprozess, Maschinen, Verpackung, Hilffstoffe o. ä. werden bei der Einordnung nicht berücksichtigt.

 

Wir können Ihnen keine Liste von NESTLÉ-Produkten ohne Alkohol zur Verfügung stellen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Wir können Ihnen jedoch Informationen geben, wie alkoholhaltige Zutaten in der Zutatenliste deklariert werden:

 

Purer Alkohol (Ethylalkohol) muss in der Zutatenliste als "Alkohol" oder "Ethylalkohol" oder "Ethanol" angegeben werden.

 

Meistens wird aber kein purer Alkohol, sondern ein weiterverarbeitetes, alkoholisches Getränk bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet, z.B. Amaretto, Weinbrand, Moccalikör, Rotwein, Weißwein, etc. Diese Getränke werden mit Ihrer üblichen Verkehrsbezeichnung in der Zutatenliste angegeben, also als Amaretto, Weinbrand, Rotwein, Weißwein, etc.

 

Auch Essig kann noch geringe Mengen an Alkohol enthalten, insbesondere wenn es sich um Weinessig handelt. Essige müssen - je nach Einsatz - als Essig, Branntweinessig, Rot- oder Weißweinessig in der Zutatenliste angegeben werden.

 

In Trockenprodukten können auch Weinextrakte eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um sprühgetrocknete Produkte, bei deren Herstellung der Alkohol vollständig verdampft. Solche Produkte werden beispielsweise als "Weißweinextrakt" oder "Rotweinpulver" in der Zutatenliste bezeichnet. Obwohl diese Zutaten keinen Alkohol mehr enthalten, geben sie dem Enderzeugnis den Geruch und Geschmack nach Alkohol.

 

In unserem Süßwarensortiment wird ausschließlich in der After Eight My Favourites Pralinenmischung in der Trüffelpraline und in dem Schokoriegel Yes Alkohol verwendet. Dieser wird in der Zutatenliste mit "Alkohol" bezeichnet. Alle anderen in Deutschland hergestellten Nestlé Süßwaren (z.B. KitKat, Lion, Nuts, After Eight, Smarties, Choco Crossies) enthalten keine alkoholhaltigen Zutaten.

 

Folgende unserer SCHÖLLER Eissorten sind mit alkoholhaltigen Zutaten hergestellt:

MÖVENPICK Crisp Tüte Eierlikör Johannisbeere, MÖVENPICK Tüte Schwarzwälder Kirsch, Dekorativer Eisgenuss 900 ml: Chocolate Rum-Traube-Nuss, Schwarzwälder Kirsch, Wiener Melange, Amaretto Mandarine und Schätze der Welt: Irish Whiskey & Cream.

 

Bei der Herstellung unserer Speiseeisprodukte werden jedoch auch häufig Aromen eingesetzt, welche in Alkohol gelöst sind. Dies ist aus technologischen Gründen notwendig. Gesetzlich ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet, Alkohol auf der Zutatenliste zu deklarieren, der ein Bestandteil eines Aromas ist. Aufgrund der geringen Zugabe von Aromen in Speiseeisrezepturen ergibt sich ein sehr geringer Alkoholgehalt von ca. 0,01 % im fertigen Eis. Ernährungsphysiologisch betrachtet, ist diese Menge zu vernachlässigen.

 

Haben wir Ihre Frage beantwortet? Das freut uns.

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Natürlich sind wir gerne auch persönlich für Sie da. Ihr Nestlé Ernährungsstudio freut sich, Ihre Fragen von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 069-6671-8888 zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nestlé Ernährungsberatung

Renate Dziarski

 

-------------------------------------

Nestlé Deutschland AG

Ernährungsberatung

Lyonerstr. 23

60523 Frankfurt am Main

 

Tel: 069/6671-8888

Fax: 069/6671-4785

e-Mail: ernaehrungsberatung@de.nestle.com

Internet: http://www.nestle.de

 

NESTLÉ DEUTSCHLAND AG

AUFSICHTSRATSVORSITZENDER: PROF. DR. WERNER BAUER

VORSTAND: GERHARD BERSSENBRÜGGE (VORSITZENDER), PETER HADASCH, HUBERT STÜCKE, MICHAEL ULRICH

SITZ FRANKFURT AM MAIN . REGISTERGERICHT . AMTSGERICHT FRANKFURT AM MAIN, HRB 28 163

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