Lamya Geschrieben 8. Juni 2010 Teilen Geschrieben 8. Juni 2010 Frage: Was ist der Rechtsspruch bezüglich des Einkaufens in einem Geschäft, in dem Alkohol serviert [verkauft] wird? Wenn eine Person aus Versehen Haram (Verbotenes) isst, werden seine Duas (Bittgebete) dann vierzig Tage lang nicht akzeptiert? Antwort Ich bete, dass dies dich in bester Gesundheit und Gemütsverfassung erreicht. (1) Es ist erlaubt, in nicht-muslimischen Ländern in Geschäften einzukaufen, die Alkohol führen, solange die Mehrheit dessen, was sie verkaufen, halal (erlaubt) ist. Wenn es möglich ist, wäre es jedoch besser, woanders einzukaufen. (2) Wenn man aus Versehen Haram (Verbotenes) isst, so sollte man dies trotzdem bereuen und eine Lektion in Vorsicht lernen. Wenn man dies tut, beeinträchtigt es nicht die zukünftige Akzeptanz der verrichteten Werke. http://www.ahlu-sunnah.de/attachments/301_Laeden_mit_Alkohol.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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