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Qries Qries Qries Qries Qries Qries

To Be "Seferi"


ibooo

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:selam:

Ich wollt ma fragen ob jemand was genaues zu Seferi hat. Ich weiß nur dass man bei einer Reise über 90km Weg die Farz-Gebete (außer Morgen- und Abendgebet) von 4 auf 2 reduzieren darf. Aber ich hab zu diesem Thema leider noch keine Quellen gelesen (Ayet/Hadis/...).

 

Hat jmd sowas?

 

Denn ich hätte da so fragen wie, darf man reduzieren oder muss man, 90km Luftweg oder zurückgelegte Strecke etc.

 

Wäre sehr dankbar!

 

vesselam

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:bism:

 

Allah Teâlâ þöyle buyurur: “Eðer kâfirlerin size fitne vermesinden korkarsanýz, yeryüzünde sefere çýktýðýnýz zaman namazlarý kýsaltarak kýlmanýzda bir sakýnca yoktur.” (Nisa, 4/101) Bu âyette kýsaltmanýn korku þartýna baðlanmasý o günkü olayý tespit etmek içindir. Çünkü Rasûlullah’ýn (sas) çoðu yolculuklarý korkudan uzak deðildi.

 

Ashab-ý Kiram’dan Ya’la b. Ümeyye (ra) Hz. Ömer’e þöyle demiþtir: “Biz neden namazlarý kýsaltarak kýlýyoruz? Halbuki güven içindeyiz. Hz. Ömer de buna cevap olmak üzere þöyle buyurdu: Ben de ayný durumu Hz. Peygamber’e sormuþtum; þöyle buyurmuþtu: “Bu, Allah’ýn size verdiði bir baðýþtýr, Allah’ýn sadakasýný kabul edin.” (Müslim, Misafir, 4)

 

tut mir leid auf deutsch hab ich es nicht gefunden.... und übersetzen würd ich es nich hinkriegen... :-p

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:bism:

 

:selam: @ iboo :

 

Das Gebet muss reduziert werden aufgrund der reise laut Imam Al Shaibani ra ,der Schüler von Abu Hanifah ra ,sonst wäre es keine Erleichterung , oder ?....

 

Aus dem Hanafi Fiqhbuch :

SALAAT DES MUSAAFIR(Reisenden )

 

Wenn jemand seinen ständigen Hauptwohnsitz verläßt und die Gemeindegrenzen dabei in der Absicht überschreitet, zumindest 78 km weit zu reisen, ist er rechtlich ein Musaafir (Reisender) und verrichtet sein Fardh Salaat mit zwei anstatt vier Rakaat (Fajr und Maghrib behalten ihre ursprüngliche Form).

 

Wenn der Musaafir vier Rakaat verrichtet und Qada nach den ersten beiden Rakaat ausführt, gelten diese ersten beiden Rakaat als sein Fardh Salaat und die zweiten beiden als Nafl. Jedenfalls gilt er als Übertreter, weil er Fardh mit Nafl Salaat vermischt hat.

 

Sollte er diesen Fehler aus Unwissenheit begangen haben, so hat er wegen der verspäteten Salaams (zwei Rakaat später als es hätte sein sollen) Sajda Sahw zu machen.

 

MASALAH: Jemand bleibt ein Musaafir (und den damit verbundenen Regeln unterworfen), bis er nach Hause zurückgekehrt oder an einen bewohnten Ort gelangt ist, an dem er Niyyat gemacht hat, (vorübergehend) mindestens 15 Tage lang zu bleiben. Seine Niyyat, an einem Ort in der Wüste (oder sonst einem unbewohnten Ort) zu bleiben, beeinträchtigt den Status des Musfairs nicht. Der Nomade jedoch, der unentwegt umherzieht, verrichtet sein Salaat, als wäre er zu Hause, und hat nicht das Recht der Reisenden, sein Salaat abzukürzen.

 

Sollte der Musaafir sich dem Salaat eines Muqim (Seßhaften) als Muqtadi anschließen, wenn Salaat zur festgesetzten Zeit abehalten wird, dann muß er alle vier Rakaat mit dem Imam verrichten. Wird Salaat jedoch zu einer anderen Zeit als Qasaa verrichtet, so ist es dem Musaafir nicht erlaubt, der Muqtadi eines Imam zu sein, der Muqim ist.

 

Ein Muqim kann der Muqtadi eines Musaafir Imam werden, sowohl wenn Salaat zur festgesetzten Zeit, als auch verspätet verrichtet wird. Der Musaafir Imam wird Salaams nach zwei Rakaat geben (und so sein Salaat beschließen), und der Muqim Muqtadi wird aufstehen und in seinem Salaat fortfahren, bis er seine vier Rakaat beendet hat.

 

MASALAH: Der ständige Wohnsitz verliert seine Gültigkeit nur dann, wenn er durch einen anderen ersetzt wird, nicht durch eine Reise oder einen temporären Wohnsitz.

 

Der temporäre Wohnsitz verliert seinen Status durch einen anderen temporären Wohnsitz (wenn man zu dem ersteren zurückkehrt, wird man weiter als Musaafir sein Salaat verrichten, bis man Niyyat macht, mehr als 15 Tage zu bleiben), durch die Rückkehr an den ständigen Wohnsitz und durch den (bloßen) Aufbruch zu einer Reise.

 

MASALAH: Jedes Salaat (mit vier Rakaat), welches als Muqim versäumt wurde, muß, wenn es als Musaafir in Qasaa nachgeholt wird, in voller Länge (vier Rakaat) verrichtet werden. Jedes Salaat, welches als Musaafir versäumt wurde und dann als Muqim in Qasaa nachgeholt wird, hat nur zwei Rakaat.

 

MASALAH: Die "falsche Reise" (die wegen eines Verbrechens unternommen wird) ist gemäß den anderen drei Imamen (Malik, Shafei und Hanbal kein Grund für den (übelwollenden) Musaafir, Salaat zu verkürzen. Gemäß Imam Abu Hanfa ist es jedoch gestattet, daß der Musaafir unter diesen Umständen sein Fasten bricht und, wenn er sich dafür entscheidet, (wie jeder andere Musaafir) sein Salaat verkürzt.

 

MASALAH: Auf der Reise und während des Aufenthalts ist Niyyat jener Person ausschlagebend, welcher man folgt wie z.B. einem Amir oder Ehemann, und nicht Niyyat der Begleitperson wie z.B. des Soldaten oder der Ehefrau oder sonst eines Abhängigen.

Quellen zu Ayats / Ahadith müsste nachsuchen , bitte Geduld

 

 

ws

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