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Taqlid

Bedingungen und Rechtsspruch

 

übersetzt von der Ahlu Sunna Schura

 

 

 

 

 

 

Taqlid meint, nach der Ansicht eines Mudschtahids zu handeln, ohne den Beweis dafür zu kennen. Es genügt, wenn die Person dazu die Niya [Absicht] mit dem Herzen fasst. Es reicht sogar, wenn er es nicht mit der Zunge sagt. Dass jemand, der kein Mudschtahid ist, bei einem Mudschtahid Taqlid macht, ist Pflicht [Wadschib] und für den Mudschtahid ist es Haram, in irgendeiner Handlung, mit der er konfrontiert wird, bei jemand anderem Taqlid zu machen.

 

Die Person sucht sich von den vier Madhabs eine aus und macht bei dieser Madhab Taqlid. Nachdem er dies gemacht hat, kann er später, wenn er will, bei einer anderen Madhab Taqlid machen. Wenn er will, kann er in allen Angelegenheiten die Madhab wechseln und wenn er will, [auch nur] einige Rechtsurteile dieser Madhab übernehmen.

 

Der starken und vertrauenswürdigen Ansicht zufolge ist dies so. Bedingung ist, dass dies ernst genommen wird. Nun wollen wir sehen, welche Bedingungen es für diese Art des Taqlid gibt.

 

Die Bedingungen dieser Art sind sechs:

 

 

Der Muqallid muss in der Angelegenheit, in der er Taqlid macht, die Wadschibs und Regeln dieser Angelegenheit von der Madhab kennen.

Fallbeispiel: Jemand der Schafii ist, will Imam Malik in dem Rechtsspruch folgen, dass es die Waschung nicht ungültig macht, wenn eine Frau ohne Leidenschaft berührt wird. Dafür muss er die Wadschibs kennen, die Imam Malik für die Waschung aufzählt, damit er in dieser Angelegenheit bei Imam Malik Taqlid machen kann.

 

 

Dass das Taqlid vor der “Herzenstat” gemacht wird und nicht erst, nachdem die Handlung schon vollzogen wurde.

 

Jemand, der eine Ibadah macht, worin die Madhabs Meinungsverschiedenheit haben, ob die Korrekheit dieser Ibadah fundiert ist und dieser Jemand hat die Ibadah gemacht, indem er bei einer Madhab Taqlid machte, welche es als unkorrekt sieht, muss er dieses wiederholen.

 

Dass er es davor gemacht hat, hat keinen Wert. Denn nach dieser Erläuterung hat er davor gewusst, dass diese Ibadah auf diese Art ungültig war. So hat er dies umsonst gemacht.

 

Wenn jedoch jemand, der Schafii ist, sein Geschlechtsorgan anfasst und später vergisst, dass er dies getan hat oder nicht weiß, dass nach seiner Madhab seine Waschung dadurch ungültig wird und diese Unwissenheit zu entschuldigen ist, zum Gebet stellt, so muss er nicht das Gebet nachholen und kann somit Abu Hanifa folgen.

 

Denn nach ihm ist es akzeptabel, dass man Taqlid macht, nachdem die Handlung schon geschehen ist. Die Hanbalis sind anderer Meinung. Die Maliki sind in eine Meinungsverschiedenheit darüber gefallen.

 

 

Dass er nicht die Erleichterungen sucht und sich dadurch der Verantwortung entzieht.

Fallbeispiel: Die Gebetszeit wird eng und er findet kein Wasser und keine saubere Erde um Tayammum zu machen, aber er hat einen sauberen Felsen, folgt jedoch Schafii und vernachlässigt damit das Tayammum und folgt Imam Malik und verrichtet nicht das Qadha [Nachholgebet].

 

Denn nach Schafii kann man nur mit sauberer Erde Tayammum machen.

Imam Malik zufolge kann er, wenn er keine saubere Erde findet,mit einem sauberen Felsen Tayammum machen. Wenn er einen solchen nicht findet, verfällt das Gebet von ihm und er muss kein Qadha machen. Es ist nicht akzeptabel, dass jemand in diese Wege verfällt, welche die Verantwortung von ihm nehmen.

 

 

Dass die Person, bei welcher er Taqlid macht, ein Mudschtahid ist.

 

 

Es kann auch jemand sein wie Ar-Rafii, An-Nawawi, Ar-Ramali oder Ibni Hadschar, die in der Fatwa Mudschtahids waren. Wenn jedoch die Gelehrten sagten, dass die Ansicht dieses Mudschtahids in dieser Angelegenheit schwach ist, dann wird kein Taqlid gemacht. Ebenfalls ist es nicht korrekt, einer Ansicht des Imams zu folgen, von der dieser sich später abgewandt hat. Nur wenn die Gelehrten von dieser Madhab sich nach den Regeln der Madhab und nach einem Beweis auf diese Ansicht gestützt haben, kann man hierin Taqlid machen.

 

 

Dass es kein Talfik gibt.

 

Talfik ist eine Angelegenheit der Din, worin die Madhabs Meinungsverschiedenheit haben, abzugleichen und zusammenzufügen. Man darf nicht auf einen Schluss kommen, worauf die zwei Mudschtahid Gelehrten, welche in einer Angelegenheit in unterschiedliche Meinungen fielen, nicht kamen, wenn man bei einem Mudschtahid Taqlid macht – egal ob er dauernd dieser Angelegenheit folgt oder erst neu damit angefangen hat. Die Unterschiede zwischen zwei Idschtihads zu ebnen, ist nicht akzeptabel. Nach Schafii, Hanafi und Hanbali ist Talfik nicht zulässig. Bei den Maliki ist es nur bei Ibadah zulässig.

 

Es gibt verschiedene Arten des Talfik:

 

a) Eine Person hat einen Teil seines Kopfes mit Wasser bestrichen und ohne Leidenschaft eine Frau berührt und dabei keine Empfindung gehabt. Wenn diese Person Imam Malik folgt und seine Waschung nicht abrogiert sieht und somit sein Gebet verrichtet und beim Bestreichen seines Kopfes dem Imam Schafii folgt, so ist nach diesen beiden Imamen sein Gebet und seine Waschung ungültig. Denn Imam Schafii, egal wie sehr er auch sagt, dass es genügt, nur einen Teil des Kopfes mit Wasser zu bestreichen, so sagt er, dass die Waschung ungültig wird, wenn man eine fremde Frau berührt. Imam Malik, egal wie sehr er sagt, dass die Waschung mit der Berührung nicht ungültig wird, hat die Ansicht, dass die Waschung, indem man nur ein Teil des Kopfes mit Wasser bestreicht, ungültig ist.

 

b) Jemand, der Schafii folgt und weniger als ¼ seines Kopfes mit Wasser bestreicht und danach sein Geschlechtsorgan berührt und darin Abu Hanifa folgt, so ist seine Waschung nach beiden ungültig. Denn egal wie sehr auch die Schafii es als ausreichend ansehen weniger als ¼ zu bestreichen, so sehen sie die Waschung als ungültig an, wenn das Geschlechtsorgan berührt wird. So sehr Abu Hanifa auch sagt, dass die Waschung bestehen bleibt, wenn man sein Geschlechtsorgan berührt, so sagt er, dass es nicht ausreichend, ist nur ¼ seines Kopfes zu bestreichen.

 

c) Wenn er seine Waschung vollzieht, sein Geschlechtsorgan anfasst und sich danach Blut abnehmen lässt und dann Abu Hanifa darin folgt, dass die Berührung des Geschlechtsorganes die Waschung nicht aufhebt und Imam Schafii darin, dass Blut abnehmen die Waschung nicht ungültig macht, dessen Waschung ist ungültig.

 

d) Jemand, der in der Bestreichung seines Kopfes dem Imam Schafii folgt und dem Imam Malik darin, dass Hunde rein sind und so betet, so ist die stärkste Ansicht, dass sein Gebet ungültig ist.

 

e) Jemand hat seine Frau geschieden und ein Hanafi hat ihm gesagt, dass die Scheidung vollzogen wurde. Daraufhin hat er die Schwester seiner ehemaligen Frau nach der Wartezeit geheiratet. Daraufhin hat ein Schafii ihm gesagt, dass diese Scheidung nicht vollzogen wurde und die Ehe immer noch besteht. Wenn er Imam Schafii folgt, kann er mit der zweiten nicht schlafen und wenn er Abu Hanifa folgt kann er mit der ersten nicht schlafen. Denn nach beiden Imamen ist es nicht zulässig, Geschwister zu heiraten. Wenn er Imam Schafii folgt, so ist nach der stärksten Ansicht die Heirat mit der zweiten verfallen, damit er beide Geschwister nicht vereint.

 

f) Jemand hat, indem er bei Abu Hanifa Taqlid machte, eine Frau ohne einen Wali geheiratet und dann mit Talaq geschworen, eine Angelegenheit nicht zu machen und später dies vergessen und dann es verrichtet, geht er und fragt er einen Hanafi. Der Hanafi gibt dann die Fatwa, dass die Scheidung vollzogen wurde, aufgrund der Tat in dem vergessenen Schwur. Daraufhin geht er zu einem Schaffi und dieser sagt, dass die Scheidung nicht vollzogen wurde aufgrund der Tatsache, dass er seinen Schwur vergessen hat. Es ist nicht zulässig, dass diese Person mit der Frau schläft, indem er bei Imam Schafii Taqlid macht. Denn die Heirat, die er nach Abu Hanifa ohne Wali machte, ist mit seinem Schwur aufgelöst. Wenn er aber Abu Hanifa verlässt und bei der Schafii Madhab Taqlid macht und danach seine Heirat erneuert, ist dies zulässig.

Der Rechtsspruch, den man Taqlid macht, da er nicht dem Nass, Idschma und einem ähnlichen dieser Dalils widerspricht, darf der Rechtsspruch des Richters, wenn er danach richtet, nicht dem Naas, Idschma oder Qiyas widersprechen.

Dafür gibt es viele Beispiele:

 

a) Das ist die Ansicht, dass das Aussprechen der drei Talaq in einer Versammlung oder mit einem Satz das Brechen der drei Talaq, gilt als ein Talaq. Diese Ansicht widerspricht der Idschma der Ashab und dann der Idschma der Tabiin und Mudschtahid Aimmah, dem offensichtlichen des Qurans und dem offensichtlichen Sunna Beweisen.

 

b) Die Ansicht, dass Ummu Walad verkauft werden darf und dass Muta Niqah machbar ist und Sahih ist.

 

c)Die Ansicht, dass es im Ramadhan erlaubt ist zu essen, nachdem der Fadschr angebrochen ist und noch vor dem Sonnenaufgang.

 

d) Die Ansicht, Said b. Musayyab und Ibnu Dschubayr angehängt wird und welche behauptet, dass eine Frau, welche mit drei Talaq geschieden wurde, dem ersten Ehemann wieder Halal wird, wenn der zweite Ehemann sie bloß heiratet und es keine Bedingung ist, dass er mit ihr schläft.

Diese Ansicht von den Leuten, die sich Gelehrte nennen und ihre, dem Islam widersprechenden Ansichten, herumerzählen, hat in unserer heutigen Zeit sich weit verbreitet und die Handlung danach ebenfalls.

Einer der großen islamischen Gelehrten hat sich stark dagegen aufgelehnt und hat sogar zu einen von diesen Leuten gesagt:

"Jemand, der nach dieser Ansicht handelt, muss ins Exil und sein Gesicht muss schwarz angemalt werden."

Ein wichtiges Buch im Hanafi Fiqh, Al-Hulasa, sagt: "Jemand, der nach dieser Ansicht eine Fatwa gibt, auf dem sei der Fluch Allahs, der Engel und aller Menschen."

 

e) Die Ansicht, die sich auf Dawud Adh-Dhahir stützt und sagt, dass eine Ehe ohne Zeugen und ohne Wali etabiliert ist.

Manche dürfen sich nicht täuschen lassen von der Aussage, das es akzeptabel wäre, Adh-Dhahiri Taqlid zu machen. Einer der Gelehrten, die erklärt haben, dass der Taqlid in diesem Rechtsspruch Haram ist, ist Asch-Schabramlasi in seinem Werk An-Nihaya.

 

Inschaallah sehen wir, wie kompliziert es eigentlich ist, zwei Rechtssprüche von verschiedenen Madhab anzueignen und denen zu folgen. Man muss viele Punkte beachten und darf nicht in Fehler verfallen, weswegen es eigentlich am sichersten ist, einer Madhab zu folgen. Das Anwenden des Taqlid einer anderen Madhab ist nur akzeptabel, wenn die obenerwähnten Punkte eingehalten werden.

 

 

Bezüglich der Aussage des Imam Schafii und den ähnlichen von den anderen Madhab Aimmah:„Wenn die Authentizität einer Hadith Sahih ist, dann ist dies meine Madhab.“, oder „Es ist nicht erlaubt, unseren Ansichten zu folgen, wenn man den Beweis für diese Ansichten nicht kennt"

 

 

Die Authentizität von dieser Meinungsäußerung wird nicht angefochten. Jedoch verstehen weder die Salafis die Bedeutung von diesen Aussagen, noch ihre Anhänger. Ihre Anhänger sind in dem höheren Wissen der Scharia ungebildet und schlingen alles herunter was von den listigen Rednern dieser Sekte gelehrt wird. Die Salafis behaupten die Anhänger von den Salaf zu sein. In ihrer Definition über die Salafs beziehen sie völlig zu Recht die Fuqaha und die Ulama der Qurani Thalaathah (Die ersten drei ruhmvollen Epochen des Islam)- Das Zeitalter der Sahabah, Tabi’in und Tabe-Tabi’in. Die Aimmah Mudschtahidin welche die vier ausgezeichneten Imame von den vier Madhabs der Ahlu Sunnah Wal Dschamaat umfassen, die alle ein Bestandteil der Salaf sind.

 

Während diese „Salafis“ wild ihre Verwerfung des Taqlids für jeden Menschen auf der Straße auf der Grundlage der oben erwähnten Äußerung von den großen Imamen, der großen Gelehrten, welche diesen Aimmah Mudschtahidin folgen, zuschreiben

 

Was Imam al-Shafi sagte, bedeutet nicht dass jedermann der eine Sahih Hadis sieht: „Dies ist die Madhab von al-Shafi“, sagen sollte, also das Anwenden der rein äußerlichen oder scheinbaren Bedeutung von seiner Aussage. Mit dem was er sagte, wendete er sich ganz gewiss nur an solche Personen, die den Rang von Idschtihad in der Madhab haben. Es ist eine Voraussetzung für solch eine Person, dass er entschlossen überzeugt ist, dass entweder Imam al-Schafi unwissend bezüglich dieser Hadith oder unwissend bezüglich der Authentizität war. Und dies ist nur möglich, wenn man die ganzen Bücher von al-Schafi und in den ähnlichen Büchern seiner Anhänger, von jenen die ihr Wissen und ähnliches von ihm angesammelt haben, nachgeforscht hat. Dies ist Tatsächlich eine schwierig realisierbare Bedingung. Wenige unserer Zeit sind diesen Richtmaß gewachsen.

 

Das, was wir erklärt haben, ist bedingt gemacht worden, weil Imam al-Schafi' das Wirken rein auf die äußerliche Bedeutung von vielen Hadithen die er erklärte und wusste, verlassen hatte. Aber er bestand auf Beweise für die Beurteilung der Hadithe in ihrer Außerkraftsetzung oder bestimmte Umstände und in ihren Auslegungen. [Nawawî, al-Madschm‘ Sharh al-Muhadhdhab (1:64)]

 

Scheich Abu ’Amr [ibn al-Salah] sagte: „Es ist keine oberflächliche Angelegenheit gemäß der scheinbaren Bedeutung von dem, was Imam al-Schafi sagte, zu agieren. Aufgrund dessen, weil es nicht für jeden Faqih und erst Recht nicht für einen Laien (ammi) erlaubt ist, selbstständig mit dem was er für die Beweise von den Ahadith entnimmt, zu agieren…“

 

(I’laaus Sunan, Band 2, Seite 225)

 

 

Dies steht ebenfalls in I’laaus Sunan von Muhaddith Zafar Ahmad Osmani (Rahmatullahi aleyh):

 

Imam Scharani hat dies auch geschildert (s.o. die Äußerung „Wenn die Authentizität einer Hadith Sahih ist, dann ist dies meine Madhab.“), bezogen auf die vier Imame. Es ist nicht verborgen (von der Verständniss), dass dies für diejenigen gilt, welche die Fähigkeit (Verständnis und Qualifikation) in den Nusoos und die Kenntnis von den klaren Gesetzen und ihrer Außerkraftsetzung besitzen.

 

(Band 2, Seite 226)

 

 

 

Scheich Yusuf Ismail Nubhani sagte in derErörterung dieser Äußerung in seiner Abhandlung:

 

„Wahrlich diese Aussage: „Wenn die Authentizität einer Hadith Sahih ist, dann ist dies meine Madhab“, ist von jedem der vier Imame gesagt worden, welche frei von ihren persönlichen Meinungen waren. Die Audienz an dem diese Äußerung (Wenn die Authentizität einer Hadith Sahih ist, dann ist dies meine Madhab) gerichtet war, sind nur an ihre (von den Imamen) Ashab(die Fuqaha dieser Madhab), welche führende und ausgezeichnete Aimmah, die vollständig befähigt in den rationalen und narrationalen Wissenschaften (von der Din) waren. Diese Äußerung ist an jene großen Ulema gerichtet, welche nach diesen ausgezeichneten Aimmah unter ihrer Madhab kamen, jene die Ahlut Tardschih (eine hochrangige Kategorie der Ulema) waren. Alle zusammen, welche die Hafizin der Ahadith von Rasulullah (Sallallahu alayhi wasallam) waren, waren sich von den Dalils (Beweisen) der Madhab vollständig bewusst…….Dies sind diejenigen an dem die Imame (der Madhab) ihre Äußerungen gerichtet haben: „Wenn die Hadith Sahih ist, so ist es meine Madhab).“….Wahrlich, sie (die großen Fuqaha) sind imstande zwischen den Ahadith, von dem der Imam die Beweise abgeleitet hatte und die (neueste) Hadith, welches nach dem Imam als Authentisch anerkannt wurde in Einklang zu bringen. Sie (die ausgezeichneten Fuqaha) können sehen welches von den zwei Hadithen eher Authentisch, stark sind und welches von den beiden Ahadith der neuere ist, so dass der neuere die frühere Hadith aufhebt (Nasikh).

 

(Hudschatul alal Alemin)

 

ws

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Fatwa # 11961

Datum: Dienstag, 22. Juni 2004

Quelle: www.askimam.org

 

Übersetzt aus dem Englischen von Sidamin

 

 

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

 

 

Kategorie

 

Glaubensinhalte und Praktiken (Aqida)

 

Titel

 

 

Die Madhab, die neu konvertierte Muslime annehmen sollten.

 

 

 

Frage

 

 

Wir sind eine vielfältige muslimische Gemeinde mit Leuten aus allen vier Madhahibs und einigen Wahabiten. Alhamdullilah leben wir zusammen und zwingen ihnen nicht unsere Hanafi Lehren auf und sie zwingen uns nicht ihre Lehren auf. Sie fragen nicht warum wir nicht rafa-e-yadaain machen oder amin laut sagen und wir fragen sie nicht weshalb sie masah auf ihre Socken machen. Falls wir damit beginnen sollten, bin ich mir 100% sicher, dass wir eine gespaltene Gemeinde sein werden und dass mehr als nur eine Masjid (Moschee) in dieser kleinen Gemeinde (300-400 Muslime) existieren wird. Nun zu meiner richtigen Frage; manchmal akzeptieren Menschen mit Allahs Barmherzigkeit den Islam. Wir lehren sie grundlegende Glaubensinhalte, aber wenn wir von der Grundlage zu täglichen Dingen übergehen, dann treten Unterschiede auf, die Probleme verursachen.

D.h. welcher Madhab derjenige folgen soll oder ob er gar keiner folgen soll und es wie ein Wahabite machen soll. Jeder hat seine Empfehlungen und Hadith.

 

 

Antwort

 

 

Die am besten geeignete Madhab, die eine Person wählen sollte, ist diejenige, die am zweckmäßigsten und angemessensten erscheint. Diese könnte durch eine Reihe von Faktoren entschieden werden:

1. Die Ulama dieser Madhab sind leicht erreichbar, um von ihnen zu lernen.

2. Der größte Teil der Gemeinde folgt der entsprechenden Madhab.

3. Derjenige neigt mehr dorthin.

4. Derjenige hat Vertrauen in die Gelehrten dieser Madhab.

5. Die Madhab ist passender für seine Situation, auf Grund der Angelegenheiten die seine Umgebung betreffen, da dies von den Juristen passend diskutiert wurde.

 

Daher sollte die Wahl bei der jeweiligen Person liegen und derjenige sollte nach diesen Faktoren entscheiden. Es sollte gesagt sein, dass dies für die vier Madhabs gilt die der Wahrheit folgen. Was die Wahabiten/Salafiten betrifft, so sind sie in ihren Glaubensinhalten, wie auch in ihrer Haltung zum Fiqh irregeleitet und gelten als abgefallen aus der Linie der Ahlus Sunnah Wal Dschamaa'ah. Die Haltung, dass sich eure Gemeinde ihrer angenommen hat ist akzeptabel, weil Einheit sehr wichtig ist. Eure Gemeinde kann sich sehr glücklich schätzen, dass sie vor Uneinigkeit bewahrt wurde die andernorts herrscht und möge Allah sie vereint bleiben lassen.

 

Amin und Allah Ta'ala weiß es am besten

 

Mufti Ebrahim Desai, Comperdown

 

Quelle:

http://www.askimam.org/fatwa/fatwa.p...be489b04a9847f

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