Selim Geschrieben 29. Juli 2010 Teilen Geschrieben 29. Juli 2010 Gemeinsame Stellungnahme von ZMD, DFL, DFB und FSV Frankfurt - Zentralrat holt Fetwa von El-Azhar ein Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), die Deutsche Fußball Liga (DFL), der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Fußball-Zweitligist FSV Frankfurt haben Maßnahmen getroffen, um entstandene Unstimmigkeiten zwischen muslimischen Profifußballern und ihren Vereinen in Bezug auf das Fasten im Monat Ramadan in Verbindung mit Ihrer Berufsausübung zukünftig zu verhindern. Der ZMD bot Vertrauensgespräche mit betroffenen Spielern, Vereinsverantwortliche und führenden Funktionären vom Deutschen Fußball Bund (DFB) und Deutschen Fußball Liga (DFL) sowie des FSV Frankfurt an, die dann schließlich zu einer gemeinsamen Stellungnahme bei einem Treffen in der DFL-Zentrale führte. Darin sagte der ZMD u.a. auch die Einholung theologischer Rechtsgutachten zu. Angerufen hat der ZMD neben seinen eigenen religiösen Gutachterrat die Al-Azhar (Kairo/Ägypten), eines der führenden Autoritäten des Islams und den Europäischen Fetwa-Rat (European Council for Fatwa and Research, ECFR) . Die Gelehrten der Al-Azhar kamen zu dem Schluss: „Der Arbeitsvertrag zwischen dem Spieler und dem Verein, zwingt den Spieler zu einer bestimmten Leistung und wenn diese Arbeit, laut Vertrag, (nicht für Amateur – Hobbyfußball ) seine einzige Einkommensquelle ist und wenn er im Monat Ramadan die Fußballspiele bestreiten muss und das Fasten Einfluss auf seine Leistung hat, dann darf er das Fasten brechen.“ (Übersetzung aus dem Original im Arabischen, siehe www.zentralrat.de und unterer Link). Aufgrund dieser eindeutigen Aussage verzichtete der Europäische Fetwa-Rat auf ein weiteres theologisches Gutachten und schloss sich dieser Meinung an, zumal die El-Azhar darin beispielhaft ausführte, dass man bei allen Rechtsschulen des Islam zum gleichen oder ähnlichen Schluss gelangen kann. „Den Vereinen, wie auch den Spielern ist damit sowohl im arbeitsrechtlichen wie im theologisch rechtlichen Sinne „Rechtssicherheit“ verschafft worden“ kommentierten einvernehmlich der DFL-Geschäftsführer Christian Seifert wie auch der ZMD-Generalsekretär Aiman Mazyek dieses Gutachten. Der DFL-Geschäftsführer sagte zu, dieses Ergebnis an Spieler und Vereinen in der Bundesliga mehrsprachig als Handreichung weiterzugeben. Der Geschäftsführer des FSV Frankfurt, Bernd Reisig, kommentierte das Ergebnis so: „Wir begrüßen sehr, dass nun eine Regelung gefunden wurde, welche gestattet, dass Spieler professionell ihrer hochleistungssportlichen Arbeit nachgehen können und dabei vollumfänglich ihren Glauben leben dürfen. Der FSV Frankfurt ist froh, dass er mit dazu beitragen konnte, dass eine Lösung der Problematik gefunden wurde“, In einer ersten Stellungnahme erklärte der Zentralrat zu dem: „Dieses Gutachten, welches der Zentralrat im vollem Unfang mitträgt, erlaubt den muslimischen Profifußballern nun ohne falsche Schuldgefühle sowohl ihren Beruf, wie auch ihren religiösen Pflichten nachzugehen. Einmal mehr wird deutlich und entgegen manchem Vorurteil: Glauben und Beruf können sich einander bedingen und stehen nicht im Konflikt zueinander. „Der muslimische Profi kann die Fastentage in der spielfreien Zeit nachholen und erweist somit Gott und dem heiligen Monat Ramadan weiterhin die Ehre und den Respekt“ sagte dazu anschließend Aiman Mazyek. „Die Gesunderhaltung des Körpers spielt eine tragende Rolle im Islam und geht soweit, dass gottesdienstliche Pflichten im Islam Einschränkungen unterliegen, soweit der Körper dadurch Schaden nehmen könnte. Da der Profifußball-Beruf der existentiellen Absicherung der Familie dient, gelten hier für den Muslim wie bei anderen Berufen, wo körperliche Schwerstarbeit verlangt wird, Erleichterungen und Ausnahmeregelungen.“ Islam.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EMRE Geschrieben 29. Juli 2010 Teilen Geschrieben 29. Juli 2010 Azhar kamen zu dem Schluss: „Der Arbeitsvertrag zwischen dem Spieler und dem Verein, zwingt den Spieler zu einer bestimmten Leistung und wenn diese Arbeit, laut Vertrag, (nicht für Amateur – Hobbyfußball ) seine einzige Einkommensquelle ist und wenn er im Monat Ramadan die Fußballspiele bestreiten muss und das Fasten Einfluss auf seine Leistung hat, dann darf er das Fasten brechen.“ (Übersetzung aus dem Original im Arabischen, siehe www.zentralrat.de und unterer Link). Und was ist mit dem Vertrag/Versprechen zu Allah. Das steht wie immer an zweiter Stelle wenn nicht an der hundersten oder sogar noch später. Der Europäische Fetwa-Rat wird auch immer schwachsinniger... Ich vertrau meinen eigenen Fetwas ja schon mehr als von denen. Echt traurig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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