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Pressemitteilung, Veröffentlicht am 04.06.2010

Thema: Asyl und Zuwanderung

BMI Pressemitteilung: 2.343 Asylanträge im Mai 2010

Im Mai 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.343

Asylerstanträge gestellt.

Im Mai 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.343

Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank im Vergleich zum

Vormonat um 50 Personen (-2,1 Prozent).

 

 

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2009 stieg die Zahl der Asylbewerber

um 508 Personen (27,7 Prozent).

 

 

636 Personen erhielten im Mai 2010 die Rechtsstellung eines Flüchtlings

nach der Genfer Konvention (16,7 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem

erhielten 335 Personen (8,8 Prozent) sogenannten "subsidiären

Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7

Aufenthaltsgesetz).

 

 

Die Zahlen im Einzelnen: I. Aktueller Monat

 

 

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Mai 2010 2.343

Personen (Vormonat 2.393 Personen) Asyl beantragt.

 

 

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 50 (-2.1

Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Mai 2009:

1.835 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Mai 2010 um 508

(27,7Prozent) gestiegen.

 

 

Hauptherkunftsländer im Mai 2010 waren:

 

 

Zum Vergleich

 

 

 

 

 

Nr.

Land

März

April

Mai

1.

Irak

379

320

354

2.

Afghanistan

408

369

334

3.

Serbien

154

188

161

4.

Iran

141

141

156

5.

Kosovo

148

125

120

6.

Türkei

134

121

97

7.

Syrien

93

87

89

8.

Somalia

103

121

81

9.

Vietnam

73

87

80

10.

Russische Förderation

89

65

80

 

 

Neben den 2.343 Erstanträgen wurden im Mai 2010 320 Folgeanträge beim

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.

 

 

Im Mai 2010 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.800 Personen

(Vormonat: 2.870) entschieden.

 

 

Insgesamt 636 Personen (16,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines

Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom

28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 36

Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des

Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 600 Personen (15,8 Prozent), die

Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1

des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

 

 

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Mai 2010 bei 335 Personen (8,8

Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des

Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

 

 

Abgelehnt wurden die Anträge von 2.139 Personen (56,3 Prozent).

Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme

des Asylantrages) wurden die Anträge von 690 Personen (18,2 Prozent).

 

 

II.Laufendes Jahr

 

 

Für den Zeitraum Januar bis Mai 2010 ergeben sich folgende Zahlen:

 

 

In der Zeit von Januar bis Mai 2010 haben insgesamt 12.715 Personen in

Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr

(10.423 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 2.292 Personen (22,0

Prozent).

 

 

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Mai 2010:

 

 

 

 

 

Nr.

Land

 

1.

Irak

2.140 Personen

2.

Afghanistan

2.086 Personen

3.

Iran

743 Personen

4.

Serbien

648 Personen

5.

Kosovo

605 Personen

6.

Türkei

571 Personen

7.

Syrien

438 Personen

8.

Russische Föderation

433 Personen

9.

Vietnam

399 Personen

10.

Somalia

391 Personen

 

 

Neben den 12.715 Erstanträgen wurden insgesamt 2.271 Folgeanträge

gestellt.

 

 

Im Zeitraum von Januar bis Mai 2010 hat das Bundesamt 15.309

Entscheidungen (Vorjahr: 11.497) getroffen.

 

 

Insgesamt 2.850 Personen (18,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines

Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom

28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 226

Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des

Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.624 Personen (17,1 Prozent), die

Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1

des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

 

 

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Mai 2010 bei 1.120

Personen (7,3 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7

des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

 

 

Abgelehnt wurden die Anträge von 7.712 Personen (50,4 Prozent).

Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme

des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.627 Personen (23,7 Prozent).

 

 

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde,

betrug Ende Mai 2010 22.550, darunter 18.674 Erstanträge und 3.876

Folgeanträge (Vormonat: 23.563 anhängige Verfahren, davon 19.541 Erst- und

4.022 Folgeanträge).

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E-Mail: poststelle@bmi.bund.de

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