Webmaster Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Pressemitteilung, Veröffentlicht am 04.06.2010 Thema: Asyl und Zuwanderung BMI Pressemitteilung: 2.343 Asylanträge im Mai 2010 Im Mai 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.343 Asylerstanträge gestellt. Im Mai 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.343 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank im Vergleich zum Vormonat um 50 Personen (-2,1 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2009 stieg die Zahl der Asylbewerber um 508 Personen (27,7 Prozent). 636 Personen erhielten im Mai 2010 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (16,7 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 335 Personen (8,8 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz). Die Zahlen im Einzelnen: I. Aktueller Monat Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Mai 2010 2.343 Personen (Vormonat 2.393 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 50 (-2.1 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Mai 2009: 1.835 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Mai 2010 um 508 (27,7Prozent) gestiegen. Hauptherkunftsländer im Mai 2010 waren: Zum Vergleich Nr. Land März April Mai 1. Irak 379 320 354 2. Afghanistan 408 369 334 3. Serbien 154 188 161 4. Iran 141 141 156 5. Kosovo 148 125 120 6. Türkei 134 121 97 7. Syrien 93 87 89 8. Somalia 103 121 81 9. Vietnam 73 87 80 10. Russische Förderation 89 65 80 Neben den 2.343 Erstanträgen wurden im Mai 2010 320 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Im Mai 2010 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.800 Personen (Vormonat: 2.870) entschieden. Insgesamt 636 Personen (16,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 36 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 600 Personen (15,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Darüber hinaus hat das Bundesamt im Mai 2010 bei 335 Personen (8,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 2.139 Personen (56,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 690 Personen (18,2 Prozent). II.Laufendes Jahr Für den Zeitraum Januar bis Mai 2010 ergeben sich folgende Zahlen: In der Zeit von Januar bis Mai 2010 haben insgesamt 12.715 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (10.423 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 2.292 Personen (22,0 Prozent). Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Mai 2010: Nr. Land 1. Irak 2.140 Personen 2. Afghanistan 2.086 Personen 3. Iran 743 Personen 4. Serbien 648 Personen 5. Kosovo 605 Personen 6. Türkei 571 Personen 7. Syrien 438 Personen 8. Russische Föderation 433 Personen 9. Vietnam 399 Personen 10. Somalia 391 Personen Neben den 12.715 Erstanträgen wurden insgesamt 2.271 Folgeanträge gestellt. Im Zeitraum von Januar bis Mai 2010 hat das Bundesamt 15.309 Entscheidungen (Vorjahr: 11.497) getroffen. Insgesamt 2.850 Personen (18,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 226 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.624 Personen (17,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Mai 2010 bei 1.120 Personen (7,3 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 7.712 Personen (50,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.627 Personen (23,7 Prozent). Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Mai 2010 22.550, darunter 18.674 Erstanträge und 3.876 Folgeanträge (Vormonat: 23.563 anhängige Verfahren, davon 19.541 Erst- und 4.022 Folgeanträge). Artikel auf BMI.BUND.DE ansehen Impressum: Bundesministerium des Innern E-Mail: poststelle@bmi.bund.de Internet: http://www.bmi.bund.de Alt-Moabit 101D D-10559 Berlin Telefon: 030 / 18681 - 0 Telefax: 030 / 18681 - 2926 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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