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Pressemiteilung

 

Köln, 28.05.2010

 

 

 

KRM: „Gebetsverbot in der Schule schränkt Religionsfreiheit ein“

 

 

 

In einer Erklärung zeigte sich der KRM-Sprecher Ali Kýzýlkaya irritiert über das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zum Gebet eines muslimischen Schülers in der Schule.

 

 

 

„Unsere Verfassung steht für eine plurale Gesellschaftsordnung“, stellte KRM-Sprecher fest. „Es ist nicht nachvollziehbar, wieso das Gericht gerade in dieser Pluralität und Toleranz ein Konfliktpotential sieht. Dabei wäre die Schule eines der Orte, in denen die Schüler einen natürlichen Umgang mit der gesellschaftlichen Pluralität einüben können. Doch diese Chance wurde von Schulleitung vertan“, kritisierte Sprecher des KRM.

 

 

 

„Die Schulleitung, aber auch das Urteil des OVG zeigen leider, dass noch nicht alle realisiert haben, dass das Vorhandensein unterschiedlicher Religionen mittlerweile zur gesellschaftlichen Realität in Deutschland gehört", sagte Kýzýlkaya.

 

 

 

„Das Neutralitätsverständnis des Gerichtes ist zudem sehr problematisch. Es sind nicht die Schüler, die religiös und weltanschaulich neutral sein müssen, es ist die Schule. Gerade mit ihrer aktuellen Haltung wird diese Neutralität aber gerade von Schule, Schulbehörde und dem OVG verletzt.", stellte der KRM-Sprecher fest.

 

 

 

„Das Urteil widerspricht dem Säkularitätsverständnis des Grundgesetzes. Es ist zu befürchten, dass die Religionen insgesamt, und nicht nur der Islam, mit solchen Entscheidungen immer stärker aus dem öffentlichen Leben verdrängt wird. Dieser Gefahr sollten wir uns alle bewusst sein."

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