Selim Geschrieben 27. Mai 2010 Teilen Geschrieben 27. Mai 2010 Religionsfreiheit versus Neutralität des Staates: Eine Berliner Schule darf einem muslimischen Schüler das Gebet verbieten. Ein Gericht hob das Urteil der Vorinstanz auf. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und verbietet damit, dass muslimische Schüler außerhalb des Religionsunterrichts in der Schule beten dürfen. Zur Begründung hieß es, eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen. Dies könnten etwa die Glaubensfreiheit der anderen Schüler, die Elternrechte und der für den staatlichen Erziehungsauftrag notwendige Schulfrieden sein. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Konkret ging es um den Fall des 16 Jahre alten Muslim Yunus M., dem das Verwaltungsgericht Berlin das Recht zugesprochen hatte, einmal täglich auf dem Schulgelände des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding in einer Pause zu beten. Diese Entscheidung hoben die Richter auf und betonten in der Begründung besonders die Gefahr für den Schulfrieden. "Dies ist ein guter Tag für die Berliner Schule", sagte die Schulleiterin Brigitte Burchardt zu dem Urteil. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil Ende September 2009 dem Schüler das Beten erlaubt. Die Richter sahen die Neutralität des Staates durch das Beten nicht eingeschränkt. Glaubensüberzeugungen dürften vom Staat nicht bewertet oder infrage gestellt werden, so damals die Begründung. Das Land Berlin hatte daraufhin Berufung gegen die zugestandene Erlaubnis für den Schüler eingelegt. "Die Konflikte würden sich nach Ansicht des Senats verschärfen, wenn die Ausübung des muslimischen Gebets gestattet würde", sagte die Vorsitzende Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann und verwies auf die zahlreichen Religionen, die an der Schule vertreten sind. Sie gab damit der Berliner Schulverwaltung Recht. Diese sieht durch das rituelle Gebet des Jungen den Schulfrieden gefährdet und führt auch organisatorische Beschränkungen an. Um andere Schüler von dem Gebet abzuschirmen, hatte die Verwaltung dem 16-Jährigen einen eigenen Gebetsraum eingerichtet Zeitonline.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Selim Geschrieben 27. Mai 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Mai 2010 und so einfach ist es Art. 4 (2) des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen. Hier nochmal zur Erinnerung.. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carpe_fortunam Geschrieben 27. Mai 2010 Teilen Geschrieben 27. Mai 2010 "Schulfrieden" - ? - da fällt mir aber spontan was gaaaanz anderes ein! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nur Efsan Geschrieben 27. Mai 2010 Teilen Geschrieben 27. Mai 2010 "Ich glaub, ich bin hier im falschen Film" dachte ich während ich diesen Sensationsbericht las. What about that? - Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden[..]. Art. 3:3 -oder auch 4:1 ??? Wodurch sollte man inwiefern bitte schön mit seinem fünfminütigen Gebet den Schulfrieden gefährden? Das ist einfach lachhaft. Und organisatorisch ist da auch kein Problem, wir sind flexibel genug, es gibt Kompasse und Gebetsteppiche und man KANN ÜBERALL BETEN. Da sind wir nicht stuck in nem Raum oder derartiges. Und inwiefern schränkt man den Glauben anderer dadurch ein? Das müsste mir auch einmal jmnd mit hieb-und stichfesten Argumenten erklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FrauRosi Geschrieben 28. Mai 2010 Teilen Geschrieben 28. Mai 2010 Selam, ich bin total geschockt. Einfach unfaßbar. Ich hoffe der Junge wird weiter kämpfen und Recht bekommen. Ich habe mich grade gefragt was ich in seinem Fall getan hätte mit 16. Ich hätte inschaallah das Schulgelände verlassen und meinen Teppich vorm Fenster des Lehrerzimmers ausgebreitet. Was machen sie dann? Verbieten sie dann das Gebet in der Öffentlichkeit oder verbieten sie den Gebetsteppich in der Schule? Ich finde auch die Begründung vom Senat lächerlich. "Die Konflikte würden sich verschärfen.." welche Konflikte???? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Afterlife Geschrieben 28. Mai 2010 Teilen Geschrieben 28. Mai 2010 Ich würd auf das Verbot gar nicht hören. Da wo Platz ist, darf man auch beten, solange man andere dabei nicht stört. Es sei denn, deren Augen werden dadurch gestört, aber das ist dann auch nicht mein Problem Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.