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Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nach Informationen des Deutschlandfunks kein Verfahren gegen jene Bundeswehrsoldaten einleiten, die in der vergangenen Woche in Afghanistan Taliban-Kämpfer getötet haben. In einer Gefechtssituation seien solche Ermittlungen wenig ergiebig, hieß es den Angaben zufolge zur Begründung.

 

Bei dem Feuergefecht westlich der Stadt Kundus hatte es nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums 7 Tote und 14 Verletzte gegeben. Dabei seien mindestens zwei der Aufständischen von deutschen Soldaten getötet worden, die anderen seien von afghanischen Sicherheitskräften tödlich verletzt worden. Bei dem Vorfall wurden zum ersten Mal gegnerische Kräfte durch Bundeswehrsoldaten getötet. Insofern hat die Entscheidung Präzedenzcharakter. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ist in dieser Frage zuständig, da das Einsatzführungskommando in der brandenburgischen Hauptstadt sitzt.

 

© ddp

http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail_ddp_2422016030.php

ws

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  • 2 Monate später...

Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nach Informationen des Deutschlandfunks kein Verfahren gegen jene Bundeswehrsoldaten einleiten, die in der vergangenen Woche in Afghanistan Taliban-Kämpfer getötet haben. In einer Gefechtssituation seien solche Ermittlungen wenig ergiebig, hieß es den Angaben zufolge zur Begründung.

 

Bei dem Feuergefecht westlich der Stadt Kundus hatte es nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums 7 Tote und 14 Verletzte gegeben. Dabei seien mindestens zwei der Aufständischen von deutschen Soldaten getötet worden, die anderen seien von afghanischen Sicherheitskräften tödlich verletzt worden. Bei dem Vorfall wurden zum ersten Mal gegnerische Kräfte durch Bundeswehrsoldaten getötet. Insofern hat die Entscheidung Präzedenzcharakter. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ist in dieser Frage zuständig, da das Einsatzführungskommando in der brandenburgischen Hauptstadt sitzt.

 

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