Gast Geschrieben 14. September 2008 Teilen Geschrieben 14. September 2008 Das sollten wir wissen: 1. Essen und trinken (Pflicht ist nachzufasten), aber es gibt ausnahmen, wie z,b wenn man jetzt denkt Zeit für das Essen wäre da, und man ißt, dafür ist man nicht verantwortlich, d.h. man muss nicht nachfasten. 2. Absichtliches Erbrechen Wenn jemand unerwünscht erbricht, muss nicht nachfasten. 3. Haidh und Nifas Sollte die Frau während des fastens ihre Menstrubation bekommen oder baby zur Welt bringen, muss sie die Tagen nachfasten, selbst wenn es nur kurz vor dem Sonnenuntergang passiert ist. 4. Absichtliche Ejakulation 5. Absicht zum Fastenbrechen 6. Fastenbrechen aus Ungewissenheit vor dem Iftar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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