AlMurabit Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 http://www.dar-alifta.org/ViewFatwa.aspx?ID=5627&text=Ramadan Nr 5627 Thema Annulliert die Injektion eines Fastenden dessen Fasten? Datum 28.11.2007 Frage Wie lautet die Rechtsnorm für Vitamin-Injektion, das Einspritzen zwecks Arterienerweiterung im Falle von Atem- oder Brustkrankheiten (Bronchitis) und das Bekommen von Spritzen zur örtlichen Betäubung und Schmerzlinderung? Gibt es einen Unterschied, ob man sie in die Vene oder in den Muskel bekommt? Wie lautet die Rechtsnorm für das Bekommen des Einlaufes und der Insulin-Spritze? All dies gilt für die Zeit des Fastens. Antwort Fatwa-Stab All diese Arten der Spritzen machen das Fasten eines Fastenden nicht rechtsungültig, denn deren Inhalt wird in den Körper nicht durch den normalen Nahrungsweg eingeführt. Ausgenommen sind die Einläufe, über die die Rechtsgelehrten uneinig sind. Wenn sie also jemand wegen eines Notfalles während des Fastens bekommen muss, darf er der Meinung derjenigen folgen, die dies erlauben und kein Zunichtemachen des Fastens sehen. Will jemand die Tage, an denen er Spritzen bekam, nach Ramadan nachholen, ist es besser. Dies gilt als Beilegen der Meinungsverschiedenheit. Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort. Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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