Kudsi Geschrieben 11. August 2005 Teilen Geschrieben 11. August 2005 Selâmün aleyküm! Wie wir alle wissen, kommen in Deutschland zunehmend Muslime in den öffentlichen Dienst als Beamte und in die Mittelschicht. Die jüngere Generation der Muslime ist nicht mehr so häufig in der Arbeiterklasse anzutreffen wie ihre Eltern. Doch wie gehen diese Muslime an ihren Arbeitsplätzen ihren religiösen Pflichten (das rituelle Gebet ganz oben) nach? Können sie ihren religiösen Pflichten nachgehen? Und dürfen sie das auch? Wie ist die deutsche Arbeitsöffentlickeit dazu eingestellt? Oder sind muslimische Beamte den Launen ihres Chefs ausgesetzt, wenn es um ihre religiösen Pflichten geht? Wie vielen bekannt ist, arbeitet ein Beamter in der Regel von 9.00 - 18.00 Uhr. Im Winter muss ein Muslim in diesen Breiten innerhalb jener Tageszeit bis zu drei Gebete verrichten: Mittagsgebet, Nachmittagsgebet und Abendgebet. Darf demnach ein muslimischer Beamter an seinem Arbeitsplatz in seinem Büro für die nächsten 5 Minuten die Außentür seines Büros abschließen, sein Gebetsteppich ausrollen und beten? Bekommt er deswegen Schelte von seinem Vorgesetzten, das sogenannte "Neutralitätsgebot" zu missachten? Was geht den Staat die "Gesinnung" seines Beamten an, welcher nichts anderes tut als seinen "Job", solange er ihn zuverlessig erledigt, und seine "Gesinnung" daher unwichtig ist? Ich habe vor 7 Jahren an einem Betriebspraktikum Beamte gesehen, welche mit ihren Kollen während der Pause im Büro Privatgespräche führen, und Beamte, welche mir nur so privat über den Ramadan (es war Fastenzeit während meiner Praktikumszeit) fragen stellten. Zu jener Zeit war mir so was wie "Neutralitätsgebot" völlig unbekannt, dass ich keine bedenken hatte, darüber zu sprechen, oder mein Missfallen über Nacktfotos auf Boulevardzeitungen zu äußern. Zum Glück wohnte ich in der Nähe, so dass ich in den Pausen zu Hause beten konnte. Nun, was aber, wenn ein Muslim im öffentlichen Dienst seinen religiösen Pflichten nachgehen will? Die meisten Wohnen zweifelsohne weit weg vom Arbeitsplatz entfernt und müssen im Büro beten. Muss ein muslimischer Bewerber dies mit seinem Arbeitsgeber von vornherein absprechen? Unsicher macht hier einen, wie der Chef und wie die Arbeitskollegen darauf reagieren werden. Allein wegen des Kopftuchs kriegen muslimische Mädchen und Frauen hier zu Lande keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz - es sei denn, als Putzfrau! Daher rate ich der deutschen Öffentlichkeit eindringlich, sich in Zukunft auf solche "Sonderwünsche" einzustellen, welche unabdingbar sind. Sicher ist allerdings, dass ein Muslim am Artbeitsplatz bei seinen Gebeten sich aus Zeitgründen ohnehin auf die Pflichtteile beschränken und die Sunnah-Teile ausblenden muss, was zur Verkürzung der Gebetsdauer führt. Zum Beispiel dass er beim Mittagsgebet nur die 4 Rekat Farz betet anstatt die 10 Gesamtrekat. Daher meine Frage an die, wie sie damit klarkommen, ihren relgiösen Pflichten nachzugehen. Und wie kann ein Muslim seinen religiösen Pflichten am Arbeitsplatz und im öffentlichen Dienst nachgehen, ohne dass dabei Probleme auftreten? Vesselam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mond Geschrieben 11. August 2005 Teilen Geschrieben 11. August 2005 @Kudsi Ich weiss nicht wie in Deutschland ist ,aber in Österreich kann man beim Vorstellungsgespäch sagen dass man als Muslim gewisse Zeiten fürs Geben einhalten muss , und dass man bereit ist diese mit längeres Arbeitszeit nachzuholen. So zum midest habe ich gemacht.Und in meisten Fälen hats funktioniert.Ich wünsche allen Muslime viel Glück in diese Angelegenheit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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