Gast Geschrieben 5. August 2003 Teilen Geschrieben 5. August 2003 hallo!! ich habe gehört, dass es im Islam früher erlaubt war, dass ein verheirateter Ehemann Geschlechtsverkehr mit seiner Sklavin haben durfte, und die daraus entstandenen Kinder die gleichen Rechte hatten, wie die von seiner Ehefrau. Ist das nur eine Tradition gewesen oder erlaubt der Islam das tatsächlich? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass es halal sein soll, denn der Islam respektiert die Frau und ihre Gefühle doch sonst so sehr. Wie würde sich wohl eine Frau fühlen, die weiß, dass ihr Mann mit seiner Sklavin schläft und das sogar noch legal ist. Aber vielleicht wusste derjenige/diejenige, der/die mir so etwas gesagt hat, einfach nichts vom Islam. Ich möchte gerne eure Meinungen dazu hören. mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 6. August 2003 Teilen Geschrieben 6. August 2003 Hallo, wie du schon selbst richtig erkannt hast, ist dies nicht korrekt. Der Islam verbietet jede Art von außerehelichen Geschlechstbeziehung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 6. August 2003 Teilen Geschrieben 6. August 2003 @Cemil Schönes Thema. Ich habe mal irgendwo gehört oder gelesen, daß es im Iran so etwas wie eine Zeit-Ehe gibt (oder geben soll). Angeblich wird die Zeit-Ehe auch in iranischen Bordellen angewendet. Der Freier wird für kurze Zeit mit der Nutte verheiratet. Von Prostitution kann dann keine Rede mehr sein, denn schließlich sind die Beiden ja verheiratet. Die Pseudomoral der Gläubigen eignet sich immer wieder zur Belustigung. Gruß Divus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adem Geschrieben 6. August 2003 Teilen Geschrieben 6. August 2003 @Divus Zeit-Ehe ist in Islam auf keinen Fall erlaubt. Denn Zeit Ehe beruht auf sexuale Gründe. Es ist eine andere Art einer Seitensprung. Nur man möchte mit einer Ehe Vertrag diese unislamische Tradition legalisieren. mfG Adem Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 7. August 2003 Teilen Geschrieben 7. August 2003 @Divus Im Grunde hat Adem schon richtig geantwortet. Die Zeit-Ehe wird auch hier in Deutschland, illegal, praktiziert. Der Islam ist ohne Einschränkungen gegen diese Pseudo-Ehe. Ich sage bewußt Pseudo, da dies nicht als Ehe akzeptiert wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 11. August 2003 Teilen Geschrieben 11. August 2003 Zur Aussage Es gäbe keine Erlaubnis mit einer Sklavin zu schlafen Im Islam ist der Geschlechtsverkehr mit einer Sklavin erlaubt, wenn 1. Der Mann nicht verheiratet ist 2. Der Mann verheiratet ist und seine Frau es gestattet 3. (Gilt für die obigen Punkte) Der Mann sie auf jeden Fall ehelichen muss, mit einer Brautgabe, wie für Nicht-Sklavinnen und somit die Kinder, wie auch die Frau selbst, aus dem Stand des Sklaven gelöst sind. Es ist also kein Freibrief für eine sexuelle Austobung mit Sklavinnen. Ausserdem ist es unnötig über eine heute nicht mehr existierende Institution zu reden. Fakt ist aber, dass der Islam die menschenwürdigste Behandlung von Sklaven vorgesehen hat. Bkannte islm. Persönlichkeiten wie Bilal (ra) war ein freigekaufter Sklave der als schönstimmiger Muezzin den größten Respekt genoss. Vesselam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.