yilmaz Posted March 16, 2011 Share Posted March 16, 2011 Eine Untersuchung des Landes OÖ hat ergeben, dass nur zwei von 19 Kindersnacks alkoholfrei waren. Konsumentenschutz-Landesrat Rudi Anschober (Grüne) strebt daher eine Initiative für Warnhinweise auf alkoholhaltigen Lebensmitteln an. Die Ergebnisse der Untersuchung präsentierte er am Montag in einer Pressekonferenz mit Primarius Felix Fischer von der Landesnervenklinik in Linz. "Teils alarmierend hoher Alkoholgehalt" Anschober ließ verdächtige Produkte von der oberösterreichischen Lebensmittelaufsicht überprüfen. Vor allem bei Backwaren und Süßigkeiten wurde teilweise ein "alarmierend hoher Alkoholgehalt" festgestellt, berichtete der Landesrat. Spitzenreiter war ein Hamburger-Brot mit 25,6 Gramm pro Kilo, bei Kindersnacks lag der höchste festgestellte Wert bei zwölf Gramm pro Kilo. Süßigkeiten besonders häufig betroffen Versteckter Alkohol in Lebensmitteln berge für entwöhnte Abhängige die Gefahr eines Rückfalls, erklärte Suchtexperte Fischer. Besonders problematisch sei, dass häufig Süßigkeiten betroffen sind. Das "Mitnaschen" von Alkohol sei bei Kindern ein Wegbereiter für spätere Probleme im Umgang damit. Gut sichtbarer Hinweis gefordert Aufgrund der geltenden Rechtslage seien die gezogenen Proben trotz des bedenklich hohen Alkoholgehalt großteils nicht zu beanstanden gewesen, erklärte Anschober. Er forderte daher, dass auf allen Produkten, die Alkohol enthalten, ein gut sichtbarer Hinweis angebracht werden muss. Zusätzlich sei es nötig, die Rechtslage zu ändern, "damit eine unbewusste Gefährdung von Kindern und Alkoholkranken durch den Konsum von Lebensmitteln ausgeschlossen werden kann", verlangte der Landesrat. *Keine Grenzwerte bei festen Lebensmitteln Alkohol müsse laut Lebensmittelrecht nur in Getränken mit mehr als 1,2 Volumsprozent angeführt werde, bei festen Lebensmitteln seien keine Grenzwerte vorgegeben, erklärte Anschober. Bei unverpackten Produkten - etwa offen verkauften Backwaren - sei keine Kennzeichnung nötig. Zudem sei Alkohol, auch wenn auf der Packung angeführt, oft schwer zu identifizieren. Beispielsweise könne er sich hinter Bezeichnungen wie "Rosenwasser", "Glycerin" oder einer chemischen Formel verbergen. http://ooe.orf.at/stories/502839/ Weiterführende Links zum Thema: Liste alkoholhaltiger Produkte MISAWA-Foum: Alkohol - Es beginnt immer mit dem ersten Schluck Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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