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Veröffentlicht am 14.12.2011

 

Bundesregierung beschließt Migrationsbericht 2010

 

 

 

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich vorgelegten Migrationsbericht 2010 beschlossen. Der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellte Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Mit aktuellen und umfassenden statistischen Daten soll der Bericht der Öffentlichkeit als Informationsquelle und der Politik und Verwaltung als Grundlage für die Entscheidungsfindung im Bereich der Migrationspolitik dienen.

Der Migrationsbericht beinhaltet neben den allgemeinen Wanderungsdaten zu Deutschland und der detaillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Er behandelt das Phänomen der illegalen Migration und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

Wesentliche Aussagen des Migrationsberichts 2010:

 

57,5 % aller Zuzüge wanderten aus den EU-Ländern nach Deutschland zu, 15,8 % aus dem übrigen Europa. Aus Asien kamen 13,8 %, aus Afrika 3,8 %, und aus Amerika, Australien und Ozeanien zusammen kamen

8,1 % aller Zuzüge.

Betrachtet man die Zuzugszahlen nach der Staatsangehörigkeit der Zuzügler, dann waren es vor allem Polen und Deutsche (14,5 bzw. 14,4 %), gefolgt von Rumänen und Bulgaren (9,5 bzw. 5 %), die im Jahr 2010 nach Deutschland zuzogen. Der Anteil von EU-Bürgern an der Gesamtzuwanderung betrug 49,9%.

Bei den Fortzügen stellten deutsche Staatsangehörige etwas mehr als ein Fünftel aller Fortgezogenen (21 %), gefolgt von polnischen (14,1 %) und rumänischen (7,3 %) Staatsangehörigen. Die Zahl der Fortzüge von Unionsbürgern im Jahr 2010 betrug rund 300 000 (45,3% an der Gesamtabwanderung).

Bei einem Vergleich der Zuzüge mit den Fortzügen (Wanderungssaldo) zeigte sich der größte positive Wanderungssaldo bei Rumänen (fast 27 000 Personen) und Polen (annähernd 21 000 Personen). Dagegen zogen auch im Jahr 2010 mehr Deutsche (ca. 26 000) aus Deutschland fort als Deutsche in ihr Herkunftsland zurückkehrten; allerdings sank die Zahl der Fortzüge im Vergleich zu 2009 um 9,0 %.

· Betrachtet man die Zahl ausländischer Staatsangehöriger, die in Deutschland leben, so sind ca. ein Viertel Türken. Etwa gleich viele Personen haben die Staatsangehörigkeit eines der nord-, west- oder südeuropäischen EU-Staaten; etwa halb so viele Personen haben die Staatsangehörigkeit eines der seit 2004 beigetretenen osteuropäischen EU-Staaten.

· Der Blick auf den Zweck der Zuwanderungen zeigt, dass fast 20 % der im Jahr 2010 zugezogenen Drittstaatsangehörigen zum Studium, zur Schul- oder sonstigen Ausbildung oder für Sprachkurse nach Deutschland kamen.

Zu Erwerbszwecken kamen 12,6 % der Zugezogenen. Bei der Zustimmung für den Zuzug von Fachkräften im internationalen Personalaustausch gab es eine große Steigerung: Nach 4 429 Personen im Jahr 2009 kamen im vergangenen Jahr 5 932 Personen auf diese Art nach Deutschland.

Im Jahr 2010 wurden darüber hinaus 3 336 Zustimmungen für den Zuzug für weitere Akademiker erteilt – gegenüber dem Vorjahr ein Plus von

38 %.

 

 

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