vorlaufer Geschrieben 15. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2009 selam Mein Vater verident sein Geld nicht wirklich auf Helalart. Er will mir ein Gebrauchtwagen (mit seinem verdienten Geld natürlich) kaufen nur weiß ich nicht ob ich das Auto "annehmen" darf. Ich weiß iwie nicht. Einerseits denk ich mir "dann gibt er wenigstens das Geld für was "helales" aus", aber dann auch "das Geld ist Haram, Ich kann dieses Auto dann nicht fahren". Was würdet ihr machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 15. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2009 Du kannst das Geld annehmen, da dein Vater für deinen Unterhalt (auch laut Islam) verpflichtet ist. Dass er das Geld auf haramweise verdient, ist nicht das Problem seiner Familie, sondern sein eigenes Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sepiroth Geschrieben 17. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2009 oh ne, da bin ich anderer Meinung, du solltest das Geld sicher nicht annehmen... und wenn du noch mit ihm wohnst, solltest du ihm schnellsmöglicht raten sein Geld auf erlaubte Art und Weise zu verdienen, falls er dies dann immer noch nicht tut, würde ich zusehen das ich da schnellstmöglich rauskomme, und ich nehme mal an, das dein Vater mit dem Geld womit er dir ein Auto kauft oder kaufen will auch den Haushalt (Essen, Trinken, Miete etc...) versorgt... und sich mit Haram Nahrung ernähren, ob das so gut ist... naja ;( @Webmaster ja, der Vater ist verpflichtet für den Unterhalt der Familie aufzukommen, aber dies sollte ein Jeder auf erlaubte Art und Weise tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lamya Geschrieben 17. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2009 Eine Frau hat mal die gleiche Frage in Fernsehen gestellt (Fatwa-Sendung) dann hat der Gelehrte so geantwortet, dass wenn sie sich von dem Mann nicht scheiden lassen kann, darf sie nur das nötigste vom Geld nehmen und nicht prachtvoll und Luxuriös von dem Geld leben. Wa Allahu a3lam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Selim Geschrieben 17. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2009 webmaster hat schon recht. Ein Kind darf den Unterhalt / Taschengeld von den Erziehungsberechtigten annehmen auch wenn es aus verbotenen Quellen kommt. Falls ein Teil des Einkommen helal ist, dann sollte das Kind danach "niyet" machen und es so annehmen. Falls es ausschließlich haram Einkommen ist, dann darf das Kind das Geld so lange annehmen, bis das Kind selber in der Lage ist Geld zu verdienen und für sein Unterhalt zu sorgen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sepiroth Geschrieben 17. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2009 ja bei Kindern, die keine andere möglich haben ist dies ja in Ordnung, da sie ja keine andere möglichkeit haben, und meistens kriegen die Kinder davon ja auch nichts mit... Doch kriegt er ein Auto, daraus schließe ich das er mindestens 17 Jahre wenn nicht sogar älter ist, ob man ab dem Alter noch als Kind gezählt wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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