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Einige Journalisten und „Wissenschaftler“ möchten hartnäckig den Unterschied zwischen Theologie und Religionswissenschaft nicht erkennen, und können andererseits ahnungslos oder wissentlich nicht zwischen Glauben und Wissenschaft im Sinne der theologischen Reflexion des Glaubens unterscheiden. Ihnen seien diese Textausschnitte aus einer bekannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Bibel gewidmet Ich erwarte hier keine Einsicht, lege es nur zur Kenntnisnahme vor:

 

„Theologie“ sei nur als glaubensgebundenes, konfessionell ausgerichtetes Fach denkbar. Im Unterschied zu den Lehrgegenständen anderer Fakultäten sei der konfessionell ausgerichtete Glaube für die Theologie nicht nur Gegenstand, sondern auch Voraussetzung, Fundament und Ziel ihrer Erkenntnisbemühungen. Dementsprechend sei es Aufgabe der Theologischen Fakultät, den Glauben nicht nur mit wissenschaftlichen Mitteln zu durchdringen, sondern auch, ihn zu entfalten und an seiner Verkündung mitzuwirken. (…) Als glaubensgebundene Einrichtung sei die Theologische Fakultät selbst Teil und Funktion der (…) (Religionsgemeinschaft). Ihr Auftrag und gleichzeitig ihr Zweck seien die theologische Vorbildung des geistlichen Nachwuchses der (…) (Religionsgemeinschaften). Dieser Bindung unterlägen auch die an ihr tätigen Theologieprofessoren. Die Hochschullehrer müssten persönlich geeignet sein, die Vorbildung des Geistlichen zu gewährleisten. (…) Über diese Bekenntnisgemäßheit könne nicht der religiös-weltanschaulich neutrale Staat, sondern nur die Religionsgemeinschaft, deren Bekenntnis betroffen sei, entscheiden. (…) Die Wissenschaftsfreiheit von Hochschullehrern der Theologie findet ihre Grenzen am Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. (…) Aber das Selbstbestimmungsrecht ist noch grundsätzlicher betroffen. Wenn der Staat sich entschließt, an seinen Universitäten Theologie als bekenntnisgebundene Glaubenswissenschaft zu lehren, dann werden Glaubenswahrheiten Gegenstand (staatlicher) universitärer Lehre. Das Nachdenken über Glaubensinhalte und die Weiterentwicklung von Glaubenssätzen erfolgt dann in großem Umfang im Rahmen solcher Fakultäten (…) Es kann und darf aber nicht Sache des religiös-weltanschaulich neutralen Staates sein, über die Bekenntnisgemäßheit theologischer Lehre zu urteilen. Dies ist vielmehr ein Recht der Glaubensgemeinschaft selbst, um deren Theologie es sich handelt.

 

Zum Glauben, wie schön wäre es so rein und ungetrübt zu glauben wie fröhliche Kinder.

„Und sie brachten Kinder zu ihm, damit er sie anrühre. Die Jünger aber fuhren sie an.

Als es aber Jesus sah, wurde er unwillig und sprach zu ihnen: Lasst die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solchen gehört das Himmelreich.

Wahrlich, ich sage euch: Wer das Himmelreich nicht empfängt wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen.

Und er herzte sie und legte die Hände auf sie und segnete sie.“ Markus 10/13-16

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