afghaner Geschrieben 28. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2009 salam, ich gehe auf einer Schule von 8.00-17.00 Uhr. und da kann ich ja 2 Gebete nicht verrichten. Darf ich während der Schulzeit auf die Toilette und da mein Gebet im sitzen machen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kuebra Geschrieben 28. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2009 bruder, leider ist das nicht möglich, da das verrichten des gebetes bestimmte bedingungen hat, hier: 1. Islam; 2. klarer Verstand; 3. Reife; 4. Abwesendheit ritueller Unreinheit (d.h. Reinigung); 5. Entfernung von Schmutz; 6. Bedeckung der 'Awra; 7. Eintritt der richtigen Zeit; 8. Sich nach der Qibla richten; 9. Absicht. Außerdem kann ich mir nicht vortsellen , in so einer gegend, wo die bösartigen djinns sind, das gebet zu verrichten. Ich weiß zwar nicht ob das einen Zusammenhang hat, und möchte dazu kein Fetwa geben, doch für mich ist es unvorstellbar. Du kannst ja in der Schule nachfragen ob du einen kleinen raum bekommen darfst, in dem du in der pause ohne jegliches stören deiner mitschüler das gebet verrichten kannst. Sprich am besten einen Vertrauenslehrer darauf an. insaAllah gelingt es dir! vesselam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nur Efsan Geschrieben 29. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2009 Warum bitte schön willst du dein Gebet auf der Toilette verrichten? Es ist nichts, wofür man sich schämen müsste und dieses in den hintersten Ecken verrichetet. Such dir doch einen leeren Klassenraum aus oder irgendwie im pädogogischen Zentrum oder was weiss ich was. Du kannst auch deine Lehrer nach einer kleinen Notlösung fragen, wenn du denn nicht willkürlich in leere Klassenräume reingehen darfst. Wir dürfen stolz auf unser Gebet sein und es interessiert niemandem die geringste Bohne wie und wo ich meine fünfminuten-Pausen verbringe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amira Geschrieben 15. November 2009 Teilen Geschrieben 15. November 2009 Nutze doch einfach einen Treppenabsatz in höher gelegenen Stockwerken. Oder nimm dir so ne art Strohmatte mit und bete auf dem Schulhof... Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abdurrahman Geschrieben 1. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2009 Slm.Aley. http://www.sorularlaislamiyet.com/subpage.php?s=show_qna&id=607 Dort steht, dass man dies darf. jedoch sollte man, wenn dort Unreines ist, einen gebetsteppich oder so drauf legen und dann beten. Man kann solche Kleinen Gebetsteppiche hier kaufen: http://www.pocket-gebetsteppich.de/ Mach aber lieber deine Boxen aus, da gibts lästige Hintergrundmusik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serbederan-19 Geschrieben 2. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2009 Slm.Aley. http://www.sorularlaislamiyet.com/subpage.php?s=show_qna&id=607 Dort steht, dass man dies darf. ja ber da steht "wenn es keine andere lösung gibt".. man muss erst mal fragen ob man in der schule beten darf, erst wenn es nicht erlaubt wird und man auch das gebäude zwischenzeitlcih nicht verlassen kann, oder eine andere lösung findet... dann ja. erhlich gesagt wir schämen uns zu fragen aus angst ablehnung zu erfahren. tatsache ist, wenn man vernünftig fragt sagen sie nicht nein. meine töchter beten seit 3 jahren in der schule. zwar jedes jahr in einem anderen raum, weil es keine gesonderte gebetsräume gibt, aber sie haben nie nein gesagt. in einer anderen schule haben sie sogar ein gebetsraum eingerichtet, weil viele schüler angefragt hatten. also nur mut!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abdurrahman Geschrieben 2. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2009 Slm.Aleyk. Ja natürlich hast Du recht. Aber wie soll ich sagen...es fehlt der Mut und es besteht eingebildete Angst. Wenn sich mehrere Muslime zusammenschließen, dann denke ich ist dies viel leichter anzugehen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aciz kul Geschrieben 3. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2009 Art.4 GG (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit) (1) Die Freiheit des Glaubens , des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Geh doch einfach hin und sag es wie die andren es schon gesagt haben deinem Vertrauenslehrer oder dem Rektor. Ich werde das auch bald machen sobald ich weiß in welche Rictung ich in der Schule beten muss^^ (Ich hasse es mein Ikindi Gebet nachzubeten ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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