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Das Islamgesetz von 1912:

 

Islamgesetz 1912

in Deutsch, Englisch und Französisch

Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder

LXVI. Stück – ausgegeben und versendet am 9. August 1912

159.

Gesetz vom 15. Juli 1912,

betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islam nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft

Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrates finde Ich anzuordnen, wie folgt:

Artikel I.

Den Anhängern des Islam nach hanefitischem Ritus wird in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern die Anerkennung als Religionsgesellschaft im Sinne des Staatsgrundgesetzes vom 1. Dezember 1867, R.G.Bl. Nr. 142, insbesondere des Artikels XV desselben, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt.

 

§1.

Die äusseren Rechtsverhältnisse der Anhänger des Islam sind auf Grundlage der Selbstverwaltung und Selbstbestimmung, jedoch unter Wahrung der Staatsaufsicht, im Verordnungsweg zu regeln, sobald die Errichtung und der Bestand wenigstens einer Kultusgemeinde gesichert ist.

Hierbei ist insbesondere auf den Zusammenhang der Kultusorganisation der im Inland lebenden Anhängern des Islams mit jenen Bosniens und der Hercegowina Bedacht zu nehmen. Auch vor Konstituierung einer Kultusgemeinde können fromme Stiftungen für religiöse Zwecke des Islams errichtet werden.

 

§2.

Für das Amt eines Religionsdieners können mit Genehmigung des Kultusministers auch Kultusfunktionäre aus Bosnien und der Hercegwowina berufen werden.

§3.

Findet die Regierung, daß einer den Gottesdienst betreffenden Anordnung der Veranstalter desselben öffentliche Rücksichten entgegenstehen, so kann sie dieselbe untersagen.

§4.

Ein Religionsdiener, welcher verbrecherischer oder solcher strafbaren Handlungen schuldig erkannt worden ist, die aus Gewinnsucht entstehen, gegen die Sittlichkeit verstoßen oder zu öffentlichem Ärgernis gereichen, oder dessen Verhalten die öffentliche Ordnung zu gefährden droht, ist von seinem Amt zu entfernen.

 

§5.

Die Staatsbehörde hat darüber zu wachen, daß die Religionsgesellschaft der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus, deren Gemeinden und Organe ihren Wirkungskreis nicht überschreiten und den Bestimmungen der Gesetze sowie der Aussicht genommenen Verordnung über die äußeren Rechtsverhältnisse dieser Religionsgesellschaft und den auf diesen Grundlagen erlassenen Anordnungen der staatlichen Behörden nachkommen. Zu diesem Ende können die Behörden Geldbußen in einer den Vermögensverhältnissen angemessenen Höhe sowie sonst gesetzlich zulässige Zwangsmittel in Anwendung bringen.

 

§6.

Die Religionsgesellschaft der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus genießt als solche sowie hinsichtlich ihrer Religionsausübung und ihrer Religionsdiener denselben gesetzlichen Schutz wie andere gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften. Auch die Lehren des Islams, seine Einrichtungen und Gebräuche genießen diesen Schutz, insofern sie nicht mit den Staatsgesetzen im Widerspruch stehen.

 

§7.

Rücksichtlich der Ehen der Anhänger des Islams und der Führung ihrer Geburts- Ehe- und Sterberegister bleiben die Bestimmungen des Gesetzes vom 9. April 1870¸ R. G. Bl. Nr. 51, in Kraft. Die religiösen Verpflichtungen in Ansehung der Ehe werden durch diese Bestimmung nicht berührt.

 

§8.

Durch Verordnung wird bestimmt, ob und in welcher Weise Religionsdiener des Islams zur Mitwirkung bei der Führung der Geburts-, Ehe- und Sterberegister herangezogen werden können.

 

Artikel II.

Mit dem Vollzug dieses Gesetzes sind Mein Minister für Kultus und Unterricht, Mein Minister des Innern und Mein Justizminister beauftragt.

 

Bad Ischl, am 15. Juli 1912

Franz Joseph m.p.

Hochenburger m.p. Heinold m.p. Hussarek m.p.

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[h=1]Muslime bekommen Seelsorger und Feiertage[/h]In Österreich ist der Islam seit mehr als 100 Jahren eine anerkannte Religion. Ebenso alt ist auch das aktuelle Islamgesetz. Bei der Überarbeitung hat man sich am Israelitengesetz orientiert. Es sieht Friedhöfe, Seelsorger, Religionsstudien und Feiertage vor.

 

Das Islamgesetz, das kommende Woche in Begutachtung gehen soll, bringt Muslimen in Österreich mehr Rechtssicherheit. Die derzeitige Regelung stammt aus dem Jahr 1912. Der nun vorliegende Entwurf ähnelt stark dem Israelitengesetz. Zuständig für die Novellierung des Islamgesetzes sind das von Josef Ostermayer (SPÖ) geleitete Kultusministerium und das Außenministerium unter Sebastian Kurz (ÖVP).

 

RECHTSSTELLUNG

Der erste Abschnitt des Islamgesetzes definiert die organisierten Muslime in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Dass sich die Muslime der heimischen Gesetzgebung unterzuordnen haben, ist ebenso geregelt wie die Anforderungen an eine Verfassung der einzelnen Religionsgesellschaften. Auch die "Darstellung der Lehre einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen, der den Inhalt in deutscher Sprache wiedergibt" ist bereits im Entwurf enthalten, angeführt sind der Koran und "allenfalls Hadithe".

AUFGABEN

Zu den Aufgaben einer Religionsgesellschaft zählen laut Gesetzesentwurf "die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, soweit sie über den Wirkungsbereich einer Kultusgemeinde hinausreichen". Auch die Namen von islamischen Religionsgesellschaften sollen künftig besser geschützt sein. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung erhält die Betroffene Gruppierung das Recht, ein Verfahren einzuleiten.

BEGUTACHTUNGSRECHT

Islamische Religionsgesellschaften sind offiziell berechtigt, den Organen der Gesetzgebung und Verwaltung Gutachten Stellungnahmen, Berichte und Vorschläge "über Angelegenheiten, die gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften im Allgemeinen und die Islamische, Religionsgesellschaften betreffen", zu übermitteln.

RELIGIÖSE BETREUUNG

Das Islamgesetz fixiert erstmals das Recht von Muslimen auf religiöse Betreuung - also auf Seelsorger - in Einrichtungen wie dem Bundesheer, in Justizanstalten sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Diese müssen allerdings den gesetzlich anerkannten Glaubensgemeinschaften unterstehen. Der erforderliche Sach- und Personalaufwand ist vom Bund zu tragen.

Absatz zwei dieses Paragrafen hat bereits für Befürchtungen und Kritik von Beschneidungsgegnern gesorgt. Dort heißt es: "Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen." Dieser Passus ist auch nicht im ebenso erst modernisierten Israelitengesetz zu finden, das als Blaupause für das Islamgesetz verwendet wurde.

SPEISEVORSCHRIFTEN

Auch dieser Paragraf sorgte für Aufregung bei Gegnern der umstrittenen Schlachtmethode des Schächtens. Muslime haben - ähnlich auch Juden laut Israelitengesetz - demnach das Recht, "in Österreich die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren interreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren".

Auch bei der Verpflegung von Muslimen bei Bundesheer, in Haftanstalten, Krankenhäusern und öffentlichen Schulen soll mit dem Islamgesetz sichergestellt werden, dass auf religiöse Speisegebote und -verbote Rücksicht genommen wird.

FEIERTAGE

"Islamischen Feiertagen wird der Schutz des Staates gewährleistet", heißt es in dieser Passage. Arbeitsrechtlich hat dies zwar noch keine Auswirkungen, dennoch bietet die Aufzählung offizieller Feiertage eine Basis für Verhandlungen zur Verankerung im Feiertagsruhegesetz und den Kollektivverträgen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft führt im Islamgesetz drei solcher Tage an (Ramadanfest, Pilger-Opferfest, Aschura), die Aleviten fünf.

ABBERUFUNG VON FUNKTIONSTRÄGERN

Die Islamischen Glaubensgemeinden sind laut Entwurf künftig dazu verpflichtet, Funktionsträger wie etwa Imame ihrer Funktion zu entheben, sollten diese von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von ab einem Jahr verurteilt worden sein. Dies gilt auch, sollten diese die "öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer nachhaltig gefährden".

ISLAMISCH-THEOLOGISCHE STUDIEN

Auch der Fahrplan für ein islamisch-theologisches Studium an der Universität Wien ist im Entwurf zum Islamgesetz geregelt: Ab 1. Jänner 2016 hat demnach der Bund sechs Stellen für Lehrpersonal zu erhalten. Die Glaubensgemeinschaft hat bei der Besetzung insofern ein Wort mitzureden, als dass ihr die Personen vier Wochen vor Bestellung "zur Kenntnis zu bringen" sind und diese eine Stellungnahme abgeben darf.

ISLAMISCHE FRIEDHÖFE

Das Islamgesetz regelt den Bestand der Friedhöfe für Muslime in Österreich. Diese sind "auf Dauer angelegt". Ihre Auflösung und Schließung sind "unzulässig" bzw. bedürfen der Zustimmung der zuständigen Kultusgemeinden. Bestattungen auf islamischen Friedhöfen dürfen zudem nur mit Zustimmung der jeweiligen gemeinde vorgenommen werden.

ANZEIGE- UND MELDEVERPFLICHTUNGEN

Sollte gegen einen Funktionsträger der Religionsgesellschaft ein Verfahren eingeleitet oder Haft verhängt werden, muss diese umgehend von der Republik informiert werden. Auch umgekehrt soll diese Verpflichtung bestehen.

UNTERSAGUNG VON VERANSTALTUNGEN

Behörden können Versammlungen und Veranstaltungen zu Kultuszwecken untersagen, "von denen unmittelbar eine Gefahr für die Interessen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, der nationalen Sicherheit oder die Rechte und Freiheiten anderer ausgeht".

WAHLEN

Das neue Islamgesetz regelt erstmals Wahlen etwa in der IGGiÖ. Diese müssen in der jeweiligen Verfassung verankert sein, sodass eine Überprüfung möglich ist. Sollte die Dauer einer Funktionsperiode der gewählten Organe überschritten, darf die Behörde eine Frist setzen. Ansonsten muss - notfalls via Gericht durch Antrag durch den Bundeskanzler - ein Kurator bestellt werden.

Quelle: APA, 26.09.2014

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[h=1]Neues Islamgesetz bringt deutschen Koran, Recht auf Seelsorge und Speisevorschriften[/h][h=2]Entwurf soll kommende Woche in Begutachtung gehen - Glaubensgemeinschaft ist verpflichtet, vorbestrafte oder gefährliche Funktionsträger abzusetzen - Kritiker warnen vor "Beschneidungsparagraf"[/h]

Entwurf soll kommende Week in Begutachtung gehen - Glaubensgemeinschaft ist verpflichtet, vorbestrafte oder gefährliche Funktionsträger abzusetzen - Kritiker warnen vor "Beschneidungsparagraf"Wien - Das Islamgesetz, das kommende Week in Begutachtung gehen soll, bringt Muslimen in Österreich mehr Rechtssicherheit. Die derzeitige Regelung stammt aus dem Jahr 1912. Der der APA vorliegende Entwurf ähnelt stark dem Israelitengesetz. Zuständig für die Novellierung des Islamgesetzes sind das von Josef Ostermayer (SPÖ) geleitete Kultusministerium sowie das Außenministerium unter Sebastian Kurz (ÖVP).

Bereits im Vorfeld sorgte das sehr neue Gesetz für Aufregung sowie rief Kritiker auf den Plan. Die von Außenminister Kurz geforderte einheitliche Koranübersetzung findet sich demnach in dem Entwurf, zusätzlich werden "allenfalls Hadithe", also einzelne Überlieferungen des Propheten Mohammed, angeführt, die den Inhalt "in deutscher Sprache" im Gesetz wiedergeben sollen.

Die vom Präsidenten der Islamischen Glaubengemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), Fuat Sanac, in einem derStandard.at-Gespräch geforderten gesetzlichen Feiertage für Muslime stehen dagegen gar nicht in dem Entwurf. Kurz hatte sich schon im Frühjahr in einem STANDARD-Interview dagegen ausgesprochen. Dieser sieht nur "Schutz des Staates" für islamische Feiertage vor, aber keine damit verbundenen arbeitsrechtlichen Folgen. Die müssten extra verhandelt werden.

Schließlich ist ebenso der von Kritikern als "Beschneidungsparagraf" interpretierte Aspekt im Entwurf für ein neues Islamgesetz enthalten, vor dem die Initiative "Religion ist Privatsache" schon gewarnt hat. Die laizistische Organisation befürchtet eine endgültige Legalisierung der religiösen Beschneidung junger Männer sowie Kinder. Denn anders als im Israelitengesetz, das ansonsten in fast allen Punkten ähnlich strukturiert ist wie das Islamgesetz, wird den islamischen Religionsgesellschaften (neben den Muslimen sind ebenso die Aleviten anerkannt) ausdrücklich erlaubt, "Kinder sowie Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen sowie entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen".

Im Folgenden die zentralen Inhalte des Entwurfs:

RechtsstellungDer erste Abschnitt des Islamgesetzes definiert die organisierten Muslime in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Dass sich die Muslime der heimischen Gesetzgebung unterzuordnen haben, ist auch geregelt wie die Anforderungen an eine Verfassung der einzelnen Religionsgesellschaften. Auch die "Darstellung der Lehre einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen, der den Inhalt in deutscher Sprache wiedergibt" ist schon im Entwurf enthalten, angeführt sind der Koran sowie "allenfalls Hadithe".

AufgabenZu den Aufgaben einer Religionsgesellschaft zählen laut Gesetzesentwurf "die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, soweit sie über den Wirkungsbereich einer Kultusgemeinde hinausreichen". Auch die Namen von islamischen Religionsgesellschaften sollen künftig besser geschützt sein. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung erhält die Betroffene Gruppierung das Recht, ein Verfahren einzuleiten.

BegutachtungsrechtIslamische Religionsgesellschaften sind offiziell berechtigt, den Organen der Gesetzgebung sowie Verwaltung Gutachten Stellungnahmen, Berichte sowie Vorschläge "über Angelegenheiten, die gesetzlich anerkannte Kirchen sowie Religionsgesellschaften im Allgemeinen sowie die Islamische, Religionsgesellschaften betreffen", zu übermitteln.

Religiöse BetreuungDas Islamgesetz fixiert erstmals das Recht von Muslimen auf religiöse Betreuung - also auf Seelsorger - in Einrichtungen wie dem Bundesheer, in Justizanstalten sowie in Krankenhäusern sowie Pflegeheimen. Diese müssen allerdings den gesetzlich anerkannten Glaubensgemeinschaften unterstehen. Der erforderliche Sach- sowie Personalaufwand ist vom Bund zu tragen.

Absatz 2 dieses Paragrafen hat schon für Befürchtungen sowie Beanstandung von Beschneidungsgegnern gesorgt. Dort heißt es: "Islamische Religionsgesellschaften sowie ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder sowie Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen sowie entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen." Dieser Passus ist ebenso gar nicht im auch erst modernisierten Israelitengesetz zu finden, das als Blaupause für das Islamgesetz verwendet wurde.

SpeisevorschriftenAuch dieser Paragraf sorgte für Aufregung bei Gegnern der umstrittenen Schlachtmethode des Schächtens. Muslime haben - ähnlich ebenso Juden laut Israelitengesetz - demnach das Recht, "in Österreich die Herstellung von Fleischprodukten sowie anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren interreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren".

Auch bei der Verpflegung von Muslimen bei Bundesheer, in Haftanstalten, Krankenhäusern sowie öffentlichen Schulen soll mit dem Islamgesetz sichergestellt werden, dass auf religiöse Speisegebote sowie -verbote Rücksicht genommen wird.

Feiertage"Islamischen Feiertagen wird der Schutz des Staates gewährleistet", heißt es in dieser Passage. Arbeitsrechtlich hat dies zwar noch keine Auswirkungen, dennoch bietet die Aufzählung offizieller Feiertage eine Basis für Große Verhandlungen zur Verankerung im Feiertagsruhegesetz sowie den Kollektivverträgen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft führt im Islamgesetz drei solcher Tage an (Ramadanfest, Pilger-Opferfest, Aschura), die Aleviten fünf.

Abberufung von FunktionsträgernDie Islamischen Glaubensgemeinden sind laut Entwurf künftig dazu verpflichtet, Funktionsträger wie etwa Imame ihrer Funktion zu entheben, sollten diese von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von ab einem Jahr verurteilt worden sein. Dies gilt ebenso , sollten diese die "öffentliche Security , Ordnung, Gesundheit sowie Moral oder die Rechte sowie Freiheiten anderer nachhaltig gefährden".

Islamisch-theologische StudienAuch der Fahrplan für ein islamisch-theologisches Studium an der Universität Wien ist im Entwurf zum Islamgesetz geregelt: Ab Eins . Jänner 2016 hat demnach der Bund 6 Stellen für Lehrpersonal zu erhalten. Die Glaubensgemeinschaft hat bei der Besetzung insofern ein Wort mitzureden, als dass ihr die Personen vier Wochen vor Bestellung "zur Kenntnis zu bringen" sind sowie diese eine Stellungnahme abgeben darf.

Islamische FriedhöfeDas Islamgesetz regelt den Bestand der Friedhöfe für Muslime in Österreich. Diese sind "auf Dauer angelegt". Ihre Auflösung sowie Schließung sind "unzulässig" bzw. bedürfen der Zusage der zuständigen Kultusgemeinden. Bestattungen auf islamischen Friedhöfen dürfen zudem nur mit Zusage der jeweiligen gemeinde vorgenommen werden.

Anzeige- sowie MeldepflichtenSollte gegen einen Funktionsträger der Religionsgesellschaft ein Verfahren eingeleitet oder Haft verhängt werden, muss diese umgehend von der Republik informiert werden. Auch umgekehrt soll diese Verpflichtung bestehen.

Untersagung von VeranstaltungenBehörden können Versammlungen sowie Veranstaltungen zu Kultuszwecken untersagen, "von denen unmittelbar eine Gefahr für die Interessen der öffentlichen Security , Ordnung, Gesundheit, der nationalen Security oder die Rechte sowie Freiheiten anderer ausgeht".

WahlenDas sehr neue Islamgesetz regelt erstmals Wahlen etwa in der IGGiÖ. Diese müssen in der jeweiligen Verfassung verankert sein, sodass eine Überprüfung möglich ist. Sollte die Dauer einer Funktionsperiode der gewählten Organe überschritten, darf die Behörde eine Frist setzen. Ansonsten muss - notfalls via Gericht durch Antrag durch den Bundeskanzler - ein Kurator bestellt werden.

 

(APA/nim, derStandard.at, 26. 09 .2014)

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[h=1]Entwurf für Islamgesetz verbietet Finanzierung aus dem Ausland[/h][h=2]Islamische Glaubensgesellschaften müssen sich künftig im Inland finanzieren - Anstellung der Imame in der Türkei ist gar nicht mehr möglich - Auch Beschneidung, Bestattung, Imam-Ausbildung geregelt[/h]

Islamische Glaubensgesellschaften müssen sich künftig im Inland finanzieren - Anstellung der Imame in der Türkei ist gar nicht mehr möglich - Auch Beschneidung, Bestattung, Imam-Ausbildung geregeltWien - Die anerkannten islamischen Glaubensgemeinschaften in Österreich dürfen künftig ihren laufenden Betrieb gar nicht mehr mit Geld aus dem Ausland finanzieren. Das sieht zumindest der Entwurf für die Novelle des Islamgesetzes vor, den Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) sowie Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) am Donnerstag präsentierten.

Dem Entwurf zufolge dürfen ebenso "lebende Subventionen", also Imame, gar nicht aus dem Ausland finanziert werden, führte Ostermayer aus. Nicht mehr lehren beziehungsweise gar nicht mehr von der Türkei bezahlt werden dürften folglich ebenso jene 65 Imame, die beim Präsidium für Religionsangelegenheiten - einer staatlichen türkischen Stelle, die in Österreich die "Türkisch-Islamische Union" (ATIB) betreibt - angestellt sind. Die ATIB war für derStandard.at vorerst für keine Stellungnahme erreichbar.

Einmalige Zuwendungen erlaubtLaut dem Gesetzesentwurf sei eine einmalige Zuwendung aus dem Ausland wie etwa eine Erbschaft grundsätzlich gar nicht ausgeschlossen, erläuterte Kurz, die Verwaltung dieses Vermögens müsse danach aber im Inland erfolgen.

Die übrigen Bestimmungen im Entwurf sind schon seit der lezten Woche bekannt. So findet sich ebenso die Verpflichtung erneut , dass alle anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften ihre "Lehre sowie ihren Glaubensinhalt in deutscher Sprache darzulegen sowie dem Kultusamt abzugeben" haben. Auf die Frage, ob das einer Wiedergabe des Korans auf Deutsch entspreche, sprach Kurz: "Die Glaubensquelle des Islam ist meines Wissens der Koran, insofern wird es hier eine deutsche Fassung geben." Um einen "Einheitskoran" soll es sich allerdings gar nicht handeln, sprach Ostermayer.

Islamisches Studium ab 2016Im Gesetzesentwurf findet sich ebenso das Primat, dass alle Lehren, Einrichtungen sowie Gebräuche der Glaubensgemeinschaft gar nicht im Widerspruch zu den österreichischen Gesetzen stehen dürfen. Wenn diesem Primat gar nicht Folge geleistet wird, kann der Glaubensgemeinschaft die Anerkennung entzogen werden. Imame, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden oder eine Gefährdung der Security darstellen, müssen von der Glaubensgemeinschaft abberufen werden.

Vorgesehen sind außerdem ein islamisches theologisches Studium ab 2016, eine rechtliche Verankerung islamischer Friedhöfe sowie ein Recht auf religiöse Betreuung, also Seelsorge. Ausserdem müssen öffentliche Einrichtungen "nach Maßgabe der Möglichkeiten" beim Angebot von Speisen auf die Glaubensvorschrift Rücksicht nehmen. Die Beschneidung wird im Entwurf ausdrücklich erlaubt, wobei Genitalverstümmelung "selbstverständlich verboten" sei, so Ostermayer. Auch islamische Feiertage werden geschützt, allerdings nur religionsrechtlich sowie gar nicht arbeitsrechtlich, wie Kurz erklärte. Es wird ebenso künftig keine staatlichen muslimischen Feiertage geben.

"Gläubiger Moslem sowie stolzer Österreicher"

Die Novelle geht am Donnerstag für fünf Wochen in Begutachtung sowie soll am Eins . Jänner in Kraft treten, ebenso Übergangsbestimmungen sind vorgesehen. Es ist die erste Überarbeitung des 1912 verabschiedeten Islamgesetzes. Mit einer ähnlichen Novellierung wurde 2012 das Israelitengesetz überholt.

Durch diese "Neuordnung des Verhältnisses zwischen dem Staat sowie den gesetzlich anerkannten islamischen Religionsgesellschaften" würden laut Ostermayer "sowohl Rechte als ebenso Pflichten neu definiert. Klares Prinzip dabei ist, dass staatliches Recht Vorrang vor religiösem Recht hat." Es sollen Rechtssicherheit sowie Transparenz geschaffen werden. Kurz sprach , "dass es kein Widerspruch ist, gläubiger Moslem sowie gleichzeitig stolzer Österreicher zu sein."

Schwelender Konflikt um Vertretung

Der Begutachtungsentwurf wurde vom zuständigen Kultusamt erarbeitet sowie mit den betroffenen Ministerien - allen voran Kurz' Integrationsressort - akkordiert. Dem Entwurf seien "sehr intensive Gespräche mit den Vertretern der Musliminnen sowie Muslime in Österreich" vorausgegangen, so Ostermayer. Derzeit gibt es 2 in Österreich gesetzlich anerkannte islamische Glaubensgesellschaften: Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) sowie die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (Alevi).

Über die Vertretung der Muslime in Österreich schwelt seit Jahren ein Konflikt . Die IGGiÖ beharrt in ihren Statuten darauf, "die staatlich anerkannte Religionsgesellschaft der Anhänger des Islams, die in der Republik Österreich ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben", also Vertreter aller Sunniten, Schiiten sowie Aleviten zu sein. Alevi sowie die gar nicht gesetzlich anerkannte, jedoch staatlich eingetragene schiitische Gemeinschaft Schia wehren sich gegen diesen Alleinvertretungsanspruch der IGGiÖ.

Nicht anerkannten Religionsgesellschaften soll es mit der Novellierung künftig gar nicht mehr erlaubt sein, religiöse Lehren zu verbreiten. Bestehende Vereine müssen aufgelöst werden, oder sich auf einen anderen Zweck konzentrieren, etwa soziale Aufgaben, sprach Ostermayer.

Dinge, "die eigentlich selbstverständlich sind"Den anerkannten Gemeinschaften droht dagegen die Aberkennung, wenn keine positive Grundeinstellung mehr gegenüber Staat oder Gesellschaft besteht oder die öffentliche Ordnung oder Security gefährdet würde, so Ostermayer. Dass dabei ein gewisses Misstrauen mitschwingt, wies der Kanzleramtsminister zurück: Auch in anderen Gesetze seien Dinge verankert, "die eigentlich selbstverständlich sind", verwies er auf das Tötungsverbot im Strafgesetzbuch.

In einer Reaktion auf den Gesetzesentwurf begrüßen es die Grünen, dass die Zeit des Alleinvertretungsanspruchs der IGGiÖ beendet sei sowie nun einheitliche, verbindliche Regeln für anerkannte islamische Religionsgesellschaften vorgesehen sind. Notwendig sei aber ebenso eine deutliche Nachbesserung des Entwurfs: "Es bedarf etwa eines Passus, wonach der Religionsunterricht gar nicht im Widerspruch zu den Zielen der staatsbürgerlichen Erziehung stehen darf", heißt es in einer Aussendung des Grünen Klubs.

 

(koli/mcmt, derStandard.at, 2.10.2014)

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[h=2]Islam: Regierung begegnet Gefahr der Radikalisierung mit strengeren Regeln[/h][h=3]WIEN. In Österreich leben mehr als 500.000 Menschen muslimischen Glaubens. Um der Gefahr der Radikalisierung, womöglich gefördert durch "Einflussnahme aus dem Ausland", besser begegnen zu können, schickt die Bundesregierung nun eine Novelle zum Islamgesetz aus dem Jahr 1912 in Begutachtung.[/h]

Als Prinzip für die neu definierten Rechte und Pflichten gelte "der Vorrang des staatlichen Rechts vor religiösem Recht", betonte Kulturminister Josef Ostermayer (SP), der den Entwurf gemeinsam mit Integrationsminister Sebastian Kurz (VP) vorlegte.

Verbote: Einer Religionsgemeinschaft ist es künftig untersagt, den laufenden Betrieb über Zuwendungen aus dem Ausland zu finanzieren. Keine Ausnahme soll es auch für Österreichs größte Moschee auf der Wiener Donauinsel geben, die mit Geld aus Saudi-Arabien unterstützt wird. Das Verbot gelte, so Kurz, auch für "lebende Subventionen". Gemeint sind jene 65 unter den 300 in Österreich tätigen Imame, die dies als direkt in der Türkei Angestellte tun.

Im Eherecht gilt weiter die österreichische Rechtsordnung. Die Scharia, so Kurz, "hat in Österreich nichts verloren".

Pflichten: Für die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, es sind dies derzeit die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) und die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (Alevi), gibt es eine neue Anforderung: Sie müssen "Lehre und Glaubensquellen in deutscher Sprache darstellen". Es gehe dabei "nicht um einen Einheitskoran", sagte Ostermayer unter Hinweis auf die verschiedenen Strömungen im Islam. Wichtig sei die Unterscheidbarkeit, wenn es um Anträge auf Anerkennung geht.

Die Verbreitung der Lehre soll künftig den beiden Religionsgemeinschaften vorbehalten sein. Vereinen wird dies untersagt. Funktionsträger sind von diesen Organisationen abzuberufen, wenn über diese eine Haftstrafe von mehr als einem Jahr verhängt wurde oder durch die Person eine "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" besteht.

Rechte: Zur Stärkung der Qualifikation der in Österreich tätigen Imame wird ein Studium der islamischen Theologie eingeführt. Bis 2016 werden zwei Professuren eingerichtet, im Endausbau 2019 sollen es sechs sein.

Islamische Friedhöfe sollen dauerhaft eingerichtet werden. Feiertage werden religionsrechtlich, aber nicht arbeitsrechtlich geschützt. Seelsorge wird in staatlichen Einrichtungen ausdrücklich erlaubt, wo auch auf die islamischen Speisegebote Rücksicht zu nehmen ist. Die Schächtung von Tieren ist erlaubt, wenn sie im Rahmen des Tierschutzgesetzes durchgeführt wird.

Das neue Regelwerk soll noch im Herbst im Parlament beschlossen werden und ab Jahresbeginn 2015 in Kraft treten. Die ersten Reaktionen von IGGiÖ und Alevi fielen grundsätzlich positiv aus. Das Aus für Geld aus dem Ausland wurde vom Wiener SP-Mandatar Omar Al-Rawi kritisiert, von den Grünen begrüßt.

 

nachrichten.at, 3.10.2014

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von Dr. Andreas Unterberger

zu Person und Archiv - Website - E-Mail schicken[h=2]Islamgesetz: Manch Kluges, manch absolut Unakzeptables[/h]06. Oktober 2014, 09:52 | Kategorien: Allgemein, Politik | Schlagworte: Apostasie,Deutschkenntnisse, Finanzierung, Gleichheitsgrundsatz, Halal-Läden, Imame,Islamgesetze, Österreich, Steuerrecht

Die Bundesregierung präsentiert einen Entwurf für ein Islamgesetz. Der Text macht auf den ersten Blick einen halbwegs positiven Eindruck. Freilich bleiben schon jetzt viele Fragen offen. Und manches müsste im Parlament noch dringend geändert werden.Überaus positiv ist, dass Imame und ähnliche Funktionsträger künftig nicht aus dem Ausland bezahlt werden dürfen. Das ist vor allem in Anbetracht der Tatsache lobenswert, dass viele dieser Imame derzeit de facto türkische Staatsbeamte sind, die völlig unkontrolliert in Schulen und Moscheen ihr Unwesen treiben konnten. Wer glaubt, dass die im Zweifel zu Österreich und nicht zur Türkei loyal sind, der ist über jede Schmerzgrenze hinaus naiv.

Nur: Hält diese Regelung auch? Droht da nicht sofort massiver internationaler Druck – und zwar nicht nur aus islamischen Ländern, sondern auch von den diversen – oft total weltfremden – Menschenrechts-Gurus? Wird die Regelung nicht beim ersten Verfahren etwa vor dem Straßburger Menschenrechts-Gericht als eine unzulässige Einschränkung der Religionsfreiheit aufgehoben werden?

Die Kläger könnten ja eine Ungleichbehandlung etwa gegenüber Sekten behaupten, die ja auch oft vom Ausland, etwa den USA, finanziert werden. Katholische Missionare und Entwicklungshelfer in der Dritten Welt sind ebenfalls „vom Ausland finanziert“. Gleichzeitig gibt es sowieso Hunderte Wege, wie solche Finanzierungsverbote im halblegalen Raum umgangen werden können, damit weiter türkisches oder Katar- oder Saudi-Geld in dunkle Kassen im Lande fließt.

Mit ähnlichen Argumentationen könnte auch die – an sich ebenfalls sehr positive – Regelung eines Tages von Richtern gehoben werden, dass islamische Seelsorger auch Deutsch können müssen. Auch bei der Sprache gibt es nämlich in christlichen Religionsgemeinschaften (vor allem orthodoxen oder protestantischen) Fälle, wo die betreffenden Priester kein brauchbares Deutsch beherrschen. Wieder droht der Gleichheits-Artikel.

[h=3]Islamische Lehren müssen vorgelegt werden[/h]Überaus lobenswert ist, dass künftig die religiösen Lehren in schriftlicher Form genau vorgelegt werden müssen. Bisher haben sich ja Moslem-Aktivisten immer mit blumigen Ausreden vor jeder Festlegung gedrückt. Eine solche Festlegung wird extrem spannend. Erst an ihrer Hand wird man dann sehen: Kann diese Lehre überhaupt genehmigt werden oder widerspricht sie glatt der Verfassung? Etwa in Hinblick auf die Gleichberechtigung der Frau, auf das Gewaltverbot (in Bezug auf Kriege in fremden Ländern wie auch auf die eigene Familie), auf die Einstellung jeder Paralleljustiz, auf die Trennung von Religion und Staat und insbesondere auf die Religionsfreiheit.

Die österreichische Verfassung garantiert, dass man seine Religionszugehörigkeit frei wechseln oder aufgeben kann. Das bereitet aber offenbar Moslems Riesenprobleme: Ich habe jedenfalls schon in vielen Podiumsdiskussionen – auch als liberal geltende – Moslem-Vertreter gefragt, ob man denn den Islam auch verlassen kann. Und da habe ich noch nie ein klares „Ja“ zur Antwort bekommen.

Erst wenn eine definierte Lehre vorliegt, könnte dann übrigens Außenminister Sebastian Kurz die Behauptung mit Recht aufstellen, dass die IS-Schlächter im Widerspruch zum wahren Islam stünden (auf den sie sich ja intensiv berufen). Kurz kann diesen wahren Islam noch gar nicht kennen, sondern bestenfalls Tausende einander oft widersprechende Behauptungen einzelner Islam-Gelehrter und -Ungelehrter.

[h=3]Riesengewinne mit Halal werden legalisiert[/h]Es gibt aber zwei Punkte, die das Gesetz vorerst völlig unakzeptabel machen. Der erste: Auch künftig wird es die Möglichkeit geben, unter Berufung auf den Islam in Österreich Steuern und Abgaben zu hinterziehen, etwa in sogenannten Halal-Läden, wie zum Beispiel Fleischhauereien. Das ist nicht nur ein großer Verlust für Staatskassen, sondern auch glatt verfassungswidrig. Denn sonst müsste es gemäß dem Gleichheitsgrundsatz ja auch katholische Lebensmittelgeschäfte geben dürfen, die sich nicht an das Gewerberecht zu halten brauchen.

Der zweite: Dieses Gesetz beendet nicht die unerträgliche Privilegierung der „Islamischen Glaubensgemeinschaft“. Das wäre erst dann der Fall, wenn jede religiöse Richtung im Islam das gleiche Recht hat, sich – ab einer bestimmten Mitgliederzahl – selbständig beim Staat als Religionsgemeinschaft registrieren zu lassen. So wie ja auch zahllose christliche Religionen nebeneinander existieren, ohne einer obersten „Glaubensgemeinschaft“ zu unterstehen.

Wird diese doppelte Privilegierung nicht beendet, dann sollten verantwortungsbewusste Volksvertreter dem Islamgesetz keinesfalls zustimmen.

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[h=1]02.10.2014

Bundesminister Ostermayer: Neues Islamgesetz soll Rechtssicherheit und Transparenz sicherstellen[/h]Novelle des Islamgesetzes geht in Begutachtung

"Das derzeit gültige Islamgesetz stammt aus dem Jahr 1912, also noch aus einer Zeit vor der Entstehung unserer Bundesverfassung. Seither hat sich in Österreich viel geändert und dem gilt es nun mit einer Neugestaltung des Gesetzes Rechnung zu tragen", sagte Kanzleramtsminister Josef Ostermayer heute, Donnerstag, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Integrationsminister Sebastian Kurz im Bundeskanzleramt. Derartige Novellierungen seien bereits im Rechtsverhältnis mit anderen anerkannten Religionsgesellschaften vorgenommen worden, wie etwa 2012 für das Israelitengesetz.

"Bei der Neuordnung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den gesetzlich anerkannten islamischen Religionsgesellschaften war für uns zentral, Rechtssicherheit und Transparenz sicherzustellen. Es werden sowohl Rechte als auch Pflichten neu definiert. Klares Prinzip dabei ist, dass staatliches Recht Vorrang vor religiösem Recht hat", so der Kanzleramtsminister.

"Der Neugestaltung, die nun als Begutachtungsentwurf vorliegt, sind sehr intensive Gespräche mit den Vertretern der Musliminnen und Muslime in Österreich vorausgegangen. Der gesamte Dialog war von sehr respektvollen Gesprächen geprägt", betonte Ostermayer. Der Entwurf sei vom zuständigen Kultusamt erarbeitet worden und mit jenen Ministerien, die davon betroffen sind, akkordiert und mit dem Integrationsminister abgestimmt.

Direkt von der Novelle betroffen sind die zwei gesetzlich anerkannten islamischen Religionsgesellschaften in Österreich, also einerseits die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) und die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI) andererseits. Neu geregelt werden nun Bereiche wie die interreligionsgesellschaftlichen Wahlen, das Namensrecht und die theologische Ausbildung von Imamen.

"Es soll künftig unter anderem eine Verpflichtung geben, dass Funktionsträger bei strafrechtlichen Verurteilungen von mehr als einem Jahr oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit von ihrer Religionsgesellschaft abberufen werden", so Ostermayer. Die Novelle enthalte auch Regelungen betreffend die Seelsorge in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, beim Militär oder in Justizanstalten.

Bundesminister Ostermayer gab abschließend einen Ausblick auf den Zeitrahmen für das Inkrafttreten der Novelle: "Der Gesetzesentwurf geht ab heute in eine fünfwöchige Begutachtung. Nach dem Beschluss im Ministerrat und der anschließenden Befassung im Parlament könnte das neue Islamgesetz am Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten."

Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundespressedienstes kostenfrei abrufbar.

Rückfragehinweis:

Nedeljko Bilalic

Pressesprecher Bundesminister Dr. Josef Ostermayer

Tel.: +43 1 531 15-202104

Mobil: +43 664 88 455 330

E-Mail: nedeljko.bilalic@bka.gv.at

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[h=1]Muslimische Jugend: Alternativen zum Islamgesetz?[/h]By Katja Lehner on 14. Oktober 2014

 

Die Muslimische Jugend Österreichs (MJÖ) präsentiert ihre Version des „Islamgesetz 2.0“, das etwa die Schaffung eines eigenen Islam-Referats im Kultusamt vorsieht. Ein Verbot der Auslandsfinanzierung von muslimischen Vereinen gibt es darin nicht.

Nach dem Vorwurf, Muslime würden durch das geplante, neue Islamgesetz zu „Bürgerinnen zweiter Klasse“ degradiert, präsentiert die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) am Dienstag einen Alternativentwurf zum geplanten Islamgesetz. Die Eckpunkte dieses Großteils auf dem Israeliten- und Protestantengesetz basierenden Entwurfs sind die Verfassungskonformität, eigene Gesetze für die unterschiedlichen Konfessionen, der Erhalt von unabhängigen Vereinen, eine eigene Fakultät sowie die Schaffung eines Islam-Referats im Kultusamt. Radikalisierung sei bei der Erarbeitung ihres Entwurfs kein Thema gewesen, so MJÖ-Sprecherin Dudu Kücükgöl.

Verstärkte Trennung von Staat und Kirche

 

Im Entwurf, den die MJÖ der Regierung vorlegen will, sollen die den Gleichheitsgrundsatz verletzenden Passagen herausgenommen werden. So kritisierte man vergangene Woche, dass die Islamische Glaubensgemeinschaft nicht den gleichen Schutz wie andere Kirchen erfahre, dies sei etwa in § 2, 4, 5 und 6 ersichtlich. „Im Gegensatz zum Regierungsentwurf haben wir die Trennung von Staat und Kirche gestärkt“, so Zekija Imsirpasic, MJÖ. Auch der Paragraph zu den islamisch-theologischen Studien sei laut Dudu Kücükgöl eine „selektive und diskriminierende Übernahme des §15 aus dem Protestantengesetz“. Ein solches Studium würde von österreichischen Gläubigen nur akzeptiert, wenn zukünftige Imame von Muslimen selbst ausgebildet werden, wie dies etwa in der katholischen Kirche üblich ist. Anders als im Regierungsentwurf ist es für die religiöse Betreuung in öffentlichen Anstalten nicht erforderlich ein islamisch-theologisches Studium abzuschließen. Sogenannte Seelsorger unterstehen aber der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ).

Im Zuge der Pressekonferenz forderte die MJÖ auch, dass das Islamgesetz „kein Gesetz für „die Anhänger des Islams“ und damit für alle Musliminnen wird, sondern ein Gesetz für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich.“ Es sollen daher eigene Gesetze für die diversen, islamischen Konfessionen geschaffen werden. So will man vermeiden, dass sich muslimische Vereine entweder in eine befürchtete übermächtige Glaubensgemeinschaft unterordnen müssen oder aber in den religiösen Untergrund abtauchen.

Keine deutsche Fassung des Koran

Der Entwurf der MJÖ solle laut Kücükgöl die Vielfalt und Autonomie des islamischen Vereinslebens erhalten und neben den Referaten für die evangelische und katholische Kirche auch zwei neue Referate im Kultusamt schaffen: zum einen für die „muslimische Community“, zum anderen für kleinere Religionsgesellschaften. Die in den Entwürfen von Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) Passagen zum Verbot der Auslandsfinanzierung muslimischer Vereine und Moscheen sowie die deutsche Fassung des Korans sind in der von Kücügöl und Imsirpasic präsentierten Version des neuen Islamgesetzes nicht mehr zu finden.

Dudu Kücükgöl hätte sich bei der Erarbeitung des in Europa einzigartigen Islamgesetzes ein Mitspracherecht der muslimischen Jugend gewünscht, da die Jugendlichen fast zwei Drittel der Muslime in Österreich ausmachen würden. Dem Entwurf nach Ostermayer und Kurz kann sie wie auch Tugba Seker, Bundesvorsitzende der MJÖ, außer der durch das Gesetz nun gesicherten islamischen Friedhöfe und der religiösen Betreuung von Muslimen in öffentlichen Anstalten, kaum etwas Positives abgewinnen. „Wir wollen nicht nur in Frieden ruhen, wir wollen auch in Frieden leben“, so Kücükgöl zu mokant.at.

Was regelt das neue Islamgesetz konkret?

Der Anfang des Monats von Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) präsentierte Entwurf des neuen Islamgesetzes soll in erster Linie den Anforderungen eines modernen Rechtsstaates gerecht werden. Die geplante Novelle des Islamgesetzes steht bis 7. November unter Begutachtung und könnte mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Hier die bedeutendsten Neuregelungen im Überblick:

 

  • Die Errichtung eines islamisch-theologischen Studiums ab 2016.
  • Der Inhalt des Korans auf Deutsch. Laut Gesetzesentwurf sollen anerkannte islamische Religionsgesellschaften den Inhalt des Glaubenstextes auch in deutscher Fassung darlegen.
  • Das Recht auf Seelsorge in staatlichen Einrichtungen. Muslimen im Bundesheer und Haftanstalten sollen Zugang zu religiöser Betreuung erhalten.
  • Die Regelung äußerer Angelegenheiten der islamischen Glaubensgemeinschaften. Den islamischen Glaubensgemeinschaften wird demnach eine derzeit noch übliche, dauerhafte Finanzierung durch ausländische Stellen untersagt. Einmalige Schenkungen sind zulässig. Islamische Kulturvereine etwa sind von dem Verbot ausgenommen.
  • Die Beschneidung wird erlaubt – Genitalverstümmelung ist verboten.
  • Islamische Feiertage werden religionsrechtlich unter Schutz gestellt, arbeitsrechtlich aber nicht.
  • Nahrungsmittel dürfen den Glaubensregeln entsprechend hergestellt beziehungsweise organisiert werden. Außerdem sollen Haftanstalten, öffentliche Krankenhäuser oder auch öffentliche Schulen auf Speisegebote Rücksicht nehmen.

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[h=1]Islamgesetz: Wer fürchtet sich vor dem Islam?[/h][h=6]Userkommentar | Ursula Fatima Kowanda-Yassin

27. Oktober 2014, 09:49[/h]

 

[h=2]Der Entwurf des Islamgesetzes lässt eine Unsachlichkeit im Gesetzestext erkennen, die auf Ängste der verantwortlichen Politiker hindeutet[/h]Liest man den Entwurf des Islamgesetzes, ist eines deutlich zu spüren: Der Staat möchte sich vor einer Religion schützen. Positive Punkte sind vorhanden, doch die fragwürdigen Passagen überwiegen. Warum muss im Entwurf mehrmals darauf hingewiesen werden, dass gesetzliche Regelungen eingehalten werden müssen? Das sollte ein einem Rechtsstaat selbstverständlich sein und nicht eigens genannt werden.

[h=3]Misstrauensvorschuss[/h]Die jahrelange partnerschaftliche Arbeit zwischen den staatlichen Vertretern, der IGGIÖ, einzelnen Verbänden und Vereinen sowie Privatpersonen, bei der unter anderem viele Projekte realisiert wurden, ist nun gefährdet durch einen "Misstrauensvorschuss", wie es der Religionsrechtsexperte Richard Potz bezeichnet, gegenüber der muslimischen Community im Gesetzesentwurf.

Ich denke hier beispielsweise an die Arbeit der Seelsorge in Haftanstalten. Sie wurde über ein Jahrzehnt ohne staatliche oder sonstige finanzielle Mittel aufgebaut und getragen von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die ihr Bestes gaben, um in Haft befindliche Menschen zu betreuen, damit diese mit einer neuen Lebensperspektiven und Hoffnung für die Zukunft als neue Menschen in die Gesellschaft zurückkehren. Gleichzeitig wurde der Kontakt zum Justizministerium gepflegt.

Der Erfolg, der vor allem durch die gute Zusammenarbeit der Seelsorger mit den Anstaltsleitern und dem Ministerium möglich war, ist in jeder betreuten Justizanstalt erfahrbar. Auch verschiedene Veranstaltungen wie Dialogtreffen und die Einladung zum Fastenbrechen durch den Bürgermeister sowie die Nacht der Moscheen zeugen von einem interessierten Austausch.

Aktives Mitgestalten in der Gesellschaft zeigen die regelmäßigen Aktionen von Jugendorganisationen wie die Rosenverteilung für Nachbarn, Hilfsaktionen bei Hochwasser und für Obdachlose. Und die neuen Religionsbücher "Islamstunde" zeugen von einer regen Entwicklung im Bildungsbereich. Und vieles, vieles mehr.

Ist dies nun alles vergessen? Der ehemalige Partner ist nun eine Gefahr, gegen die es sich zu schützen gilt? Weil eine IS-Terrorgruppe mordet und sich nur an ihre eigenen Gesetze hält? Das haben wir nicht verdient.

Diese ehrenamtlichen Tätigkeiten zeugen von einem Interesse seitens der muslimischen Gemeinschaft in Österreich, mitzuwirken, mitzugestalten und bestmöglich zu unterstützen.

[h=3]Warum gerade jetzt?[/h]Ebenso der Zeitpunkt der Präsentation des Entwurfs ist höchst seltsam: just in einer Zeit, in der die gesamte muslimische Gemeinschaft sich kaum erwehren kann vor Vorwürfen, verbalen und tätlichen Attacken, sich distanzieren und rechtfertigen soll, beschäftigt ist mit der Forderung nach einem Einheitskoran, und gleichzeitig in einer sehr wichtigen spirituellen Zeit – der Pilgerfahrt, der Hadsch.

Am 3. Oktober, dem Tag Arafat, einen Tag vor dem Opferfest, wo die Pilger auf dem Berg Arafat stehen und das Fasten jedem Muslim empfohlen ist, wird der Entwurf des Gesetzes präsentiert. In einer Zeit, zu der der Präsident der IGGIÖ in Saudi-Arabien auf Pilgerfahrt ist, so wie viele andere Funktionäre auch. Ignoranz, Unsensibilität oder berechnende Strategie?

Farid Hafez schreibt in seinem Kommentar im STANDARD: "Ein Ende von etwas, das gerade erst begonnen hat". Genau so könnte es kommen. Ein Verlust für beide Seiten. (Ursula Fatima Kowanda-Yassin, derStandard.at, 16.10.2014)

 

 

Ursula Fatima Kowanda-Yassin lehrt am Privaten Studiengang für das Lehramt für islamische Religion an Pflichtschulen (IRPA) und ist für das Interreligiöse und interkulturelle Beratungszentrum der IRPA und KPH Wien/Krems tätig.

 

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[h=1]29.10.2014 Vorab aus der neuen Ausgabe: Eren Güvercin kommentiert die Relevanz des österreichischen Islamgesetzes für Deutschland[/h][h=2]Gesponserter Staats*islam oder Mittelweg?[/h](iz). Seit der ersten vom damaligen Innenminister Schäuble initiierten Deutschen Islamkonferenz (DIK) hat sich viel getan. Mittlerweile sind Standorte der „Islamischen Theologie“ an verschiedenen Universitäten entstanden und in der aktuellen DIK laufen die Verhandlungen für einen Wohlfahrtsverband. Zwar beobachten Vertreter muslimischer Verbände die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des Islamgesetzes und der Forderung einer so genannten Einheitsübersetzung des Qur’an im Nachbarland Österreich mit Kopfschütteln, nur sollten wir dies nicht eher als warnendes Beispiel zur Kenntnis nehmen?

 

Die sich abzeichnende politische Anerkennung auf Landes- und Bundesebene scheint aber bisher eher die Köpfe des politischen Islam zu verdrehen. Mit den Wohlfahrtsverbänden erhofft man sich den Zugang zu den heiß begehrten Geldtöpfen und auf Landesebene findet zwischen den konkurrierenden Mitgliedern des Koordinationsrates der Muslime (KRM) ein Wettlauf statt. Wer passt seine Strukturen schneller den Anforderungen für eine Anerkennung an? Darum geht es den verschiedenen Verbänden in erster Linie.

 

Die Auswirkungen sehen wir in den letzten Monaten. In wichtigen Fragen koordiniert der KRM kaum etwas, stattdessen konterkarieren bestimmte Verbände eine einheitliche Linie. Besonders deutlich wurde dies in der Causa Khorchide. Das gemeinsame Gutachten des KRM zu dieser Frage hat kaum noch Relevanz, wenn man sieht, dass der Generalsekretär der DITIB einen Lehrauftrag am Münsteraner Lehrstuhl annimmt und der amtierende stellvertretende Zentralratsvorsitzende dort arbeitet.

 

Auch scheut man sich davor, solidarisch mit Muslimen zu sein, die für ihre kritische Auseinandersetzung zu gewissen Einflussversuchen auf innermuslimische Angelegenheiten angegriffen werden. Jüngstes *Beispiel ist der Wissenschaftler Muhammad Sameer Murtaza, der sich mit absurden Vorwürfen von Prof. Khorchide konfrontiert sieht, die gezielt seine berufliche Existenz angreifen. Sowohl von Seiten des KRM, als auch von anderen muslimischen Organisationen fehlt dort bisher die *Solidarität.

 

Die bloße Fixierung auf eine Anerkennung seitens des Staates hat zur Folge, dass man jederzeit darauf aufpassen muss, nicht mit Personen oder einem Denken assoziiert zu werden, die die Anerkennungsbemühungen zunichte machen können. Heute kann die Springer-Presse einen als den „perfekten deutschen Muslim“ adeln – aber morgen schon, kann durch Assoziation der Spieß umgedreht werden; und schon ist man der böse, konservative Muslim.

 

Wer seine Macht über Staat und Öffentlichkeit definiert, wird über kurz oder lang seine Inhalte und auch seine freie Lehre verlieren. Wer sich heute auf die klassische Lehre im Islam beruft, muss bereits mit dem Vorwurf rechnen, nicht mehr politisch korrekt zu sein. Was wir als Muslime in Deutschland brauchen, ist in erster Linie eine gegenseitige Anerkennung, jenseits des gesamten Anerkennungskurses mit dem Staat. Das besteht auch in einer klaren aktiven Absage an jegliche Extreme und ist gleichzeitiger Schutz des Mittelwegs.

 

P.S.: Um beleidigten Reaktionen vorzubeugen; das ist kein „Verbandsbashing“.

 

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[h=1]Islam in Österreich

„Das Islamgesetz hat nichts mit dem IS-Terror zu tun“[/h]

[h=4]Seit Wochen sorgt das geplante Islamgesetz in Österreich für Kontroversen. Wir sprachen mit dem Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz über Hintergründe und Kritikpunkte. (Foto: reuters)[/h]

Von Seyit Arslan | 31.10.2014 07:03, DTJ

Das neue Islamgesetz, das Muslimen in Österreich mehr Rechtssicherheit verschaffen soll, ging vor drei Wochen in die Begutachtung. Die Novelle beinhaltet neben Speisevorschriften, neuen Feiertagen und Regelungen bezüglich der Friedhöfe auch ein Verbot der Finanzierung aus dem Ausland. Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Dr. Fuat Sanaç, bewertet den Entwurf als ,,verhandlungsbedürftig“. Der Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz hingegen verteidigt das Gesetz. Die Meinungen in Österreich über dieses Gesetz sind gespalten.

Sind Sie von den kritischen Äußerungen der zahlreichen Vereine und Organisationen zum Entwurf des Islamgesetzes überrascht?

Vielleicht ein wenig. Denn der Gesetzesentwurf war vom zuständigen Kultusministerium mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft abgestimmt.

Experten meinen, dass man im Entwurf ein gewisses „Grundmisstrauen“ gegenüber der islamischen Gemeinschaft erkenne. So wird explizit darauf verwiesen, dass „die staatliche Gesetzgebung über die religiöse Gesetzgebung zu stellen“ ist. Ist das nicht ohnehin selbstverständlich?

Dieser Passus steht bereits im Islamgesetz von 1912.

Beinhaltet dieses Gesetz eine gewisse „Anlassgesetzgebung“ in Bezug auf die aktuellen Ereignisse in Syrien und dem Irak? Stichworte wären hier die Radikalisierung von Jugendlichen oder Auslandsfinanzierung.

Nein. Das Vorhaben einer Reform des Islamgesetzes stammt aus dem Dialogforum Islam von 2012, in dem die Islamische Glaubensgemeinschaft voll involviert war. Seither arbeiten wir in der Regierung gemeinsam mit Präsident Fuat Sanaç und seit 2013 auch mit der Islamisch-Alevitischen Glaubensgemeinschaft an der Umsetzung. Vor drei Jahren war der IS-Terror noch kein Thema. Die Idee war und ist, dass wir nach 100 Jahren ein modernes Islamgesetz schaffen, in dem die Muslime endlich ihre Rechte gesetzlich festgehalten bekommen. Das Recht auf einen Friedhof, das Recht auf Seelsorge, auf Speisevorschriften, Beschneidung und vieles mehr. Und, dass wir Moscheen und damit die Lehre des Islam jetzt auch rechtlich absichern. In keinem anderen Land in Europa gibt es eine solche Rechtssicherheit.

Die Russisch-Orthodoxe Kirche in Wien etwa finanziert ihre Priester auch nicht selbst. Religionsrechtler Richard Potz sagt beispielsweise zum Verbot der Finanzierung aus dem Ausland: „Prinzipiell ist die Vermögensverwaltung Sache der jeweiligen Religionsgemeinschaft. An diesem Punkt sehe ich das Gleichheitsprinzip ganz klar verletzt.“

Jetzt sind wir in Begutachtung und jeder kann seine Bedenken mitteilen, aber am Ende entscheidet das Parlament.

Die Lehren der von der IGGiÖ vertretenen Muslime und der Aleviten unterscheiden sich maßgeblich. Fürchten sie in Zukunft keine Konflikte zwischen den Parteien? Wäre nicht ein eigenes „Alevitengesetz“ sinnvoll gewesen?

Das Islamgesetz unterscheidet ganz klar zwischen der IGGiÖ (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich, Anm. d. Red.) und den Aleviten und unterteilt diese ganz klar in zwei unterschiedliche Religionsgemeinschaften. Insofern verstehe ich die Kritik nicht.

Im Gegensatz zu vielen Experten sieht die Regierung keine Verfassungswidrigkeit. Wird es also auch keine Revision geben?

Der Gesetzesentwurf wurde vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts geprüft. Wir werden natürlich alle Bedenken ernst nehmen und weiter im Dialog bleiben. Aber die Gesetze in Österreich werden vom Parlament beschlossen und von niemandem sonst.

Prof. Potz meint, ohne Revision bei maßgeblichen Punkten wären Einsprüche von Verfassungsgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorprogrammiert.

Das ist ja das Prinzip des Rechtsstaats. Dass jeder Einzelne auf rechtlicher Basis gegen ein bestehendes Recht vorgehen darf. Das ist nichts Schlechtes.

Schadet dieser auch in den Medien ausgetragene Konflikt nicht allen Beteiligten, besonders wenn der Entwurf in der jetzigen Form durch die Instanzen geht?

Nein. Ich sehe es nicht als Konflikt, sondern als öffentliche Debatte. Und das ist das Wesen der Demokratie. Ich finde es ist gut, wenn jeder sich daran beteiligt. Gerade innerislamisch ist eine Debatte sicher hilfreich, da wir auch wollen, dass sich Muslime aktiv an der Gesellschaft beteiligen.

Werden Sie Moscheen nach dem neuen Islamgesetz zusperren?

Das ist doch reine Propaganda! Dass man zum Beispiel angeblich 300 Vereinsmitglieder braucht, um eine Moschee zu betreiben. Das stimmt nicht. Man braucht überhaupt keine Zahl. Jede Moschee kann weiter bestehen bleiben. Das einzige Kriterium ist: Man muss sich bei der IGGiÖ oder bei den Aleviten einordnen. Aber das ist logisch. Nicht jeder in Österreich kann eine katholische Kirche bauen, wenn er nicht die Lizenz von der katholischen Kirche hat. Genauso kann nicht jeder eine Moschee haben, ohne die Lizenz der IGGiÖ oder der islamischen Aleviten zu haben.

Von wem wird das Lehrpersonal für die universitäre Ausbildung von Imamen bestellt?

Von der Universität in Kooperation mit den Religionsgesellschaften.

Werden Spenden an Moscheen oder islamische Schulen verboten?

Nein. Weder aus dem Inland noch aus dem Ausland werden Spenden verboten. Verboten wird nur die laufende Finanzierung aus dem Ausland, also Gehaltszahlungen für Imame zum Beispiel.

Müssen die muslimischen Vereine aufgelöst werden?

Nein. Nicht, wenn sie sich so wie jeder andere Religionsverein einer gesetzlich anerkannten Religionsbehörde abschließen, also der IGGiÖ oder den islamischen Aleviten.

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DTJ-ONLINE | 03.11.2014 10:30

 

Islam in Österreich*

Gegen Panikmache: Über 2500 Persönlichkeiten unterzeichnen Pro-Islam-Petition

 

Österreich ist zwar ein Land mit einem nach wie vor bemerkenswert hohen Maß an sozialem Frieden, allerdings gibt es seit Jahrzehnten eine politisch sehr bedeutende radikale Rechte, die seit etwa knapp einem Jahrzehnt gezielt gegen den Islam und gegen österreichische Muslime agitiert.

 

Die politisch zunehmend unter Druck geratene Regierungskoalition aus der sozialdemokratischen SPÖ und der christdemokratischen ÖVP will zudem mittels einer*Neufassung des Islamgesetzes*von 1912 verlorenes Terrain wiedergewinnen. Kritiker sehen diese Neugestaltung eines Gesetzes, das ursprünglich der Anerkennung muslimischer Bürger in der Donaumonarchie dienen sollte, als dessen Verkehrung ins Gegenteil. Muslime würden dadurch unter Generalverdacht gestellt und zu Bürgern zweiter Klasse gemacht.

 

Nun fordert die Initiative*„Mehr Besonnenheit“*ebensolche im Umgang mit dem Islam in Österreich. Man prangert eine mediale Berichterstattung an, die den Islam insgesamt mit Extremismus und Fanatismus gleichsetze und einer Überschreitung der Grenzen des Rechtsstaats das Wort rede.

 

„Anders als bei vielen anderen Islam-Debatten, die von islamfeindlichen Argumentationen durchzogen sind, ist derzeit eine Besonderheit festzustellen“, heißt es in dem Aufruf. „Nicht nur populistische Politik wird auf dem Rücken hier lebender MuslimInnen gemacht, auch politische Behörden scheinen das Gleichgewicht zu verlieren.“

 

Denunziationsaufrufe und islamfeindliche Übergriffe in Österreich

 

So hätten Verantwortliche in der Bildungspolitik Lehrer zur Denunziation von „Verdachtsfällen“ unter Schülern aufgerufen. Zudem kritisiert die Initiative eine im Land bemerkbare Einschränkung der Religionsfreiheit sowie „Versuche, das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche aufzuheben, wenn der Staat in autonome Angelegenheiten einer Religionsgesellschaft eingreift, indem etwa ein sogenannter Einheitskoran verlangt wird“. Es sei bereits zu gewalttätigen Übergriffen auf Muslime in Österreich gekommen.

 

In dieser Situation rufen die Initiatoren der Aktion, der Universitätsprofessor Dr. Peter Stöger und die muslimische Aktivistin Dudu Küçükgöl gemeinsam mit 82 Erstunterzeichnern, darunter zahlreiche Universitätsprofessoren, Politiker, Religionslehrer, Dialogaktivisten, Journalisten und auch Würdenträger der christlichen Kirchen zu Besonnenheit auf, um ein friedliches Zusammenleben der österreichischen Bevölkerung und Rechtsstaatlichkeit zu sichern.

 

Bis dato haben sich mehr als 2500 weitere Unterzeichner dem Aufruf angeschlossen.

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ISLAMISCHE GLAUBENSGEMEINSCHAFT

[h=1]Aufstand gegen das Islamgesetz[/h]Kurier. AT, Letztes Update am 05.11.2014, 17:43

IGGiÖ-Präsident Fuat Sanaç findet Novelle inakzeptabel. Regierung hält an Zielen fest.

 

Hinter einer schweren Eisentüre versteckt sich die private Islamische Fachschule für Soziale Bildung. Die Einrichtung mit Öffentlichkeitsrecht ist von außen nicht erkennbar. Hier, mitten im 7. Wiener Gemeindebezirk, findet die Pressekonferenz von Fuat Sanaç, dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ), statt.

Sanaç präsentiert die Stellungnahme der IGGiÖ zum neuen Islamgesetz und hält sich mit seiner Ablehnung nicht zurück. Die Stimmung im Raum ist düster: „Heute ist für mich ein schwarzer Tag“, sagt er umringt von mehr als einem Dutzend Vertretern der Glaubensgemeinschaft. „Ich war noch nie in den vergangenen 30 Jahren (seines Engagements in der IGGiÖ) so traurig.“ Mit dem neuen Islamgesetz ist er absolut „nicht einverstanden“. Er bemängelt die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, Teile des Entwurfes seien verfassungswidrig. Jurist Ümit Vural kritisiert, das Gesetz zwinge die IGGiÖ in ein neues Anerkennungsregime. Außerdem, ergänzte Sanaç, würden mehrere Religionsgesellschaften (Aleviten und Schiiten) unter ein gesetzliches Dach gestellt. Die IGGiÖ verlangt jedoch ein eigenes Gesetz.

Inakzeptabel sei auch die weitgehende Einschränkung der Auslandsfinanzierung sowie die Kontrolle der Ausbildung der Imame. „Die Finanzierung soll so bleiben.“ Und „Imame sowie Experten aus dem Ausland sind ein Reichtum“, sagt Sanaç.

Der Präsident gibt zu, in die Debatte über das Gesetz involviert gewesen zu sein. „Aber wissen heißt nicht, etwas zuzustimmen oder zu genehmigen.“ Sein Widerstand habe auch nichts mit den Wahlen in der IGGiÖ 2015 zu tun. „Ich pfeife auf die Präsidentschaft.“ An Rücktritt denkt er aber nicht.

Auch plane er noch keine Proteste gegen das Gesetz. Er will weiter reden, „es ist ja nur ein Entwurf“, betont er.

Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) und der für Kultusangelegenheiten zuständige SPÖ-Minister Josef Ostermayer wollen nächste Woche mit dem Obersten Rat der Glaubensgemeinschaft zusammentreffen. Sie betonen, dass „die Kritik, die jetzt von der IGGiÖ geäußert wird, nicht nachvollziehbar ist“. Beide Religionsgemeinschaften (IGGiÖ, Aleviten) waren über den Entwurf informiert. Kurz und Ostermayer sagen auch, dass sie an der Grundausrichtung und an den Zielen des Islamgesetzes nicht rütteln wollen.


NEUES ISLAMGESETZ

[h=2]Rechte und Pflichten für Muslime[/h]Zentral ist die Trennung von Religion und Staat.

[h=2]Warum ist eine Gesetzesnovelle nötig?[/h]Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1912 und muss angepasst werden. Die Begutachtungsfrist für den neuen Gesetzesentwurf endet am 7. November. Bisherige Stellungnahmen sind generell positiv. Ablehnend ist die Position der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), die am Mittwoch von ihrem Präsidenten Fuat Sanaç vorgestellt wurde.

[h=2]Welche islamischen Religionsgemeinschaften sind in Österreich anerkannt?[/h]Die IGGiÖ und die Islamisch-Alevitische Glaubensgemeinschaft. Beide waren in die Debatte zum Islamgesetz eingebunden. Die Aleviten sind für das Gesetz.

[h=2]Warum wird der Auslandsfinanzierung ein Riegel vorgeschoben?[/h]Der Entwurf sieht kein totales Verbot, aber eine Einschränkung vor. Erbschaften aus dem Ausland sind erlaubt. Die Überlegung ist, den laufenden Betrieb der islamischen Religionsgemeinschaften aus eigenen Mitteln im Inland aufzubringen. Das Gesetz soll hinsichtlich der selbstständigen Finanzierung islamischer Einrichtungen von Abhängigkeiten und Einflussnahmen schützen. Dass der laufende Betrieb aus dem Inland zu finanzieren ist, gilt für alle Religionsgesellschaften in Österreich und ist Teil der Rechtsordnung. Eine Ungleichbehandlung zu anderen Religionsgesellschaften liegt nicht vor. Der Gesetzgeber strebt einen Islam österreichischer Prägung ohne Kontrolle aus dem Ausland an.

[h=2]Warum wird der Vorrang des staatlichen Rechts hervorgehoben?[/h]Die positive Grundeinstellung zu Gesellschaft und Staat ist nach geltender Rechtslage Voraussetzung für die Zulassung neuer Religionsgemeinschaften. Die Trennung von Religion und Staat ist bereits im Gesetz von 1912 verankert. Die beiden islamischen Religionsgemeinschaften können sich bei der Pflicht zur Einhaltung staatlicher Normen nicht auf eigene Regelungen oder die Lehre berufen.

[h=2]Warum ist eine Darstellung der Lehre und der Glaubensgrundsätze nötig?[/h]Das sogenannte Bekenntnisgemeinschaftsgesetz verlangt das. Die IGGiÖ hat Handlungsbedarf, weil von ihr bisher keine „Darstellung der Lehre“ vorliegt, da sie bereits vor 1979, also vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, anerkannt wurde. Die IGGiÖ muss ihre Glaubensgrundlagen verbindlich offenlegen und ihre Lehre, einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran) in deutscher Sprache darstellen. Die Verbreitung der Lehre soll künftig den beiden gesetzlich anerkannten islamischen Religionsgesellschaften vorbehalten sein. Islamische Vereine sind nicht befugt, religiöse Inhalte zu vermitteln.

[h=2]Was haben Muslime von dem neuen Gesetz?[/h]Der Entwurf enthält zahlreiche Regelungen, die die Rechte der Islamischen Religionsgesellschaften sichern. Dazu gehören: Das Namensrecht, Seelsorge in staatlichen Einrichtungen, Speisevorschriften, Schutz der religiösen Feiertage, islamische Friedhöfe und das Recht auf Beschneidung. Das Studium der islamischen Theologie wird eingeführt.


KONFLIKTLÖSUNG

[h=2]Kommende Woche Treffen mit Ministern[/h]Angesichts der Kritik der IGGiÖ treffen Kanzleramtsminister Josef Ostermayer und Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz kommende Woche mit dem Obersten Rat der Glaubensgemeinschaft zusammen. An Grundausrichtung und Zielen der Gesetzesnovelle nach mehr Rechtssicherheit und Transparenz will man festhalten.

Man bleibe im Dialog, wie das auch bei der Erarbeitung des Entwurfs der Fall gewesen sei und es der österreichischen Tradition entspreche, hieß es in einer Stellungnahme der beiden für das Gesetz zuständigen Ministerbüros gegenüber der APA. Doch auch Irritation wurde dabei bemerkbar.

"Die Vorgangsweise, dass die Kritik jetzt geäußert wird und nicht im Zuge der monatelangen intensiven Gespräche, die es mit den beiden Islamischen Religionsgesellschaften, also auch mit der IGGiÖ, im Zuge der Erarbeitung des Entwurfs gegeben hat, ist nicht nachvollziehbar", hieß es in der Stellungnahme. "Beide Religionsgesellschaften waren immer über den aktuellen Stand des Entwurfs informiert, auch inhaltlich wurde dieser mit beiden Religionsgesellschaften besprochen. Die Begutachtungsfrist läuft bis Freitag, die Stellungnahmen werden dann gesichtet und sortiert."Dem Vernehmen nach findet das Treffen am Freitagabend kommender Woche (14. November) statt.

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ISLAMGESETZ

[h=1]Finanzministerium sieht Unklarheiten im Islamgesetz[/h]KURIER.AT, Letztes Update am 07.11.2014, 15:57

Woher kommt das Geld für geplante islamisch-theologische Studien und Seelsorge beim Heer?

Das Finanzministerium findet im Entwurf zum Islamgesetz das eine oder andere Haar in der Suppe: So herrscht bei den dortigen Beamten Unklarheit im Zusammenhang mit den Kosten für die geplanten islamisch-theologischen Studien sowie die Seelsorge beim Bundesheer. Im Verteidigungsministerium fragt man sich, woher man plötzlich das Geld dafür nehmen soll.

Im Entwurf ist festgehalten, dass die Religionsgesellschaften das Recht haben, ihre Mitglieder, die Angehörige des Bundesheers sind, religiös zu betreuen - Sach- und Personalaufwand seien vom Bund zu tragen. Die Beamten im Finanzministerium fanden aber in den Gesetzesmaterialien "keine Aussagen zu allenfalls durch diese Maßnahme entstehende Kosten und deren Bedeckung".

[h=2]Verteidigungsministerium "überrascht"[/h]Und das Verteidigungsministerium zeigt sich in seiner Begutachtungsstellungnahme "überrascht", dass laut den Unterlagen kein Mehrbedarf an Planstellen und Finanzmitteln zu erwarten sei. Das sei angesichts der neuen Aufgabe für das Ministerium "nicht nachvollziehbar". Die Ressortplanungen würden nämlich sehr wohl einen budgetären Mehrbedarf vorsehen - und über diesen zusätzlichen Finanzbedarf will man auch mit dem Finanzministerium verhandeln.

Im Zusammenhang mit den Seelsorgern stößt sich wiederum die Orientalisch-Orthodoxe Kirchenkommission (u.a. Koptisch-Orthodoxe und Syrisch-Orthodoxe Kirche) daran, dass islamische Betreuer im Bundesheer vom Staat bezahlt werden sollen, "wohingegen dies den Seelsorgern der von uns vertretenen Kirchen verwehrt wird". Die Altkatholische Kirche findet, dass die Eignungsvoraussetzungen für Betreuer beim Bundesheer oder in Krankenhäusern zu eng gefasst sind.

[h=2]Kostenfragen auch an der Uni[/h]Kritik und Forderungen wurden in den Begutachtungsstellungnahmen außerdem im Zusammenhang mit den geplanten islamisch-theologischen Studien an der Uni Wien laut: Das Finanzressort weist unter anderem darauf hin, dass hier die "Frage nach der finanziellen Bedeckbarkeit" der Kosten offen bleibe. Die Uni Wien selbst bemängelte in ihrer Stellungnahme, dass die geplanten Kosten zu niedrig bemessen seien.

Eine offenere Formulierung wünscht sich die Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck, nämlich aus Gründen der Gleichbehandlung und der bisherigen Aktivitäten der Uni sowie in Anbetracht des Bedarfs an islamischen Theologen im Westen Österreichs: Nicht nur an der Uni Wien, die derzeit eben explizit erwähnt wird, sondern auch an anderen österreichischen Universitäten soll demnach die Etablierung von islamisch-theologischen Studien inklusive entsprechendem Lehrpersonal möglich werden.


NOCH MEHR KRITIK

[h=2]Evangelische und buddhistische Kritik[/h]Nicht nur viele islamische Organisationen, auch andere Religionsgemeinschaften üben Kritik am neuen Islamgesetz. Die Evangelische Kirche hält das Verbot ausländischer Finanzierung für problematisch, die Buddhisten verwehren sich gegen Diskriminierung der Muslime. Die Begutachtung endete am Freitag.

Die Evangelische Kirche A. und H.B. fordert eine Überarbeitung des Entwurfs. In ihrer Stellungnahme kritisieren Bischof Michael Bünker und Landessuperintendent Thomas Hennefeld eine mangelnde Einbindung der Betroffenen, außerdem wird vor der Einmischung des Staates in die inneren Angelegenheiten der Religionsgesellschaften gewarnt. Problematisch sei etwa die Bestimmung, wonach finanzielle Unterstützung aus dem Ausland verboten werden soll, hier "stellt sich die Frage der sachlichen Notwendigkeit und Angemessenheit".

"Es ist jede Form von Diskriminierung abzulehnen und eine Entwicklung, welche unsere islamischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zunehmend unter Generalverdacht stellt oder isoliert, ist inakzeptabel", hält wiederum die Buddhistische Religionsgesellschaft fest. Für eine Lösung der aktuellen Diskussionspunkte schlagen die Buddhisten vor, das Gesetz in der vorliegenden Fassung kurz auszusetzen, die offenen Streitpunkte aufzulisten und diese "in einem Klima der Offenheit und des gegenseitigen Verstehens neu zu verhandeln". Die "berechtigten Interessen des Staates" müssten gewahrt bleiben, aber vielleicht in anderer Form, und auch "die Gleichbehandlung aller anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sollte gewahrt werden", wünschen sich die Buddhisten.

[h=2]Eindruck eines "besonderen Misstrauens"[/h]Mehrere führende Universitätsprofessoren, darunter etwa die Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk, Heinz Mayer und Theo Öhlinger, warnen, dass durch das Gesetz der Eindruck eines "besonderen Misstrauens" gegenüber Muslimen entstehen könne, wenn der für alle geltende Vorrang der Grundprinzipien des Verfassungsstaates nur in den gesetzlichen Regelungen für die Muslime unterstrichen wird. Um Gleichbehandlung geht es den Professoren auch bei der Forderung, dass es ein Gebot der Transparenz finanzieller Zuwendungen aus dem Ausland für alle staatlich anerkannten Religionsgesellschaften geben soll.

Die "Islamische Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (SCHIA)" - eine sogenannte staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft - fühlt sich überhaupt vom Staat diskriminiert und beschwert sich in ihrer Stellungnahme, dass sie an dem Entwurf nicht mitarbeiten habe dürfen.

Begrüßt wurde der Entwurf vom Expertenrat für Integration: "Wenngleich allfällige verfassungsrechtliche Bedenken vom Gesetzgeber selbstverständlich ernst genommen und jedenfalls geprüft werden müssen und auch kritische Stimmen von Muslimen und Nicht-Muslimen im Detail nachvollziehbar sind, wird die Kritik jedoch aus integrationspolitischer Sicht insgesamt vom Expertenrat nicht geteilt."

Auch Ednan Aslan vom Institut für Islamische Studien an der Uni Wien verteidigte den Entwurf: "Mit dem Abstellen der Auslandsfinanzierung und damit der Eindämmung von äußeren politischen Einflüssen sowie der Verpflichtung zum Bekenntnis zur pluralistischen Gesellschaft schafft das neue Gesetz nun die Voraussetzung dafür, dem Islam eine Erscheinungsform zu geben, die Angst oder Verunsicherung den Boden entzieht."

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  • 1 Monat später...

[h=3]Muslime in Österreich[/h][h=1]Regierung zieht Islamgesetz gegen Kritiker durch[/h]

Wien. Das umstrittene Islamgesetz hat heute den Ministerrat passiert. Das heißt, das Gesetz von ÖVP und SPÖ ist durch. Das heißt auch, die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) muss sich nun entscheiden, ob sie das Gesetz zähneknirschend annimmt oder sich rund um Weihnachten offen gegen die Regierung stellt.

Verspäteter Aufschrei

Eigentlich hätte die Neufassung des europaweit einzigartigen Gesetzes von 1912 konsensual über die Bühne gehen sollen. Immerhin werden Rechte wie jenes auf einen islamischen Friedhof, auf Seelsorge oder auf Schächtung festgeschrieben und präzisiert. Zu Beginn der konkreten Verhandlungen im Frühjahr gab es seitens der IGGiÖ auch keine offenen Einwände. Doch dann schlug die Stimmung auf Druck einzelner Islam-Vereine um. Punkte wie das Verbot der Auslandsfinanzierung für Vereine und türkische Imame oder die dezidierte Erwähnung, wonach sich Muslime an Gesetze halten müssten, fassten Muslim-Vertreter als "Generalverdacht" und "Ungleichbehandlung gegenüber anderen Religionen" auf. Später drängte die IGGiÖ außerdem auf ein eigenes Gesetz, denn es gilt auch für die Aleviten mit ihrem IGGiÖ-Pendant "Alevi"

Übergangsfrist

Bei der Auslandsfinanzierung sieht das adaptierte Gesetz nun eine Übergangsfrist bis Ende 2015 vor. Das soll türkischen Imamen mit gültigem Visum die Vollendung ihrer Tätigkeit ermöglichen. Ihre Bilanzen müssen Vereine zwecks Kontrolle nicht vorlegen. Bei Verdacht kann es aber zu Verwaltungsverfahren kommen.

Das Islamgesetz gilt zwar weiter auch für Aleviten. Allerdings wird stärker darauf hingewiesen, dass es sich um zwei getrennte Religionsgemeinschaften handelt. Der Hinweis auf den Vorrang des Gesetzes vor Religion bleibt, weil diesen bereits die Urfassung von 1912 beinhaltet habe, argumentiert die Regierung, die einen Islam "österreichischer Prägung" anstrebt.

Was macht die IGGiÖ nun? Die Signale sind unterschiedlich laut. Präsident Fuat Sanac beruft noch vor Weihnachten die Gremien ein. Er hofft auf Änderungen im Parlament. "Der Beschluss im Ministerrat heißt nicht, dass der Entwurf zum Gesetz geworden wäre." Seine Ablehnung äußert er nur indirekt: "Es liegt im gemeinsamen Interesse, dass Österreich weiterhin als ein Modellland im Umgang mit seiner muslimischen Bevölkerung gelten kann."

"Frust, Enttäuschung"

Ein anderes Mitglied des Obersten Rates, das anonym bleiben will, schärfer: "Wir sind frustriert und enttäuscht, dass dieser Entwurf am Tag der Menschenrechte so durchgewunken wird. Wir haben den neuen Entwurf erst am Freitag bekommen. Es gab von uns nie ein direktes oder indirektes O.k." Nun solle die IGGiÖ klar Stellung beziehen, dass es so nicht ausgemacht gewesen sei. Einen Aufruf der IGGiÖ an Muslime zu Demonstrationen gegen das neue Islam-Gesetz wird es dem Vernehmen nach vorerst nicht geben. Das Parlament wird das Gesetz am 21. Jänner beschließen. Aus Regierungskreisen heißt es klar: "Es wird keine Änderungen mehr an den Eckpunkten geben." Das heißt, die Aufhebung des Finanzierungsverbotes, ein eigenes Gesetz für Sunniten, die Streichung des Rechtsvorranges kommt nicht. Das fordern IGGiÖ-Mitglieder aber weiterhin.

Rebellische Jugend

Offen ist, wie die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) agiert. Sie schwang sich gegen Ende der Verhandlungen zum Fahnenträger des Protests gegen das Gesetz auf. "Es ist ein demokratiepolitisches Versagen der Regierung, wenn die VolksvertreterInnen hier gegen ihre MuslimInnen ein Gesetz erlassen wollen." Die MJÖ fühlt sich bestärkt durch mehr als 20.000 Unterschriften für die parlamentarische Petition "Nein zum Entwurf des neuen Islamgesetzes". Mit dem knappen Zeitplan habe die Regierung die Muslime vor den Kopf gestoßen.

Nicht mehr zu Wort meldete sich der SPÖ-interne Kritiker des Gesetzes, SPÖ-Wien-Gemeinderat Omar Al-Rawi. Er sperrte sich vor allem gegen das Auslandsfinanz-Verbot, weil er um die Saudi-finanzierte Moschee in Floridsdorf fürchtet.

 

 

Von Clemens Neuhold

Wiener Zeitung, 10.12.2014

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Wiener Zeitung, 12.12.2014, 19:08 Uhr

 

[h=3]Islamgesetz[/h][h=1]Junge Muslime legen sich mit den alten Herren an[/h]

 

 

 

 

 

Von Clemens Neuhold

 

Wien. Der Streit um das Islamgesetz führt nun zu einem offenen Aufstand junger Muslime gegen die Führung der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ).

Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) fordert den Rücktrtitt des IGGiÖ-Präsidenten Fuat Sanac und die Entmachtung der zwei stärksten türkischen Verbände, Atib und die Islamische Föderation. "Der Präsident hat es nicht geschafft, die Forderungen der Basis gebührend nachzukommen und ordentlich zu verhandeln", begründet MJÖ-Chefin Dudu Kücükgöl gegenüber der "Wiener Zeitung".

"Machen Sie Platz"

Rücktrittsaufforderungen kommen außerdem aus dem "Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft": "Viele Muslime an der Basis wünschen sich Konsequenzen", sagt Ibrahim Yavuz vom Netzwerk. "Wie konnte es zu einem schlechteren Gesetz kommen als 1912 und dann gibt es keine Konsequenzen?"

Beim Netzwerk handelt es sich um junge, intellektuelle Muslime, die lose organisiert sind. Und bereits am Freitagnachmittag hatte die islamische Religionsgemeinde Linz auf ihrer Facebook-Seite gepostet: "Wir bitten den Obersten Rat der Glaubensgemeinschaft und seinen Vorsitzenden: Machen Sie bitte Platz und treten Sie zurück!"

Kritik an Verhandlung

An der Oberfläche geht es um das Islamgesetz, das am Mittwoch im Ministerrat abgesegnet wurde und Mitte Jänner im Parlament beschlossen wird. Sanac wurde vorgeworfen, über kritische Punkte über Monate geschwiegen zu haben, obwohl er mit der Politik an einem Tisch saß. Es geht unter anderem um das Verbot der Auslandsfinanzierung von Vereinen, fehlende Mitsprache bei der Imam-Ausbildung oder die explizite Erwähnung, dass staatliches vor religiösem Recht kommt. Muslime orten eine Ungleichbehandlung zu anderen Religionen und einen Generalverdacht. Die Regierung widersprach und verwies auf zahlreiche Verbesserungen im Vergleich zu 1912 wie das Recht auf Islamische Friedhöfe, Seelsorge oder die Imam-Ausbildung.

Unter der Oberfläche handelt es sich um einen Generationenkonflikt und das Islamgesetz ist das Ventil. Hier die von älteren Männern dominierten, konservativen Verbände wie Atib oder Islamische Föderation, die sich stark an der Türkei oder ihrem europäischen Netzwerk ausrichten. Atib-Imame sind etwa von der Türkei entsandt und finanziert.

Dort junge, gut ausgebildete Muslime, die sich stark mit Österreich identifizieren und hier ihren Lebensmittelpunkt sehen. Diese nächste Generation, in denen Frauen eine starke Rolle spielen, fühlt sich von den Vereinen immer weniger vertreten.

Neue Verfassung?

Atib und die Islamische Föderation stellen aber die Mehrheit in der IGGiÖ und entscheiden über den Präsidenten. Deswegen wird die MJÖ am Montag bei einer Pressekonferenz nicht nur die Rücktrittsaufforderung wiederholen, sondern eine Neuaufteilung der Macht innerhalb der IGGiÖ fordern.

Derzeit läuft die Registrierung für IGGiÖ-interne Wahlen über die Moscheenvereine, von denen alleine Atib in ganz Österreich 65, die Islamische Föderation 45 unterhalten. 2015 steht die nächste Präsidentschaftswahl an.

Die MJÖ beklagt, dass junge Muslime, die nicht an die Vereine angeschlossen sind, automatisch ausgeschlossen sind. Deswegen brauche es eine Verfassungsreform in der Glaubensgemeinschaft.

Das Islamgesetz ist aus Sicht der MJÖ auch deswegen kontraproduktiv, weil es die IGGiÖ in der jetzigen Form und damit die Großvereine stärke.

Sanac selbst hofft noch auf Änderungen im parlamentarischen Prozess, sagte er nach dem Beschluss des Islamgesetzes. Er will noch vor Weihnachten die Gremien der Glaubensgemeinschaft einberufen. Das sehen seine jungen Kritiker jedoch nur als Beschwichtigung, weil sie vermuten, dass er gegenüber der Regierung zu nachgiebig gewesen sei.

 

 

 

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[h=1]Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI) begrüßt die Regierungsvorlage zum Islamgesetz[/h][h=2]Das neue Islamgesetz passierte lezte Woche Mittwoch den Ministerrat[/h]Wien (OTS) - Wie in den Medien berichtet wurde die Regierungsvorlage zum neuen Islamgesetz am Mittwoch den 10. Dezember 2014, im Ministerrat beschlossen.

Die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI) vertritt und repräsentiert die Alevitinnen und Aleviten in unserer neuen Heimat Österreich und wir begrüßen dass in dem neuen Islamgesetz, entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 1.Dezember 2010, alle derzeit anerkannten islamischen Glaubensgemeinschaften, somit auch die ALEVI, durch jeweils eigene Abschnitte gewürdigt werden, um den speziellen Bedürfnissen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft gerecht zu werden. Dies betrifft insbesondere die Feiertage, Seelsorge und Friedhöfe.

Die Darstellung der Glaubenslehre stellt für ALEVI ebenso einen wichtigen Grundpfeiler des Gesetzes dar, da dadurch die Glaubensrichtung der anerkannten islamischen Religionsgesellschaften klar definiert wird.

Auch ist in der Regierungsvorlage die Regelung eigener Studienzweige im theologischen Studium neu. So besteht die Möglichkeit Alevitische Theologie an einem österreichischen Bildungsinstitut zu lehren und somit werden auch unterschiedliche Auslegungen des Islams dargelegt. Dies bietet dem alevitischen geistlichen Nachwuchst nicht nur eine qualitativ hochwertige Ausbildung, sondern berücksichtigt auch die Bedürfnisse der in Österreich lebenden Alevitinnen und Aleviten und stellt sicher, dass die Alevitinnen und Aleviten ihren Glauben selbstbewusst und selbstbestimmt ausüben können.

Darüber hinaus wurde die Auslandsfinanzierung um eine Übergangsfrist bis Ende 2015 erweitert. Die Regelung zur Auslandsfinanzierung stellt sicher, dass sich der Glauben unabhängig von der Politik sowie unabhängig von anderen staatlichen Einflüssen entwickeln kann.

Insgesamt bietet das neue Islamgesetz viel mehr Rechtssicherheit für die in Österreich lebenden Alevitinnen und Aleviten und kann die Regierungsvorlage des neuen Islamgesetzes nur begrüßt werden. Es war uns ein besonderes Anliegen, von diesem Gesetz umfasst zu werden und auch unsere Anliegen im Zuge der Entstehung dieser Regierungsvorlage einbringen zu können.

In diesem Sinne wünschen wir uns eine baldige Behandlung des Islamgesetzes durch das österreichische Parlament, sodass dieses für die islamische Gemeinschaft in Österreich so wegweisende Gesetz ehestmöglich Realität werden kann. Seitens der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft (ALEVI) werden wir uns jedenfalls auch im Rahmen des parlamentarischen Prozesses in konstruktiver Art und Weise einbringen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der AlevitInnen in Österreich auch weiterhin entsprechende Berücksichtigung finden.

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22.Dezember.2014

Der Schurarat der IGGiÖ bekräftigt die Stellungnahme des Obersten Rates zum Islamgesetz an die Regierung

Der Schurarat Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) bekräftigt die Stellungnahme des Obersten Rates zum Islamgesetz an die Regierung, die von diesem am 17.12. beschlossen wurde:

 

Anlässlich der weiterhin vorliegenden Unzulänglichkeiten der Regierungsvorlage lehnt die IGGiÖ die Regierungsvorlage ausdrücklich ab, soweit nicht zentralen Anliegen der IGGiÖ Rechnung getragen wird. Die ausführliche Stellungnahme der Begutachtungsphase bleibt aufrecht. Daraus werden folgende vier Punkte besonders unterstrichen:

 

Muslime Österreichs begehren in der Tradition des Islamgesetzes von 1912 ein Gesetz für die IGGiÖ, die Islamische Glaubensgemeinschaft, die die vier sunnitischen und drei schiitischen Richtungen des Islams einschließt. Sonst können sich Muslime mit diesem Gesetz nicht identifizieren. Andere Religionsgesellschaften sollten in einem eigenen Gesetz behandelt werden, so wie es auch kein "Christengesetz" für verschiedene christliche Konfessionen gibt. In der praktischen Auswirkung entsteht Konfliktpotential (gemeinsame theologische Fakultät), was bei einer klaren Trennung leicht vermeidbar wäre.

 

Ein eigenes Gesetz brächte auch mit sich, dass auf Elemente aus dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz verzichtet werden kann. Für die IGGiÖ erscheint es höchst bedenklich, dass der Bundeskanzler laut derzeitigem Gesetzestext die Möglichkeit haben soll, die Rechtspersönlichkeit einer Islamischen Religionsgesellschaft aufzuheben. Angesichts erstarkender islamfeindlicher Gruppen und ihres Einflusses auf den gesamtgesellschaftlichen Diskurs besteht hier eine große Sorge.

 

Die zu gründende theologische Fakultät wird im allgemeinen Teil und nicht im spezifischen, für die IGGiÖ vorgesehenen Teil behandelt, was zukünftige Verwirrungen und Probleme vorprogrammiert. Außerdem fehlt eine ausdrückliche Bestimmung im eigentlichen Text (nicht ausgelagert in die Erläuterungen) zu der erforderlichen Mitgliedschaft des Lehrpersonals bei der IGGiÖ. Hier sollte Klarheit geschaffen werden, wie dies auch im Protestantengesetz der Fall ist.

 

Die Bestimmungen hinsichtlich des Verbots von Auslandsfinanzierung bilden weiterhin eine deutliche Schlechterstellung gegenüber anderen anerkannten Religionsgesellschaften und gefährden den laufenden Betrieb anerkannter Vereine, die in ihrer Tätigkeit längst zunehmend ein selbständiges österreichisches Profil entwickeln. Der derzeitige Verlauf des öffentlichen Diskurses zum Thema "Auslandsfinanzierung", der die Maßnahme in den Bereich der Deradikalisierung rückt, wirkt schon jetzt stark rufschädigend.

 

Die Stellungnahme der IGGiÖ zur Regierungsvorlage befindet sich im Anhang (bitte anklicken).

 

 

 

Rückfragehinweis:

Carla Amina Baghajati

Medienreferentin der IGGiÖ

Tel. 0699 123 81075 oder 01 5233645-23

e-mail: baghajati@derislam.at

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  • 1 Monat später...

[h=1]Islamgesetz für Deutschland?Geregelte Religion[/h]30.01.2015 17:40 Uhrvon Andrea Dernbach

Bild vergrößernMoschee im Blick: Wie stark darf der Staat die Religion kontrollieren? - FOTO: AXEL HEIMKEN/DPA

In Österreich gibt es seit 1912 ein Islamgesetz, das muslimische Religionsgemeinschaften anerkennt. Jetzt soll es sie stärker kontrollieren helfen. In der Union wird nun überlegt, dies auch auf Deutschland zu übertragen.





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Die Österreicher haben es seit mehr als 100 Jahren – aber braucht auch Deutschland ein Islamgesetz? In der Union gibt es dazu offenbar Überlegungen. Nach Informationen des Tagesspiegels ist derzeit eine kleine Arbeitsgruppe in Gründung, der ein halbes Dutzend Politikerinnen und Politiker aus Bund und Ländern angehören. Sie wollen sich demnach auch damit beschäftigen, was von den österreichischen Plänen – die Novelle des alten Gesetzes wird zurzeit im Parlament in Wien beraten – auf Deutschland übertragbar wäre. Bestätigen will die Existenz der Gruppe keines der mutmaßlichen Mitglieder, Regelungsbedarf allerdings sieht etwa der Bundestagsabgeordnete Jens Spahn schon: „Es stellen sich jedenfalls eine Reihe von Fragen zum Islam in Deutschland“, sagte er dem Tagesspiegel.

http://urban.adspirit.de/adview.php?tz=142296706010150&pid=803&kid=3153&wmid=13872&sid=2&nvc=1&target1=-

http://urban.adspirit.de/adview.php?pid=803&wmid=12785&nvc=1&ord=1422967060&target=-

„So kann es nicht dauerhaft richtig sein, dass noch immer ein Großteil der Imame in deutschen Moscheen kein Wort Deutsch spricht und nur für einen begrenzten Zeitraum aus der Türkei rübergeschickt wird. Ziel muss es sein, dass deutlich mehr Imame und Religionslehrer als bisher auch hier in Deutschland ausgebildet wurden.“

[h=3]Was ist in Österreich geplant?[/h]Der Einfluss ausländischer Geistlicher – und ausländischen Geldes – ist tatsächlich einer der wesentlichen und kontroversen Punkte in der Neufassung des österreichischen Islamgesetzes. In Paragraf 6 der Novelle, in dem es um „Verfassungen islamischer Religionsgesellschaften“ geht, wird beides praktisch verboten. Im Text heißt es: „Die Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder hat durch die Religionsgesellschaft, die Kultusgemeinden bzw. ihre Mitglieder im Inland zu erfolgen.“

Im gleichen Paragrafen sichert sich der Staat die Aufsicht über Glaubensinhalte: Er verpflichtet die muslimischen Gemeinschaften, ihm eine „Darstellung der Lehre“ vorzulegen, „einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran), der den Inhalt in deutscher Sprache wiedergibt“. Und er schreibt ihr ihre Personalpolitik vor: „Eine Religionsgesellschaft und die Kultusgemeinden haben Funktionsträger und -trägerinnen, einschließlich religiöser Funktionsträger und -trägerinnen, die durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer nachhaltig gefährden, ihrer Funktionen zu entheben.“

Im Gegenzug garantiert das Gesetz unter anderem die Ausbildung religiösen Personals – ab 2016 sollen dafür bis zu sechs wissenschaftliche Lehrkräfte in einem Institut an der Universität Wien zur Verfügung stehen – und schützt sowohl die Herstellung von Speisen nach den islamischen Vorschriften, also etwa das Schächten von Schlachttieren, wie auch hohe islamische Festtage. „Islamischen Feiertagen wird der Schutz des Staates gewährleistet“, heißt es im Entwurf. „Ihre Termine richten sich nach dem islamischen Kalender.“ Die im Text genannten acht Tage – dabei sind auch alevitische Festtage – werden dadurch zwar nicht zu offiziellen Feiertagen, die nichtmuslimische Gesellschaft muss aber auf sie Rücksicht nehmen; Moscheen zum Beispiel sind dann gegen Volksfeste, Umzüge oder andere lautstarke Veranstaltungen geschützt.

[h=3]Wie kam es zu dem Gesetz?[/h]Österreichs Islamgesetz stammt von 1912 und ist bis heute ein Unikum in Westeuropa. Es war die Reaktion auf einen plötzlichen Zuwachs an muslimischen Untertanen der ohnehin multikulturellen K.u.K.-Monarchie. Sie hatte 1878 das bis dahin osmanische Bosnien okkupiert, 1908 wurde es der Donaumonarchie auch formal einverleibt. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes spiegelt diese Entstehungsgeschichte, indem es sich ausdrücklich auf die sogenannte hanafitische Rechtsschule des Islam bezieht, die damals in Bosnien dominierte. Das Islamgesetz anerkannte die Muslime als Religionsgemeinschaft und erlaubte ihnen die Selbstverwaltung. Seit 1912 gab es für bosnische Soldaten auch Imame als Militärgeistliche in der Armee – was auch die jetzt diskutierte Neufassung ihnen wieder garantiert. Mit dem Untergang der Monarchie im Ersten Weltkrieg und der Gründung der Republik kam dem viel kleineren Österreich das Gros jener bosnischen muslimischen Bürger abhanden, das Gesetz hatte kaum noch Bedeutung. Das hat sich mit der Arbeitsmigration seit den 60er Jahren, parallel der nach Deutschland und anderen mittel- und nordeuropäische Staaten, geändert. Der Gesetzgeber passte das Gesetz 1979 der neuen Wirklichkeit und der wachsenden Gemeinde an: Von Hanafiten ist seitdem nicht mehr die Rede im Gesetz, es gilt jetzt für alle Muslime, die in Österreich leben. Im selben Jahr entstand die „Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ (IGGiÖ), die als anerkannte Religionsgemeinschaft seither die Ansprechpartnerin des Staates ist.

[h=3]Was ließe sich für Deutschland lernen?[/h]Die Basis des österreichischen Gesetzes von 1912 ist eine Art Zwangszusammenschluss der Muslime gewesen – was heute im Großverband IGGIÖ weiterwirkt, neben dem es weitere muslimische Vereinigungen gibt. Gegen eine stärkere Zentralisierung, die Gründung einer islamischen Quasi-Kirche allerdings haben sich die Muslime in Deutschland in den Debatten der vergangenen Jahre immer gewehrt. Die vier größten Verbände sind seit 2007 lediglich locker im „Koordinationsrat der Muslime“ zusammengeschlossen. Nach Vereinbarungen in einzelnen Bundesländern – zum Beispiel über islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder auch zur Etablierung von islamischer Theologie an sechs deutschen Universitäten – scheint das Problem und der Vorwurf weitgehend entschärft, der Islam biete dem Staat keine klaren Ansprechpartner.

Der Münchner Religionsverfassungsrechtler Christian Walter sieht in Österreich schon durch das alte Islamgesetz eine andere Ausgangslage. Da habe es womöglich nahegelegen, es zu modernisieren. Ein eigenes Islamgesetz schafft aus seiner Sicht aber auch Voraussetzungen für doppelte Standards: „Problematisch scheint mir vor allem die Möglichkeit der Diskriminierung“, sagt Walter und nennt die Pflicht zur Absetzung verurteilter Funktionsträger in der Neufassung des Wiener Gesetzes. „Gibt es eigentlich auch für katholische Geistliche eine vergleichbare Pflicht, sie ihrer Ämter zu entheben, wenn sie zu einer bestimmten Haftstrafe verurteilt wurden?“ Ein Religionsgesetz, sagt Walter, „sollte den betroffenen Religionsgemeinschaften gegenüber neutral formuliert sein“.

Außerdem, so sagt der Münchner Professor, müsse man „nach dem Mehrwert“ eines solchen Gesetzes fragen. „Was will man damit erreichen?“ Zum Beispiel die Pflicht der Religionsgemeinschaft, die zitierten „wesentlichen Glaubensquellen“ offenzulegen: „Wer wird schon eine problematische Koranübersetzung einreichen?“ fragt Walter. „Und wer will auf staatlicher Seite entscheiden, ob die, die sie vorlegen, sich wirklich an sie halten?“

[h=3]Was sagen die organisierten Muslime?[/h]Kein Geld mehr aus dem Ausland – das dürfte in Deutschland in großem Maßstab vor allem die türkisch-islamische Ditib treffen, für deren Imame auch in Deutschland das Ankaraer Religionsamt sorgt. Aber auch viele andere ethnische Moscheegemeinden nutzen mangels eigener Masse Hilfe aus den Heimatländern. Die Ausbildung von theologischem Nachwuchs ist allerdings an deutschen Hochschulen bereits angelaufen – und der sieht seine berufliche Zukunft sowieso in Deutschland und wird von den meisten Gemeinden dringend erwartet.

Ditib-Generalsekretär Bekir Alboga reagiert im Gespräch mit dem Tagesspiegel reserviert auf die Idee eines deutschen Islamgesetzes. In der Deutschen Islamkonferenz, die es inzwischen seit fast einem Jahrzehnt gibt, habe man darüber nie geredet. „Und ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand dies im Alleingang und ohne Abstimmung dort plant.“

Was die Eingriffsrechte in die Organisation und Inhalte der muslimischen Gemeinden angeht, die das neue Gesetz dem österreichischen Staat zugestehen will, hält Alboga die deutsche Rechtsordnung für ausreichend klar: „Nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sind die Zuständigkeiten genau geregelt. Der Staat kümmert sich um das Seine, die Religionsgemeinschaften kümmern sich um ihre religiösen Angelegenheiten. In Inhalte der Religion darf sich der Staat nicht einmischen.“

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  • 4 Wochen später...

ÖSTERREICH | POLITIK

[h=2]Islamgesetz beschlossen: Integration oder Diskriminierung?[/h]Von Apa | 25.02.2015 - 16:57 | aktualisiert: vor 31 Minuten | Kommentieren

Österreich hat ein neues Islamgesetz. Im Nationalrat wurde es am Mittwoch hitzig diskutiert. Kritiker sehen einen Generalverdacht gegen Muslime.

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1 von 5BILD: SN/APA

Die grundsätzliche Überarbeitung des aus dem Jahr 1912 stammenden Gesetzes bringt Muslimen mehr Rechtssicherheit.

 

 

 

 

Der Nationalrat hat Mittwochnachmittag die Novellierung des Islamgesetzes mit Koalitionsmehrheit beschlossen. Die Neufassung bringt zwar ein Verbot der Finanzierung aus dem Ausland, aber auch Vorteile für die österreichischen Muslime, etwa die Etablierung eines islamisch-theologischen Studiums.

Das neue Islamgesetz hat dem Nationalrat eine durchaus hitzige Debatte beschert. Für die FPÖ ist die Novelle ein "Pfusch", werde doch dem radikalen Islamismus damit nicht genug entgegengetreten. SPÖ und ÖVP warfen den Blauen dagegen vor, die Gesellschaft spalten und Angst schüren zu wollen.

[h=2]Strache: "Islam gehört nicht zu Österreich"[/h]Der FPÖ sind die Regelungen zur Auslandsfinanzierung nicht rigoros genug. Überhaupt findet FPÖ-Klubchef Heinz-Christian Strache, das Gesetz gehe an den Zielen vorbei und sei wirkungslos. Einige Politiker sagten, der Islam gehöre zu Österreich, "ich sage nein, er gehört nicht zu Österreich", polterte Strache. "Ich halte Ihre Rede für eine gesellschaftspolitische Spaltungsrede, und Integration findet nicht über Spaltung statt", konterte SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann. Das Gesetz regle die islamische Glaubensausübung in Österreich, es handle sich weder um eine Bauordnung noch um ein Kleidervorschreibungsgesetz. "Sie wollen Angst schüren, Sie wollen Gräben aufreißen und genau das Gegenteil wäre auch Ihre Aufgabe", maßregelte auch ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka den blauen Klubobmann. Wenn in Österreich über 500.000 Menschen leben, die sich zum Islam bekennen, "dann kann ich nicht sagen, dass das kein Teil unserer Gesellschaft ist".[h=2]Korun: "Generalverdacht gegen Muslime"[/h]Für die Grünen begrüßte Alev Korun ausdrücklich, dass es endlich eine transparente Imam-Ausbildung an einer österreichischen Uni geben wird sowie dass die Frage der Friedhöfe und Seelsorge geregelt wird. Kritik übte sie aber am "Generalverdacht" gegen Muslime, weil im Gesetz mehrfach geschrieben werde, dass sich Muslime an die Gesetz zu halten hätten, was aber ohnehin alle in Österreich tun müssten.Kultusminister Josef Ostermayer (SPÖ) wies diesen Vorwurf erwartungsgemäß zurück. Man habe auch mit den Betroffenen über diesen Punkt geredet, und die meisten hätten das auch akzeptiert. Dass das Verbot der Auslandsfinanzierung wirkungslos sei, glaubt Ostermayer nicht, sonst würde das die Türkei wohl nicht kritisieren. Auf die jüngste Kritik der türkischen Religionsbehörde ging auch Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) ein - daran merke man, dass man hier einen "wesentlichen Punkt getroffen" habe, weil manche um ihren Einfluss fürchten. Es handle sich auch nicht um eine Ungleichbehandlung, denn in anderen Religionen würden nicht in Massen Prediger nach Österreich geschickt oder eine dauerhafte finanzielle Unterstützung wie im Islam geleistet.

[h=2]Islamgesetz: Finanzierung, Friedhöfe, Feiertage[/h]Das nun völlig neue Gesetz beinhaltet unter anderem ein Verbot der Finanzierung aus dem Ausland, außerdem Speisevorschriften, Feiertage und Friedhöfe. Im Folgenden ein Überblick:RECHTSSTELLUNG: Der erste Abschnitt des Islamgesetzes definiert die organisierten Muslime in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Auch geregelt ist, dass sich Muslime der heimischen Gesetzgebung unterzuordnen haben: "Religionsgesellschaften, Kultusgemeinden oder andere Untergliederungen sowie ihre Mitglieder können sich bei der Pflicht zur Einhaltung allgemeiner staatlicher Normen nicht auf innerreligionsgesellschaftliche Regelungen oder die Lehre berufen (...)."

Dargestellt werden auch die Voraussetzung für den Erwerb der Rechtsstellung, darunter "eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat". Erworben wird diese auf Antrag durch Verordnung des Bundeskanzlers. Wird eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, bedarf es der Regierung, um diese wieder aufzuheben.

VERFASSUNG:Im Gesetzesentwurf festgehalten sind weiters die Anforderungen an eine Verfassung der einzelnen Religionsgesellschaften. Dazu gehört auch die "Darstellung der Lehre, einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran), die sich von bestehenden gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften, Bekenntnisgemeinschaften oder Religionsgesellschaften unterscheiden müssen".

Ebenso in Paragraf 6 steht, die "Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder" habe "im Inland zu erfolgen". Die religiösen Funktionsträger aus dem Ausland, also etwa Imame, dürfen ihre Funktion bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben.

Die Verfassung und die Statuten müssen bis 31.12.2015 in Einklang mit dem neuen Gesetz gebracht werden.

RELIGIÖSE BETREUUNG: Das Islamgesetz fixiert erstmals das Recht von Muslimen auf religiöse Betreuung - also auf Seelsorger - in Einrichtungen wie dem Bundesheer, in Justizanstalten sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Dafür kommen aber nur Personen infrage, die "aufgrund ihrer Ausbildung und ihres Lebensmittelpunktes in Österreich fachlich und persönlich dafür geeignet sind". Eine fachliche Eignung liegt nur dann vor, wenn ein Abschluss eines islamisch-theologischen Studiums oder eine gleichwertige Ausbildung vorliegt, weitere Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf Maturaniveau.

In einem weiteren Absatz heißt es, ähnlich wie im Israelitengesetz: "Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen." In den Erläuterungen wird dazu betont, dass davon "auch die männliche Beschneidung" umfasst ist. "Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten", steht dort ebenfalls.

SPEISEVORSCHRIFTEN: Dieser Paragraf sorgte für Aufregung bei Gegnern der umstrittenen Schlachtmethode des Schächtens. Muslime haben - ähnlich auch Juden laut Israelitengesetz - demnach das Recht, "in Österreich die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren".

Auch bei der Verpflegung von Muslimen bei Bundesheer, in Haftanstalten, Krankenhäusern und öffentlichen Schulen soll mit dem Islamgesetz sichergestellt werden, dass auf religiöse Speisegebote und -verbote Rücksicht genommen wird.

FEIERTAGE: "Islamischen Feiertagen wird der Schutz des Staates gewährleistet", heißt es in dieser Passage. Arbeitsrechtlich hat dies zwar noch keine Auswirkungen, dennoch bietet die Aufzählung offizieller Feiertage eine Basis für Verhandlungen zur Verankerung im Feiertagsruhegesetz und den Kollektivverträgen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft führt im Islamgesetz drei solcher Tage an (Ramadanfest, Pilger-Opferfest, Aschura), die Aleviten fünf.

ABBERUFUNG VON FUNKTIONSTRÄGERN: Die Islamischen Glaubensgemeinden sind laut Entwurf künftig dazu verpflichtet, Funktionsträger wie etwa Imame ihrer Funktion zu entheben, sollten diese von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von ab einem Jahr verurteilt worden sein. Dies gilt auch, sollten diese die "öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer nachhaltig gefährden".

ISLAMISCH-THEOLOGISCHE STUDIEN: Auch der Fahrplan für ein islamisch-theologisches Studium an der Universität Wien ist im Entwurf zum Islamgesetz geregelt: Ab 1. Jänner 2016 hat demnach der Bund bis zu sechs Stellen für Lehrpersonal zu erhalten. Die Glaubensgemeinschaft hat bei der Besetzung insofern ein Wort mitzureden, als dass ihr die Personen vier Wochen vor Bestellung "zur Kenntnis zu bringen" sind und diese eine Stellungnahme abgeben darf.

ISLAMISCHE FRIEDHÖFE: Diese sind laut Gesetz "auf Dauer angelegt". Ihre Auflösung und Schließung sind "unzulässig" bzw. bedürfen der Zustimmung der zuständigen Kultusgemeinden. Bestattungen auf islamischen Friedhöfen dürfen ebenfalls nur mit Zustimmung der jeweiligen Kultusgemeinde vorgenommen werden.

ANZEIGE- UND MELDEVERPFLICHTUNGEN: Sollte gegen einen Funktionsträger der Religionsgesellschaft ein Verfahren eingeleitet oder Haft verhängt werden, muss diese umgehend von der Republik informiert werden. Auch umgekehrt soll diese Verpflichtung bestehen.

UNTERSAGUNG VON VERANSTALTUNGEN: Behörden können Versammlungen und Veranstaltungen zu Kultuszwecken untersagen, "von denen eine unmittelbare Gefahr für die Interessen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, der nationalen Sicherheit oder die Rechte und Freiheiten anderer, ausgeht".

WAHLEN: Das neue Islamgesetz regelt erstmals Wahlen etwa in der IGGiÖ. Diese müssen in der jeweiligen Verfassung verankert sein, sodass eine Überprüfung möglich ist. Sollte die Dauer einer Funktionsperiode der gewählten Organe überschritten werden, darf die Behörde eine Frist setzen. Ansonsten muss - notfalls via Gericht - ein Kurator bestellt werden.

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  • 1 Monat später...

ISLAMGESETZ

Muslime in Deutschland befürworten österreichisches Islamgesetz

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime hält ein Islamgesetz wie in Österreich auch für Deutschland denkbar. Er forderte ein Ende des Misstrauensdiskurses.

© dpa

Islamgesetz: Gesellschaft, Islamgesetz, Islam, Religion, Aiman Mazyek, Grüne, Ausbildung, Debatte, Österreich, Jens Spahn, Spiegel, Theologie, Volker Beck, Saudi Arabien, Europa, Münster

Aiman A. Mazyek, Vorstandsvorsitzender des Zentralrates der Muslime in Deutschland

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) unterstützt ein Islamgesetz nach österreichischem Vorbild, um den Umgang mit Muslimen umfassend zu regeln. "Wir brauchen so eine Richtung in Deutschland, um wieder Normalität und Selbstverständlichkeit in der muslimischen Community herzustellen", sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek in einem Interview mit dem Sender Phoenix.

Mazyek nannte es legitim, dass sich Religionsgemeinschaften selbst finanzieren und Imame im Inland ausgebildet werden sollen. Zugleich forderte er, auf einen in der Debatte mitschwingenden "Misstrauensdiskurs" zu verzichten. Ein Islamgesetz sei nicht dazu gedacht, die Muslime "an die Kandare" zu nehmen, so der ZMD-Vorsitzende.

 

Das am Mittwoch im Wiener Parlament verabschiedete Gesetz sieht unter anderem vor, dass islamische Gemeinden nicht mehr aus dem Ausland finanziert werden dürfen. Vom Ausland bezahlte Imame dürfen in der Alpenrepublik zudem nicht mehr predigen.

Der Leiter des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Münster, Mouhanad Khorchide, nannte das Gesetz dem Bericht zufolge vorbildhaft. Er halte auch das Verbot der Auslandsfinanzierung muslimischer Vereine für richtig. "Der Einfluss ausländischer Regierungen und anderer Gruppierungen auf Muslime ist in vielen Ländern Europas ein Problem."

Eine religiös-fundamentalistische Bedrohung gehe in Europa gegenwärtig vor allem von Islamisten aus, sagte Khorchide weiter. "Und ohne die Finanzierung aus Saudi-Arabien würden militant-salafistische Vereine in Österreich oder Deutschland kaum überleben."

Verhältnis von Religion und Staat überdenken

Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, lehnt ein eigenes Islamgesetz für Deutschland ab, auch wenn einzelne in den österreichischen Vorgaben enthaltene Forderungen wie ein universitärer Ausbau islamischer Theologie oder die Ausbildung von Imamen in Deutschland sinnvoll seien.

Unterdessen sprachen sich mehrere CDU-Politiker in einem am Freitag vorgestellten Positionspapier für eine strafrechtliche Verfolgung von Hasspredigern und das Verbot entsprechender Vereine aus. Ohne direkt auf die österreichische Regelung Bezug zu nehmen, riefen die Unterzeichner, darunter CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn, dazu auf, die Debatte über den Islam dazu zu nutzen, das Verhältnis von Religion und Staat neu zu überdenken.

DATUM 27.02.2015 - 18:34 Uhr

QUELLE ZEIT ONLINE, KNA, sk

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