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OTS0122, 3. Dez. 2015, 11:54

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Hunderte islamische Vereine und Gebetsstätten vor behördlicher Schließung

Wien (OTS) - Mehrere Hundert islamische Vereine und Gebetsstätten stehen vor der bescheidmäßigen Schließung durch das Innenministerium. Grund dafür ist eine Bestimmung des Islamgesetzes. Danach sind Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der islamischen Religionslehre besteht, zum 1. März 2016 mit Bescheid des Bundesministers für Inneres aufzulösen. Dieser Auflösung könnten die Vereine nur entkommen, wenn sie als so genannte Hilfsvereine etwa in Form eines „Moscheebauvereines“ oder „Personalleasingvereines“ weiter existieren wollen. Damit will der Gesetzgeber offenbar jegliche religiöse kollektive Betätigung bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich monopolisieren.

 

Dagegen bestehen massive verfassungsrechtliche Bedenken, weshalb neben der ATIB Union auch 60 weitere Vereine Gesetzesprüfungsanträge an den Verfassungsgerichtshof gerichtet haben. Ob der Verfassungsgerichtshof noch vor der behördlichen Auflösung im März 2016 entscheiden wird, ist fraglich.

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