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Scharia vs. Grundgesetz?

Ein Lebensweg und kein Grundgesetz

 

 

Diskussionen auf dem Bild-Niveau sprechen immer davon, dass für Muslime die Scharia über dem Grundgesetz steht. Die Muslime würden sich daher nicht an das Grundgesetz halten, sondern an die Scharia und an den Koran.

 

Was in Diskussionen auf diesem Niveau nicht behandelt, ja nicht einmal hinterfragt wird, sind Fragen, was überhaupt die Scharia ist, was es genau bedeutet, was es heißt, es mit dem Grundgesetz zu vergleichen.

 

Dabei ist die Scharia, nicht wie immer wieder angenommen, ein Regelwerk oder ein Grundgesetz, sondern es ist eine Lebensweise der Muslime. Wortwörtlich übersetzt heißt Scharia „der Weg zur Tränke“, sinngemäß heißt es „der gerade Weg“. Es ist also ein “Weg“, eine Lebensweise, eine Lebensphilosophie. Ein Weg, der zur Weisheit und Reife führen soll.

 

Ich habe nicht vor, eine Abhandlung über die Scharia zu schreiben. Aber zum Verständnis nur kurz: Die (Rechts)Quellen der Scharia sind der Koran (Offenbarung Gottes), die Sunna (Taten und Aussprüche des Propheten), Idschma (Konsens der islamischen Rechtgelehrten) und Qiyas (Analogieschluss). Die Scharia ist daher ein System, das aus diesen Quellen geschöpft wird.

 

An Hand dieser Quellen sehen wir aber, dass 99% der Scharia aus Moral, Ethik, Gottesdienst, Jenseits und Tugend besteht. Daher ist die Scharia keine bloße Rechtsordnung oder ein Gesetzbuch, sondern eine Lebensweise. So ist die Scharia auch nicht verschriftlicht oder kodifiziert. Wer nach einem “Sharia-Gesetzbuch“ sucht, sucht also vergebens.

 

Ohnehin war die Scharia oder der Koran noch nie in den muslimischen Gemeinschaften das Grundgesetz. Noch nie hat der Koran das Grundgesetz ersetzt. Jedes Land, in dem überwiegend Muslime lebten, hatte selbstverständlich ein Grundgesetz. So z.B. als der Prophet Muhammed in Medina “regierte“. Hier wurde nicht die Scharia als Gesetzbuch genommen, sondern eine Verfassung, die alle Religion und Kulturen mitberücksichtigte.

 

Naturgemäß ist es so, dass das Grundgesetz vom Koran inspiriert war. So wie auch gegenwärtig viele Grundgesetze in Europa und der Welt von der Bibel, oder das Grundgesetz in Israel von der Thora inspiriert sind. Grundlegende Werte, wie Demokratie, Meinungsfreiheit oder Menschenrechte sind aus den Offenbarungen inspiriert. So haben auch muslimische Gemeinschaften ihre Inspiration aus dem Koran geschöpft. Dabei waren die Grundsätze „Jeder ist frei in seiner eigenen Religion“ und „Jeder ist frei in der Religionsauslebung“ nicht nur bloße Theorien, sondern gelebte Praxis. Dies sehen wir auch beim Propheten Muhammed, der in Medina als Oberhaupt der Bevölkerung, die Christen und Juden ihre Religion ausüben lies. Die Rechte der Christen und Juden zur Religionsausübung waren in der o.g. Verfassung fest verankert.

 

Auch gab es in der Geschichte nie ein Land, eine Nation oder eine Gemeinschaft, dass sich “Islamisches Land“ oder ähnlich bezeichnete. Als der Prophet Muhammed nach Yathrib kam, wurde der Name in Medina umgeändert, was einfach nur “Stadt“ bedeutet. Auch das Osmanische Reich, welches 623 Jahre herrschte, nannte sich in all diesen Jahrhunderten nicht “Islamischer Staat“. Daher kann sich keine Gemeinde, Nation oder Land heute das Recht nehmen, sich so zu bezeichnen. Nicht Länder, sondern Personen sind muslimisch.

 

Daher sind Diskussionen, ob die Scharia mit dem Grundgesetz vereinbar ist, kompletter Unsinn und zeigen nur eine große Unkenntnis gegenüber dem Islam. Sie dienen häufig nur als Polemik und sollen eine gewisse Islamophobie verschleiern.

 

 

Cemil Şahinöz, Islamische Zeitung, Juli 2017

https://www.islamische-zeitung.de/ein-lebensweg-und-kein-grundgesetz/

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