Aydemir Geschrieben 23. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2008 Wasselam liebe Brüdern und Schwestern, ich habe bei kaaba online einen Hadithen gelesen und würde da gerne mehr erfahren insallah könnt ihr mir weiterhelfen. Der Hadith: `Umar ® berichtete: >> Allâhs Gesandter (s) hat gesagt: "Drei Leute werden nicht zur Rechenschaft gezogen: Der Seelisch Kranke bis zu seiner Genesung, der Schlafende bis zu seinem Aufwachen und das Kind bis zu seiner Reife." (Bukhârî, Abû Dâwûd, Tirmîdhî, Ibn Mâjah, Ahmad Ibn Hanbal) Gilt das mit der Rechenschaft bei seelisch kranken auch die nicht dem Islam angehören ? Und wie sieht es aus mit Seelisch Kranken die sich selbst umbringen ? Wasselam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adem Geschrieben 23. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2008 Bruder seelisch Krank ist eine falsche Übersetzung, es handelt sich um Irre, verrückte, geistig gestörte Personen. Diese Rechnungsfähig, ihre Zugehörigkeit spielt keine Rolle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serbederan-19 Geschrieben 23. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2008 ich schließe mich Bruder Adem an. Seelisch krank ist irreführend. Menschen sind zum Glauben verpflichtet (Mükellef) wenn sie -Geschlechtsreif sind: kinder sind sündenfrei bis sie so alt sind, dass sie die Sexualität begreifen und selbst dazu in der Lage sind. etwa zwischen 9-15 Jahren je nach Reife und Geschlecht. - bei vollem Bewusstsein sind: egal was ein Mensch im Schlaf oder im benebeltem Zustand von sich gibt, ist nicht verwertbar. (kein Beweis) das Glaubensbekenntniss oder das Leugnen Allah´s von jemanden der schäft, ist nicht gültig. Für die Ausübung des Glaubens ist ein klarer Verstand zwingend notwendig. Allah sagt, er hat dem Menschen nichts wertvolleres gegeben als den Verstand (hadis i kutsi). Denn damit erkennt der Mensch Allah´s Eixtenz. deshalb ist es auch Pflicht, alles zu vermeiden was den Verstand betrübt. z.B. Alkohol, Drogen.... folglich: - gesunder Verstand- Geistige Reife jemand der die geistige Reife nicht erlangt hat, genießt den Status eines "Kindes". Egal in welchem Alter und in welchem Glauben er sich befindet. Denn Allah tut kein Unrecht. Er zieht seine Geschöpfe nicht über etwas zu Rechenschaft, was Er ihnen nicht gegeben hat. Schizophrenie, suizudale Erkrankungen, die Behandelbar sind, sind u. U. vorübergehend entschuldbar. Je nach Stufe der Erkrankung, könnte man eine rel. Verpflichtung/Mükellefiyet ausschließen. Das ist die meinung der Diyanet-Gelehrten. jemand der sich das Leben nimmt, weil er nicht mehr bei vollen Kräften seines Verstandes ist, gilt als nicht Mükellef- man geht davon aus das er nicht in die Hölle kommt. Allah ul alem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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