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Nr 5701

Thema Immobilienfinanzierung

Datum 28.11.2007

 

Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für die Immobilienfinanzierung? Dies bedeutet, dass nach Vereinbarung mit dem Kunden, der 20 % vom gesamten Geldbetrag vorauszahlt, wobei er den durch Zinsen erhöhten Restbetrag innerhalb einer Zeitspanne von zehn bis dreißig Jahren in Raten bezahlt, eine Bank eine Wohnungseinheit oder ein Grundstück kauft, wobei das Eigentumsrecht nach der Bezahlung des Gesamtbetrags am Ende der Zeitspanne von der Bank auf den Kunden überträgt.

 

 

Antwort

 

Fatwa-Stab

 

 

Dieses Vorgehen ist zulässig, solange die Bank für den Besitzer eines Grundstückes respektive einer Wohnungseinheit bezahlt und dann den Preis vom Kunden mit dem Aufschlag innerhalb dieser Zeitspanne einzieht; denn die in Rede stehende Handelsware – das Grundstück oder die Wohnungseinheit – wurde zwischen dem Kunden und der Bank vermittelt. Und es gibt einen Rechtsgrundsatz, der lautet: "Wenn eine Handelsware vermittelt wird, gibt es keinen Wucherzins (Riba)". Ferner gibt es keinen Anlass, den Aufschlag als Zins zu bezeichnen, weil das Entscheidende hier die genannten Dinge und nicht ihre Namen sind. Der Preisaufschlag ist nichts weiter als eine Gegenleistung für die Zeitspanne in Verbindung mit der Vermittlung der Handelsware, die die Bank jetzt besitzt, aber in Zukunft dem Kunden in Raten überträgt.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

 

http://www.dar-alifta.org/ViewFatwa.aspx?ID=5701&text=Zinsen

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