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Nr 5784

Thema Gebet und Fasten einer Frau ohne Kopfschleier

Datum 28.05.2008

 

Frage

Ich trage keinen Kopfschleier. Nimmt Allah mein Gebet und Fasten an?

 

 

Antwort

 

Fatwa-Stab

 

 

Die für eine muslimische Frau von der Scharia her geforderte Kleidung hat ihr Allah, der Erhabene, vorgeschrieben, und ER hat es ihr auch verboten, dass sie das enthüllt, dessen Verhüllung ER ihr vor den Männern, die ihr zum Heiraten nicht verwehrt sind, geboten hat.

Die von der Scharia her geforderte Kleidung besteht aus dem, was ihren ganzen Körper außer ihr Gesicht und ihre Hände verhüllt, wobei sie weder entblößend noch abzeichnend oder durchscheinend sein darf.

Die diversen Pflichten aus der Scharia gelten untereinander hinsichtlich ihrer Ausübung nicht als Stellvertreter für andere. Verrichtet also jemand beispielsweise das rituelle Gebet, stellt dies für ihn keine Rechtfertigung für das Unterlassen des Fastens dar. Und verrichtet eine Frau das rituelle Gebet und das Fasten, ist dies für sie kein Rechtfertigungsgrund, dass sie das Tragen der von der Scharia her geforderten Kleidung unterlässt.

Eine muslimische Frau, die betet und fastet und sich der von Allah, dem Erhabenen, ihr in der Scharia gebotenen Kleidung, nicht verpflichtet, tut mit ihrem Gebet und Fasten etwas Gutes, wohingegen sie durch das Lassen des ihr vorgeschriebenen Kopfschleiers eine Sünde begeht. Die Frage der Annahme dieses ihres Verhaltens liegt bei Allah, dem Erhabenen.

Ein Muslim ist jedoch beauftragt, eine gute Meinung über seinen Herrn, den Gepriesenen, zu haben, auch wenn er eine Sünde respektive Missetat begangen hat. Er muss auch wissen, dass es zur Barmherzigkeit seines Herrn, des Gepriesenen, ihm gegenüber gehört, dass ER schlechte Taten durch gute Taten vergehen lässt und nicht umgekehrt.

Er soll auch mit seinem Herrn eine neue Seite aufschlagen, auf der er seine Sünden bereut und den Monat Ramadan zu einem Ausgangspunkt für rechtschaffene Werke gestaltet, die ihn den Weg zu Allah, dem Erhabenen, beschreiten und in eine Position SEINES Wohlgefallens geraten lassen.

Die muslimische Frau, die Allah, der Erhabene, durch ihren Gehorsam IHM gegenüber sowie durch ihre Bindung an das Verrichten des Gebets und Fastens im Monat Ramadan ehrte, muss ihrem Herrn dafür danken, und zwar durch das Ausüben der religiösen Pflichten, die sie vernachlässigt. Denn zu den Zeichen der Annahme einer guten Tat gehört das Verleihen von bei einer weiteren guten Tat.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

 

 

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Ich trage keinen Kopfschleier. Nimmt Allah mein Gebet und Fasten an?

 

 

Antwort

 

Fatwa-Stab

 

 

Die für eine muslimische Frau von der Scharia her geforderte Kleidung hat ihr Allah, der Erhabene, vorgeschrieben, und ER hat es ihr auch verboten, dass sie das enthüllt, dessen Verhüllung ER ihr vor den Männern, die ihr zum Heiraten nicht verwehrt sind, geboten hat.

Die von der Scharia her geforderte Kleidung besteht aus dem, was ihren ganzen Körper außer ihr Gesicht und ihre Hände verhüllt, wobei sie weder entblößend noch abzeichnend oder durchscheinend sein darf.

Die diversen Pflichten aus der Scharia gelten untereinander hinsichtlich ihrer Ausübung nicht als Stellvertreter für andere. Verrichtet also jemand beispielsweise das rituelle Gebet, stellt dies für ihn keine Rechtfertigung für das Unterlassen des Fastens dar. Und verrichtet eine Frau das rituelle Gebet und das Fasten, ist dies für sie kein Rechtfertigungsgrund, dass sie das Tragen der von der Scharia her geforderten Kleidung unterlässt.

Eine muslimische Frau, die betet und fastet und sich der von Allah, dem Erhabenen, ihr in der Scharia gebotenen Kleidung, nicht verpflichtet, tut mit ihrem Gebet und Fasten etwas Gutes, wohingegen sie durch das Lassen des ihr vorgeschriebenen Kopfschleiers eine Sünde begeht. Die Frage der Annahme dieses ihres Verhaltens liegt bei Allah, dem Erhabenen.

Ein Muslim ist jedoch beauftragt, eine gute Meinung über seinen Herrn, den Gepriesenen, zu haben, auch wenn er eine Sünde respektive Missetat begangen hat. Er muss auch wissen, dass es zur Barmherzigkeit seines Herrn, des Gepriesenen, ihm gegenüber gehört, dass ER schlechte Taten durch gute Taten vergehen lässt und nicht umgekehrt.

Er soll auch mit seinem Herrn eine neue Seite aufschlagen, auf der er seine Sünden bereut und den Monat Ramadan zu einem Ausgangspunkt für rechtschaffene Werke gestaltet, die ihn den Weg zu Allah, dem Erhabenen, beschreiten und in eine Position SEINES Wohlgefallens geraten lassen.

Die muslimische Frau, die Allah, der Erhabene, durch ihren Gehorsam IHM gegenüber sowie durch ihre Bindung an das Verrichten des Gebets und Fastens im Monat Ramadan ehrte, muss ihrem Herrn dafür danken, und zwar durch das Ausüben der religiösen Pflichten, die sie vernachlässigt. Denn zu den Zeichen der Annahme einer guten Tat gehört das Verleihen von bei einer weiteren guten Tat.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

 

 

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