Ali B. Geschrieben 1. Mai 2009 Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 Ist Toffifee helal? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nihal Geschrieben 1. Mai 2009 Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 ja ist es Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 23. Mai 2009 Teilen Geschrieben 23. Mai 2009 stimmt das ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nihal Geschrieben 23. Mai 2009 Teilen Geschrieben 23. Mai 2009 soweit ich weiß ja.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 29. Mai 2009 Teilen Geschrieben 29. Mai 2009 Sehr geehrte® ............., vielen Dank für Ihre E-Mail zu unserer Schokoladenspezialität Toffifee. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die einzigen Zutaten, die bei diesem Produkt vom Tier stammen, Milchprodukte sind. Alkohol setzen wir nicht als Bestandteil in unseren Zuckerwaren ein. Allerdings kann Alkohol in kleinsten Mengen als Lösungsmittel für Aromastoffe verwendet werden. Durch den Produktionsprozess verdunstet jedoch der meiste Alkohol, so dass der mögliche Restalkoholgehalt in aromatisierten Zuckerwaren weit unter 0,1 % liegt. Wenn man bedenkt, dass z. B. Fruchtsäfte wie Apfelsaft, Kirschsaft oder vergorene Produkte (wie z. B. Kefir) einen Alkoholgehalt von 0,3 - 0,5 % haben und trotzdem als #alkoholfrei# gelten, sind auch unsere Produkte als alkoholfrei zu bezeichnen. Die Herstellung von Schokoladen und Pralinen ist nicht unbedingt mit der Verarbeitung von Alkohol verbunden. Im überwiegenden Fall wird auch gleichzeitig - wenn Alkohol verwendet wird - auf die entsprechende Spirituose hingewiesen wie z. B. Rumschokolade bzw. Rum-Trüffelschokolade oder Cointreau-Trüffel oder Champagner-Trüffel. Bei diesen Erzeugnissen ist schon aus der Verkehrsbezeichnung zu ersehen, dass Spirituosen besonderer Art verwendet wurden. Siehe auch unser Produkt CHOCOLAT PAVOT. Bei allen anderen Schokoladen wird Alkohol höchstens als Bestandteil eines Aromas verwendet, so auch das Rosenaroma in Marzipan. Die Alkoholmengen, die dann in die entsprechenden Fertigprodukte gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie würden also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies ist sicher nicht nur bei gefüllten Schokoladen und Pralinen besonders hervorzuheben, sondern trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen dass diese Angaben nach dem heutigen Stand aktuell sind und sich unsere Rezepturen ändern können. Für Ihr Interesse möchten wir Ihnen danken und würden uns freuen, Sie auch weiterhin zu den Freunden der STORCK Marken zählen zu dürfen. Ausführliche Informationen rund um Toffifee sowie interaktiven Spaß für die ganze Familie finden Sie auf unserer Homepage www.toffifee.de. Mit freundlichen Grüßen AUGUST STORCK KG Nationales Marketing Registerangaben/Details: http://www.storck.com/details http://www.storck.com/ STORCK - Part of Your World 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
15MuRaT15 Geschrieben 2. Mai 2010 Teilen Geschrieben 2. Mai 2010 ist das heute immernoch so oder hat sichs geändert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
saddy Geschrieben 23. Juni 2010 Teilen Geschrieben 23. Juni 2010 also Haram... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
K36 Geschrieben 10. Februar 2012 Teilen Geschrieben 10. Februar 2012 Von Bruder Trabzonlu: Sehr geehrte/r Frau/Herr Furkan, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.02.2012 und das Interesse an unseren Produkten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen, die auch in der beiliegenden Aufstellung berücksichtigt sind. Alkohol setzen wir nicht als Bestandteil in unseren Zuckerwaren ein. Allerdings kann Alkohol in kleinsten Mengen als Lösungsmittel für Aromastoffe verwendet werden. Durch den Produktionsprozess verdunstet jedoch der meiste Alkohol, so dass der mögliche Restalkoholgehalt in aromatisierten Zuckerwaren weit unter 0,1 % liegt. Wenn man bedenkt, dass z. B. Fruchtsäfte wie Apfelsaft, Kirschsaft oder vergorene Produkte (wie z. B. Kefir) einen Alkoholgehalt von 0,3 -0,5 % haben und trotzdem als "alkoholfrei" gelten, sind auch unsere Produkte als alkoholfrei zu bezeichnen. Die Herstellung von Schokoladen und Pralinen ist nicht unbedingt mit der Verarbeitung von Alkohol verbunden. Im überwiegenden Fall wird auch gleichzeitig -wenn Alkohol verwendet wird -auf die entsprechende Spirituose hingewiesen wie z. B. Rumschokolade bzw. Rum-Trüffelschokolade oder Cointreau-Trüffel oder Champagner-Trüffel. Bei diesen Erzeugnissen ist schon aus der Verkehrsbezeichnung zu ersehen, dass Spirituosen besonderer Art verwendet wurden. Bei allen anderen Schokoladen wird Alkohol höchstens als Bestandteil eines Aromas verwendet, so auch das Rosenaroma in Marzipan. Die Alkoholmengen, die dann in die entsprechenden Fertigprodukte gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie würden also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies ist sicher nicht nur bei gefüllten Schokoladen und Pralinen besonders hervorzuheben, sondern trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu. Bezüglich der Inhaltsstoffe mit tierischem Ursprung übersenden wir gerne die Liste im Anhang. In dieser Aufstellung sind alle Ihre Fragen berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung dieser Informationen nur mit Zustimmung der AUGUST STORCK KG zulässig ist. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Erläuterungen helfen konnten und würden uns sehr freuen, wenn Sie weiterhin viel Spaß mit unseren Marken haben. Mit freundlichen Grüßen Ursula Laubenstein ------------------------------------------------------------------------ AUGUST STORCK KG Unternehmenskommunikation Ursula Laubenstein Tel. +49 (0)5201 12 8557 Fax. +49 (0)5201 12 11 8557 mailto: ursula.laubenstein@de.storck.com Registerangaben/Details: http://www.storck.com/ details http://www.storck.com/ STORCK -Part of Your World ------------------------------------------------------------------------ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
K36 Geschrieben 10. Februar 2012 Teilen Geschrieben 10. Februar 2012 Ein Anhang war auch dabei. Aber wir warten erst noch auf die Erlaubnis von Storck. WA SALAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
K36 Geschrieben 8. April 2012 Teilen Geschrieben 8. April 2012 (bearbeitet) Ich habe gehört, dass Toffifee jetzt Ihre Zutatenliste geändert hat und jetzt “haram“ ist. Bearbeitet 26. Mai 2012 von K36 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
K36 Geschrieben 20. Mai 2012 Teilen Geschrieben 20. Mai 2012 Wie sieht es eigentlich mit den Hilfsstoffe aus? Muss man nicht fragen, ob diese haram/helal(halal) sind? Oder ob die Produktion irgendwie haram ist, z.B. ob die Maschine davor mit haramprodukten in Berührung gekommen ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ismail00 Geschrieben 13. Juni 2012 Teilen Geschrieben 13. Juni 2012 Gibt es eigentlich jetzt ein endgültiges Fazit? Ob Restalkohol oder nicht, ist es nicht Alkohol? und damit Haram? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
K36 Geschrieben 11. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2012 Gibt es eigentlich jetzt ein endgültiges Fazit? Ob Restalkohol oder nicht, ist es nicht Alkohol? und damit Haram? Selam, Wenn du Aroma meinst: http://forum.misawa.de/showthread.ph...ighlight=Essig Ich denke, das ist so eine Sache, bei der man selbst entscheiden muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Talha Geschrieben 20. April 2014 Teilen Geschrieben 20. April 2014 Gibt es neues zu Toffifee? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
K36 Geschrieben 20. April 2014 Teilen Geschrieben 20. April 2014 Helalgermany-Admin Dilara Faslak: Assalamu alaikum warahmetullahi wabarakatuh.. Leider bekomme ich immer wieder irgendwelche Gerüchte über das Produkt Toffifee mit. Obwohl ich es schon zig-male wiederholt habe, werden diese Gerüchte trotzdem herumgestreut, obwohl diese nicht der Wahrheit entsprechen. Deswegen habe ich den Hersteller von Toffifee (Storck) gebeten, mir ausfühlrich zu schreiben, ob sie nun wirklich Alkohol oder Gelatine bei der Herstellung verwenden oder nicht. Heute habe ich folgende Antwort bekommen: Sehr geehrte Frau Faslak, vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unserer Spezialität Toffifee. Gerne möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir das Karamell nicht in Alkohol tauchen und die Verpackungen nicht mit Alkohol besprühen. Auch werden keine tierischen Fette als technische Hilfsstoffe für unsere Produkte verwendet. Unsere Toffifee werden der Rezeptur nach mit Milch bzw. Milchprodukten als Zutat mit tierischem Ursprung hergestellt. Gelatine ist nicht enthalten. Alkohol setzen wir nicht als Bestandteil in unseren Zuckerwaren ein. Allerdings kann Alkohol in kleinsten Mengen als Lösungsmittel für Aromastoffe verwendet werden. Durch den Produktionsprozess verdunstet jedoch der meiste Alkohol, so dass der mögliche Restalkoholgehalt in aromatisierten Zuckerwaren weit unter 0,1 % liegt. Wenn man bedenkt, dass z. B. Fruchtsäfte wie Apfelsaft, Kirschsaft oder vergorene Produkte (wie z. B. Kefir) einen Alkoholgehalt von 0,3 - 0,5 % haben und trotzdem als ”alkoholfrei” gelten, sind auch unsere Produkte als alkoholfrei zu bezeichnen. Die Herstellung von Schokoladen und Pralinen ist nicht unbedingt mit der Verarbeitung von Alkohol verbunden. Im überwiegenden Fall wird auch gleichzeitig - wenn Alkohol verwendet wird - auf die entsprechende Spirituose hingewiesen wie z. B. Rumschokolade bzw. Rum-Trüffelschokolade oder Cointreau-Trüffel oder Champagner-Trüffel. Bei diesen Erzeugnissen ist schon aus der Verkehrsbezeichnung zu ersehen, dass Spirituosen besonderer Art verwendet wurden. Bei allen anderen Schokoladen wird Alkohol höchstens als Bestandteil eines Aromas verwendet, so auch das Rosenaroma in Marzipan. Die Alkoholmengen, die dann in die entsprechenden Fertigprodukte gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie würden also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies ist sicher nicht nur bei gefüllten Schokoladen und Pralinen besonders hervorzuheben, sondern trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Angaben nach dem heutigen Stand aktuell sind und sich unsere Rezepturen ändern können. Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und würden uns freuen, Sie zu den Freunden der STORCK Marken zählen zu dürfen. Ausführliche Informationen rund um Toffifee sowie interaktiven Spaß für die ganze Familie finden Sie auf unserer Homepage www.toffifee.de. Mit freundlichen Grüßen AUGUST STORCK KG Marketing Deutschland Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dilos_97 Geschrieben 20. November 2014 Teilen Geschrieben 20. November 2014 Laut aktuellen Angaben des Hersteller "Storck" wird nun kein Alkohol zum Lösen der Aromen für Toffifee, Knoppers und Riesen verwendet. 20.11.14 Sehr geehrte Frau Faslak, vielen Dank für Ihre E-Mail zu unseren STORCK Produkten. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir Alkohol nicht als Zutat in den Produkten Knoppers, Toffifee und RIESEN einsetzen. Auch liegen uns von den Lieferanten dieser Aromen die Informationen vor, dass diese als Zutat nicht enthalten ist. Bei allen anderen STORCK Produkten setzen wir auch kein Alkohol als Zutat ein, jedoch wird hier Alkohol als Trägerstoff für Aromen verwendet. Die Alkoholmengen, die dann in das fertige Produkt gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die rechtlich für Fruchtsäfte zulässig sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie könnten also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Angaben nach dem heutigen Stand aktuell sind und sich unsere Rezepturen ändern können. Für Ihr Interesse möchten wir Ihnen danken und hoffen, Sie auch weiterhin zu den Freunden der STORCK Marken zählen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen AUGUST STORCK KG Marketing Deutschland Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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