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  • 3 Wochen später...

Sehr geehrte® .............,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail zu unserer Schokoladenspezialität Toffifee.

 

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die einzigen Zutaten, die bei diesem Produkt vom Tier stammen, Milchprodukte sind.

 

Alkohol setzen wir nicht als Bestandteil in unseren Zuckerwaren ein. Allerdings kann Alkohol in kleinsten Mengen als Lösungsmittel für Aromastoffe verwendet werden. Durch den Produktionsprozess verdunstet jedoch der meiste Alkohol, so dass der mögliche Restalkoholgehalt in aromatisierten Zuckerwaren weit unter 0,1 % liegt. Wenn man bedenkt, dass z. B. Fruchtsäfte wie Apfelsaft, Kirschsaft oder vergorene Produkte (wie z. B. Kefir) einen Alkoholgehalt von 0,3 - 0,5 % haben und trotzdem als #alkoholfrei# gelten, sind auch unsere Produkte als alkoholfrei zu bezeichnen.

 

Die Herstellung von Schokoladen und Pralinen ist nicht unbedingt mit der Verarbeitung von Alkohol verbunden. Im überwiegenden Fall wird auch gleichzeitig - wenn Alkohol verwendet wird - auf die entsprechende Spirituose hingewiesen wie z. B. Rumschokolade bzw. Rum-Trüffelschokolade oder Cointreau-Trüffel oder Champagner-Trüffel. Bei diesen Erzeugnissen ist schon aus der Verkehrsbezeichnung zu ersehen, dass Spirituosen besonderer Art verwendet wurden. Siehe auch unser Produkt CHOCOLAT PAVOT.

 

Bei allen anderen Schokoladen wird Alkohol höchstens als Bestandteil eines Aromas verwendet, so auch das Rosenaroma in Marzipan. Die Alkoholmengen, die dann in die entsprechenden Fertigprodukte gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie würden also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies ist sicher nicht nur bei gefüllten Schokoladen und Pralinen besonders hervorzuheben, sondern trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu.

 

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen dass diese Angaben nach dem heutigen Stand aktuell sind und sich unsere Rezepturen ändern können.

 

Für Ihr Interesse möchten wir Ihnen danken und würden uns freuen, Sie auch weiterhin zu den Freunden der STORCK Marken zählen zu dürfen.

 

Ausführliche Informationen rund um Toffifee sowie interaktiven Spaß für die ganze Familie finden Sie auf unserer Homepage www.toffifee.de.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

AUGUST STORCK KG

Nationales Marketing

 

 

 

Registerangaben/Details: http://www.storck.com/details

 

http://www.storck.com/

 

STORCK - Part of Your World

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  • 11 Monate später...
  • 1 Monat später...
  • 1 Jahr später...

Von Bruder Trabzonlu:

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Furkan, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.02.2012 und das Interesse an unseren Produkten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen, die auch in der beiliegenden Aufstellung berücksichtigt sind. Alkohol setzen wir nicht als Bestandteil in unseren Zuckerwaren ein. Allerdings kann Alkohol in kleinsten Mengen als Lösungsmittel für Aromastoffe verwendet werden. Durch den Produktionsprozess verdunstet jedoch der meiste Alkohol, so dass der mögliche Restalkoholgehalt in aromatisierten Zuckerwaren weit unter 0,1 % liegt. Wenn man bedenkt, dass z. B. Fruchtsäfte wie Apfelsaft, Kirschsaft oder vergorene Produkte (wie z. B. Kefir) einen Alkoholgehalt von 0,3 -0,5 % haben und trotzdem als "alkoholfrei" gelten, sind auch unsere Produkte als alkoholfrei zu bezeichnen.

 

Die Herstellung von Schokoladen und Pralinen ist nicht unbedingt mit der Verarbeitung von Alkohol verbunden. Im überwiegenden Fall wird auch gleichzeitig -wenn Alkohol verwendet wird -auf die entsprechende Spirituose hingewiesen wie z. B. Rumschokolade bzw. Rum-Trüffelschokolade oder Cointreau-Trüffel oder Champagner-Trüffel. Bei diesen Erzeugnissen ist schon aus der Verkehrsbezeichnung zu ersehen, dass Spirituosen besonderer Art verwendet wurden. Bei allen anderen Schokoladen wird Alkohol höchstens als Bestandteil eines Aromas verwendet, so auch das Rosenaroma in Marzipan. Die Alkoholmengen, die dann in die entsprechenden Fertigprodukte gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie würden also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies ist sicher nicht nur bei gefüllten Schokoladen und Pralinen besonders hervorzuheben, sondern trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu.

 

Bezüglich der Inhaltsstoffe mit tierischem Ursprung übersenden wir gerne die Liste im Anhang. In dieser Aufstellung sind alle Ihre Fragen berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung dieser Informationen nur mit Zustimmung der AUGUST STORCK KG zulässig ist. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Erläuterungen helfen konnten und würden uns sehr freuen, wenn Sie weiterhin viel Spaß mit unseren Marken haben. Mit freundlichen Grüßen Ursula Laubenstein

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AUGUST STORCK KG Unternehmenskommunikation Ursula Laubenstein Tel. +49 (0)5201 12 8557 Fax. +49 (0)5201 12 11 8557 mailto: ursula.laubenstein@de.storck.com Registerangaben/Details: http://www.storck.com/ details http://www.storck.com/ STORCK -Part of Your World

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  • 1 Monat später...
  • 1 Monat später...
  • 4 Wochen später...
  • 3 Monate später...
  • 1 Jahr später...

Helalgermany-Admin Dilara Faslak:

 

Assalamu alaikum warahmetullahi wabarakatuh..

Leider bekomme ich immer wieder irgendwelche Gerüchte über das Produkt Toffifee mit. Obwohl ich es schon zig-male wiederholt habe, werden diese Gerüchte trotzdem herumgestreut, obwohl diese nicht der Wahrheit entsprechen.

Deswegen habe ich den Hersteller von Toffifee (Storck) gebeten, mir ausfühlrich zu schreiben, ob sie nun wirklich Alkohol oder Gelatine bei der Herstellung verwenden oder nicht. Heute habe ich folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrte Frau Faslak,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unserer Spezialität Toffifee.

Gerne möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir das Karamell nicht in Alkohol tauchen und die Verpackungen nicht mit Alkohol besprühen. Auch werden keine tierischen Fette als technische Hilfsstoffe für unsere Produkte verwendet.

Unsere Toffifee werden der Rezeptur nach mit Milch bzw. Milchprodukten als Zutat mit tierischem Ursprung hergestellt. Gelatine ist nicht enthalten.

Alkohol setzen wir nicht als Bestandteil in unseren Zuckerwaren ein.

Allerdings kann Alkohol in kleinsten Mengen als Lösungsmittel für Aromastoffe verwendet werden. Durch den Produktionsprozess verdunstet jedoch der meiste Alkohol, so dass der mögliche Restalkoholgehalt in aromatisierten Zuckerwaren weit unter 0,1 % liegt. Wenn man bedenkt, dass z. B. Fruchtsäfte wie Apfelsaft, Kirschsaft oder vergorene Produkte (wie z. B. Kefir) einen Alkoholgehalt von 0,3 - 0,5 % haben und trotzdem als ”alkoholfrei” gelten, sind auch unsere Produkte als alkoholfrei zu bezeichnen.

Die Herstellung von Schokoladen und Pralinen ist nicht unbedingt mit der Verarbeitung von Alkohol verbunden. Im überwiegenden Fall wird auch gleichzeitig - wenn Alkohol verwendet wird - auf die entsprechende Spirituose hingewiesen wie z. B. Rumschokolade bzw. Rum-Trüffelschokolade oder Cointreau-Trüffel oder Champagner-Trüffel. Bei diesen Erzeugnissen ist schon aus der Verkehrsbezeichnung zu ersehen, dass Spirituosen besonderer Art verwendet wurden.

Bei allen anderen Schokoladen wird Alkohol höchstens als Bestandteil eines Aromas verwendet, so auch das Rosenaroma in Marzipan. Die Alkoholmengen, die dann in die entsprechenden Fertigprodukte gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie würden also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies ist sicher nicht nur bei gefüllten Schokoladen und Pralinen besonders hervorzuheben, sondern trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Angaben nach dem heutigen Stand aktuell sind und sich unsere Rezepturen ändern können.

Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und würden uns freuen, Sie zu den Freunden der STORCK Marken zählen zu dürfen.

Ausführliche Informationen rund um Toffifee sowie interaktiven Spaß für die ganze Familie finden Sie auf unserer Homepage www.toffifee.de.

Mit freundlichen Grüßen

AUGUST STORCK KG

Marketing Deutschland

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  • 7 Monate später...

Laut aktuellen Angaben des Hersteller "Storck" wird nun kein Alkohol zum Lösen der Aromen für Toffifee, Knoppers und Riesen verwendet.

 

20.11.14

 

 

Sehr geehrte Frau Faslak,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail zu unseren STORCK Produkten.

 

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir Alkohol nicht als Zutat in den Produkten Knoppers, Toffifee und RIESEN einsetzen. Auch liegen uns von den Lieferanten dieser Aromen die Informationen vor, dass diese als Zutat nicht enthalten ist.

 

Bei allen anderen STORCK Produkten setzen wir auch kein Alkohol als Zutat ein, jedoch wird hier Alkohol als Trägerstoff für Aromen verwendet.

 

Die Alkoholmengen, die dann in das fertige Produkt gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die rechtlich für Fruchtsäfte zulässig sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie könnten also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu.

 

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Angaben nach dem heutigen Stand aktuell sind und sich unsere Rezepturen ändern können.

 

Für Ihr Interesse möchten wir Ihnen danken und hoffen, Sie auch weiterhin zu den Freunden der STORCK Marken zählen zu dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

AUGUST STORCK KG

Marketing Deutschland

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