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Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

Sehr geehrter,..

 

folgende Sorten enthalten keinen Alkohol; auch nicht als Trägerstoff des Aromas:

 

100g-Sorten:

Alpenmilch, Cappuccino, Ganze Mandel, Halbbitter, Joghurt, Knusperflakes, Knusperkeks, Marzipan, Nugat, Pfefferminz, Vollmilch, Voll-Nuss, Voll-Erdnuss, Weisse Vollnuss, Feinherb à la Mousse au Chocolat, Dunkle Vollmilch.

 

Mini-Sorten:

Haselnuss, Joghurt, Knusperkeks, Knusperflakes, Marzipan, Nugat, Vollmilch

 

Diät-Schokolade:

Halbbitter, Joghurt, Nugat, Vollmilch

 

Wird in der Schokolade Alkohol als Trägerstoff für Aromen verwendet (z.B. bei unserer Sorte Cocos), so enthält die Schokolade einen Alkoholgehalt von ungefähr 0,02%, was sehr gering ist; bei Apfelsaft ist beispielsweise ein Alkoholgehalt von 0,3% zulässig. (also etwas das 25-fache).

 

Wird der Schokolade Alkohol als Zutat zugesetzt, so ist dies ausdrücklich auf der Verpackung vermerkt.

Sorten mit Alkohol als Zutat sind beispielsweise die 100g Sorte Rum Trauben Nuss, die Ritter Rum Knusperriegel, die 100g Winter-Trüffel Sorten Williams Christ Birne, Ramazzotti und Rotwein.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Verbraucherservice/

Qualitätsmanagement

Tel +49 7157 97-210

Fax +49 7157 97-233

E-Mail: info@ritter-sport.de

Internet: www.ritter-sport.de

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  • 1 Monat später...

Marzipan von Merci hat tomurcuk schon hier gepostet:

 

 

 

Sehr geehrte Frau Kibar, vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie anfragen, ob in unserer Schokoladenspezialität merci - Geschmacksrichtung Edel-Marzipan - Alkohol enthalten ist. Die Herstellung von Schokoladen und Pralinen ist nicht unbedingt mit der Verarbeitung von Alkohol verbunden. Im überwiegenden Fall wird auch gleichzeitig - wenn Alkohol verwendet wird - auf die entsprechende Spirituose hingewiesen wie z. B. Rumschokolade bzw. Rum-Trüffelschokolade oder Cointreau-Trüffel oder Champagner-Trüffel. Bei diesen Erzeugnissen ist schon aus der Verkehrsbezeichnung zu ersehen, dass Spirituosen besonderer Art verwendet wurden. Siehe auch unser Produkt CHOCOLAT PAVOT. Bei allen anderen Schokoladen wird Alkohol höchstens als Bestandteil eines Aromas verwendet, so auch das Rosenaroma in Marzipan. Die Alkoholmengen, die dann in die entsprechenden Fertigprodukte gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie würden also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies ist sicher nicht nur bei gefüllten Schokoladen und Pralinen besonders hervorzuheben, sondern trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Aussage weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen AUGUST STORCK KGNationales Marketing mailto:marketing@de.storck.com Registerangaben/Details: http://www.storck.com/details http://www.storck.com/ STORCK - Part of Your World

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Zwar haben wir ja schon eine Antwort, aber da ich gesagt hatte, dass ich meine auch poste füge ich die mal auch hier ein :)

 

Sehr geehrte Frau .......,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.05.2009 und das Interesse an unseren Produkten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

 

Alkohol setzen wir nicht als Bestandteil in unseren Zuckerwaren ein. Allerdings kann Alkohol in kleinsten Mengen als Lösungsmittel für Aromastoffe verwendet werden. Durch den Produktionsprozess verdunstet jedoch der meiste Alkohol, so dass der mögliche Restalkoholgehalt in aromatisierten Zuckerwaren weit unter 0,1 % liegt. Wenn man bedenkt, dass z. B. Fruchtsäfte wie Apfelsaft, Kirschsaft oder vergorene Produkte (wie z. B. Kefir) einen Alkoholgehalt von 0,3 - 0,5 % haben und trotzdem als "alkoholfrei" gelten, sind auch unsere Produkte als alkoholfrei zu bezeichnen.

 

Die Herstellung von Schokoladen und Pralinen ist nicht unbedingt mit der Verarbeitung von Alkohol verbunden. Im überwiegenden Fall wird auch gleichzeitig - wenn Alkohol verwendet wird - auf die entsprechende Spirituose hingewiesen wie z. B. Rumschokolade bzw. Rum-Trüffelschokolade oder Cointreau-Trüffel oder Champagner-Trüffel. Bei diesen Erzeugnissen ist schon aus der Verkehrsbezeichnung zu ersehen, dass Spirituosen besonderer Art verwendet wurden. Siehe auch unser Produkt CHOCOLAT PAVOT.

 

Bei allen anderen Schokoladen wird Alkohol höchstens als Bestandteil eines Aromas verwendet, so auch das Rosenaroma in Marzipan. Die Alkoholmengen, die dann in die entsprechenden Fertigprodukte gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie würden also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies ist sicher nicht nur bei gefüllten Schokoladen und Pralinen besonders hervorzuheben, sondern trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu.

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Erläuterungen helfen konnten und würden uns sehr freuen, wenn Sie weiterhin viel Spaß mit unseren Marken haben.

 

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