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Empfehlungen zum Selbststudium prophetischer Überlieferungen*

von Nuh Ha Mim Keller

Jeder Muslim kann Nutzen aus der Lektüre der Hadîthe (prophetischen Überlieferungen) in al-Bukhârî oder Muslim ziehen, ganz gleich ob allein oder gemeinsam mit anderen. Was das Studium von Hadîthen betrifft, betont Scheikh Schu‘aib al-Arnaut, mit dem meine Frau und ich derzeit Imâm as-Suyûtîs Tadrîb ar-râwî („Die Erziehung des Hadîth-Überlieferers“) lesen, daß die Hadîth-Wissenschaft sich mit einer riesigen und komplexen Literatur beschäftigt, einem gewaltigen Meer von Informationen, das eines Lotsen bedarf, der einem beim Navigieren hilft und ohne den man mit Sicherheit auf Grund laufen wird. In diesem Zusammenhang sagte Scheikh Schu‘aib einmal zu uns:

 

„Wer keinen Scheikh hat, dessen Scheikh ist Schaitân, in jeder Disziplin des Islam.“

 

Mit anderen Worten gibt es Nutzen, die der gewöhnliche Muslim aus der privaten Lektüre von Hadîthen erwarten kann, und es gibt Nutzen, die er nicht erwarten darf, es sei denn, er besitzt entsprechende Ausbildung und benutzt Sekundärliteratur, im besonderen die klassischen Kommentare, die die Bedeutung der Hadithe und ihren Zusammenhang zum Islam als ganzem erklären.

 

Der Nutzen, den man aus der Lektüre von al-Bukhârî und Muslim ziehen kann, ist vielfältig: Er umfaßt ein allgemeines Wissen über solche Grundlagen wie den Glauben an Allah, die Stellung des Propheten als Gottesgesandten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, den Jüngsten Tag und dergleichen mehr; ebenso allgemeine moralische Gebote des Islam, Gutes zu Tun, Schlechtes zu meiden, das Gebet zu verrichten, Ramadân zu fasten und so weiter.

 

Die Hadîth-Sammlungen beschreiben darüber hinaus viele interessante Punkte, beispielsweise den großen Lohn für gottesdienstliche Handlungen wie das Vormittagsgebet (duhâ), das Gebet in der Nacht (tahajjud), das Fasten am Montag und am Donnerstag, freiwilliges Almosengeben und vieles mehr. Wer immer dies liest und in seinem Leben in die Praxis umsetzt, zieht einen riesigen Gewinn aus der Hadîth-Lektüre, um so mehr noch, wenn er sich dabei um Vervollkommnung seiner selbst bemüht, indem er die edlen Charakterzüge des Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – animmt, die in den Hadîthen erwähnt werden.

 

Wer das prophetische Beispiel in diesen Angelegenheiten lernt und ihm folgt, triumphiert in dieser Welt und in der nächsten. Zwei Dinge darf man jedoch von der Hadîth-Lektüre (ohne persönliche Instruktionen von einem Scheikh über einen gewissen Zeitraum) nicht erwarten: ein ‘Alim oder islamischer Gelehrter zu werden und aus den Hadîthen über die Einzelheiten der Scharî‘a-Anwendungen Fiqh (islamische Rechtswissenschaft) ableiten zu können.

 

Ohne eine führende Hand wird der nicht ausgebildete Leser viele der Hadîthe, die er liest, mißverstehen. Und diese Fehler werden sich, wenn sie sich verfestigen und unkorrigiert bleiben, anhäufen, bis er niemals mehr den Weg aus ihnen herausfinden, geschweige denn ein Gelehrter werden kann.

 

Solch eine Person wird besonders leicht zum Opfer moderner sektiererischer Bewegungen unserer Tage werden, die in neo-orthodoxem Gewand auftreten und, finanziell und mit Publikationen reichlich ausgestattet, dem Unwissenden Qur’ânverse und Hadîthe als Belege dessen vorführen, was seit Anbeginn des Islam die Grundüberzeugung aller abweichlerischen Sekten war, daß sie nämlich die einzigen wahren Muslime sind. Solche Bewegungen mögen zum Beispiel den gut belegten (sasan) Hadîth anführen, in dem al-Hâkim at-Tirmidhî von ‘Â’îscha – möge Allah mit ihr zufrieden sein – überliefert, daß der Prophet – Allahs Segen und Sein Friede seien auf ihm – gesagt hat: „Schirk (Götzenanbetung) ist in meiner Umma (Gemeinde) besser verborgen als das Krabbeln einer Ameise über einen großen, glatten Stein in einer schwarzen Nacht ...“28 Dieser Hadîth ist seit den Zeiten der historischen Wahhabi-Bewegung bis in die Gegenwart von Sekten benutzt worden, um Leute zu überzeugen, daß die Mehrheit der Muslime eigentlich gar keine Muslime seien, sondern Muschrikûn oder Götzenanbeter, und diejenigen, die nicht den Ansichten ihrer Scheikhs folgen, sich möglicherweise außerhalb des Islam bewegten. Traditionelle Gelehrte weisen als Antwort darauf hin, daß die Worte „fî ummatî“, in meiner Gemeinde, in dem Hadîth darauf hinweisen, daß es sich bei dem, was hier gemeint ist, um den „geringeren“ Schirk handelt; bestimmte Sünden, die, wenn auch ernst zu nehmen, nicht direkten Unglauben darstellen. Denn das Wort Schirk oder Götzenanbetung hat zwei Bedeutungen:

 

Die erste bezeichnet die „größere“ Götzenanbetung, d.h. Anbetung anderer neben Allah, von der Allah in Sura an-Nisâ’ sagt: „Wahrlich, Allah vergibt nicht, daß Ihm etwas (in Anbetung) beigesellt wird, doch Er vergibt anderes als dies, wem Er will.“29

 

Die zweite bezeichnet die „geringere“ Götzenanbetung in Form von Sünden, die Unzulänglichkeiten im Tausîd oder Wissen über die göttliche Einheit beinhalten, ohne jedoch gleich das Verlassen des Islam mit sich zu bringen. Zu den Beispielen dafür gehören: sich zu jemandem schlechter Taten wegen hingezogen zu fühlen (deshalb als Schirk bezeichnet, weil man hofft, etwas, worin Allah keinen Nutzen gelegt hat, könne einem Nutzen bringen) oder jemanden nicht zu mögen wegen etwas, das recht ist (deshalb als Schirk bezeichnet, weil man etwas als schlecht betrachtet, in das Allah Nutzen gelegt hat), oder die Sünde der Augendienerei bei gottesdienstlichen Handlungen, wie es in dem sasis, d.h. zweifelsfrei authentischen, Hadîth erwähnt wird, in dem der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – sagte: „Das kleinste bißchen Augendienerei bei der Verrichtung guter Taten ist Schirk.“30

 

Derartige Sünden bringen jemanden nicht außerhalb des Islam, obwohl sie Ungehorsam darstellen und einen Mangel an Glauben (imân) verraten. Gelehrte sagen, daß in dem Hadîth der geringere Schirk dieser Sünden gemeint ist, denn wäre der größere Schirk gemeint, hätte der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – solche Individuen nicht als zu seiner Gemeinde gehörend bezeichnet, da Unglaube (kufr) vom Islam getrennt und unterscheidbar ist und zwingend außerhalb desselben liegt. Dies wird auch in einer anderen Version des Hadîth, überliefert von Abû Bakr, deutlich, bei der an Stelle von „in meiner Umma“ das Wort „fîkum“, d.h. „unter euch“, steht,31 ein direkter Bezug auf die Sasâba, die Prophetengefährten, von denen laut übereinstimmender Ansicht (ijmâ‘) aller muslimischer Gelehrten keiner ein Muschrik, d.h. Götzenanbeter, war. Was die Sünden des geringeren Schirk angeht, kann es wohl keinem entgehen, warum ihre Verborgenheit in dem Hadîth mit dem nicht wahrnehmbaren Krabbeln der Ameise über einen großen schwarzen Stein in einer dunklen Nacht verglichen wird, nämlich wegen der Subtilität menschlicher Motive und der Leichtigkeit, mit der Menschen sich selbst betrügen können.

 

Ebenso überliefert al-Bukhârî, daß der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte: „Wahrlich, ihr werdet den Wegen derer, die vor euch waren, folgen, Handbreit um Handbreit und Elle um Elle, bis ihr, wenn sie in ein Eidechsenloch kröchen, ihnen folgen würdet.“ Wir fragten: „O Gesandter Allahs, den Juden und den Christen?“, und er sagte: „Wem sonst?“32

 

Auch dieser Hadîth wird gern von modernen Bewegungen, die behaupten, sie stellten eine Rückkehr zu Qur’ân und Sunna dar, benutzt, um die Suggestion zu erzeugen, die Mehrheit der gewöhnlichen sunnitischen Muslime, welche der ‘Aqîda (Glaubenslehre) oder dem Fiqh (Rechtslehre) des Hauptstromes orthodoxer Sunni-Imâme folgen (deren klassische Werke nur selten völlig mit ihren Ansichten übereinstimmen), seien mit diesem Hadîth gemeint, wo doch eine Vielzahl von Beweisen dafür spricht, daß die orthodoxe Mehrheit der Umma durch göttlichen Schutz vor Irrtum bewahrt ist. Dazu gehört der von al-Hâkim überlieferte, zweifelsfrei authentische (sasîs) Hadîth, der besagt: „Allahs Hand ist über der Gemeinschaft, und wer sich von ihr abwendet, wendet sich ab zur Hölle hin.“33 Solche Hadîthe zeigen, daß Qur’ânverse wie: „Und wenn du der Mehrheit derer folgtest, die auf Erden sind, würden sie dich irreleiten vom Wege Allahs“34 sich nicht auf diejenigen beziehen, die traditionellem islamischem Gelehrtentum folgen (die niemals die Mehrheit der auf der Erde Lebenden gewesen sind), sondern eher auf die nicht-muslimische Mehrheit der Menschheit.

 

Es ist sicher passender, die Worte des oben genannten Hadîth die Nachfolge der Juden und Christen betreffend in unserer Zeit auf diejenigen Muslime zu beziehen, die in allen Aspekten ihres Lebens, sowohl rational als auch irrational, den Westen nachahmen, wobei sie sogar so weit gehen, Banken in muslimischen Städten und an heiligen Stätten zu errichten, die nie zuvor, seit vorislamischer Zeit, vom Schmutze institutionalisierten Wuchers (riba) verunreinigt worden waren; oder auf diejenigen zu beziehen, die unter den Muslimen als Reformbewegungen verkleidete, Zwietracht sähende, sektiererische Ideologien fördern, so wie es die Juden und Christen in ihrer jeweiligen Religion getan haben. Traditionelles Gelehrtentum ist vor derartiger Irreleitung durch das authentische Wissen geschützt, welches es in ununterbrochener Weitergabe von einem lebendigen Lehrer zum nächsten bewahrt hat, zurückgehend bis auf den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden!

 

Nun zurück zu unserem Thema: Ohne eine solche Qualitätskontrolle kann der auf sich allein gestellte Leser von Hadîthen nicht hoffen, eine Art selbstgemachter ‘Alim (Gelehrter) zu werden, der Fatwas (Rechtsgutachten) nur auf der Grundlage dessen gibt, was er in al-Bukhârî und Muslim findet, denn die im Zusammenhang mit Fragen islamischen Rechts stehenden zweifelsfrei authentischen Überlieferungen (Hadîth sasîs) finden sich keineswegs ausschließlich in diesen beiden Werken, sondern in einer Vielzahl von anderen, die diejenigen, die Urteile in diesen Fragen fällen, kennen müssen.

 

Schon an anderer Stelle habe ich auf die Wissenschaften hingewiesen, die ein Gelehrter beherrschen muß, um all die Hadîthe zusammenzubringen, ebenso darauf, daß manche Hadîthe einander bedingen oder von allgemeineren oder spezifischeren Hadîthen oder Qur’ânversen bedingt oder eingeschränkt werden, die sich auf die entsprechende Frage auswirken. Ohne dieses Wissen und einen traditionellen Scheikh, von dem man es erlernen kann, wird man zwangsläufig ins Stolpern geraten, eine Tatsache, die ich genauestens kenne, weil ich es selbst probiert habe.

 

Als ich anfangs im Jahre 1980 nach Jordanien kam, hatte jemand mir die Idee in den Kopf gesetzt, ein Muslim brauche nichts weiter als den Qur’ân und sasîs Hadîthe. Nachdem ich den arabischen Qur’ân mit Hilfe von A. J. Arberry’s Koran Interpreted durchgelesen und notiert hatte, was ich verstand, setzte ich mich mit Musammad Muhsin Khan’s Übersetzung von Sasîs al-Bukhârî hin und ging all die Hadîthe durch, Band für Band, und schrieb alles auf, was sie darüber auszusagen schienen, was ein Muslim tun solle.

 

Es war ein Versuch, die jahrhundertealten Ablagerungen, mit denen der Islam gemäß dem, was mich Orientalisten an der Universität von Chicago gelehrt hatten, verkrustet war, zu durchdringen: eine Anstrengung, den reinen Islam aus den Originalquellen selbst zu gewinnen. An diesem Punkt liefen mein Salafismus und mein Orientalismus zusammen.

 

Schließlich hatte ich nach einiger Zeit ein Manuskript ausgewählter Hadîthe aus al-Bukhârî, eine Art selbstgebasteltes Handbuch der Scharî‘a produziert. Ich benutze es noch heute als Index für die Hadîthe in al-Bukhârî, wenngleich mir die Schlußfolgerungen im Bereich der Rechtswissenschaft (fiqh), zu denen ich mit meinen Amateur-Ijtihâd gelangte, heute eher peinlich sind. Wenn Hadîthe auftauchten, die zueinander in Widerspruch zu stehen schienen, wählte ich einfach die aus, die mir besser gefielen oder die eher meinen westlichen Gewohnheiten entsprachen. Schließlich, so sagte ich mir, hatte der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – niemals die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten gehabt, ohne die leichtere der beiden zu wählen.35

 

Zum Beispiel hatte man mir gesagt, es widerspräche der Sunna, im Stehen zu urinieren, und ich hatte den Hadîth von ‘Â’ischa gehört, der besagt: Wenn irgend jemand sagt, der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – habe im Stehen Urin gelassen, dem glaubt nicht.36 Doch in al-Bukhârî las ich dann den Hadîth, der besagt, der Prophet – der Segen Allahs und Sein Friede seien auf ihm – habe einmal im Stehen uriniert,37 und entschied, daß das, was man mich zuerst gelehrt hatte, falsch sei, oder daß es vielleicht nicht von großer Bedeutung sei. Erst später, als ich anfing, das Handbuch schâfi‘îtischer Rechtslehre Reliance of the Traveller aus dem Arabischen zu übersetzen, fand ich heraus, wie die Scharî‘a-Gelehrten die Aussagen dieser Hadîthe in Einklang gebracht hatten: daß das Stehen des Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – beim Wasserlassen dazu diente, die Umma zu lehren, daß es nicht gänzlich verboten (sarâm), sondern nur ungehörig (makrûh) sei; wobei solche Handlungen, wenn sie vom Propheten – der Friede und Segen Allahs seien auf ihm – ausgeführt werden, nicht ungehörig sondern, wenigstens einmal, notwendig sind, um der Umma zu zeigen, daß sie nicht gänzlich verboten sind. Oder, nach anderen Gelehrten, um zu zeigen, daß es in Situationen zulässig ist, in denen dadurch vermieden würde, daß die Kleider mit Urin bespritzt werden.

 

Im Rückblick gesehen ermöglichten mir so meine frühen Fehler auf dem Gebiet der Hadîthe, die Art und Weise zu würdigen, in der die Rechtswissenschaft, die ich später studierte, alle Hadîthe zusammenbrachte, etwas, wozu ich selbst niemals in der Lage gewesen war.

 

Und ich verstand, weshalb unter den hervorragendsten Imamen der Hadîth-Wissenschaft Imâm al-Bukhârî seine Rechtswissenschaft von dem Schüler Imâm Schâfi‘îs, ‘Abd Allâh ibn Zubayr al-Humaydî, genommen hatte38 und warum die Imame Muslim, at-Tirmidhî, Abû Dâwûd und an-Nasâ’î der schâfi‘îtischen Rechtsschule folgten39, ebenso wie al-Baysaqî, al-Hâkim, Abû Nu‘aym, Ibn Hibbân, ad-Daraqutnî, al-Baghawî, Ibn Khuzayma, as-Suyûtî, adh-Dhahabî, Ibn Kathîr, Nûr ud-Dîn al-Haythamî, al-Mundhirî, an-Nawawî, Ibn Hajar al-Asqalanî, Taqî ud-Dîn as-Subkî und andere; und warum Imame wie ‘Abd ar-Rasmân ibn al-Jawsî dem Madhhab von Asmad ibn Hanbal folgten und warum Abû Ja‘far at-Tahawî, ‘Alî al-Qârî, Jamâl ud-Dîn al-Zaylai (der afrikanische Scheikh des Ibn Hajar al-Asqalanî, von dem manche sagen, er habe jenen noch an Gelehrsamkeit übertroffen) und Badr ud-Dîn al-‘Aynî der hanafîtischen Schule folgten.

 

Diese Tatsachen legen beredtes Zeugnis davon ab, welche Rolle Hadîthe innerhalb der Scharî‘a in den Augen dieser Imame spielten. Für sie ging es nicht darum, ob man entweder Fiqh (Rechtswissenschaft) oder Hadîth in die Tat umsetzen solle, wie heutzutage manche Muslime ernsthaft suggerieren wollen, sondern um die Rechtswissenschaft der Hadîthe, verkörpert von den traditionellen Rechtsschulen (madhhab), denen sie folgten. Es gäbe sicherlich für viele unter uns Gelegenheit genug, von ihrem Vorbild zu profitieren!

 

 

28 Nawadir al-usûl fî ma‘rifa asadîth ar-rasûl, Istanbul 1294/1877, wiederaufgelegt von Dâr Sadir, Beirut, n.d., 399.

29 Qur’ân, 4:48.

30 Al-mustadrak ‘alâ as-sasisain, in 4 Bänden, Hyderabad 1334/1916, wiederaufgelegt mit 5. Band Indices von Dâr al-Ma‘rifa, Beirut, n.d., 1.4).

31 Nawadir al-usûl, 397.

32 Sasîh al-Bukhârî, 9 Bände, Kairo 1313/1895, wiederaufgelegt (9 Bände in 3) von Dâr al-Jil, Beirut, n.d., 9.126:7320.

33 Al-mustadrak, 1.116.

34 Qur’ân, 6:116.

35 Sasîs al-Bukhârî, 4.230: 3560.

36 Musnad al-Imâm Asmad, in 6 Bänden, Kairo 1313/1895, wiederaufgelegt von Dâr Sadir, Beirut, n.d., 6.136.

37 Sasîs al-Bukhârî, 1.66: 224.

38 As-Subkî,Tabaqât asch-schafi‘îyya al-kubra in 10 Bänden, ‘Isa al-Babî al-Halabî, 1383/1964, 2.214.

39 Mansûr ‘Alî Nasîf, At-tâj al-jâmi‘ lil-usûl fî asadîth ar-rasûl in 5 Bänden, Kairo 1382/1962, wiederaufgelegt von Dâr Ihya at-Turâth al-‘Arabî, n.d., 1.16.

 

 

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