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Qries Qries Qries Qries Qries Qries

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Ich weiß nicht. Ist n schwieriges Thema.

 

Einerseits ist es in manchen Fällen meiner Meinung nach einfach so, dass der betroffene Mensch so von starken Qualen befreit wird. Also das gilt jetzt für jene, die tatsächlich unheilbar krank sind und extreme Schmerzen haben etc.

Andererseits denke ich, wir Menschen sollten nicht in den Lauf des Lebens anderer so stark eingreifen, und ALLAH ta'ala ruft die Menschen dann zu sich, wenn es Zeit für sie ist.

 

Wobei mir da wieder ein Ausspruch unseres Propheten Muhammed saws einfällt (weiß leider nicht mehr genau, wo das steht):

 

"Bis meine Zeit gekommen ist, kann nichts mich töten, wenn aber meine Zeit gekommen ist, kann nichts mich retten."

 

Hieße dies nicht, dass auch bei aktiver Sterbehilfe der Mensch erst dann stirbt, wenn es an der Zeit ist?

 

Wie gesagt, das ist n sehr schwieriges Thema und man könnte darüber ewig diskutieren.

 

Allerdings finde ich es etwas dürftig, einfach zu sagen, es gehört verboten (was es momentan in Deutschland ja auch noch ist) bzw zu sagen, es sollte offiziell erlaubt werden. Ich denke, eine Begründung wäre da schon angebracht...

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Ohhh ja, das ist ein kritisches Thema. Man stelle sich mal vor, man erleidet Höllenqualen und möchte nix lieber als endlich davon erlöst zu werden. Da denkt man sich natürlich, der Todeszeitpunkt sollte beschleunigt werden. Aber ich würde mich da fragen, wieso Allah diese Person denn so leiden lässt?! Vllt hat er es- auch wenns hart klingt- nicht besser verdient!? :verwirrt:
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:bism:

 

wieso Allah diese Person denn so leiden lässt?!

 

ich glaube es gibt einen hadith, der dies erleutert, der ganz ungefähr so geht:

>Wer schmerzen hat, dem vergibt allah einige Sünden.

nochmal: bin mir nicht ganz sicher.

jedenfalls hieße das zumindest, dass die qualen (egal ob emotional oder biologisch) nicht sinnlos sind. er (die person) wird dann inshaallah weniger in der hölle oder sonst wo bestraft.

 

wie gesagt ich hab das nur so im hinterkopf...

 

jedenfalls löst das auch nicht wircklich das problem der sterbehilfe... ich denke man müsste für jeden fall individuell entscheiden oder so...

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Also wir nehmen dieses Thema gerade in der Schule durch und dazu wollte ich eure Meinungen hören.

 

Ich bin total dagegen, denn Allah weiß am besten, klar ist es etwas schlimmes wenn uns etwas ganz schlimmes zustößen würde, aber wir müssen dann denken das ist unsere prüfung und vielleicht werden wir durch unsere krankheit pluspunkte bekommen und unsere sünden werden gelöscht..wir müssen uns motivieren indem wir denken können das es immer noch schlimmere situatinen gibt..

 

also gesetzlich ist es total schwachsinnig, man darf tötungsmittel wie zB.tabletten, gift, pistole u.s.w hinstellen (klar müssen diese jedoch legal sein) aber man darf nicht zusehen wie derjenige sich sein leben nimmt, sollte man es jedoch sehen muss man ihn davon abhalten sonst macht man sich strafbar, aber es hinstellen und weggehen ist erlaubt..

 

so etwas schwachsinniges habe ich noch nie gehört!!!

 

Die Geschichte von Hz. Eyüp sollte ein super beispiel für uns alle sein!!obwohl sich jeder von ihn begrenz hat obwohl er ganz schlimm aussah und höllische schmerzen hatte, hat er sich nie beschwert, man weiß nie was das beste für jemanden ist..

 

Allah weiß am besten

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  • 1 Jahr später...

:bism:

 

:selam:

Nr 4301

Thema Rechtsnorm des Islam für Euthanasie

Datum 11.12.2004

 

Frage

Es wird nach der Rechtsnorm des Islam für Euthanasie gefragt, dass also der Kranke den Arzt das Beenden seines Lebens ob der Heftigkeit seiner Schmerzen oder seiner Belastung verlangt oder der Arzt ex officio anordnet, dass es für diesen Kranken vorzuziehen sei zu sterben als behindert und unter Schmerzen zu leben.

 

 

Antwort

 

Fatwa-Stab

 

 

Allah, majestätisch ist seine Erhabenheit, ist der Barmherzigste für SEINE anbetend Dienenden, ja ER ist dem Menschen gegenüber sogar noch barmherziger als dessen Mutter, als dessen Vater und als alle Leute. ER sagt in SEINEM Koran:

 

Und eure Gottheit ist eine Eins-Seiende Gottheit. Es gibt keine Gottheit außer IHM, dem Allerbarmer, dem Allbarmherzigen.

(Sure 2, Vers 163)

 

Weiterhin sagt ER in SEINEM Koran:

 

... Und MEINE Barmherzigkeit umfasst alles ...

(Sure 7, Vers 156)

 

Die Verse im ehrwürdigen Koran mit dieser Bedeutung sind von großer Anzahl und die Aussagen des Propheten, des Verkünders guter Botschaft und des Warners (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) erwähnen diese Bedeutung ganz klar und eindeutig. Dieser Körper, den Allah, der Erhabene, dem Menschen gab, ist nicht dessen Eigentum, mit dem er tun und lassen kann, was er will; vielmehr ist er ein anvertrautes Gut, nach dem er am Auferstehungstag vor dem Schöpfer, dem majestätisch Hocherhabenen, gefragt wird. Der Allmächtige sagt in SEINEM Koran:

 

Und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben! Und tut Gutes! Fürwahr, Allah liebt die Gutes Tuenden!

(Sure 2, Vers 195)

 

Der Kranke, der vom Arzt verlangt, sein Leben auf die eine oder andere Weise zu beenden, gilt als Selbstmörder. Allah, der Allmächtige und Majestätische, bewahre!

Al-Buchari und Muslim veröffentlichten in ihrer jeweiligen Sammlung authentischer Hadithe nach einer Aussage von Abu Huraira (möge Allah an ihm Wohlgefallen haben!), dass dieser sagte: "Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: «Wer sich von einem Berg stürzt und so Selbstmord begeht, der ist im Höllenfeuer, wo er sich für immer und ewig hinabstürzen und verweilen wird. Und wer Gift zu sich nimmt und so Selbstmord begeht, dessen Gift wird in seiner Hand sein und er wird es im Höllenfeuer für immer und ewig trinken und in ihm verweilen. Und wer durch ein Stück Eisen Selbstmord begeht, dessen Stück Eisen wird in seiner Hand sein und er wird sich damit im Höllenfeuer in seinem Bauch für immer und ewig Wunden beibringen und dort verweilen.»"

Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte ferner in einem von Al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith: "Ein Mann, der vor euch lebte, litt an einem Geschwür, und als es ihn belästigte, nahm er einen Pfeil aus seinem Köcher und riss sich mit ihm das Geschwür auf, so dass das Blut nicht aufhörte zu fließen bis er starb. Euer HERR sagte: «ICH verwehrte ihm das Paradies»."

Es gibt auch viele andere Hadithe zu diesem Thema.

Was nun aber das Beenden des Lebens eines Kranken zu dessen Wohl durch den Arzt ex officio betrifft, ist - Allah, der Erhabene, bewahre! - illegales Töten einer Seele. Unser gepriesener und erhabener Herr sagt:

 

Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Vergeltung ist die Hölle als ewig darin Verweilender. Und Allah zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm eine gewaltige Pein.

(Sure 4, Vers 93)

 

Und Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Das Blut einer muslimischen Person, die bekennt, dass es keine Gottheit außer Allah gibt und dass ich der Allahs Gesandter bin, ist nur in drei Fällen erlaubt: eine Seele für eine Seele, der Ausübende außerehelichen Geschlechtsverkehrs und wer von der Religion abfällt und sich von der Gemeinschaft der Muslime trennt."

Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage ist Euthanasie mit seinen beiden in der Frage angedeuteten Teilen von der Scharia her verboten; sie gehört zu den Todsünden, wie es in vielen Hadithen unseres Propheten Muhammad (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) steht. So müssen die Ärzte wissen, dass es keinen Gehorsam gegenüber einem sich dem Schöpfer widersetzenden Geschöpf geben darf, was auch immer für derartige Bitten der Kranke äußern mag; sie dürfen es ihm nicht gewähren und keine Seele widerrechtlich töten.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

Die Antwort erfolgte am 11.12.2004.

http://www.dar-alifta.org/ViewFatwa.aspx?ID=4301&LangID=4

 

 

 

 

:selam:

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  • 6 Jahre später...

Kein Tod auf Rezept

Mehr als vier Millionen Muslime leben in Deutschland. Wenn das Gesetz zur Sterbehilfe geändert wird, ist es deshalb wichtig zu wissen, wie der Islam dazu steht.

 

 

Der Umgang mit Sterbehilfe und Sterbebegleitung hat eine lange Geschichte und begleitet die Menschheit seit Anfang an. Der Mensch hat stets versucht, den Sterbeprozess und die damit verbundenen Leiden zu lindern und insoweit den Tod in Würde zu ermöglichen. Hilfe zum Sterben in Form von Beistand, Trost, humaner Umgebung, einfühlsamer Betreuung, Seelsorge und palliativmedizinischer Behandlung ist die ausdrückliche Aufgabe des Arztes (Grundsätze der Bundesärztekammer). Andererseits garantiert das Grundgesetz das Recht auf Leben und das Recht auf Selbstbestimmung. Hieraus leitet sich das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten mit der Wahrung seiner Menschenwürde bei jeder ärztlichen Maßnahme ab.

[h=6]Wie steht der Islam zur Sterbehilfe?[/h]Die Diskussion um Sterbebegleitung, aktive und passive Sterbehilfe, sowie ärztlich assistierten Suizid ist in den letzten Jahren weltweit und in allen Kulturen und Gesellschaften laut geworden. Die Befürworter der aktiven Sterbehilfe, des selbstbestimmten Sterbens, haben ihre Argumente in Bezugnahme auf ihr Menschenbild vorgebracht. Die Gegner der Sterbehilfe weisen warnend auf die Entwicklungen in Deutschland in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hin: Dort stand am Anfang eine seriöse Erörterung der Frage, ob man unheilbar kranke Menschen von ihrem Leiden erlösen dürfe.

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens sind der Auffassung, dass man Menschen ihre Leiden, Sorgen und Ängste vor einem qualvollen Übergang vom Leben zum Tod mit gehöriger Zuwendung und den Möglichkeiten der modernen Medizin soweit nehmen oder lindern kann, dass sie an ihren Lebensumständen nicht verzweifeln müssen. Unter solchen Umständen erheben die Gegner Zweifel am Sterbewunsch und Suizidentschluss der Schwerkranken. Sie sehen die aktive Sterbehilfe als Zumutung für die Helfer und Angehörigen, befürchten die Entwicklung eines fragwürdigen Sterbehilfe-Geschäfts sowie ein „Mobbing zum Tode“ derjenigen Gesellschaftsmitglieder, die der Gemeinschaft lästig werden.

Da wir nun über vier Millionen Muslime in unserem Land haben, ist es auch von Belang zu wissen, wie der Islam zur Sterbehilfe steht. In den nun weiteren Ausführungen stütze ich mich im Wesentlichen auf die Handreichung des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD), die von unserem Beauftragten für Medizin, Umwelt und Tierschutz, dem Arzt Zouhair Al-Halabi, maßgeblich verfasst wurde.

[h=6]Das Leben mit allen Mitteln schützen[/h]Gott (Allah im Quran) hat das Universum und den Menschen erschaffen. Er hat den Menschen als vollkommenes Bild gestaltet und gewürdigt: „Wir haben den Menschen ja in schönster Gestaltung erschaffen.“ (Quran, Sure 95, Vers 4) „und wir haben ja die Kinder Adams geehrt…“ (Sure 17, Vers 70) (1). Allah hat dem Menschen das Leben als Leihgabe und die Gesundheit als Geschenk und anvertrautes Gut gegeben. Demnach sollte der Mensch sein Leben und seine Gesundheit pflegen und bewahren. Obwohl jeder Muslim fest daran glaubt, dass jeder sterben muss und der Sterbeprozess Bestandteil des Lebens ist, muss er sein Leben und das Leben der anderen mit allen Mitteln schützen.

Der Mensch darf sein Leben nicht gefährden, „… und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben“ (Sure 2, Vers 195), und er darf auch sich oder andere Menschen nicht töten: „… Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.“ (Sure 4, Vers 29 ), „…und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund! Dies hat Er euch anbefohlen, auf dass ihr begreifen möget“ (Sure 6, Vers 151). Der Prophet Muhammad hat bei seiner Abschieds-Pilgerpredigt in Mekka klar gesagt: „Ihr Menschen, wahrlich euer Blut (euer Leben), euer Eigentum und eure Ehre sind unantastbar, bis ihr eurem Herrn gegenübersteht; ebenso wie der jetzige Tag, der jetzige Monat und diese eure Stadt heilig sind.“

Al Gazzali (lateinisch Algazel, einer der bedeutendsten religiösen Denker des Islams) schrieb in seinem Standardwerk: „Die wahre Liebe und Vertrauen des Menschen an Gott stellen sich mit seiner Dankbarkeit und Geduld dar. Er dankt Gott für seine unzähligen reichen Wohltaten, u.a. das Leben und die Gesundheit. Er bleibt aber auch geduldig und standhaft, wenn er unter einem schweren Schicksal und bitteren Leiden, was der Fall ist bei einer schweren unheilbaren Krankheit, leidet.“

[h=6]Umgang mit Leiden[/h]Durch den Glauben an die Vorhersehung Gottes kann ein Muslim die Frage nach dem Sinn des Leidens, des Todes und einer schweren Krankheit verstehen, deren Ursprung und Wege zur Überwindung einen Zusammenhang haben. Eine Krankheit kann sowohl Folge einer klaren oder unklaren Ursache sein. Ein Muslim kann seine Leiden und die schwere Erkrankung einerseits als eine von Gott auferlegte Prüfung ansehen, deren Bewältigung von ihm Geduld und Beharrlichkeit verlangt. Er kann aber auch das Leiden als Mahnung für seine Sünden verstehen; dies verlangt von ihm die Hinwendung zu Gott durch Umkehr und Buße.

Schon vor vielen Jahren haben einige muslimische Gelehrte und später mehrere islamische Gutachterräte entschieden, dass der Patient im Rahmen seines Selbstbestimmungsrechts bei einer unheilbaren schweren und tödlichen Krankheit mitentscheiden darf, ob er die bisherige gezielte Behandlung unterlassen und nur eine Linderungsmaßnahme, die sogenannte Palliativmedizin, in Anspruch nehmen möchte.

Aufgrund dieses rechtsschulischen islamischen Hintergrunds lehnt der Muslim bei schweren, fortgeschrittenen unheilbaren Krankheiten wie z.B. Krebs, AIDS oder Demenz, eine direkte aktive Sterbehilfe (die Euthanasie) oder die Beihilfe zum Suizid ab. Er hat aber die Wahl, z.B. eine mögliche alternative Schmerzbehandlung und Palliative Care zur Linderung seiner Beschwerden und Symptome.

[h=6]Keine aktive Sterbehilfe[/h]Anhand der bisherigen dargestellten Grundlagen des islamischen Glaubens bezüglich Leben und Tod und unter Berücksichtigung der vielen Stellungnahmen von renommierten Gelehrten und anerkannten Gutachten der islamischen Fatwa-Gremien der verschiedenen muslimischen Rechtsschulen (Sunniten und Schiiten) – insbesondere die Entscheidung (Fatwa) des Islamischen Europäischen Rats für Fatwa und Wissenschaft in Dublin in seiner 11. Versammlung am 01. – 07. Juli 2003 in Stockholm, Schweden – und in Übereinstimmung in vielen Punkten mit den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), sowie mit dem Standpunkt der katholischen und evangelischen Kirchen bzw. der jüdischen Gemeinde, kommen wir im Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) zu folgendem Schluss: Eine aktive Sterbehilfe für den unheilbaren Schwerstkranken, Krebs-, Demenz- oder AIDS-Patienten, sowohl für die selbst bestimmenden Sterbenden als auch auf Verlangen eines Dritten, also Ärzten oder Angehörigen („Tötung auf Wunsch“), wird abgelehnt.

Auch die Tötung auf Verlangen, die Beihilfe zum Suizid und der ärztlich assistierter Suizid werden auf Grund des islamischen Glaubens und seiner Überzeugung abgelehnt. Wir begrüßen die Aussagen von Repräsentanten der Bundesärztekammer, die jeder Form der organisierten Sterbehilfe nicht stattgeben will („Neue Presse“ vom 04.06.2012).

Bei Schwerstkranken und unheilbaren Menschen ist es jedoch statthaft, das Angebot der Unterlassung oder Reduktion der Behandlungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen (sogenannte passive Sterbehilfe oder besser: „Sterbenlassen“). Jeder Mensch hat das Recht, die Gestaltung seines letzten Lebensabschnittes zu bestimmen („Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“), aber immer im Rahmen der gültigen Gesetze und nach seiner religiösen Überzeugung.

Jeder Mensch, insbesondere in der schwierigen Situation des Sterbens, hat Anspruch auf gute Seelsorge und gute Betreuung: „Keiner soll sterben, ohne eine gute Hoffnung auf Gott zu haben, dass Er sich seiner erbarmt und ihm vergibt“ (Ausspruch des Propheten Muhammad). Dazu gehören u.a. menschenwürdige Unterbringungen, Zuwendungen, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit, sowie das Stillen von Hunger und Durst.

 

Aiman Mazyek, 28.10.2014

theeuropean.de

 

 

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