AlMurabit Posted May 8, 2007 Share Posted May 8, 2007 Das Gebet der Frau Aus dem Buch „Das Gebet eines Gläubigen im Quran und der Sunnah“ von Abu Yusuf Riyadhul Haqq veröffentlicht von der Madrasa Arabiyyah Übersetzt aus dem Englischen von der Ahlu Sunnah Schura Scheich Albani sagt in seinem Buch „Das Gebet des Propheten“: Alles, was über Gebet des Propheten erwähnt berichtet wurde, gilt ebenso für die Männer wie für die Frauen, weil es nichts in der Sunna gibt, was eine Ausnahme erforderlich machen könnte. Dies ist die Ansicht von Ibrahim an-Nakhi, der Folgendes sagte: „Die Handlungen der Frauen im Gebet sind dieselben wie die der Männer.“ (übermittelt von Ibn Abi Shaiba (1/75/2) mit einem Sahih Sanad von ihm.) Auch Buhari berichtete dies mit einer Sahih Sanad [Überlieferkette] von Umm ad-Dardaa in At-Tarih as-Saghir (S.95): „…dass es ihr Brauch in den Gebeten war, wie die Männer zu sitzen und sie war verständlicherweise eine Frau.“ Die Hadith über das Indimam[1] einer Frau in der Niederwerfung und dass sie damit nicht wie die Männer ausschaut, ist Mursal und nicht authentisch. Abu Dawud übermittelte dies in al-Marasil, im Namen von Yazid ibn Abu Habib. Das Gleiche gilt für das, was Imam Ahmad berichtete, im “Masa’il“ seines Sohnes Abdullah, von Ibn Umar, dass er seinen Frauen angewiesen hatte im Gebet mit gekreuzten Beinen zu sitzen, dessen Sanad ist nicht authentisch. Somit ist Abdullah ibn Umar al-Amri ein da’if [schwacher] Überlieferer. Die Antwort darauf: Jene, die behaupten, dass es keinen Unterschied im Gebet der Männer und Frauen gibt, haben absolut keine Beweise, weder vom Quran noch den Ahadithen. Auch wenn sie sich an die Praxis von Umm du-Darda halten, so ist ihre Argumentation aus mehreren Gründen haltlos. Ibn Abi Shaybah überliefert: „Makhul beichtete, dass es Ummdu-Dardas Brauch war wie die Männer im Gebet zu sitzen.“ (al-Musnafi-Ibn Abi Shaybah: Band 1, S.270)[imam Buchari zitierte ebenfalls diese Aussage. Aber er erwähnte nicht eine Überliefererkette für diese Hadith. Aus diesem Grund habe ich das Werk von von Ibn Abi Schaybah zitiert.] Es ist aus folgenden Gründen falsch diese Athar zu benutzen: Hafiz Dschamaluddin Yusuf al-Mizzi erwähnte sie unter den Tabi’in. (Tahzib al-Kamal fi-Asma ir-Rijal: Band 22, S. 464). Die Praxis einer einzelnen Tabi’i zu befolgen ist unrichtig, sogar dann, wenn es nicht entgegengesetzt zu den Grundsätzen ist. Hafiz Ibn Hajar Asqalani stellte Folgendes in seinem Fath ul-Bari klar: „Die Praxis eines einzelnen Tabi’i, selbst wenn sie nicht irgendeinem Grundsatz widerspricht, wird nicht als Beweis genutzt.“(Fath ul-Bari: Band 2, S. 243) Hafiz Ibn Hajar zählte sie nicht zu den Tabi’in, er sagte: „Aus der Überlieferung von Makhul kann verstanden werden, dass diese Überlieferung an Umm ud-Dardaa übergeben wurde, von den Tabi’in und nicht den älteren Sahabis, weil Machulmet von den früheren zweit genannten dies aufzeichnete.“ (Gleiches Buch) Sogar wenn man annehmen würde, dass sie eine Sahabiyya war, dann wäre diese Überlieferung Munqati’ und würde nach den Grundsätzen der Muhaddithin nicht akzeptiert. Es würde also als ihre eigene Meinung betrachtet werden. Sie ermutigte niemanden, ihrer Praxis zu folgen. Weder zeigte sie irgendeine Handlung oder Aussage von Rasulullah (Sallallahu aleyhi we Sellem) vor, noch eine Fatwa von irgendeinem Kalifen. Entsprechend im Hinblick auf das Gebet der Frauen, die Einstellung dieser Meinung gegenüber der praktischen Weise erhaltenen Methode der Ummah (Tawatur) ist wie die Situation von Schazqira, dass widersprüchlich zu Mutawatir Qirah ist. Es ist offensichtlich, dass kein Muslim die Mutawatir Qirah anstelle der Schazqirah verlässt. Darüber hinaus, wenn man die Worte dieser Erzählung sorgfältig untersucht, so bekräftigt sie die Ansicht von der Mehrheit. Die Sitzhaltung von Umm ud-Darda wurde in dieser Überlieferung mit der Haltung von den Männern verglichen, welche schlussfolgert, dass die Haltung von den anderen Sahabis unterschiedlich als das zuvor erwähnte war. Imam Abu Dschafar at-Tahawi (Rahimahullah), überlieferte die folgende Hadith: „Ibrahim Abi Abdallah berichtete, dass er Umm ud-Darda beim Verrichten des Gebetes mit überschlagenen Beinen sah.“ (Tuhfat al-Akhyarbi-Tartibi Sharh Mushkil al-Athar li-Abi Jafar at-Tahawi: Band 2, S. 338 und Hafiz Mizzi überlieferte dies in atharin Tahzib al-Kamal: Band 22, S. 468) Diese Überlieferung widerspricht der von Ibn Abi Shaybah (Rahimahullah). Die Echtheit wird dementsprechend in keinem Scharia Gesetz Wert haben und verbleiben. In einer anderen Überlieferung von Musannaf Ibn Shaybah (Band 1,S. 270), wird man folgende Worte finden: Ibrahim sagte: „Eine Frau sollte im Gebet so sitzen, wie es ein Mann tut.“ Dieses Zitat weist auf eine Zulässigkeit hin. So hat Nasruddin al-Albani dieser Übelieferung folgende Worte hinzugefügt: „Die Handlungen der Frauen im Gebet sind dieselben wie die der Männer.“(Sifatu Salatin Nabiy S. 207) Diese Änderung des Textes ändert klar die Bedeutung von den Wörtern und ist eine irreführende Handlung. Beweise aus den Ahadith Imam Ahmed ibnu Husayin al-Bayhaqi (458 n.H) hat ein Grundsatz erwähnt welches das Fundament des Unterschieds zwischen den Gebeten der Frauen und Männer ist. Er sagte: „Der Unterschieds Faktor zwischen den Gebeten des Mannes und der Frau ist die Verborgenheit. Der Frau ist befohlen all die Taten zu tun, die sie besser verbergen.“ (as-Sunan al-Kubra alil-Bayhaqi: Band 2,S. 222) Das Heben der Hände Hafiz Nur du-Din Haythami kommentierte: Hafiz Nuruddin Haythami (807 n.H)zitiert: Wail Ibn Hudschr sagt, dass der Prophet (Sallallahu aleyhi we sellem) zu ihm sagte: „Oh Ibn Hudschur, wenn du das Gebet verrichtest hebe deine Hände bis zu den Ohren während eine Frau ihre Hände bis zu ihrer Brust heben soll.“(Madschma’ zu-Zawa’id: Band 2, S.103 und I’la us-Sunan: Band 2, S.156) Imam Abu Bakr Ibn Abi Schaybah (235 n.H) überliefert: „Abdurrabbi Ibn Zaytun (Radiyallahu Anh) sagt, dass er Ummud Darda beim Gebet ihre Hände parallel zu ihren Schultern heben sehen hat am Anfang des Gebets.“(al-Musannaf li-Ibn Abi Shaybah: Band 1, S. 239) Ibn Abi Shaybah überlieferte auch Folgendes: „Ataa wurde gefragt, wie eine Frau ihre Hände beim Gebet heben sollte. Er antwortete, dass sie die Hände bis zu ihrer Brust heben sollte.“(Gleiches Buch) In Mekka pflegte Ataa [der große Tabi’i und Imam] diese Fatwa herauszugeben. Ibn Abu Shaybah überlieferte: „Hammad ibn Salamah al-Basri gebrauchte zu sagen, dass eine Frau beim Beginn des Gebetes ihre Hände, parallel bis zu ihren Brüsten heben sollte.“ (Gleiches Buch) Hammad basierte in Kufa und er setzte diese Fatwa in den Umlauf. Ibn Dschuraydsch sagte: „Ich fragte Ataa ob eine Frau beim Ausführen des Takbir die gleiche Bewegung der Hände wie bei den Männer andeuten sollte. Ataa sagte, sie solle ihre Hände nicht gleich einem Mann heben. Dann zeigte er mit seinen Händen wie es zu sein hat, indem er seine Hände gesenkt hat und nah an seinen Körper ließ. Dann sagte er: „Im Heben der Hände ist eine Frau nicht gleich dem Manne und wenn sie es lässt, ist kein Schaden darin.“ Die Muslimische Gemeinde praktiziert dies seit Jahrhunderten. Imam Dhuhri gab die gleiche Fatwa in Madinah raus. Das Platzieren der Hände Allamah Abdulhayy Lukhnawi (1264-1304 n.H) schreibt: „Die Gelehrten sind sich einstimmig einig, dass es für die Frau Sunnah ist ihre Hände auf ihrem Schoß zu platzieren.“ (as-si’aayah B.2 s.152) Es gibt eine Idschma in diesem Fall. Sadschda Imam Abu Dawud hat folgendes überliefert in seinem Maraasil: Yazid Ibn Abi Habib (Radiyallahu Anh) sagte, dass der Prophet (Sallallahu aleyhi we sellem) zwei Frauen passierte, welche am Verrichten des Gebets waren. Er sagte zu ihnen, “Wenn ihr euch niederwirft (Übergang zur Sajda), dann bringt die Teile eures Körpers dazu den Boden zu berühren, weil eine Frau in dieser Erscheinung anders ist als der Mann.“ (Marasil Abu Dawud S.118; es ist ebenfalls in As-Sunan al-Kubra alil Bayhaqi B.2 S.223) Imam Bayhaqi überliefert folgenden Hadith: Abdullah Ibn Umar (Radiyallahu Anh) berichtete, dass der Prophet (Sallallahu aleyhi we sellem) sagte: „Wenn eine Frau während des Gebets sitzt, dann sollte sie den einen Oberschenkel über den anderen Oberschenkel platzieren und wenn sie sich niederwirft (in die Sajda geht) muss sie ihren Bauch an die Oberschenkel anbringen(Der Bauch und die Oberschenkel müssen sich berühren), dies ist für sie eine größere Verborgenheit. Wahrhaftig, Allah schaut auf sie und sagt den Engeln: „Oh meine Engel, seit Zeugen, dass ich ihr vergeben habe.“ (As-Sunan al-Kubra alil Bayhaqi B.2 S.223) Imam Abu Bakir ibn Abi Schaybah überliefert folgende Aussage von Hz.Ali: „Wenn eine Frau ihr Gebet verrichtet, muss sie Ihtifaaz[2] einhalten und ihre Beine nah einander halten.“ (Al-Musannaf li-Ibn Abi Schaybah: B.1 S.270 und es wurde durch viele Wege genommen, Abdurrazak hat es durch Isra’il dieser von Abu Ishaq dieser von Harith dieser von Ali und Ibn Abi Schaybah hat es von Abul Ahwas dieser von Abu Ishaq und Bayhaqi hat es von Abul Ahwas mit dem erwähnten Sanad) Imam Abdurrazzak hat folgendes erwähnt in seinem Musannaf: „Ali sagt: „Wenn eine Frau sich niederwirft, muss sie Ihtifaaz einhalten und ihre Oberschenkel nah an ihrem Bauch halten.“ (Al-Musannaf li-Abdurrazzak B.3 s.138) Die folgende Überlieferung ist erwähnt bei Bayhaqi: „Ali sagte: „Wenn eine Frau sich niederwirft, muss sie ihre Oberschenkel nah zusammen halten.“ (As-Sunan al-Kubra alil-Bayhaqi B.2 S.222) Folgendes kommt in Kanzul Ummal vor: „Ibn Umar sagt, wenn eine Frau sich niederwirft, muss ihr Bauch ihre Oberschenkel berühren, damit sie sich vollkommen verbirgt.“ (Kanzul Ummal B.4 S.117) Imam Ibn Abi Schaybah überliefert: Ibrahim sagt: „Wenn eine Frau sich niederwirft, muss ihr Bauch sich ihren Oberschenkeln anschließen ohne das sie ihr Gesäß hebt und ohne ihre Glieder zu strecken wie ein Mann.“ (Al-Musannaf li-Ibn Abi Schayhab B.1 S.270) Die folgenden Worte wurden von Ibrahim Nakha’i überliefert: „Ibrahim sagte, wenn eine Frau sich niederwirft muss die Frau ihre Oberschenkel nach innen gehend legen und den Bauch auf sie legen.“ (gleiches Buch) „Mudschahid mochte es nicht, wenn ein Mann gleich einer Frau sein Bauch auf die Oberschenkel legte.“(gleiches Buch) „Hischam überliefert von Hasan al-Basri welcher sagte, dass eine Frau sich in der Niederwerfung sich selber klein/eng halten muss.“ Imam Abdurrazak überliefert: „Ibrahim sagt: „Einer Frau ist es befohlen ihre Arme und ihren Bauch auf ihre Oberschenkel zu platzieren, wenn sie in die Niederwerfung geht und ihre Glieder nicht auszustrecken wie ein Mann, damit ihr Gesäß sich nicht erhebt.“ (Al-Musannaf li-Abdurrazzak B.3 S.138) Allamah Muhammed Tahir al-Gujaraati überliefert: „Wenn eine Dame ihr Gebet vollzieht, muss sie sich zusammenziehen, wenn sie sich hinsetzt und wenn sie sich niederwirft und sie muss ihre Organe nicht ausspreizen.“(Madschma Bihar I-Anwaar B.1 S.521) Basierend auf diesen Überlieferungen haben die Fuqaha gesagt: „Eine Frau sollte sich in der Niederwerfung zusammenziehen und ihr Bauch auf ihre Oberschenkel legen denn dies verbirgt sie mehr.“ (Al-Hidayah B.1 S.53) Das Sitzen Es ist erwähnt in dem Musnad von Imam Abu Hanifa (Rahimahullah): „Abdullah ibn Umar(Radiyallahu Anh) wurde gefragt wie eine Frau ihr Gebet zur der Zeit von Rasulallah (Sallallahu aleyhi we sellem) verrichtete. Er sagte, dass sie anfangs Tarabbu ausführten. Danach wurde ihnen auferlegt sich zusammenzuziehen und sich auf eine Seite zu lehnen indem sie auf ihrer linken Gesäßhälfte sitzen und komplett sich zusammenziehen.“ (Dschamiul Masanid B.1 S.400) Taraabu bedeutet mit überschlagenen Beinen zu sitzen. Diese Überlieferung beinhaltet das anfänglich die Frauen in der Position des Tarabbu saßen, jedoch wurde dieser Anordnung später zurück genommen und ihnen wurde angeordnet sich eng zusammenzulegen und sich auf eine Seite zu lehnen, indem sie auf ihrer linken Gesäßseite ruhen und somit sich komplett verbergen. Scheich Abulwafaa Afghani schreibt: „Das ist die meist authentische Überlieferung in diesem Kapitel d.h bei der Angelegenheit bezüglich dem Sitzen der Frau. Dies ist der Grund warum Imam Abu Hanifa dies als Basis seiner Madhab gemacht hat.“ (Taliqasch Scheich Abulwafa Afghani a la Kitabul Athaar lil Imam Muhammed Asch-Schaybani B.1 S.208) Abu Bakr Ibn Abi Schayba überliefert: Als Ibn Abbas gefragt wurde über das Gebet der Frau, antwortete er: „Sie muss sich selber zusammenziehen und sich auf eine Seite lehnen, während sie auf ihrer linken Gesäßseite ruht.“ (Al-Musannaf li-Ibn Abi Schaybah B.1 S.270) In einer anderen Überlieferung des Musannaf Ibn Abi Schayba (B.1 S.270) findet man folgende Worte: „Ibrahim sagte: „Eine Frau sollte im Gebet sitzen, wie ein Mann es tut.“ Diese Aussage zeigt Genehmigung. Wie auch immer, Nasruddin Al-Albani hat den Text auf eine unautorisierte Weise geändert und deswegen heißt es bei ihm: „Eine Frau kann wie ein Mann beten.“(Sifatu Salatin Nabi S.207) Diese Änderung ändert ganz klar die Bedeutung der Aussage und ist eine irreleitende Tat. Die Folgende Überlieferung ist ebenfalls zitiert bei Ibn Abi Schaybah: Khalid ibn Ladschladsch sagt, dass es den Frauen angeordnet war mit Tarabbu zu sitzen in ihren Gebeten und nicht wie Männer auf ihrem Gesäß zu sitzen. Das ist deswegen so, damit nichts passiert. (al-Musannaf li-Ibn Abi Schaybah B.1 S.270) Die Fuqaha haben diese Überlieferung beachtet und daraus folgendes Gesetz geschlossen: „Eine Frau sollte auf ihrer linken Gesäßhälfte sitzen und ihre Füße nach außen von der rechten Handseite positionieren, denn dies ist verborgener für sie.“ (Al-Hidayah B.1 S.55) Die oberen Überlieferungen zeigen uns das Ibrahim Nakhai diese Fatwa in Kufain gab in Übereinstimmung seiner Ausführung wo in Medina Mudschahid das tat und ebenfalls Hasan Basri in Basra. Diese Ahadith und Athaar sagen klar aus, dass das Gebet der Frau unterschiedlich vom Gebet des Mannes ist. Was die Fuqaha [Juristen] sagen Die Hanafi Madhab Allamah Muhammed Amin Ibn Abidin Ash-Shami (Rahimehullah): „Eine Frau sollte ihre Hände nicht höher als zu ihren Schultern heben. Sie sollte ihre Hände nicht aus ihren Ärmeln nehmen. Sie sollte eine Hand über die andere legen auf ihrer Brust. Sie sollte sich im Ruku leicht verbeugen. Sie soll ihre Finger beim Ruku nicht spreizen sondern geschlossen halten und ihre Hände auf ihre Knie legen ohne sie zu umarmen. Sie sollte ihre Knie leicht umarmen (mit ihren Handflächen). Sie sollte sich zusammenziehen in der Verbeugung und Niederwerfung. Sie sollte ihre Arme flach auf den Boden legen. Sie sollte beim Taschahhud ihre Füße nach außen positionieren und auf der anderen Seite ruhen. Im Taschahhud sollte sie ihre Finger eng zusammenhalten. Wenn irgendein Fehler im Gebet passiert sollte sie in ihre Hände klatschen ohne etwas auszusprechen, Sie kann für Männern nicht der Imam sein. Es ist Mekruh eine reine Frauen Gemeinschaft zu haben (im Gebet). Der weibliche Imam wird dann mitten drin stehen. Es ist Mekruh für sie für die Gemeinschaft zu sorgen. In einer gemischten Gemeinschaft stehen die Frauen am hintersten. Dschuma ist nicht Pflicht für sie, aber wenn sie anwesend ist, wird sie losgelöst sein von der Verantwortung. Weder ist Iyd für sie noch der Takbir von Tashrik zwingend. Es ist nicht Mustahab für sie Fadschr zu beten, wenn es hell wird. Im lauten Gebet erhebt sie ihre Stimme nicht.“ (Radd al-Muhtar B.1 S.504; sehe Al-Bahr ar-Raiq B.1 S.320) Er sagt wo anders: „Eine Frau sollte sich in der Ruku leicht beugen; ohne ihre Finger ganz auszubreiten. Wie auch immer, sie muss sich zusammenziehen und ihre Handfläche auf ihre Knie tun und sie leicht biegen. Sie darf ihre Arme nicht ausbreiten, da sie dies mehr verbirgt.“ (GB S.494) Mulla Aliyyul Kari (Rahimehullah): „Eine Frau hebt ihre Hände bis zu ihren Schultern [wenn sie Takbir Tahrimah macht].“ (Fath bab al-Inayah bi-Scharch an-Niqaya B.1 S.239, siehe S.242, 262 und 265; und al-Fatawayi Hindiyya al-Alamgiriyyah B.1 S.73) Allamah Badruddin Al-Ayni: „Nach Ummud Darda, Ataa, Dhuhri, Hammad und anderen sollte eine Frau ihre Hände bis zur Brust heben.“ (Al-Binayah fi Scharch al-Hidaya B.2 S.187) Muhammed ibn Muqatil überliefert den gleichen Rechtsspruch von den Hanefi Juristen. (GB) Burhanuddin al-Marghinani (Rahimahullah), Autor des Al-Hidaya sagt aus, dass dies die korrekte und akzeptierte Ansicht ist. (al-Hidaya B.1 S.50) Es wird gesagt in Fatawayi Hindiyya Alamgiriyyah: „Eine Frau muss sich leicht beugen im Ruku ohne ihre Finger ganz auszubreiten. Sie muss sie zusammenhalten auf ihren Knien, indem sie nur die Handflächen platziert. Sie muss ihre Knie leicht umschließen und ihre Arme nicht ausbreiten. Eine Frau sollte sich nicht spreizen in Ruku und Sadschda währen sie auf ihren Beinen sitzt. In der Sadschda soll ihr Bauch auf ihren Oberschenkeln ruhen lassen. Eine Frau sitzt auf ihrer linken Gesäßseite und ihre Beine positioniert sie nach recht außen.“ (Fatawayi Hindiyya Alamgiriyyah B.1 S.75) Imam Abu Dschafar at-Tahawi (Rahimahullah): „Für die Frauen haben unsere Gelehrten [Hanafi] gesagt, dass sie auf die Art sitzen soll, die sie am meisten verdeckt.“ (Mukhtasar Ikhtilaaf al-ulama: B.1 S.212) Scheich Muhammed Zakariyya al-Kandhlawi (Rahimahullah): „Es ist für uns völlig vorzuziehen, dass eine Frau auf ihrem Gesäß sitzt während ihre Beine nach rechts außen positioniert sind.“ (Awdschaz al-Masaalik: B.1 S.258) Allamah Abdulhayy al-Lukhnawi (Rahimahullah): „Eine Frau unterscheidet sich vom Mann in vielen Angelegenheiten des Gebetes…“ (As-Si’aayah: B.2 S.205) Danach listet er die verschiedenen Aussagen von den Juristen auf. Die Schafi Madhab Eine Frau muss alle Gliedmaßen zusammen verbinden. Eine Frau sollte in der größten Verborgenheitsstellung sitzen. Imam Schafi (204 n.H.) stellte klar, dass es für die Frau bei dem Ausführen der Sadschda besser ist, sich vollständig zusammenzuziehen, weil dies eine größere Verborgenheit für sie ist. Sie muss eine große Bedeutung für die Verborgenheit während des Gebets anbringen. Die Maliki Rechtsschule Als eine Frau muss sie in allen Körperhaltungen zusammengezogen verbleiben. Ein Mann sollte sein Bauch von seinen Oberschenkeln in der Sadschda getrennt halten und seine Arme von den Beinen. Die Frauen müssen sich vollständig zusammenziehen (so dass alle Gliedmaßen zusammengeschlossen sind) Die Hanbali Rechtsschule Eine Frau solllte sadl (d.h ihre Beine zur rechten Seite hinziehen) praktizieren Imam Ahmed drückte aus, dass er sadl bevorzugt. „Verborgenheit wird für die Frau bevorzugt. Es ist aus diesem Grund so, weil das Hinausstrecken der Gliedmaßen für die Frau nicht Mustahab ist.“ Es gibt keine Aussage von irgendeinem Sahabi, Tabi’i oder Rechtsgelehrten, dass das Gebet der Männer und der Frauen als dasselbe erklärt. Tatsächlich haben die Ahlu Hadith Gelehrten Fatwas aufgrund der oben erwähnten Ahadith herausgegeben. Und Allah Subhanah wa Takkadas Teala weiß es am besten. [1] Zusammenziehen [2] Ihtifaaz: Sich auf die eine Seite zu lehnen und auf der anderen zu ruhen (siehe Lugat al-Hadith B.1 s.98) Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
saliha Posted May 8, 2007 Share Posted May 8, 2007 Dankeschön!!! Aber ich bin trotzdem verwirrt irgendwie... Ich habe mein Gebet gelernt nach dem Buch "das Gebet im Islam" (Herausgeber Islamische Bib.). Da stand auch drin, dass es einige "Erleichterungen" für die Frau gibt(bzw. man sich so eng wie möglich verbeugen soll etc..), dass das aber kein Muß ist, und das Gebet von Frau und Mann eigentlich gleich ist... Ich war mal bei einer Freundin die mit nem Araber verheiratet ist. Ich hab halt so gegebet wie es in dem Buch steht, dann meinten die beiden nach dem Gebet zu mir, warum ich das und das mache... das hab ich dann erklärt, und er meinte, es gäbe keine Unterschiede zwischen Mann und Frau im Gebet... Dann hab ich noch eine Frage: Stimmt es, dass wenn eine Frau ohne Rock betet das Gebet ungültig sein kann??????? (angenommen sie hat eine weite hose und einen Rock bis zu den Knien an) Ich meine, nur Allah weiß, ob es gültig ist oder nicht, aber gibt es hierzu irgendwelche Aussagen oder so?? Da immer nur alle sagen, die Kleidung darf nicht zu eng sein und nicht durchsichtig..?!?!? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
MeRyEm Posted May 8, 2007 Share Posted May 8, 2007 Also ich habe die gebete mit anderen zusammen gelernt das heisst ich bin in die Moschee gegangen und hab einfach mitgebetet oder aber man hat es mir schritt für schritt aber in der Praxis erklärt und beigebracht..@ Schwester saliha grade beim gebet sollte man einen Rock tragen denn es zeigt den Respekt und die Würde die du hast. Du sprichst ja in dem Moment nur zu Allah... Also ich würde und könnte auch nie ohne Rock beten und wenn ich ne Hose trage habe ich aber ein strickmantel drüber der bis ganz unten geht Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
saliha Posted May 8, 2007 Share Posted May 8, 2007 wegen Gebet lernen, das ist halt auch so ne Sache. Weil ich mittlerweile auch schon festgestellt habe, dass Türken igendwie anders beten als Araber. Das ist immer alles so schwierig zu wissen, was jetzt richtig ist oder nicht... :verwirrt: Wegen Rock: ich meinte nur, weil es gibt (geborene) Muslimas, die meinen, man braucht zum Gebet nicht unbedingt nen Rock, wenn man weite Kleidung an hat. Ich trage auch grundsätzlich Rock oder langen Mantel zum Gebet, muss mir dann aber immer anhören, warum ich das denn mache.... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
AlMurabit Posted May 9, 2007 Author Share Posted May 9, 2007 @ Saliha & MeRyEm Der Unterschied im Gebet zwischen Araber & Türken ist weder in den Glaubensgrundsätzen noch in der Nationalität begründet , sondern in der Befolgung der sunnitischen Rechtsschulen , da die Mehrheit der arab. Geschwister entweder der Maliki oder Shafii Rechtsschule befolgen , aber die Mehrheit der Muslime richtet sich nach der Hanafi Rechtsschule , wie zum beispiel die Pakistanis , Afghanen , Bosnier , Tschetschenen , Bangladeshis , Malayasier , usw. , der Unterschied ist begründet nach dem Gebet besteht nur in der versch. Sunan Praktiken des Propheten saws . ws Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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