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Erklärung gegen Volkshetze

 

A. Die Studie mit dem Titel "Es gibt keine Beweise dafür, dass Muslime am 11. September 2001 Flugzeuge entführten" kommt zu der Schlußfolgerung, dass die US-amerikanischen Behörden bis heute keinen Beweis für ihre Behauptungen über die Beteiligung von Arabern bzw. Muslimen am Massenmord des 11. September vorgelegt haben. Die Namen der 19 angeschuldigten Araber sind auf keinen beglaubigten Passagierlisten zu finden; keine Person hat sie in die Flugzeuge einsteigen gesehen; es gibt kein Dokument, das ihre Anwesenheit in den Flugzeugen belegt; und es gibt keinen Beweis, dass diese Personen am Absturzort der Flugzeuge gestorben sind. Ich habe diese Studie zur Kenntnis genommen und mich davon überzeugt, daß die Schlussfolgerung der Studie nachvollziehbar ist: Die Behörden der USA haben tatsächlich bis heute keine Beweise für eine Beteiligung von Arabern, bzw. Muslimen, an den Anschlägen des 11. September 2001 vorgelegt.

 

B. Laut Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948, gilt "jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird [...] solange als unschuldig [...], bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ Dieses rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung findet sich auch in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ein ordentliches Verfahren, oder eine unabhängige Untersuchung, wodurch die angebliche Teilnahme von Mohamed Atta und seinen Freunde an den Anschlägen des 11. September 2001 erwiesen worden wäre, hat es nie gegeben. Diese Personen als Massenmörder zu bezeichnen stellt daher gemäß § 186 StGB eine "üble Nachrede" dar. Ein solches Vergehen verletzt auch in mehrfacher Hinsicht den deutschen Pressekodex (Ziffer 1: Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; Ziffer 2: Sorgfalt; Ziffer 3: Richtigstellung; Ziffer 9: Schutz der Ehre; Ziffer 10: Schmähung der Religion; Ziffer 13: Unschuldvermutung; und Ziffer 16: Rügenveröffentlichung)+

 

C. Aus den vorstehend angeführten Gründen, fordere ich die Medien auf

 

* Keine Bezichtigung Mohamed Attas und seiner Freunde als Verursacher der Anschläge des 11. September 2001 künftig im eigenen Verantwortungsbereich mehr zuzulassen;

* über das Faktum zu berichten, dass die Behörden der USA bis heute keine stichhaltigen Beweise für die Teilnahme von Mohamed Atta und seinen Freunden an diesen Anschlägen vorgelegt haben und

* Bedauern und Entschuldigung gegenüber den Angehörigen der Familien von Mohamed Atta und seinen Freunden für den Schmerz zum Ausdruck zu bringen, der ihnen durch rücksichtslose Berichterstattung zugefügt wurde.

 

Erstunterzeichner

Dr. Kevin Barrett, USA

Elias Davidsson, Komponist und Menschenrechtler, Bonn

Prof. emeritus James R. Carr, USA

Prof. emeritus John B. Cobb, USA

Prof. emeritus Dr.James Fetzer, USA

Anneliese Fikentscher, Arbeiterfotografie, Köln

Prof. emeritus Freddy Gardiol, Schweiz

Dirk Gerhardt, Autor, Hamburg

Prof. emeritus David L. Griscom, USA

Prof. Dr. Niels Harrit, Universität Kopenhagen, Denmark

Klaus Hartmann, Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenkerverbandes

Dr. Ingar Holst, USA

Prof. Dr. Steven Jones, Physiker, USA

Yakub Kilic, Musiker, Berlin

Dr. Pétur Knútsson, Staatsuniversität, Island

Prof. emeritus Dr. David MacGregor, Canada

Prof. emeritus Graeme MacQueen, Canada

Rowland Morgan, Author, Großbritannien

Andreas Neumann, Arbeiterfotografie, Köln

Klaus von Raussendorf, Publizist, Bonn

Kevin Ryan, Physiker, USA

Dr. John Spritzler, Author, USA

Thomas Immanuel Steinberg, SteinbergRecherche.com, Hamburg

Jens Wagner, Dr. Med. (Ärzte gegen den Atomkrieg, Ärzte in sozialer Verantwortung), Stade

Gerhard Wisnewski, Journalist, Schriftsteller, TV-Autor, München

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Dazu passt aber das Video und die erste Vermutung von Bush nicht, das er von Irak angegriffen wurde. Man mußte ihn lange überzeugen, das es nicht sein Lieblingsfeind war. Und das Video zeigt auch keinen Präsidenten, der bescheid wusste. Weder so noch so. Eher einen absolut hilflosen. Wenn das geplannt war, dann hätte er besser reagiert. Die Reaktion wäre dann auch geplannt gewesen und er hätte dann wesendlich bessser ausgesehen als so.

 

Aber bei solchen Dingen sollte man nicht glauben sondern wissen und das tue ich eben nicht. Deshalb werde ich mich da auch nicht festlegen.

 

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