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Doppelte Staatsbürgerschaft: Grünen-Chef lobt von Beust (21.01.2010)

 

Cem Özdemir bezeichnet Ole von Beust als "klugen" Bürgermeister. Daran sollten sich andere Unionspolitiker ein Beispiel nehmen.

 

Hamburg.

Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) hat für seinen Vorstoß, in Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft zuzulassen, große Zustimmung von den Grünen bekommen. „Die vielen Betonköpfe in der CDU und CSU, darunter auch Frau Böhmer, sollten auf ihren klugen Ersten Bürgermeister in Hamburg, Ole von Beust, hören", sagte der Bundesvorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, dem Hamburger Abendblatt (Donnerstag-Ausgabe). "Dieser hat vollkommen recht, wir müssen schleunigst den Optionszwang beenden, der für viele junge Menschen mit Migrationshintergrund zu einer regelrechten Geißel geworden ist.“

 

Während die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), für vereinfachte Verfahren im Optionsmodell warb, hatte ihr Parteikollege von Beust sich für die doppelte Staatsbürgerschaft ausgesprochen. „Gerade in einer globalisierten Welt und einem zusammenwachsenden Europa ist das Verbot einer doppelten Staatsbürgerschaft wirklich Gedankengut aus dem vergangenen Jahrtausend“, sagte Özdemir. „De facto stellen wir erst durch die Optionspflicht die natürliche Bindung der Heranwachsenden an Deutschland infrage. So machen wir aus Inländern wieder Ausländer, das ist schlichtweg nicht im Interesse Deutschlands“, sagte der Grünenpolitiker.

 

Von Beust hatte vor wenigen Tagen auf dem Neujahrsempfang des Hamburger Wirtschaftsrates gesagt, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft ein wichtiger Beitrag zur Integration sei. Er hat vor allem die Menschen im Blick, deren Familien zwar aus der Türkei stammen, die selbst aber hier geboren wurden. Bis spätestens zum Alter von 23 Jahren ist die doppelte Staatsangehörigkeit derzeit möglich. Dann müssen sich die jungen Menschen entscheiden, ob sie den deutschen oder den türkischen Pass behalten wollen. "Viele wollen sich aber nicht entscheiden. Da schlagen zwei Seelen in ihrer Brust", sagte von Beust. "Lassen wir doch beide Herzen schlagen! Wir brauchen die jungen Leute", setzte der Bürgermeister hinzu. Mit dem deutschen Pass falle die Integration leichter.

 

Von Beust verwies auf die Staaten, in denen die doppelte Staatsbürgerschaft selbstverständlich ist, wie etwa die USA oder Großbritannien. Zwar sei die deutsche Tradition in der Frage der Staatsangehörigkeit eine andere. "Aber uns fällt kein Zacken aus der Krone, wenn wir das ändern", betonte der Bürgermeister.

(nie/abendblatt.de)

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"[...] Bisher bezogen führende Christdemokraten meist klar Position gegen die doppelte Staatsbürgerschaft. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte zur Situation in Deutschland geborener Türken jüngst in der ZEIT:

    „Die müssen sich entscheiden. Das haben wir vor einigen Jahren so geregelt und müssen es jetzt auch durchhalten“.

Maria Böhmer (CDU), Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, fordert diese jungen Leute auf:

    „Sagt Ja zu Deutschland!”

und meint damit, sie sollen die türkische Staatsbürgerschaft zugunsten der deutschen aufgeben [...]"

 

http://www.migazin.de/2010/01/21/doppelte-staatsburgerschaft-beust-versetzt-sich-in-die-lage/

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  • 2 Jahre später...

sa,

 

Die türkische gemeinde zur berlin hat eine unterschriftenaktion für die doppelte staatsbürgerschaft gestartet. bis jetzt ist die beteiligung eher dürftig.

 

wer mitmachen will, bitte das dokument ausdrucken in den gemeinden und umgebung zur unterschrift einreichen.

 

das ganze muss am 29.05. abgeschlossen sein.

 

 

http://www.tgb-berlin.de/downloads/UnterschriftenaktionDSB.pdf

 

 

ws

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Wie ist denn, nach Aussetzung des Wehrdienstes in Deutschland, die "Chance" für junge Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft in der Türkei zum türkischen Militär eingezogen zu werden?

Soweit mir bekannt ist, gibt es da noch keine klare Regelung. Das könnte die Dürftigkeit der Teilnahme zumindest etwas erklären.

Vor 1990 glaub ich mussten sich Türken vom Wehrdienst in der Türkei noch freikaufen. Später wurde dann auch der in Deutschland geleistete Wehrdienst in der Türkei anerkannt.

 

So ganz ausgegoren ist das wohl noch nicht. Solche Dinge müssen zwingend vorher geklärt werden, finde ich.

 

http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_05/2012_229/05.html

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Warum ist denn eine doppelte statt einer einfachen Staatsbürgerschaft so erstrebenswert? Und warum sollten Migranten oder deren Nachkommen gegenüber den "Geburtsdeutschen", die nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben, den Vorteil zweier Staatsbürgerschaften haben? Wäre das nicht eine grobe Ungleichbehandlung?
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weil wir aus einem anderen land kommen ich würde sagen wenn ein deutscher bürger die türkische staatsangehörigkeit will so soll er doch die sprache lernen wie es uns gesagt wird dann gibt es doch kein problem ;)

 

Ganz so problemlos ist es ja nun nicht in der Türkei die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen ;-)

1.) Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft, zu führen in der Regel durch Vorlage folgender Urkunden:

- Geburtsurkunde

- ggfls. Heiratsurkunde

- Heiratsurkunde der Eltern

- Geburtsurkunde der Eltern

- polizeiliches Führungszeugnis

- Kopie des Reisepasses

- Angaben zum letzten Wohnsitz des Antragsstellers und dessen Eltern in Deutschland

2.) Darlegung der fortbestehenden Bindungen an Deutschland, diese können z.B. gegeben sein, wenn:

- Beziehungen zu in Deutschland lebenden nahen Angehörigen, insbesondere Eltern, Kinder

und Geschwister unterhalten werden

- Immobilieneigentum in Deutschland bzw. Erbschaftsansprüche bestehen

- eine Wohnung in Deutschland zur Eigennutzung unterhalten wird

- Renten- oder Versicherungsleistungen erhalten oder erwartet werden

3.) Gründe der Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit: Allgemeine Nachteile reichen nicht aus, erforderlich sind erhebliche Nachteile als Grund der Annahme des ausländischen Passes. Für die Türkei wäre hier beispielsweise die Arbeitsaufnahme einer Tätigkeit in einem für Ausländer verbotenen Beruf oder eine zu erwartende Erbschaft eines für Ausländer verbotenen Grundeigentums (innerhalb der Dorfgrenze oder militärisches Sperrgebiet) vorstellbar.

4.) Abwägung: Im Rahmen der Abwägung "öffentlicher und privater Interessen" ist in jedem Falle sinnvoll darzustellen, dass man als Doppelstaatler bei einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland nicht dem Staat zur Last fallen würde - gute Einkommensverhältnisse und eine ausreichende Absicherung sind immer positiv und sollten erwähnt werden, wenn es denn zutrifft. Es werden auch Gesichtspunkte berücksichtigt, die für eine deutsche Einbürgerung (!) wesentlich wären. So ist erforderlich, dass der Antragsteller ausreichend deutsch kann, der Nachweis kann durch eine Kopie des Schulabgangszeugnis geführt werden.

Im Ausland lebende Deutsche müssen den Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung beim deutschen Konsulat des jeweiligen Landes stellen. Die Konsulate halten auch -nicht zwingende- Formulare bereit, die allerdings unvollständig sind, da sie kein Feld bzgl. der Gründe der Annahme des ausländischen Passes beinhalten, besser ist in jedem Fall ein ausführlicher Antrag mit genauer Angabe aller Gründe.

http://www.tuerkeiteam.de/doppstaat.htm

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weil wir aus einem anderen land kommen ich würde sagen wenn ein deutscher bürger die türkische staatsangehörigkeit will so soll er doch die sprache lernen wie es uns gesagt wird dann gibt es doch kein problem ;)

 

Warum sollte ich oder ein anderer deutscher Bürger die türkische Staatsangehörigkeit haben wollen? Darum geht es außerdem gar nicht, sondern um die Gleichbehandlung der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von ihrer Herkunft, wie es laut Grundgesetz vorgesehen ist.

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  • 1 Jahr später...

[h=3]Doppelte Staatsbürgerschaft[/h][h=2]Friedrichs Doppelmoral, seine Ewiggestrigkeit und seine Ängste[/h]Während die Koalitionsgespräche um die doppelte Staatsbürgerschaft weitergehen, offenbart Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, worum es ihm in dieser Frage geht: Assimilation! Sonst könnte die Identität der deutschen Gesellschaft verändert werden.

Im Zuge der aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen der Unionsparteien mit der SPD bekräftigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Mittwoch seine Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft mit folgender Begründung: „Wenn wir Millionen von Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft geben, die sie weitervererben, werden wir eine dauerhafte türkische Minderheit in Deutschland haben. Dies bedeute eine „langfristige Veränderung der Identität der deutschen Gesellschaft“.

 

Friedrichs Äußerung ist von drei Wunschdenken geprägt: 1. Er geht von der irrigen Annahme aus, die „deutsche Gesellschaft“ sei homogen, (2.) deren Identitätsveränderung verhindert werden müsse (3.) dadurch, dass Minderheiten – Friedrich nennt nur die Türken – nicht nur ihre Staatsbürgerschaft, sondern auch ihre Sprache, Identität, Bräuche und Sitten ablegen, sich also assimilieren. Andernfalls wäre eine Veränderung der „deutschen Gesellschaft“, allein schon aufgrund des Zusammenlebens, des selbstverständlichen gegenseitigen Prägens und Veränderns, unumgänglich.

An dieser Stelle lohnt sich ein Blick auf die Politik Deutschlands in Bezug auf die deutschen Minderheiten im Ausland: Anlässlich der Amtseinführung Christoph Bergners zum „Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten“ im Jahr 2006 sagte der ehemalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen entscheidenden Satz: „Die Qualität einer freiheitlichen Gesellschaft bewährt sich nicht zuletzt darin, wie mit Minderheiten umgegangen wird und wie sich Minderheiten in einer Gesellschaft fühlen.“

Auf der Tagung „Zwei Jahrzehnte Politik für Aussiedler und nationale Minderheiten – Bilanz und Perspektiven“ im Jahr 2008 griff Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Schäubles Zitat vor Vertretern deutscher Minderheiten aus dem Ausland auf und konkretisierte es: „Es geht darum, dass sie sich gut fühlen“. Merkel weiter: „So, wie wir mit den Minderheiten umgehen, die bei uns leben, so erwarten wir auch, dass Titularnationen mit den deutschen Minderheiten umgehen. Das heißt, wir stellen nicht nur Forderungen an andere, sondern wir zeigen auch, dass Toleranz und Teilhabe gelebte Normalität in Deutschland sind.“

Aufgabe des Beauftragten Bergner sei es, deutsche Minderheiten im Ausland dabei zu unterstützen, ihre kulturelle Identität, ihre Sprache und Traditionen, Sitten und Bräuche zu bewahren. In vielen Ländern stoße diese Unterstützung auf Skepsis, doch habe man „einen klaren Kompass, nämlich dass es unser Recht und unsere Pflicht ist, diese Minderheiten auch außerhalb Deutschlands zu unterstützten“, unterstrich Merkel und betonte die Bedeutung der Jugend. Denn die Verbundenheit zu Deutschland müsse „von Generation zu Generation nach vorne gebracht werden“. Deshalb, so die Kanzlerin weiter, „ist es auch so schön, dass hier junge Leute sind. Denn diese Verbundenheit zu pflegen, bleibt auch für die nächsten Jahrzehnte eine Verantwortung; das will ich ausdrücklich sagen.“

Daran anknüpfend begrüßte Wolfgang Schäuble – damals Bundesinnenminister – in seiner Rede die 30 Teilnehmer derJugend deutscher Minderheiten und stellte die rhetorische Frage auf, „ob es in 20 Jahren noch lebendige deutsche Minderheiten in den Herkunftsgebieten geben wird“. Wenig später stellten die Jugendlichen die Ergebnisse ihres Workshops vor unter dem Titel: „Die Jugend als künftige Identitätsträger.“

Kurz: Die Bundesregierung arbeitet seit 25 Jahren aktiv an der Wahrung der kulturellen Identität, der Sprache, der Sitten und Bräuche der im Ausland lebenden Deutschen und hat in diesem Zeitraum dafür über eine Milliarde Euro ausgegeben. Ziel ist „das Bekenntnis zur eigenen kulturellen Identität“, wie es die Bundeskanzlerin formulierte.

Kommen wir zurück zu Friedrich: Seine Weltvorstellung in Bezug auf Minderheiten in Deutschland steht zur aufgeführtendeutschen Politik zum Schutz der deutschen Identität der im Ausland lebenden deutschen Minderheiten nicht nur im krassen Widerspruch, sondern bringt auch seine Doppelmoral ungeheuerlichen Ausmaßes zum Vorschein, wenn man bedenkt, dass der Beauftragte für deutsche Minderheiten im Ausland dem Bundesinnenministerium, also Friedrich, untersteht.

Gemessen an Schäubles Worten zieht Friedrich die Qualität der hiesigen Freiheitlichkeit ins Bodenlose. Ob sich Minderheiten mit so einem Minister „gut fühlen“ können, wie es Merkel formulierte, darf jedenfalls bezweifelt werden – ein Minister, der die Integrationspolitik Deutschlands federführend gestaltet, das Staatsangehörigkeitsgesetz zum Instrument seiner Assimilationspolitik macht und fremde Identitäten als kollektive Bedrohung wahrnimmt. Aber nicht nur das: Friedrichs Zitat offenbart neben seiner Doppelmoral und seiner Ewiggestrigkeit, auch die Unvereinbarkeit seiner Weltvorstellung mit elementarsten Artikeln des Grundgesetzes, die ja mit gutem Grund so formuliert wurden.

Fazit: Die Frage nach einer Entlas(s/t)ung des Bundesinnenministers stellt sich dringender denn je, wenn Merkel möchte, dass sich Minderheiten in Deutschland „gut fühlen“. Das täte nicht nur dem Minister gut, sondern vor allem Millionen Menschen, die mit ihrer Kultur, ihrer Identität und ihrer Sprache Deutschland seit über einem halben Jahrhundert bereichern und dies gerne auch künftig tun würden.

 

 

Ekrem Senol, Migazin, 09.11.2013

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  • 3 Wochen später...

[h=1]Doppelte Staatsangehörigkeit als Normalfall[/h]Künftig sollen alle Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, dauerhaft die deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Die Türkische Gemeinde in Deutschland kritisiert diesen Beschluss trotzdem scharf.

 

Beim Thema doppelte Staatsbürgerschaft beschreiten die Koalitionspartner neue Wege. Wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt, soll der bisher geltende "Optionzwang" für Kinder ausländischer Eltern wegfallen. Die bisherige Regelung sah vor, dass sich in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bis zum 23. Geburtstag für die deutsche Staatsangehörigkeit oder für die Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden mussten. Wer diesen Stichtag verpasste, dem drohte die automatische Ausbürgerung. Von dieser Regelung gab es allerdings auch Ausnahmen. Dazu zählten etwa Kinder von EU-Bürgern - sie konnten problemlos zwei Staatsangehörigkeitenhaben. Nun können künftig alle in Deutschland geborenen Kinder von Ausländern zwei Pässe besitzen - und zwar dauerhaft. Die zahlenmäßig größte Gruppe der Migranten in Deutschland sind die Türken, diese Regelung bezieht sich aber auch auf alle anderen, wie etwa Bosnier, Serben, Russen oder Afghanen.

 

Vor allem in der Union gab es bislang große Vorbehalte, die geltende Regelung zu verändern: "Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert. Letztlich haben wir erkannt, dass diese Entscheidung vor allem ein Problem für junge Migranten ist, die hier geboren sind", so Aygül Özkan im DW-Gespräch. Die niedersächsische Sozialministerin aus den Reihen der Christlich-Demokratischen Union (CDU) sieht in der Neuregelung einen Ausdruck der neuen Willkommenskultur: "Es ist ein Zeichen der Anerkennung für all diejenigen Migranten, die sehr gut integriert sind und die sich zu Deutschland bekennen."

Eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft für alle Ausländer, die in Deutschland dauerhaft leben, unabhängig davon, ob sie hier geboren wurden oder nicht, wie ursprünglich von der SPD gefordert, lehnt die Union jedoch ab.

Türkische Gemeinde ist enttäuscht

Genau dies kritisiert die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) scharf. Kenan Kolat, der Vorsitzende der TGD, zeigt sich im DW-Gespräch schwer enttäuscht und nahm vor allem die SPD ins Blickfeld seiner Kritik: "Es ist unmöglich, dass wir dieses Ergebnis akzeptieren. Die SPD hatte vor den Koalitionsverhandlungen angekündigt, dass sie ohne eine generelle Regelung den Koalitionsvertrag nicht unterschreiben würde. Dies ist aber nicht zustande gekommen." Er freue sich zwar für die Jugendlichen, die von der neuen Gesetzeslage profitieren würden, generell sehe er in dem Beschluss aber eine große Ungerechtigkeit gegenüber den Türken in Deutschland, so Kolat.

 

Der SPD-Bundestagsabgeordnet Mahmut Özdemir weißt die Kritik an seiner Partei zurück: "Ohne die Einflussnahme durch die SPD wäre das Thema sofort unter den Tisch gefallen. Dieses Ergebnis ist ein Achtungserfolg bei einem Thema, das noch längst nicht zu Ende diskutiert ist." Im Gespräch mit der DW betont er, dass die SPD auch weiterhin für die doppelte Staatsangehörigkeit einstehen würde.

Doppelte Identitäten

Auch die Integrationsbeauftrage der SPD-Bundestagsfraktion Aydan Özoguz betont im DW-Gespräch: "Wir haben ein integrationsfeindliches Signal aufheben können. Allerdings hätte ich mir mehr gewünscht und deswegen trete ich auch in Zukunft für die doppelte Staatsangehörigkeit für alle ein."

Vor allem die türkischstämmige Bevölkerung hatte das Thema in der Vergangenheit bewegt. Mit rund drei Millionen Menschen sind sie die zahlenmäßig stärkste Gruppe unter den Migranten in Deutschland. Die überwiegende Mehrheit von ihnen ist hier geboren, aber nur knapp die Hälfte verfügt über einen deutschen Pass. Ein entscheidender Grund dafür sei, dass viele ihren türkischen Pass nicht abgeben wollten, um einen deutschen zu bekommen. Dies ist eines der Ergebnisse einer Untersuchung, die das Essener Zentrum für Türkeistudien im Juli vorgelegt hat. Danach wollten über 80 Prozent der Türken in Deutschland die türkische Staatsangehörigkeit behalten. Sie fürchteten vor allem Nachteile für den Fall, das sie eines Tages in die Türkei zurückkehren.

[h=4]DW.DE, 28.11.2013[/h]

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  • 4 Monate später...

DATUM 28. März 2014

Gesetzentwurf

SPD und Union einigen sich auf Optionspflicht

Union und SPD haben einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zur umstrittenen Optionsregelung vorgelegt. Beide Pässe behalten darf, wer sich acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat oder einen deutschen Schulabschluss vorlegt. Scharfe Kritik kommt von der Opposition.

Der Gesetzesentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz steht. Das teilten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag in Berlin mit. Neu geregelt werden soll die Optionspflicht. Bislang müssen sich Kinder ausländischer Eltern bis zum 23. Geburtstag zwischen der Staatsangehörigkeit der Eltern und der deutschen entscheiden.

Diese Regelung war umstritten. Deshalb hatte die SPD das Thema groß auf ihre Fahne geschrieben und während des Wahlkampfes die generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft gefordert. Während der Koalitionsverhandlungen konnte die SPD den Unionsparteien aber nur die Abschaffung der Optionspflicht abringen, wie es zunächst hieß. Im Koalitionsvertrag einigte man sich jedoch darauf, dass die Optionspflicht nur für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt. Unklar war, was „in Deutschland aufgewachsen“ bedeutet.

In Deutschland aufgewachsen

Nach der nun vorgestellten Gesetzesvorlage ist in Deutschland aufgewachsen und damit von der Optionspflicht befreit, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Um für Einzelfallgerechtigkeit in besonders gelagerten Fällen zu sorgen, sieht der Entwurf zudem eine Härtefallklausel vor.

Auf Antrag des Betroffenen stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde das Vorliegen dieser Voraussetzungen und damit den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit also vor Vollendung des 21. Lebensjahres fest. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres prüft die Behörde die Voraussetzungen von Amts wegen. Liegen entsprechende Informationen aus dem Melderegister vor, muss sie nichts weiter prüfen. Andernfalls müssen Betroffene das Aufwachsen in Deutschland anhand der genannten Kriterien nachweisen.

Maas: auch in dieser Form Fortschritt

Die Minister zeigten sich zufrieden mit diesem Kompromiss. „Wir haben einen guten und praktikablen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Optionspflicht erarbeitet“, erklärte de Maizière. Der Entwurf trage den veränderten Lebensumständen optionspflichtiger Jugendlicher in Deutschland Rechnung. „Er betont aber auch den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für unser Zusammenleben hat“, so der Innenminister weiter.

Maas ergänzt: „Junge Menschen, deren Leben in Deutschland geprägt wurde, werden nicht länger gezwungen, sich gegen die Wurzeln ihrer Familie zu entscheiden.“ Der gefundene Kompromiss setze den Koalitionsvertrag vernünftig in die Praxis um. Unnötige bürokratische Hürden würden vermieden. „In der großen Mehrzahl der Fälle wird das Aufwachsen in Deutschland allein von den Behörden nur anhand der Meldedaten mit wenig Aufwand selbst festgestellt. Nur noch eine kleine Minderheit der Betroffenen wird von den Behörden zur Klärung von Zweifelsfällen angeschrieben“, erklärte der Justizminister. Dieser Kompromiss sei auch in dieser Form ein ganz wesentlicher Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht. „Es ist ein großer Erfolg, den die SPD am Ende der Koalitionsverhandlungen der Union abringen konnte“, so Maas abschließend.

Beck: Schlechter Tag

Das sieht die Opposition allerdings ganz anders. „Aus der Abschaffung der Optionspflicht wird ein Gesetz zur Optionspflichtverlängerung. Es ist ein Sieg für die Bürokratie und ein schlechter Tag für das Einwanderungsland Deutschland“, erklärte etwa der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck.

Deutlicher ist die Kritik aus den Reihen der Linkspartei. Die SPD sei „wie befürchtet vor den bornierten Betonköpfen in den Reihen der Union eingeknickt“, so die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dağdelen. Nach der jetzt vorgelegten Regelung würden nahezu alle Optionskinder ihre beiden Pässe behalten können. „Umso mehr fragt man sich, wieso an dem aufwendigen Optionsverfahren festgehalten werden soll. Ein Signal der Anerkennung sähe anders aus – so bleiben Optionskinder Deutsche unter Vorbehalt“, so die Kritik der Linkspolitikerin.

Fallbeispiel

Tatsächlich geht es bei dem vorgelegten Gesetzesreform nur darum, ob optionspflichtige Jugendliche beide Staatsbürgerschaften behalten dürfen. Entgegen dem vielfach vorgetragenen Argument von Unionspolitikern, es stünde hier auch eine Loyalitätsfrage im Raum, lässt sich schon anhand eines einzigen Fallbeispiels entkräften.

Ein Jugendlicher etwa, der in Deutschland geboren wurde, hat sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Er unterliegt der Optionsregelung und muss sich entscheiden, weil er nicht in Deutschland aufgewachsen ist. Selbst wenn er kurz nach seiner Geburt in die Türkei gereist ist, kein Wort Deutsch spricht, in Deutschland nie die Schule besucht hat, kann er sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden. Verwehrt wird ihm lediglich der Doppelpass, was bei vielen für Irritationen sorgt.

Länder reden mit

Laut Einbürgerungsstatistiken behalten weit mehr als die Hälfte aller Neueingebürgerten ihren bisherigen Pass bei. Selbst mehr als jeder vierte Türkeistämmige darf aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz seinen türkischen Pass bei der Einbürgerung beibehalten, in vielen Bundesländern sogar mehr als jeder Dritte.

Der Gesetzentwurf soll dem Kabinett nun so schnell wie möglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit die parlamentarischen Beratungen rasch beginnen können und das Gesetz noch im Jahr 2014 in Kraft treten kann. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) appelliert an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat, „im Gesetzesverfahren den Entwurf gründlich zu überarbeiten“.

Dass das passiert, ist nicht unwahrscheinlich. Eine Bundesratsinitiative von rot-grünen Bundesländern, die Optionspflicht komplett zu streichen, wurde auf Druck der SPD-Spitze in Berlin vorerst auf die lange Bank geschoben. Die Länder sträuben sich gegen den unnötigen Verwaltungsaufwand, angesichts der ohnehin kaum greifenden und argumentativ schwach aufgestellten Optionsregelung. (bk)

MIGAZIN

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