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Gericht entscheidet über Gebetsraum für muslimischen Schüler

 

25.09.2009 Gericht entscheidet über Gebetsraum für muslimischen Schüler

Viel Lärm um nichts?

 

Berlin (KNA). Das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet am Dienstag über die Frage eines dauerhaften Gebetsraums für Muslime an einem Gymnasium der Bundeshauptstadt. Es geht um die Klage eines inzwischen 16-jährigen Schülers des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding auf das Recht, einen besonderen Raum zum Abhalten der vom Islam vorgeschriebenen Gebete in den Unterrichtspausen nutzen zu können, wie das Gericht erklärte.

 

Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren dem Antrag stattgeben. Die Schule muss dem Schüler vorläufig ermöglichen, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich das Gebet zu verrichten. Zuvor hatte sie ihm dies mit Verweis auf das Neutralitätsgebot in staatlichen Einrichtungen untersagt. Im Klageverfahren holte die zuständige Kammer des Gerichts ein Gutachten eines Islamwissenschaftlers ein. Es soll unter anderem die Verbindlichkeit des islamischen Gebets für in Deutschland lebende Muslime klären.

 

IZ - 25.09.2009

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