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In Anbetracht von Meinungsverschiedenheiten unter einigen Gefährten des Propheten ist es aus unserer Sicht von höchster Wichtigkeit, zu verstehen, wie die Rechtschaffenen der ersten Generationen der Muslime damit umgegangen sind, und dann ihrem Beispiel darin zu folgen. Ihre Position ­lässt sich zusammengefasst folgendermaßen beschreiben: Als Prophe­ten­gefährte gilt definitionsgemäß der­jenige, der dem Propheten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, begegnet ist, an ihn geglaubt hat, und als Muslim gestorben ist. Es war Allah, der Allweise, der diese Menschen auserwählt hat, die Gefährten des Besten Seiner Geschöpfe zu sein, und sie sind die Vorzüglichsten der Umma des Propheten.1

 

Kein Angehöriger der nachfolgenden Generationen kann diese Stellung ­erreichen.2

 

Sie gelten allesamt und ausnahmslos als aufrecht und rechtschaffen. Wir ziehen keinen von ihnen in parteiischer Weise den anderen vor, so wie Imam At-Tahawi es mit den Worten ausgedrückt hat: „Wir lieben die Gefährten des Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, ohne dabei in der Liebe zu irgend einem von ihnen (unter Ausschluss der anderen) zu übertreiben, noch wenden wir uns von irgend einem von ihnen ab. Wir hassen denjenigen, der sie hasst, und wir sprechen über sie nur in der ihnen gebührenden Art und Weise. Wir betrachten die Liebe zu ihnen als Bestandteil der Religion (Din), des Glaubens (Iman) und der Vorzüglichkeit (Ihsan) und Hass für sie als Unglauben, Heuchelei und Verbrechen.“3

 

Weiterhin fährt Imam At-Tahawi fort: „Wir bestätigen (als rechtmäßig), dass das Kalifat nach dem (Tode des) ­Gesandten Allahs entsprechend dessen Vorzüglichkeit und Vorrang über die ­gesamte Gemeinde (Ummah) - an Abu Bakr As-Siddiq ging, anschließend an ‘Umar ibn Al-Khattab, dann an ­‘Uthman, und dann an ‘Ali ibn Abi ­Talib; und sie, möge Allah mit ihnen ­allen zufrieden sein, sind die Rechtgeleiteten ­Kalifen (Al-Khulafa’ Ar-Raschidin) und Führer auf dem rechten Weg (Al-A’immat Al-Muhtadin).“4

 

Darüber hinaus gelten unsere Liebe und unser Respekt besonders den ­Familienangehörigen des Propheten (Ahl Al-Bait), sowohl seinen Blutsverwandten, als auch seinen Ehefrauen, den Müttern der Gläubigen - möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein!5

 

Was nun die unterschiedlichen Entscheidungen und Meinungsverschiedenheiten unter den Prophetengefährten anbelangt, gilt aufgrund ihrer Aufrichtigkeit und Rechtschaffenheit für alle von ihnen, dass sie stets im Interesse der Gemeinschaft und niemals aus eigennützigen Motiven entschieden und gehandelt haben. Gemäß den Worten des Gesandten Allahs ist ihnen dabei der göttliche Lohn Allahs gewiss, selbst wenn sie in ihrer Entscheidung einen Fehler gemacht haben sollten.6

 

Sich darüber ein Urteil anzumaßen steht keinem von uns zu. Die korrekte Position bezüglich aller Meinungsverschiedenheiten unter den Prophetengefährten besteht deshalb darin, dazu zu schweigen, stets eine gute Meinung von ihnen allen zu bewahren und sich jeglichen Urteils zu enthalten, sowie Allah zu bitten, ihnen allesamt ihren Gotteslohn zu mehren, ihnen zu verzeihen und ihre Stufe zu erhöhen.

 

Wer sich daran hält, befindet sich hinsichtlich dieser Angelegenheit in Sicherheit, wer sich nicht daran hält, bringt sich und andere in höchste Gefahr, denn jede andere Haltung führt - wie die Geschichte zeigt - unweigerlich zu Streit, Spaltung und zahllosen Zerwürfnissen unter den Muslimen - möge Allah unser Beschützer davor sein.

 

1 Allah bezeichnet sie im Qur’an als „die ­Allerersten der Auswanderer und der Helfer und diejenigen, die ihnen in Rechtschaffenheit gefolgt sind - Allah ist mit ihnen zu­frieden, und sie sind mit Ihm zufrieden“ (At-Tauba, 100) und Muslim überliefert in seinem Sahih von Abu Huraira, dass der Prophet sagte: „Verunglimpft nicht meine Gefährten! Verunglimpft nicht ­meine Gefährten! Denn wahrlich, ich schwöre bei Dem, in dessen Hand meine Seele liegt, selbst wenn einer von euch an Gold spenden würde, was dem Gebirge von Uhud entspricht, es käme nicht einem Mudd (trad. Hohlmaß) von dem gleich, was sie gegeben haben; nicht einmal einem halben!“

2 Al-Bukhari überlieferte: „Die besten unter euch sind diejenigen, die zu meiner Generation gehören, dann diejenigen, die darauf folgen, dann diejenigen, die darauf folgen.“

3 Siehe Imam Abu Ja’far At-Tahawi, Die Glaubenslehre des Imam At-Tahawi.

4 ebd.

5 Imam Muslim überliefert in seinem Sahih von Zaid ibn Arqam, dass der Gesandte ­Allahs sagte: „Wahrlich, ich hinterlasse euch zwei gewichtige Dinge: Das Buch Allahs - darin sind die Rechtleitung und das Licht, darum haltet fest am Buche Allahs und richtet euch danach!“ und er forderte die Leute eindringlich dazu auf und legte es ihnen ans Herz - „sowie die Angehörigen meines Haushaltes (Ahl Baiti), und ich erinnere euch, bei Allah, an die Angehörigen meines Haushaltes! Ich erinnere euch, bei Allah, an die Angehörigen meines Haushaltes! Ich erinnere euch, bei Allah, an die Angehörigen meines Haushaltes!“ Ähnliche Berichte finden sich unter anderem in Ahmads Musnad und At-Tirmidhis Sunan. Hiermit sind nach Ansicht der Kommentare vornehmlich die Blutsverwandten und Nachkommen des Propheten, an erster Stelle Fatima, ‘Ali, Hasan und Hussain gemeint. In der Erwähnung der Angehörigen des Haushaltes des Propheten im Qur’an „Wahrlich, Allah will von euch, ihr Angehörigen des Hauses, jegliche Unreinheit hinwegnehmen und euch in vollkommener Weise rein machen!“ (Al-Ahzab, 33) sind hingegen nach übereinstimmender Ansicht der Kommentatoren vornehmlich die Ehefrauen des Propheten gemeint.

6 Al-Bukhari und Muslim überliefern in ihren Sahih-Sammlungen von ‘Amr ibn Al-’As, dass er den Gesandten Allahs hörte: “Wenn ein Entscheidungsträger (Hakim) eine Entscheidung trifft und sich dabei mit allen ihm zu Verfügung stehenden Kräften bemüht, wird ihm, wenn er die richtige Entscheidung trifft, doppelter Gotteslohn zuteil; trifft er jedoch eine falsche Entscheidung, wird ihm der einfache Gotteslohn zuteil!“

 

 

Von Abd al-Hafidh Wentzel

 

Quelle: www.islamische-zeitung.de

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