Webmaster Posted May 31, 2007 Share Posted May 31, 2007 Profilierung auf Kosten der Muslime Stellungnahme des Koordinierungsrates der Muslime (KRM) zur Handreichung „Klarheit und gute Nachbarschaft“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Die aktuelle Handreichung „Klarheit und gute Nachbarschaft. Christen und Muslime in Deutschland“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD ist die erste Publikation zu der Thematik, die vom amtierenden Ratsvorsitzenden der EKD, Bischof Wolfgang Huber verantwortet wird. Dabei wird der vorliegende EKD-Text Nr. 86 in die Nachfolge der im Jahre 2000 veröffentlichten Handreichung „Zusammenleben mit Muslimen in Deutschland. Gestaltung der christlichen Begegnung mit Muslimen” gestellt. Die neu erschienene Handreichung soll, so Huber, Menschen Klarheit und Orientierung verschaffen sowie einen Beitrag zum Gespräch mit Muslimen darstellen. I. Unzulässige Verallgemeinerungen Bereits im Vorwort Bischof Hubers lässt sich jedoch der Duktus und die Vorgehensweise der Handreichung erahnen. So führt der EKD-Ratspräsident einerseits aus, Respekt für den Glauben und die Überzeugung von Muslimen zu haben, um gleich darauf hinzuzufügen, dass eben dieser Glaube nicht rechtfertigen könne, den Respekt gegenüber anderen zu versagen, grundlegende Menschenrechte in Frage zu stellen und sich Achtung durch Einschüchterung und Androhung von Gewalt zu verschaffen (S. 9). Implizit wird damit behauptet, dass es der Glaube der Muslime ist, der sie zur Intoleranz, Verachtung der Menschenrechte und Gewaltandrohung verleitet (S. 9). Dabei wäre jedoch eine konkrete und differenzierende Herangehensweise geboten, zumal sich Muslime und der Islam in der Öffentlichkeit immer wieder solch pauschalen Vorwürfen ausgesetzt sehen. Dem Dialog sind solche Vorwürfe jedenfalls nicht förderlich. Von einer Gewaltandrohung eines sich zum Islam bekennenden Menschen auf ein im Wesen des Islams verankertes vermeintliches Gewaltpotential zu schließen, kann weder eine Grundlage für ein friedliches Zusammenleben noch „ein Beitrag zum Gespräch mit Muslimen in Deutschland“ (S. 7) sein. Immer wieder macht der EKD-Präsident Anspielungen dieser Art, wobei er sich auf Einzelfälle beziehungsweise von Einzelpersonen vertretene Positionen bezieht, ohne zu berücksichtigen, dass diese von muslimischen Verbänden immer wieder verurteilt wurden. Es werden permanent bestehende Vorurteile und Klischees gegenüber den Muslimen ausgenutzt, um dann die evangelische Kirche in ein positiveres Licht zu rücken. Darüber kann auch der stellenweise angestellte Versuch, eine vermeintliche Objektivität an den Tag zu legen, nicht hinwegtäuschen. Vor allem nicht, wenn die betreffende Aussage oftmals schon im selben Absatz relativiert wird. „Es sollte nicht die eigene „bessere“ Theorie mit der „schlechten“ Praxis des anderen verglichen werden“ (S. 113), heißt es gegen Ende der Handreichung. Der aufmerksame Leser wird jedoch sehen, dass die evangelische Amtskirche hier immer wieder die eigene Glaubensgewissheit über die Abgrenzung und hierarchische Überordnung zur vermeintlich schlechten Glaubenspraxis des Gegenübers formuliert. Der Umgang mit Klischees und Vorurteilen, bei denen gewiss ist, dass schon aufgrund ihrer medialen Verbreitung die bloße Nennung bestimmte Assoziationen hervorrufen. So wird nach der einführenden Erwähnung, dass im Koran auch von der Güte und Barmherzigkeit Gottes die Rede ist, gleich im Anschluss auf vermeintlich zum Kampf aufrufende Koranverse Bezug nehmend von Muslimen verlangt, sich gemeinsam für den weltweiten Frieden einzusetzen (S.19f.). Im gleichen Atemzug wird klargestellt, dass Christen die Vorstellung von „muslimischen“ Selbstmordattentätern ablehnen. Zuerst also ein angeblich objektiv berichtender Text, der aber sogleich durch einen fein platzierten Hinweis die vermeintliche Gewalttätigkeit im Glauben aufzeigt, um sodann von erhabener Position zum Frieden einzuladen. II Angebliches islamisches Eheverständnis Eine ähnliche Herangehensweise tritt bei dem Vergleich zwischen dem evangelischen und islamischen Eheverständnis hervor (S. 56ff.). Das Letztere wird in der Handreichung als ein rein formaler, fast schon geschäftlicher Akt dargestellt. So soll bei der islamischen Eheschließung nicht um den Segen Gottes gebeten werden. Sie wird auf die Unterzeichnung eines Schriftstücks reduziert, bei dem es dann auch nur um materielle Angelegenheiten wie die „Höhe und den Zahlungsmodus der Brautgabe“, um „Geld, Möbel, Kleidung oder Schmuck“ geht (S. 56). Die islamische Ehe wird somit auf einen rein materiellen, geistlosen Akt reduziert, über der „die mit Dank-, Bitt- und Segensgottesdiensten begleitete“, mit den Gelöbnissen der aufopfernden Liebe und lebenslangen Treue geschlossene christliche Ehe gestellt wird. Der Eindruck, die islamische Ehe kenne weder aufopfernde Liebe noch Treue oder gar den Segen Gottes liegt hier nicht fern. Gerade in diesem Abschnitt werden die Autoren der eigenen Forderung, die eigene „bessere“ Theorie, mit der „schlechteren“ Praxis der anderen nicht zu vergleichen, nicht gerecht. Insbesondere dann nicht, wenn hier die andere „schlechte“ Praxis auch noch verkürzt und mangelhaft wiedergegeben wird und gerade die Elemente aus der Darstellung der islamischen Ehe herausfallen, die später bei der christlichen Ehe in den Vordergrund gestellt werden. Aber schon ein kurzer Blick in die Sura Ar-Rum hätte den Autoren offenbart, dass die muslimische Ehe nicht einfach nur aus einem kalten Vertragswerk besteht: „Zu Seinen Zeichen gehört auch, dass Er euch Gatten aus euch selbst schuf, damit ihr bei ihnen ruht. Und Er hat zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit gesetzt. Darin sind fürwahr Zeichen für nachdenkliche Leute.“ (Ar-Rum 30, 21). Dass es bei der Schließung einer Ehe unter Muslimen um einen zivilrechtlichen Akt geht zielt darauf ab, dass beide Seiten als gleichberechtigte Individuen dieser Vereinigung zustimmen müssen. Da der Islam jedoch keine Trennung zwischen einem sakralen und einem weltlichen Raum kennt, ist auch dieser zivilrechtliche Akt eine Art Gottesdienst. III Dialogverständnis der EKD Probleme bereitet auch das Dialogverständnis der EKD. Schon dass eine Handreichung zum Dialog mit einem Hohelied auf die Mission beginnt, führt zu Irritationen. Es ist nichts daran auszusetzen, dass die evangelische Kirche Mission betreiben und diese Ambitionen in Zukunft auch verstärken will. Für den eigenen Glauben einzutreten, für diesen zu „werben“ ist das Recht einer jeden Religion und elementarer Teil der Religionsfreiheit. Mission stellt aber dort ein Problem dar, wo sie mit Dialog gleichgesetzt wird. Aber gerade dies macht die neue EKD-Handreichung quasi zur Voraussetzung des Dialogs. Es sei „für die evangelische Kirche ausgeschlossen, dieses Zeugnis zu verschweigen oder es Angehörigen anderer Religionen schuldig zu bleiben“ (S. 15). Die Glaubensgewissheit an den dreieinigen Gott leite die evangelische Kirche auch, wenn sie die Begegnung mit Muslimen suche (S. 17). Und schließlich heißt es: „Dialog und Mission schließen sich nicht aus“ (S. 113). Diese Argumentation der EKD überrascht insofern, als dieselbe EKD in anderen Publikationen bezüglich der Judenmission darauf hinweist, dass Zeugnis nicht gleich Mission bedeuten muss, ja dass sogar Dialog erst da anfangen kann, wo Mission aufhört. In der EKD-Denkschrift Nr. 144, 2000 „Christen und Juden III“ heißt es dazu: „Die Begriffe "Zeugnis", "Begegnung" und "Dialog" traten statt dessen in den Vordergrund, freilich ohne dass es zu einer hinreichenden Klärung hinsichtlich ihrer Inhalte und ihrer Tragfähigkeit gekommen wäre.“(Kapitel 3.1.4) Zeugnis muss demnach gerade nach evangelischem Verständnis nicht Mission heißen, in der Frage der Judenmission hätte man sich sogar „unumkehrbar“ (aaO.) davon wegbewegt. Denn wie das EKD-Papier aus dem Jahr 2000 richtig feststellt, „ist historisch jeder Versuch, jüdische Menschen zum Glauben an Jesus als Messias zu führen, von vornherein durch die Hypothek der im Laufe der zweitausendjährigen Kirchengeschichte aufgetretenen Judenfeindschaft unerträglich belastet“, (aaO., 3.1.3). Basierend auf dieser Erkenntnis wird einem Wandel weg von der Mission hin zu einer partnerschaftlichen Begegnung und einem gleichberechtigten Dialog. (aaO. 3.4.) der Vorzug gegeben. Selbst der an sich als positiv betrachtete Begriff „Zeugnis“ wird sogar unter einen Vorbehalt gestellt. Die Partner würden sich dabei zwar „als Zeugen in der Weise, dass sie jeweils ihre Glaubenserfahrung und Lebensform einbringen“ (aaO. 3.4.1.) begegnen. Dieser Begriff berge aber die Gefahr, dass er nur auf seine in der kirchlichen Umgangssprache abgeflachte Form beschränkt werden würde und nur als „monologische Verkündigung, für eine einseitige, auf andere ausgerichtete, auf das bloß Verbale beschränkte Proklamation“ verstanden werden würde. Ein solch eingeengtes christliches Zeugnis liefe im Umgang mit Anderen darauf hinaus, „diesen gleichberechtigte Partnerschaft zu verweigern und sie lediglich als Objekte von Verfügungs- bzw. Betreuungsabsicht wahrzunehmen“ (aaO.) Angesichts dieser deutlichen Formulierungen die quasi einem Missionsverbot gegenüber Juden gleichkommen, erscheint die Überbetonung des Missionsaspektes im Bezug auf den Dialog mit Muslimen noch unverständlicher. Müssen demnach nun Muslime, die am Dialog teilnehmen, befürchten, dass sie bestenfalls nur Gegenstand christlicher Betreuung sind, nicht jedoch als in ihrer Eigenständigkeit ernst genommene mündige Partner wahrgenommen werden? IV Eigener Glaubensanspruch Niemand kann die Forderung stellen, dass für den Dialog der eigene Glaubensanspruch zurückgestellt, der eigene Wahrheitsanspruch relativiert werden muss. Für den Dialog bedarf es aber Partner, die sowohl bereit sind mit dem anderen zu sprechen, als auch diesem zuzuhören. Die Bereitschaft zuzuhören fehlt gerade dann, wenn einer der Partner nur mit der Absicht an diesem Gespräch teilnimmt, dem Anderen „der von der Wahrheit nicht berührt“ (S. 16) ist, die eigene Wahrheit zu verkünden. Ziel des Dialogs kann es jedoch nicht sein, sich gegenseitig Glaubenswahrheiten entgegenzuhalten. Ziel des Dialogs muss es sein, gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie ein friedliches Miteinander und eine aktive Partizipation an der Gestaltung der offenen Gesellschaft aussehen können. Natürlich wird jeder Teilnehmer dieses Dialogs Lösungsansätze einbringen, die von seinem jeweiligen religiösen und kulturellen Hintergrund gespeist werden, ohne aber die Bereitschaft zu verlieren, die Lösungen des Anderen auf gleicher Augenhöhe wahrzunehmen und diesen sein Ohr und seinen offenen Geist zu geben. Es ist dieser Ansatz, der einen Dialog zwischen religiösen aber auch areligiösen Menschen erst ermöglicht, nicht der missionierende „Dialog“ der evangelischen Kirche. Denn mit dieser Haltung verkennt die EKD den Sinn des Dialogs. Dies ist auch der Grund dafür, dass sie in den „wesenhaften Missions- bzw. Ausbreitungstendenzen“ des Islams und des Christentums „keine guten Voraussetzungen für den Dialog zwischen diesen beiden Religionen und für das Zusammenleben von Christen und Muslimen in dieser Gesellschaft“ (S. 12) sieht. Diese schlechte Voraussetzung stellt sich jedoch nur dann ein, wenn der Dialog als Missionsplattform missbraucht wird. V Dialog nach islamischem Verständnis Der Islam lehrt die Einheit der gesamten Menschheit und betrachtet die Menschen als Geschöpfe des Einen Schöpfers und Kinder einer gemeinsamen Mutter und eines gemeinsamen Vaters, Adam und Eva. Die Muslime sehen sich nicht als eine besondere Gesellschaft unter den Menschen mit Vorrechten, sondern sind verpflichtet, Gerechtigkeit und Güte allen Menschen gegenüber entgegenzubringen. Die Verschiedenartigkeit und bunte Vielfalt der Menschen ist ein Zeichen Gottes und von Gott gewollt: „Oh ihr Menschen, Wir haben euch von einem männlichen und weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu Verbänden und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Der Angesehenste von euch bei Gott, das ist der Gottesfürchtigste von euch.“ (Al-Hudschurat 49:13). Maßstab und Bewertung aller Menschen ist nicht ihre Volkszugehörigkeit, sondern die Gottesfürchtigkeit, d.h. die Taten und die Rechtschaffenheit eines Menschen machen ihn zu einem besseren oder schlechteren Menschen. Eine Grundlage für einen zivilisierten Umgang miteinander stellen unsere Religionen dar. Es sind die Gemeinsamkeiten, die bei den drei Weltreligionen – Judentum, Christentum und Islam - überwiegen. Dies wird in aufgeregten Zeiten schnell vergessen. Gerade bei den vielen sehr erfolgreichen Dialoginitiativen und Veranstaltungen in unserem Land, in denen oft kontroverser und engagierter diskutiert und argumentiert wird, als die Allgemeinheit annimmt, gilt es das Trennende in den Religionen nicht zu tabuisieren, gleichzeitig aber gemeinsame Werte und Ursprünge nicht unter den Tisch zu kehren. Die Lehren der Offenbarungsreligionen gehen vom Geist der Barmherzigkeit und der Liebe aus. So stehen wir als gläubige Menschen in gemeinsamer Verantwortung vor Gott und den Menschen für eine bessere Welt. Der KRM ist der Ansicht, dass die abrahamitischen Religionen, Muslime, Juden und Christen, als Träger der göttlichen Offenbarungen und als „Leute der Schrift“ sich gegenseitig respektieren und anerkennen müssen. Der Koran spricht von allen Propheten und vor allem von Moses und Jesus mit großem Respekt. Jesus wird von den Muslimen als großartigen Propheten verehrt: „Und Wir haben Jesus, dem Sohn Marias, die deutlichen Zeichen zukommen lassen und ihn mit dem Geist der Heiligkeit gestärkt.“ (Al-Bakara 2:253). Besonders die Wesensstärke Moses, seine Standhaftigkeit sowie seine Geduld im Umgang mit der eigenen Gemeinschaft werden in vielen langen Passagen im Koran hervorgehoben. Der Koran verpflichtet die Muslime, mit den Andersgläubigen den Dialog auf beste Art und Weise zu führen. „Und streitet mit ihnen auf die beste Art.“ (Al-Ankebut 29:46) Hier ist „streiten“ im Sinne einer Kultur des Diskurses und des gegenseitigen Lernens gemeint. Durch die Erlaubnis einer Tisch- und Ehegemeinschaft mit Christen und Juden wird den Muslimen die gesellschaftliche Praktizierung des Gemeinsamen gerade ermöglicht. VI Integration Im zweiten Kapitel der Handreichung, „Muslime in der Demokratie – Spannungsbereiche gesellschaftlicher Integration“ (S. 22), wird auf theoretische Grundlagen des Verhältnisses der Evangelischen Kirche zum Staat eingegangen und entsprechend auch von muslimischen Organisationen verlangt, zu einem ähnlichen Verhältnis zu gelangen. Ohne konkret zu werden – dies entspricht der allgemeinen Vorgehensweise –, wird von Muslimen gefordert, „ihre Gewaltbereitschaft und ihre Schuld selbstkritisch zu prüfen und glaubhaft zu überwinden.“ (S. 24), womit ihnen eine potenzielle Gewaltbereitschaft unterstellt wird. Worin diese Schuld der Muslime liegt, wird jedoch nicht aufgezeigt. Mit Bezug auf die Diskussion um die Propheten-Karikaturen und die Idomeneo-Oper, werden die Muslime darauf hingewiesen, dass weder Karikaturen, noch die Opern-Aufführung Drohungen oder Angriffe rechtfertigen (S. 31). Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass keine einzige muslimische Gemeinschaft in Deutschland die Karikaturen oder die Idomeneo-Aufführung zum Anlass nahm, zu Gewalt aufzurufen, erscheint diese Bemerkung fehl am Platz. Sie erfüllt aber ihren Zweck, indem sie wieder eine grundlegende Nähe zwischen Gewalt und Islam herstellt. Anmaßend wird es dann, wenn es heißt, der „evangelischen Kirche wäre es willkommen, wenn der Islam als eine Religion mit über drei Millionen Anhängern in Deutschland als humanisierende Kraft in dieser Gesellschaft wirksam…“ werden würde (S. 23). Die EKD konnte demnach bisher keine humanisierende Wirkung des Islams erkennen, sodass ihr ein solches Verhalten zumindest für die Zukunft „willkommen“ wäre. Es ist allgemein bekannt, dass es im Christentum und im Islam einen gemeinsamen Glauben an den einen Gott gibt, sich die jeweiligen Gottesverständnisse jedoch nicht decken, da die Muslime weder Trinitätslehre noch Christusbekenntnis akzeptieren. Mit der Betonung der unterschiedlichen Auffassungen wird in der Handreichung aber eine Grundlage, nämlich der monotheistische Glaube an den einen Gott und die daraus resultierende Verantwortung vor Gott, auf der die jahrelangen Dialogbestrebungen bisher aufbauten, relativiert und in den Hintergrund gedrängt (S.18f.). Dieser Einheit stiftende Ausgangspunkt wurde und wird von Christen und Muslimen akzeptiert, auch wenn die Gottesverständnisse heute nicht die Gleichen sind. Auch der EKD schien bisher diesen Weg zu gehen. Das Augenmerk wurde dabei auf das aus dem Glauben an einen Gott wachsende Pflichtgefühl gegenüber der Gesellschaft gelegt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum die EKD nun die offensichtlichen Unterschiede in den Vordergrund stellt und lieber auf das Trennende als auf das Gemeinsame setzt. Hinzu kommt aber auch, dass es kaum Unterschiede im Gottesverständnis des Korans und dem Gottesverständnis des Alten Testaments gibt. Beide gehen von dem einen, allmächtigen, alles erschaffenden Gott aus, der sich uns über Propheten offenbart hat und dessen Zeichen wir in der gesamten Schöpfung sehen. Wie kommt dann die EKD zu der Meinung, dass Christen schwerlich ihr Herz an den Gott der Muslime hängen können, wo doch das Gottesverständnis im Alten Testament nicht wesentlich von dem des Korans abweicht? VII Scharia und Grundgesetz In der Handreichung werden die Scharia und das Grundgesetz immer wieder als entgegengesetzt dargestellt und Vergleiche zwischen der an sich abstrakten Scharia und dem als Text konkretisierten Grundgesetz gezogen – ungeachtet ihrer wesensmäßigen Unterschiede. Die Handreichung weißt darauf hin, dass „der religiöse Teil der Scharia“ (S. 33) (Gebete, Speisevorschriften, usw.) nicht im Widerspruch zum Grundgesetz steht, was jedoch für das Straf-, Ehe- und Familienrecht nicht gelte. Dies dürfte jedoch nicht verwunderlich sein, da unter dem doch sehr weiten Begriff der Scharia ohne weiteres auch sich widersprechende Ansichten zu finden sind. Die Handreichung weist insbesondere nicht daraufhin, dass Muslime in Deutschland islamisches Strafrecht oder ein eigene Ehe- und Familienrecht nicht einfordern. Muslime haben nicht das Anliegen, „Züchtigungsstrafen“ in Deutschland einzuführen. Sie müssen sich vielmehr mit Diskriminierungen auseinander setzen, denen sie tagtäglich begegnen, mit den Problemen, keine geeigneten Gebäude für Moscheen finden zu können, am Arbeitsplatz keine Gelegenheit zum Beten zu haben, kein geschächtetes Fleisch kaufen zu können oder keine Arbeit zu finden, wenn sie ihren religiösen Geboten folgend als Frau ein Kopftuch tragen. Diese wesentlichen Bestandteile der Scharia stehen gerade nicht im Konflikt mit dem Grundgesetz. Vor diesem Hintergrund ist die Befürchtung, dass islamisches Recht oder sogar islamische Gerichte eingeführt oder zumindest geduldet werden könnten, unberechtigt. Hierbei handelt es sich um reine Angstmacherei, die von der EKD betrieben wird. VIII Konversion und Religionsfreiheit Widersprüchlich ist es auch, wenn einmal Muslimen unterstellt wird, keine einheitliche Meinung zum Thema Konversion beziehungsweise Austritt aus der Religion zu haben, um gleich darauf einem „erheblichen Teil der Muslime“ (S. 32) zu attestieren, diese Freiheit „praktisch“ akzeptiert zu haben. Dieses Zugeständnis impliziert aber auch, dass der Islam auf der theoretischen Ebene insoweit ein Problem mit der Konversion hat, dass er es ist, der verantwortlich für Sanktionen in einigen Ländern ist (S. 31). Der arabische Begriff für die Konversion, der im Koran an zwei Stellen (Al-Bakara 2,217 und al-Maida 5,54) wörtlich vorkommt, ist „Irtidâd“, wobei dieses Wort speziell für diejenigen Menschen benutzt wird, die vom Islam zu einer anderen Religion übertreten. Es ist keine neue Erkenntnis, dass Texte aller Art in ihrem Gesamtzusammenhang gelesen und verstanden werden müssen, um eine richtige Beurteilung vornehmen zu können. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, bei der Lektüre der Verse zur Konversion auch solche Verse mit einzubeziehen, die von der Glaubensfreiheit handeln. Dazu gehören beispielsweise folgende Verse: „Und wenn dein Herr es gewollt hätte, wären alle auf Erden allesamt gläubig geworden. Willst du etwa die Leute zwingen, gläubig zu werden?“ (Sure 10, Vers 99) und „Kein Zwang im Glauben! Klar ist nunmehr das Rechte vom Irrtum unterschieden. Wer die falschen Götter verwirft und an Allah glaubt, der hat den festesten Halt erfasst, der nicht reißen wird. Und Allah ist hörend und wissend.“ (Al-Bakara 2, 256) Diese beiden Verse sind allgemein gültig und besagen, dass die Prüfung des Lebens darin besteht, den richtigen Weg zu finden, wobei es jedem Einzelnen überlassen ist, sich für den Islam oder einen anderen Weg zu entscheiden. Daneben gibt es auch Verse, die eine „schwere Strafe“ für den Abfall vom Glauben androhen, doch wird diese Strafe von Gott für das Jenseits angedroht (An-Nahl 16, 106). Daraus eine weltliche Strafe für die Konversion herzuleiten ist schlichtweg falsch. Auffallend ist ebenfalls, dass die Autoren keinen Bedarf sehen, für die gewichtigen Zitate auf Seite 37 Belegstellen zu nennen. Der Hinweis, auch der Prophet „soll“ bei der Einnahme von Mekka Apostaten getötet haben, ist schlichtweg falsch. Gerade die prophetischen Äußerungen und Praxis zeigen, dass der Koran die Glaubensfreiheit unter allen Umständen befürwortet und der Tötung von Konvertiten keine Erlaubnis erteilt. Die Strafe für dieses Vergehen, nämlich der Leugnung der Wahrheit des Islams, wird auf das Jenseits vertagt. Eine weltliche Bestrafung der Konversion war weder damals noch heute vorgesehen. Gott hat allen Menschen eine Würde verliehen und die Muslime sind verpflichtet, diese zu schützen. Im Koran heißt es: „Und wir haben den Kindern Adams Ehre erwiesen.“(Al-Isra 17, 70). Das heißt nicht nur den Muslimen, nicht nur den Gläubigen, sondern allgemein allen Kindern Adams hat Gott Ehre erwiesen und ihnen Würde gegeben. Der Islam garantiert die Freiheit der Religionsausübung, manifestiert im Koranvers: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ (Al-Bakara 2, 256) „Euch eure Religion und mir meine Religion“(Al-Kafirun 109, 6). Daraus steht der KRM für das Recht ein, die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben. IX Ein Schritt vor, zwei zurück An verschiedenen Stellen ist ein vermeintliches Bemühen von Seiten der EKD zu erkennen, bei der Betrachtung eines Sachverhaltes objektiv zu verfahren um sogleich diese Objektivität mit einer subjektiv-anklagenden Darstellung zu relativieren. Diese „ein Schritt vor, zwei Schritte zurück“-Mentalität trägt dazu bei, dass die vermeintliche Objektivität umso befremdlicher wirkt. Obwohl in dem Abschnitt über die Stellung der Frau der scheinbare Versuch unternommen wird, objektiv zu bleiben, indem erklärt wird, „dass nicht alle Benachteiligungen von Frauen in Ländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung ursächlich dem Islam zuzurechnen sind“ (S. 39), wird dennoch von Genitalverstümmelungen, Zwangsheirat und der Unterdrückung und Abhängigkeit der Frau vom Mann im Zusammenhang mit dem Islam gesprochen. Die Handreichung geht sogar so weit, eine „unheilige“ Allianz zwischen Islam und Traditionen festzustellen. Damit wird der Anschein erweckt, diese Vorkommnisse gehörten zum Wesen des Islams. Unerwähnt bleibt, dass der Islam besonderen Wert in die Gleichbewertung der Geschlechter legt. „Und diejenigen, die Gutes tun, ob Mann oder Frau, und dabei gläubig sind, werden ins Paradies eingehen“ (Gafir 40, 40). Und in einem Ausspruch des Propheten heißt es: „Die Frauen sind die Zwillingsgeschwister der Männer.“ X Eigenwillige Versuche den Koran zu deuten Prekär wird es, wenn falsche Aussagen mit dem Hinzufügen von Koran-Versen unterstützt werden sollen, die jedoch immer nur als Versnummern wiedergegeben werden. So werden auf Seite 40 als Belegstellen „Sure 2, 223; 2, 187“ angegeben, um aufzuzeigen, dass der muslimische Mann mit Abschluss des Ehevertrages und Beginn der Unterhaltszahlungen das (sexuelle) Verfügungsrecht über seine Frau erwirbt. Die wenigsten Leser werden jedoch die Zeit und die Möglichkeit haben, diese Aussage zu überprüfen. Denn wenn man den Inhalt dieser Verse überprüft, wird man sehen, dass sie einerseits vom Verbot des Geschlechtsverkehrs während des Fastens für beide Geschlechter und von möglichen sexuellen Praktiken handeln und gerade nicht von einem Verfügungsrecht der Männer. Von einer Objektivität bleibt schließlich keine Spur, wenn auf Seite 72 der Handreichung folgendes in den Raum gestellt wird: „In den Frauenhäusern und in Mutter-Kind-Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft sind Musliminnen stark vertreten. Die Konflikte, derentwegen sie Schutz brauchen, haben häufig das islamische Familienverständnis zum Hintergrund.“ Das Problem der religionsübergreifenden innerfamiliären Gewalt wird dabei als fast rein islamisches und islamverursachtes Problem dargestellt. Dabei müsste bekannt sein, dass dieses Problem weder ein rein muslimisches, noch ein gehäuft muslimisches Problem ist. Gewalt in der Ehe gibt es leider in allen sozialen Schichten und Gruppen. Streckenweise ähnelt die Argumentationslinie der Broschüre den Veröffentlichungen von erzkonservativen Publizisten. Dieser Linie wird beispielsweise beim Thema „Kopftuch im Schuldienst“ (S. 62f.) deutlich. Hierzu bekräftigt die Handreichung ausdrücklich die Stellungnahme in der vorgegangenen Handreichung „Zusammenleben mit Muslimen in Deutschland. Gestaltung der christlichen Begegnung mit Muslimen” und erklärt, dass das Tragen eines Kopftuches im Unterricht aufgrund einer vermeintlichen politischen Aussage der Verfassung und „insbesondere dem elterlichen Erziehungsrecht“ (S. 63) widerspreche. Mit dieser Einschränkung grenzt jedoch die evangelische Kirche die Deutungshoheit der Muslime über ihre eigene Glaubenspraxis ein. Sie versucht den Muslimen ihre eigene Deutung aufzuerlegen und misst der Auslegung der Muslime kaum einen Wert bei. Das Tragen eines Kopftuches wird dabei als politisch motiviertes Verhalten abgestempelt und Musliminnen das Recht auf eine eigene religiöse Auslegung verwehrt. Den Aussagen der Handreichung ist leicht zu entnehmen, dass es ihr dabei nicht nur um das Kopftuch speziell in der Schule geht, sondern allgemein um die Kopftuch tragende muslimische Frau in der Gesellschaft (S. 64). Neben diesem autoritativem Auftreten entsprechen dann auch noch die Sprache einiger Abschnitte der Handreichung (besonders S. 91f) und auch Definitionen von Begriffen wie „Islamismus“ und „Dschihadismus“ denen der Verfassungsschutzberichte (S. 91). Anscheinend wurden diese ohne eine weitergehende Auseinandersetzung übernommen und wiedergegeben, stellenweise nur weiter ergänzt. So beklagen sich die Autoren darüber, „dass sich islamisch-politische Organisationen für eine verstärkte Anerkennung, parallele Etablierung und schließlich schrittweise Durchsetzung der Scharia in europäischen Ländern aussprechen und einsetzen“ (S. 34). Von wem solche Äußerungen und solch ein Einsatz ausgehen, wird jedoch offen gelassen, genauso fehlt die Erklärung, was die Anerkennung des Islams mit der Durchsetzung der Scharia zu tun hat. Gerade auf diese Formulierung stößt man so gut wie in jedem Verfassungsschutzbericht, mit dem Unterschied, dass diese statt von „parallelen Etablierungen“ von „Parallelgesellschaften“ sprechen. XI Gleichgestellte Religionsgemeinschaften? Viele Positionen, angefangen von der Stellungnahme bezüglich des Kopftuches im Schulunterricht (S. 62f.) bis zum Aufruf, Kirchengebäude nicht an Muslime zu verkaufen (S. 68f.), die die Evangelische Kirche einnimmt, lassen aber eher den Eindruck entstehen, als ob sie nicht nur die „Anwältin“ (S. 13), sondern auch die Wächterin und Beschützerin des „christlichen“ Abendlandes und seiner Werte wäre. Es ist gerade diese Haltung, die zum Vorschein kommt, wenn von den Muslimen gefordert wird, eine „mit der europäischen Verfassungswirklichkeit“ (S. 45) übereinstimmende Interpretation der Koranverse bezüglich Krieg und Frieden vorzunehmen. Dabei wird den Muslimen ein Mangel zugeschrieben, um dann klarzustellen, wie weit man als evangelische Kirche schon ist. Auffallend ist auch, wie sehr es die EKD anscheinend darauf anlegt, somit auch ein Stufenverhältnis zwischen den christlichen und muslimischen Religionsgemeinschaften herzustellen. So wird in den Ausführungen zu einem möglichen Körperschaftsstatus auf „ungeschriebene Voraussetzungen“ (S. 80) wie Verfassungstreue und der Achtung der Grundrechte verwiesen, detailliert auf die nicht mit kirchlichen Strukturen vergleichbaren Mitgliederstrukturen muslimischer Organisationen eingegangen und die Forderung aufgestellt, keine den Muslimen entgegenkommenden Veränderungen in „Gestalt und Bedeutung des Status“ (S. 80) vorzunehmen. Es stellt sich hier die Frage, inwieweit in dieser Sorge um den Staat nicht doch mehr die eigene Angst um den Verlust bestehender Privilegien bestimmend ist. So meinen die Autoren wieder mit Bezug auf den Körperschaftsstatus, dass der „Umfang und die Art der Mitgliedschaften“ (S. 81) Auskunft über die Repräsentativität einer Gemeinschaft geben können, möchte aber den von diesen Gemeinschaften angegebenen Zahlen keinen Glauben schenken. Da aber die Repräsentativität bei der Verleihung des Körperschaftsstaus eine herausragende Rolle spielt, befinden sich die muslimischen Organisationen damit in einer Sackgasse. Das Fazit ist, dass, solange es eine „schweigende Mehrheit“ unter den Muslimen gibt, es zu keiner Vertretung der Muslime in Deutschland kommen könne. Die Autoren müssten hierbei aber sicherlich auch untersuchen, inwieweit denn solch ein von ihnen überhöhter Maßstab in Zeiten der abnehmenden Hinwendung zur Kirche nicht der eigenen Sache schadet. Was mit der Forderung, „Förmlichkeiten, die im äußeren Erscheinungsbild oder auf sonstige Weise den Eindruck von Gleichartigkeit der Gesprächspartner erwecken könnten, sollten vermieden werden“ (S. 79) bezweckt wird, wird bei der Lektüre nicht ganz klar. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die evangelische Kirche damit sowohl den Dialog auf Augenhöhe, als auch eine Vertiefung der Beziehung der Dialogpartner hin zu einer Freundschaft ablehnt. XII Ausblick – Das Vertrauen leidet! Insgesamt muss sich die EKD nach der Publikation dieser Handreichung fragen lassen, was sie mit ihr nun wirklich bezweckt. Einen Beitrag zum Dialog mit Muslimen leistet sie damit kaum. Vielmehr scheint die EKD Wert darauf zu legen, bestehenden Vorurteilen gegenüber dem Islam eine kirchlich-offizielle Bestätigung zu geben und sogar Klischees, die in evangelikalen Kreisen über den Islam verbreitet werden, einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sicherlich wird auch das bisher über den Dialog aufgebaute Vertrauen unter dieser Publikation leiden. Insoweit stellt sich dem muslimischen Leser weiterhin die Frage, inwieweit denn bei ihrer Erstellung überhaupt auf die Erfahrung der nun seit Jahren am Dialog beteiligten Vertreter der evangelischen Kirche zurückgegriffen wurde. Die EKD stellt insoweit auch die Glaubwürdigkeit ihrer eigenen Vertreter - insbesondere der vielen Islambeauftragten, die in den 90er Jahren extra hierfür eingestellt worden sind - in Frage. Diese Publikation zerrüttet jedoch gerade auch das Vertrauen zwischen bisherigen Dialogpartnern. Bisher gab es von christlicher Seite kaum offene Kritik an dieser Publikation, wohl jedoch z.T. heftige und steigende Kritik, ja sogar Entrüstungen unserer Dialogpartner hinter vorgehaltener Hand. Es entsteht der Eindruck, dass selbst bisherige Dialogpartner die eigenen positiven Erfahrungen beiseite schieben müssen, um sich der Vorgabe der EKD-Leitung unterzuordnen. Die Folge wird früher oder später sein, dass auf christlicher Seite immer öfter die Teilnehmer für einen notwendigen praktischen Dialog fehlen werden. Dieser Menschen braucht es aber, um eine Solidarisierung der Gläubigen zu erreichen, die nur so den gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden und gemeinsam konstruktiv hin zu einem gesamtgesellschaftlichen Frieden arbeiten können. Gestärkt könnten aber durch den neuerlichen Schritt den Dialog zu diskreditieren die Scharfmacher auf beiden Seiten hervorgehen. Denn auch auf muslimischer Seite macht sich eine zwar kleine aber nicht unwesentliche Gruppe auf, ständig das Trennende zu formulieren, um so eigenes Profil zu entwickeln. Diese Tendenzen und Kräfte zielen letztlich darauf ab, sich aus dem Prozess gesamtgesellschaftlicher Verantwortung zu stehlen und das Scheitern der Integration und des Zusammenlebens verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und unterschiedlicher Religionen den jeweils anderen in die Schuhe zu schieben. Der Versuch, den Dialog auf eine rein theologische Ebene zu ziehen, gefährdet bestehende Errungenschaften aus einer nun Jahrzehnte andauernden praktischen Zusammenarbeit. Die Losung kann nicht sein, um der eigenen Profilierung wegen den Kreis der Beteiligten einzugrenzen, vielmehr muss dieser Dialog in Zukunft vertieft und hin zu einem Trialog mit Christen, Juden und Muslimen ausgebaut werden. Für diesen bedarf es einer Atmosphäre der partnerschaftlichen Begegnung und einer gleichberechtigten Teilnahme aller Partner an diesem. Nur so können wir zu einem Dialog gelangen, der nicht von der Abgrenzung zum Anderen, sondern von der gemeinsamen Verantwortung in der Gesellschaft getragen wird. Korrespondenzadresse des KRM Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. Venloer Straße 160 50823 Köln Telefon: +49 221 579820 Telefax: +49 221 515892 E-Mail: info@diyanet.org Dem KRM gehören an: DITIB - Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. IRD – Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. VIKZ – Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. ZMD – Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
ibooo Posted June 1, 2007 Share Posted June 1, 2007 :aro: Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
AlMurabit Posted June 2, 2007 Share Posted June 2, 2007 :aro: Eine Handreichung , die sich gewaschen hat ( Abdest ? ) Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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