Ali B. Posted September 19, 2008 Share Posted September 19, 2008 Ich habe mal wieder eine Frage zum Fasten. Ein Freund war im Urlaub bei Freunden. Hat dort auch gefastet. Das Problem, eines Nachts hatte er einen Erguss und müsste eigentlich Gusl machen. So wie er sagt, traute er sich nicht. Er schämte sich also und machte kein Gusl. Ist ja auch nicht einfach :-p so zusagen: "hey mein freund, ich muss gusl machen".. naja jedenfalls hat er dann 5 Tage ohne gusul leben müssen und hat auch gefastet. zuhause hat er sofort gusul gemacht. ob er betet weiß ich nicht. aber er hat gefastet. sind seine fastens gültig wegen gusul? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Webmaster Posted September 19, 2008 Share Posted September 19, 2008 Das Fasten ist gültig. Die Ganzkörperwaschung ist keine Notwendigkeit fürs Fasten. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ali B. Posted September 25, 2008 Author Share Posted September 25, 2008 Danke dir Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Amira Posted September 26, 2008 Share Posted September 26, 2008 Hmmmm ist es aber nicht so, dass das Fasten ungültig ist, wenn man (z.B. nach Geschlechtsverkehr oder so) bis zum Morgengrauen im Janaba-Zustand verbleibt? Also in der Dschafariyya ist es so, Hanefi weiß ich nicht... Aber ich mein ganz ehrlich, man wird doch innerhalb von 5 Tagen - auch wenn man bei Freunden ist - die Möglichkeit haben, zu duschen oder? Man duscht ja nicht nur, wenn Ghusl nötig ist. Zumindest sollte man regelmäßig duschen... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Webmaster Posted September 26, 2008 Share Posted September 26, 2008 Hmmmm ist es aber nicht so, dass das Fasten ungültig ist, wenn man (z.B. nach Geschlechtsverkehr oder so) bis zum Morgengrauen im Janaba-Zustand verbleibt? Also in der Dschafariyya ist es so, Hanefi weiß ich nicht... Bei den Hanefiten ist es nicht so. Ich glaube bei den anderen 3 sunnitischen Rechtsschulen auch nicht. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Oum Amin Posted September 26, 2008 Share Posted September 26, 2008 Ich glaube bei den anderen 3 sunnitischen Rechtsschulen auch nicht. Das Fasten ist gültig, so kenne ich das auch, aber man muss sowieso bis zum Morgengrauen Duschen um zu beten. Man richtet sich sozusagen nach dem Beten( zweite Säule) und nicht nach dem Fasten (vierte Säule). Beten muss man sowieso! Früher hat sich glaube ich diese Frage gar nicht gestellt, weil keine fastende gab die nicht beten. Außerdem, Aber ich mein ganz ehrlich, man wird doch innerhalb von 5 Tagen - auch wenn man bei Freunden ist - die Möglichkeit haben, zu duschen oder? Man duscht ja nicht nur, wenn Ghusl nötig ist. Zumindest sollte man regelmäßig duschen... Eben! man muss auch nicht unbedingt zu den Leuten "Ghusl" Sagen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 26, 2008 Share Posted September 26, 2008 ja es gibt aber muslime die fasten aber nicht regelmäßig beten, leider. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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