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Qries Qries Qries Qries Qries Qries

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:bism:

 

:selam:

 

Quelle :

http://www.dar-alifta.org/ViewFatwa.aspx?ID=4146&text=Ramadan

 

Nr 4146

Thema Einnahme von Menstruationsverzögerungs- Arzneimitteln wegen des Fastens

Datum 05.12.2005

 

Frage

Meine Frau benutzt Verhütungsmittel und nimmt monatlich 21 Tabletten ein; dann lässt sie das Einnehmen und es kommt die Periode. Sie möchte nun die Tabletten während des ganzen Monats Ramadan einnehmen, damit keine Blutungen auftreten und sie das Fasten nicht unterbrechen muss; denn solange sie die Tabletten einnimmt, tritt keine Menstruationsblutung auf. Ist das von der Scharia her erlaubt und wie lautet die entsprechende Beweisführung?

 

 

Antwort

 

Fatwa-Stab

 

 

Das Menstruationsblut ist von der Scharia her ein Hinderungsgrund für das Fasten und Verrichten des rituellen Gebets. Tritt das Menstruationsblut auf, sind der Frau das Fasten und das Verrichten des rituellen Gebets untersagt. Hören nun die Blutungen auf natürlichem Weg oder mittels Arzneimitteln auf, so gibt es keinen Hinderungsgrund für das Fasten oder Verrichten des rituellen Gebets.

 

Zu berücksichtigen ist indes, dass diese Arzneimittel unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden, damit sie keinen Grund dafür bilden, dass die Frau ein Schaden trifft, und zwar in Anwendung der Regel der Rechtsgelehrten „Keinen Schaden erleiden und keinen Schaden zufügen“.

 

Aus dem oben Gesagten ergibt sich die Antwort auf die Frage.

 

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

:selam:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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