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Qries Qries Qries Qries Qries Qries

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Assalamu alaikum,

 

inshaAllah geht es euch allen gut.

Ich habe mal eine dringende Frage: was ist, wenn man einen (negativen) Schwur in der Wut heraus gesagt hat und es in dem Augenblick auch wirklich so gemeint hat.

Ist man daran gebunden, es zu halten bzw muss man Sühne zahlen, wenn man sich nicht daran hält?

 

Wie gesagt, der Schwur war negativer Art (nachm Motto "ich werd dir dies und jenes niemals geben" etc., dessen Einhaltung zu Problemen führen würdeh), also sich daran nicht zu halten, wäre eigentlich für alle Beteiligten besser ;-)

 

Wassalam

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VeAleykumSalam Schwester!

 

Der edle Qur'an al-Karim berichtet uns folgendes:

 

 

:bism:

Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden nicht zur Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch für das Rechenschaft fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür sei dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure Eide. So macht euch Allah Seine Zeichen klar, auf daß ihr dankbar sein möget. [5:89]

 

Möglicherweise wirst Du beim Abschnitt ganz am Anfang "unbedachtes Wort" hängen bleiben. Ich persönliche sehe mich da wo "die Wut" nicht eine Schwur aus mir herrausbeschwören darf, und wenn das geschieht bzw. geschehen sollte rechne ich mir das als eine verlorene Kontrolle über das nüchterne Bewusstsein und würde das als doch bedachtes Wort anrechnen, denn es bedeutet auch gleichzeitig eine Niederlage gegenüber dem Shaytan. Spätestens beim nächsten mal bekommst Du es durch diese Art des Maßes eine bessere Kontrolle über "Wut" und damit gleichzeitig über den Shaytan der diese Wut in Dir zu produzieren versucht und hast eine verstärkte Widerstandskraft gegen ihn und dadurch automatisch einen verbesserten Umgang zu Deinem Mitmenschen.

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Danke für deine Antwort.

Aber ist denn bedachtes Handeln nicht ein in Ruhe überlegtes Handeln? Kann es bedacht sein, wenn man von einer Sache nur in der Wut überzeugt ist und in der Ruhe davon wieder ablässt?

Ich hab im obigen Vers das Wort "unbedacht" eher so verstanden, dass wenn man in der Wut oder aus Unwissenheit oder aus Mangel an sorgfältigem Nachdenken, etwas schwört.

Bedacht wäre etwas zB, wenn man sich mal etwas Zeit nimmt um genau die Vor- und Nachteile zu prüfen oder wenn man etwas sogar schon im voraus geplant hat oder wenn man sich für etwas entscheidet, während man von keinerlei extremen Gefühlsregungen (und Wut ist eins der extremsten) verblendet ist...

Zumal normalerweis ein Gelübde abgelegt wird, auf Wunsch eines anderen oder zum Vorteil, zum Wohlgefallen eines anderen Menschen oder auch Allah (swt) gegenüer. Jedoch die Durchführung eines Gelübdes, dass eigentlich niemandem positiv nützt, sondern nur zu negative Konsequenzen führt, müsste doch eigentlich nicht verpflichtend sein... :confused:

 

 

 

Oh, hab jetzt zwei Hadithe zum Thema gefunden.. (Das nächste mal sollte ich erst suchen, dann drauflostippen :-D )

 

'A'ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: "Der Ajat

'Allah wird euch keine Unachtsamkeit in euren Schwüren zum Vorwurf machen, ...(2:225)' wurde wegen (der beiden Schwurformen) 'Nein, bei Allah' und 'Doch, bei Allah' offenbart."

(Bucharii)

 

Abdur-Rahman ibn Samura berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Verlange nicht nach der Führerschaft; denn wenn du mit dieser unaufgefordert beauftragt wirst, wird dir dabei geholfen; und wenn du sie nach Verlangen innehast, wirst du ihr ausgeliefert sein. Und wenn du etwas schwörst und siehst, dass es besser wäre, wenn du anders handeln würdest, so tue, was besser ist und leiste die Sühne für deinen Schwur."

(Bucharii)

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