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Qries Qries Qries Qries Qries Qries

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Hallo mein Freund,

 

der Satz "Zwangsheirat im Islam" ist ein Paradebeispiel für das Islam-Verständnis der Medien.

 

Der Islam verbietet nämlich jegliche Art von Zwangsheirat. Klar gibt es Kulturen, in denen Zwangsheirat ausgeübt wird. Aber die Motivation dieser Handlungen kommt nicht vom Islam.

 

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

 

Gute Nacht.

 

Webmaster

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Ich kenne in meinem Umfeld niemanden, der zwangsverheiratet wurde. Das kriegt man nur durch die Medien mit.

 

Und ich muss auch andauernd erklären, dass es so etwas im Islam nicht gib. Das hat nichts mit Religion zutun. Das ist eine bildungssache.

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Die Frau muss der Heirat zustimmen, sonst kann sie nicht durchgeführt werden und ist, falls schon erledigt, ungültig.

Als Zeichen der Zustimmung gelten Kopfnicken und Schweigen.

 

Zwangsheiraten haben immer was mit Familienpolitik zu tun:

Fatma, hol Cousin Mehmet nach Almanya

 

oder

 

Bülent, Onkel Ali hat viele Schafe und ein großes Feld, heirate seine Tochter, wir brauchen das Geld

 

(nicht falsch verstehen, das ist etwas überspitzt, man will ja nicht depressiv werden - bei der Wärme bin ich schon platt genug)

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Die Frau wird ja so zu einer Ware. Wenn das so unislamisch ist, gibt es auch aufklärungsarbeit in diese Richtung?

 

Aufklärungsarbeit? Es ist ja keine "islamische Sache". Die, die das tun, wissen, dass das nicht islamische ist. Sie begründen das auch nicht islamisch. Sie tun es aus ihrer Unwissenheit.

 

Aufklärungsarbeit müssen wir bei Nicht-Muslimen machen, die denken, dass dies ein religiöses Phänomen ist.

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  • 5 months later...

assalamu alaikum

 

hmmm,wollen oder können die ungläubigen nicht uns verstehen?

Egal um welche dieser unislamischen tradition es sich dreht ,wird es immerwieder zum islam zurückgeführt.Ich denke die Ursache hierfür ist,dass sie andererseits nichts mehr hätten,was sie in die Medien einführen könnten.Ich glauben ohne den Islam würden die alle Pleite gehe;-)Ich lach mich immer kaputt,wenn ich mal ne Zeitung lese(was ich sehr ungern tue).Ich glaube es ist mittlerweile schon unmöglcih mal eine in der Hand zu halten,welche nicht zumindest einen Artikel über den Islam enthält.Aber dabei merken sie gar nicht,dass sie so auch was zur dawa beitragen-hehe.Die haben schon ein kleines Dankeschön verdient,denn schlechte Werbung erfüllt dennoch ihren Zweck-Nicht umsonst ist der Islam die am schnellst wachsende Religion-alhamdulillah.

 

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hmm...,also ich finde, dass der Zwangsheirat durch Medien, Politik etc. dem Islam zugeordnet wird, um den Islam zu erniedrigen. Jedoch ist und liegt unsere schwäche darin, dass der Zwangsheirat meistens in den Gebieten standfindet, wo die Bildung sehr schwach ist. Leider sind in diesen Gebieten auch Muslime, die in ihrer Religion nicht sehr stark gebildet sind und große Fehler,wie den Zwangsheirat durchführen lassen (Cahil)!! Schade eigentlich, dadurch nutzen die Medien dieses gelegenheit, um den Zwangsheirat für den ISLAM zu verallgemeinern und im namen des Islam's anzuwenden!!
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S.A.

 

Ich kann aus meinem direkten Umfeld von einer "Zwangsverehelichung" berichten. Ihren Ursprung hat definitiv nicht der Islam.

In diesem Fall war es sowas wie der Stammbaum, aber halt ethnologisch gesehen. Der Mann wurde der Frau versprochen.

 

Das kommt in die Medien, daher weils eben viel aus "islamischen Ländern" so was vorkommt, entgegen der religiösen Überzeugung.

 

Selam

 

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  • 2 weeks later...
  • 4 months later...

:bism:

 

:selam:

 

Abdurrahman Reidegeld stellt fest: Ehen unter Zwang sind im Islam ungültig

(iz)In letzter Zeit geistert in der Presse der Begriff der Zwangsheirat herum, meist kombiniert mit haarsträubenden Begebenheiten, in denen junge muslimische Frauen zwangsweise in die Türkei verheiratet worden seien. Aufgepeppt wird diese Art der Berichterstattung mit einem Hinweis, der heutzutage immer Auflagen garantiert: dies sei eben eine "islamische Zwangsheirat". In diesem Beitrag nun wird anhand einer Frage-Antwort-Form dargelegt werden, dass jedwede Art von Zwangsausübung, Drohung etc. vom klassischen islamischen Eherecht abgelehnt wird und es also eine "islamische Zwangsheirat" per se nicht gibt. Leider ist es bezeichnend für die aktuelle Medien- und Informationssituation, dass Fehldarstellungen nicht nur ungeprüft verbreitet, sondern zur Auflagenstärkung propagiert werden; das Feindbild "Islam" ist derzeit Geld bringender Kassenschlager der Massenmedien und schürt ungehemmt und skrupellos, in sinnloser Art und Weise, Hass und Vorurteile.

 

Dieser Beitrag versteht sich folglich als fachwissenschaftliche Richtigstellung aus genuin islamischen Quellen.

 

Frage 1: Was sind die zu diesem Thema relevanten Stellen im Qur'an und den Ahadith, und wie werden diese von den Gelehrten interpretiert?

 

Eine Ehe wird gemäß dem Fiqh, der islamischen Rechte- und Pflichtenlehre, als eine gegenseitige Handlung aufgefasst, bei der die Hauptakteure, die Eheleute und der Wali der Frau (siehe unten) also, eine ehrliche Absicht haben müssen, dass die Ehe zustande kommt zum Wohle aller Beteiligten. Hier gilt der Hadith: „Wahrlich, die Handlungen stehen in Abhängigkeit von den Absichten (Nijjat), und einem Jeden kommt das zu, was er beabsichtigt hat“. (Als Sahih-Überlieferung bei den großen Hadith-Sammlern). Wer also zum Beispiel die Absicht hat, seine ihm anvertraute Tochter wegen Geld zu verkuppeln, kann kein Wali im Sinne des islamischen Eherechts sein. Wer als Mann oder Frau eine Ehe nicht wünscht, sondern nur aus familiären Beziehungen ausbrechen will, ohne ernsthaft zum Zeitpunkt des Eheschlusses den anderen Ehepartner als Ehepartner zu wollen, der hat im Sinne des Islam keine gültige Ehe geschlossen.

 

Eine schlechte Behandlung der Frau durch den Ehemann ist durch ausdrückliches qur’anisches Verbot untersagt: „So lebt mit Ihnen [im Eherahmen] auf gute und anständige Weise (ma’ruf) zusammen“ (Sura An-Nisa’, Vers 19).

 

Einem sündhaften, bösartigen oder unanständigem Mann steht es nicht zu, Wali oder Ehemann einer anständigen Frau zu sein; in diesem Sinne wird der folgende Qur’anvers verstanden: „Ist denn etwa jemand, der innerliche, überzeugte Hinwendung zu Allah besitzt (Mu’min ist), wie ein sündhafter, ausschweifender Mensch (Fasiq)? Sie sind nicht gleich.“ (Sura As-Sadschda). Aus dem Bereich des Hadith wird etwa die bei vielen Hadith-Sammlungen bekannte Sahih-Überlieferung herangezogen: „Eine Ehe (Nikah) existiert nur mit einem Wali“. Will sagen: Ohne Mitwirkung eines Wali (Sachverwalter der Frau, der die erste Eheformel im Ehevertrag spricht), kann keine gültige Ehe existieren. Diese Überlieferung wird von den Fiqh-Schulen mit Ausnahme der Hanafija als verpflichtend und bindend betrachtet, während die Hanafija aus rechtstheoretischen und aus Gründen der Abwägung anderer Quellen diesem Hadith nur strengen Empfehlungscharakter, nicht aber Elementarpflichtscharakter, zuspricht. .

 

Die ausdrückliche Verpflichtung, anvertrauten Frauen nur gute männliche Personen als künftige Ehegatten anzutragen und sie ihnen mit Einverständnis anzutrauen, findet sich etwa im bekannten Hadith, wo der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagt: „Wählt die Besten/Anständigsten für die Euch anvertrauten Frauen aus; verheiratet diejenigen miteinander, die gleichartig (in ihrer Güte) sind, und lasst die [euch Anvertrauten] von solch [guten Männern] Ehepartner finden.“ (Als Sahih überliefert bei Al-Hakim).

 

Frage 2: Welche Bestimmungen ergeben sich diesbezüglich aus dem Vorbild des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, das heißt aus der Sunna und relevanten Ahadith, und seiner Gefährten sowie den frühen Khalifen?

 

Eine Schlüsselrolle zum Verständnis bilden hier die beiden Begriffe von Wilaja und Wikala. Unter „Wilaja“ versteht man eine Schutzrolle, das heißt aus dem Grundsatz der islamischen Lehre, dass eine Frau immer geschützt und mit Nahrung, Kleidung und Wohnung versorgt werden muss. So geht eine junge, unverheiratete Frau idealerweise aus islamischem Verständnis aus der Verantwortung ihres Vaters bzw. des Familienvorstandes in die Verantwortung des Ehemannes über. Darunter ist aber nicht zu verstehen, dass die Frau keine Berufstätigkeit oder Lehrtätigkeit etc. ausüben könnte, nur: alles Geld, was sie verdient, gehört nur ihr allein, während alles Geld, was ein Ehemann verdient, grundsätzlich auch seiner ganzen Familie mitgehört. Er muss nämlich Frau und Kinder, in manchen Fällen Eltern und andere Verwandte mitversorgen. Schon die ältesten Gelehrten – bis heute im Konsens – gehen davon aus, dass sogar eine reiche Frau, die eigenes Einkommen hat, nicht gezwungen werden darf, von ihrem persönlichen Besitz und Einkommen für ihre Kleidung, Wohnung und Nahrung aufzukommen, sondern auch hier der Ehemann es müsste. Dies war durchgängig Praxis in Übereinstimmung aller Gelehrten, von der Prophetenzeit, der Epoche der rechtgeleiteten Kalifen, der Dynastien der Umajjaden, der Abbasiden und späterer wie den Osmanen und anderen bis zur heutigen Zeit.

 

Die „Wilaja“ ist also eine Schutz- und Versorgerrolle, und insofern übernimmt der Wali (der eben jene Wilaja innehat) den aktiven Part für die Frau während des islamischen Ehevertrages; den anderen übernimmt der künftige Ehemann. Dennoch kann und darf der Wali nur mit Zustimmung der Frau handeln; darum wird im klassischen Fiqh festgelegt, dass die Frau beim Eheschluss anwesend sein müsse, um gegebenenfalls noch im letzten Moment vor Gültigwerden der Ehe ihr Einverständnis zurücknehmen zu können.

 

Auch besteht ein Unterschied in der Auffassungen der Fiqh-Schulen zur notwendigen Erfordernis eines Wali: die hanafitische Schule lässt unter bestimmten Umständen einen Eheschluss ohne Wali zu; die malikitische, schafi’itische und hanbalitische Schule vertreten die Auffassung, es müsse immer – und sei es pro forma – ein Wali vorhanden sein.

 

Aus dem Bereich des Hadith wird hier etwa die folgende Sahih-Überlieferung vom Propheten herangezogen: „Eine Ehe (Nikah) existiert nur mit einem Wali“. Das heißt, dass ohne Mitwirkung eines Wali kein gültiger Ehevertrag geschlossen werden kann. Diese Überlieferung wird, wie bereits oben erwähnt, von den Fiqh-Schulen außer der Hanafija als verpflichtend und bindend betrachtet.

 

Alle Gelehrten jedoch betonen: Wenn ein Familienvorstand theoretisch Wali einer Frau sein kann, aber sie zu einer Ehe zwingen will, ohne ihr Wohl dabei zu beachten, so ist sie nicht mehr an ihn gebunden und kann sich einen eigenen Wali aus einem bestimmten Teil ihrer Verwandtschaft suchen. Ist das nicht möglich (etwa, wenn es ansonsten niemanden gibt oder zu keinem ein Vertrauensverhältnis besteht oder weil die Betreffenden einen sündhaften und unanständigen Lebensweg beschreiten), so steht es ihr auch nach den strengsten Auffassungen der Gelehrten frei, einen anständigen, beliebigen Muslim als Wali zu nehmen. Immer unter dem Gesichtspunkt, dass der Wali ihr Beschützer und Sachverwalter ihrer ehrlichen Interessen sein soll.

 

Unter „Wikala“ hingegen versteht man im islamischen Eherecht die Vertretung einer Person durch eine andere während des Ehevertragsschlusses. Bezeichnenderweise können sich der Wali oder auch der Ehemann durch einen Sachverwalter (Wakil) vertreten lassen (etwa wenn der Vater der Braut in einem anderen Land lebt und einen Wakil ernennt, der zusammen mit der Braut, dem Bräutigam und den Zeugen den Eheschluss vornimmt). Die Frau aber (sowie praktischerseits auch die Zeugen) kann niemals während des Ehevertrages durch einen Vertreter oder eine Vertreterin ersetzt werden - sie ist die zentrale Person, und von ihrer Zustimmung ist die Gültigkeit der Ehe abhängig.

 

Frage 3: Wie sehen die Urteile der Rechtschulen dazu aus? Und gibt es Unterschiede zwischen Sunniten und Schiiten? Wie gestaltete sich die diesbezügliche Praxis in der islamischen Geschichte?

 

Alle Schulen des Fiqh, egal ob sunnitische oder schiitische, sind übereinstimmend der Meinung, dass eine Ehe ungültig ist, bei der eine Frau gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen wird, einen bestimmten Mann zu heiraten. Allgemein gilt: Wenn einer oder beide künftige Ehepartner zum Zeitpunkt des Ehevertrages einander nicht heiraten wollen, aber gezwungen werden (durch Gewalt oder Androhung derselben, „Ikrah“ genannt), ist diese Ehe ungültig. Die korrekte und aufrichtige Absicht zum Führen einer Ehe ist zwingend erforderlich – und dies auch unabhängig von der Frage von „Ikrah“: Wer einen Ehevertrag eingeht, aber in seinem Inneren die Eheführung ablehnt und dies später vor einem islamischen Richter (Qadi) bestätigt, dessen Ehe kann unter bestimmten Umständen für aufgelöst (Faskh) erklärt werden, bzw. er oder sie kann – bei früherem „Ikrah“ – die Scheidung erwirken. Daher kann gemäß dem islamischen Eherecht eine verheiratete Frau – wenn sie nämlich zur Ehe gezwungen wurde – jederzeit eine Scheidung erwirken. Das war bereits vor 1400 Jahren der Fall, und gilt bis heute dort, wo islamisches Eherecht rechtskräftig gilt und angewandt wird, zum Beispiel in Syrien, Jordanien und anderen Staaten.

 

Frage 4: Wie sieht die Praxis unter Muslimen in Deutschland aus? Welche Rolle spielen dabei Aspekte, die mit dem Islam gar nichts zu tun haben? Wie ist die Quantität solcher Vorfälle einzuschätzen?

 

Zuerst möchte ich betonen, dass hier in Deutschland bei einem Eheschluss unter Muslimen sowohl das allgemeine zivilrechtliche deutsche Eherecht Beachtung finden muss als auch das islamische, insofern religiöse Berechtigung gemeint ist. De facto wird also zuerst eine standesamtliche Heirat stattfinden, die für Muslime (übrigens analog zur katholischen kirchenrechtlichen Auffassung) vor Gott erst durch den religiös-legitimierten Teil zur echten Ehe wird. Es wird also ein islamischer Eheschluss nachgesetzt, der aus deutscher Sicht keine rechtliche Relevanz hat, aber für den Muslim das Entscheidende darstellt.

 

Die Ebene der Missverständnisse wird dadurch geschaffen, dass – bezüglich des nationaltürkischen Anteils der Muslime in Deutschland – weder in Deutschland, noch in der heutigen Türkei eine staatlich anerkannte „islamische Ehe“ existiert. Insofern ist die Lage wesentlich anders als etwa bei Angehörigen eines Staates wie zum Beispiel Marokko oder Jordanien, wo nur die islamischen Eherechtsvorschriften für Muslime als staatlich legitim gelten. In diesen Fällen bestehen zudem besondere bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und diesen Staaten hinsichtlich Eheschließungen; etwa wird auch bei der Heirat einer jordanischen Staatsbürgerin in Deutschland von deutscher Seite eine besondere Ehefähigkeitsbescheinigung verlangt, die konkret im jordanischen Verständnis die Einverständniserklärung des Wali der Frau ist. Bei Muslimen aus allen Staaten, die für Muslime (weitgehend oder vollständig) islamisches Eherecht vorsehen, ist de facto keine Zwangsheirat möglich und auch nicht legitim dokumentiert; selbst in Extremfällen, wenn eine junge Frau gegen ihren Willen ins Ausland gebracht werden sollte, um dort zu heiraten, wäre eine „Zwangsheirat“ in Deutschland auch aus Sicht des Herkunftslandes unmöglich zu legitimieren. Dort in diesen Ländern wiederum ist es für eine Frau relativ leicht, eine Scheidung zu erwirken, weil es dort auch staatlich autorisierte islamische Ehegerichte gibt.

 

Nachweisliche Tatsache ist ferner,

 

(1) dass es keine mit Zwang verbundene gültige Eheschließung gemäß dem islamischen Eherecht gibt, weder in der Frühzeit, noch in der klassischen Epoche, noch heute;

 

(2) dass die betreffenden Frauen meist aus Familien stammen, die keine praktizierende Lebensweise im klassisch-islamischen Sinne pflegen, vielmehr lediglich nominell Muslimische sind;

 

(3) dass der de facto erfolgende unrechte Zwang auf besagte Frauen nicht von islamischen Gelehrten geleitet bzw. erlaubt wird; diese Praktiken ereignen sich zu mehr als 90 % im nationaltürkischen Milieu, weil dort seit Gründung der türkischen Republik kein islamisches Eherecht mehr offiziell existiert, also auch keine Kontrollinstanz durch staatlich autorisierte Ehegerichte. Diese Situation ist hingegen weder bei arabischen Ländern, noch im indo-pakistanischen Raum gegeben, wo eine Frau sehr leicht eine Scheidung bzw. Nichtigkeitserklärung fordern könnte und auch häufig fordert, unter Bestrafung der Freiheitsberauber.

 

(3) dass dieses derzeit viel beschworene Phänomen der "Zwangsheirat" (im Sinne einer Pseudo-Verheiratung durch einen „Imam“, einem bloßen Vorbeter, keinem wirklichen Gelehrten also) auch in der zweiten und noch stärker in der dritten Generation der in Deutschland lebenden Türken - Gott sei Dank - eine Seltenheit geworden ist.

 

Wir reden hier also über Missstände, die gesellschaftlich-traditionell (im Sinne eines nur islamisch kaschierten Missbrauchs der Religion) in einer längst säkularisierten Türkei stattfanden und vor mehreren Jahrzehnten nach Deutschland übertragen wurden, heute aber nur noch bei gänzlich ungebildeten Muslimen zumeist der letztlich nicht-praktizierenden Schicht in seltenen Fällen vorkommen.

 

Dies aber als Regel, geschweige denn als islamisch legitimiert bzw. legitimierbar zu bezeichnen, ist ein Zeichen völliger Unkenntnis über Geschichte, Rechtsauffassung und De-Facto-Zustand außerhalb der Nationaltürkei alten Zuschnitts (also bis in die 1980er Jahre).

 

Gerade das neue Bewusstsein eines eher intellektuellen Islams, der sich an Quellenwerken orientiert, nicht mehr nach pseudo-islamischen Volkssitten, hat in den letzten Jahren solche Praktiken endlich dorthin gestellt, wo sie hingehören: in die Ecke der jahrzehntelangen Unwissenheit gerade durch den Wegfall einer echten überwachenden Eherichterschaft.

 

Quelle :

http://islamische-zeitung.de/?id=5245

 

ws

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Hallo, AlMuwahid.

 

Danke für den Artikel. Allerdings verstehe ich nicht so ganz wie man darauf kommen kann dass eine Frau in Pakistan leicht eine Scheidung oder Anulierung der Ehe erwirken könne. Grade im ländlichen Bereich herrschen da gemäß deinem Artikel alles andere als islamische Bräuche.

 

Ich vermute das ganze Problem läßt sich letztlich auf Ignoranz, mangelnde Bildung und letztlich Armut zurückführen.

 

Gruß

A.

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@ Nicht wichtig :

 

Man sollte im allgemeinen sich erstmals Wissen aneignen , um sagen zu können , was Religion & was Tradition ist , das meine ich als Grundregel nicht als Beleidigung .Nicht jede Tradition widerspricht der Religion .

 

Das Frauen die Scheidung erwirken können ,steht in keinem Widerspruch zur Ehe , wobei es die letzte Möglichkeit ist , was im Gegensatz zur katholischen Lehre deutlich verzwickter ist als im Islam , da einige unabhängige Walis ( Partner im Schlichtungsverfahren ) sowie mehrere andere Parteien seitens beider Elternteile sowie islamische Vertrauenspersonen eingeschaltet werden .

 

Dies bewirkt dass immer nach Auswegen gesucht wird um den Eheleuten das Leben zu erleichtern , z.B. ist bemerkenswert dass die Scheidungsraten in eigenen isl. Ländern unwesentlich höher ist wie bei den nichtmuslimischen Eheleute , während die musl. Familien in den europäischen Ländern weit aus niedriger sind .

 

Das es unter Deutschen grundsätzlich Zwangsheiraten gibt , bezweifle ich , wobei aber gerade unter den Reichen & Adligen diese Zwangsheiraten geben kann , aber nicht muss.

 

Mfg

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Bei Europäern gibt es auch Zwangsheirat.

 

Hallo, Genc!

 

Was verstehst Du unter Zwangsheirat? Ich verstehe darunter eine Eheschliessung bei der zumeist weibliche Partner keine Möglichkeit hat die Ehe abzulehnen.

 

Wo ist Dir in Europa eine Zwangsehe untergekommen?

 

Gruß

Anna

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Und was ich noch dazu sagen möchte ist,es geht hier um ZWangsehe im Islam und der Islam Verbietet die Zwangsehe. Man muss ganz klar das Handeln der Leute und die Pflicht im Islam trennen.Für Menschen die meinen es gibt die Zwangsehe im Islam oder sie ist erlaubt die mögen sich bitte den Quran in deutscher Übersetzung durchlesen bevor sie urteilen oder sich zu weit aus dem fenster hängen
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Hallo, Meryem!

 

Wieso nur auf Deutsch? Ich denke, dass es einige Eltern gibt die glauben das Recht zu haben den zukünftigen Ehepartner zu bestimmen. Die Pflicht den Eltern Gehorsam zu leisten ist ja unstrittig. In diesem Fall bleibt nur zu hoffen, dass Sohn oder Tochter selbstbewußt genug sind laut und deutlich NEIN zu sagen.

 

Eine Frage die mich interessiert: spielt der Mahr eine Rolle bei der Auswahl des Partners? Ich kann mir vorstellen, dass viele Familien dieses Geld lieber im weiteren Familienkreis halten wollen und deshalb einen Cousin auswählen. Im Mittleren Osten haben sich da ja Summen etabliert, die einen schwindeln lassen.

 

Gruß

Anna

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Ich glaube, ich hätte ein paar Worte mehr schreiben sollen. Mit der Frage warum nur auf Deutsch meinte ich, dass ich den Eindruck habe, dass auch etliche Muslime selbst Wissensdefizite haben. Die Meinung, dass der Vater den Bräutigam aussuchen kann ist weit verbreitet.

 

Gruß

Anna

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