yilmaz Geschrieben 11. April 2013 Teilen Geschrieben 11. April 2013 In die von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück angestoßene Diskussion um getrennten Sport- und Schwimunterricht hat sich jetzt auch der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. eingeschaltet. Deren Vorsitzender Ali Kızılkaya reagiert direkt auf die ablehnende Haltung von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Er verweist unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1993. „In seiner wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1993 entschieden, dass die Schulverwaltungen verpflichtet sind, alle ihr zu Gebote stehenden, zumutbaren organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, einen nach Geschlechtern getrennten Sportunterricht einzurichten und anzubieten. Aus welchem Grund daraus ein integrationspolitisch falsches Signal herzuleiten ist, bleibt unverständlich“, stellt der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kızılkaya, anlässlich der jüngsten Äußerungen der Bundeskanzlerin zum Schwimmunterricht in einer den DTN vorliegenden Mitteilung klar. Kanzlerin: Trennung ist das Gegenteil von Integration Die Kanzlerin hatte die Äußerungen von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, der sich im Rahmen einer „Klartext“-Veranstaltung in Berlin für getrennten Sportunterricht aus Rücksicht auf Schüler muslimischen Glaubens als denkbaren Weg aussprach, als „völlig falsches integrationspolitisches Signal“ bezeichnet. Wenn Menschen voneinander getrennt würden, so die Kanzlerin, sei das das Gegenteil von Integration. Für die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sevim Dağdelen, hatte Steinbrücks Haltung ebenfalls nichts mit Toleranz, sondern mit Intoleranz zu tun. Ganz anders betrachtet die Sache nun der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) des Bundesinnenministeriums empfehle ausdrücklich, dass „die Schulen einen Weg finden, einen nach Geschlechtern getrennten Sport- bzw. Schwimmunterricht einzurichten, an dem alle Schülerinnen bzw. Schüler teilnehmen“, heißt es hierzu. Verwiesen wird zudem auf eine Handreichung „Religiös begründete schulpraktische Fragen” aus dem Jahr 2009. Darin heißt es: „Erfolgreiche Integration ist darauf angewiesen, dass auch die Schülerinnen und Schüler im Sinne ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie Eltern alle Möglichkeiten konsequent nutzen, um eine umfassende Teilhabe zu erreichen.“ Umfassende Teilhabe beinhalte demnach, dass Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit berufen könnten. In puncto Schulbüchern ist kürzlich bereits ein Lückenschluss gelungen. „Vertrauensvolle Kommunikation sieht anders aus“ Mit großer Verwunderung habe der Islamrat daher auch die aktuelle Debatte, in die sich zuletzt die Kanzlerin eingeschaltet habe, zur Kenntnis genommen. „Eine vertrauensvolle Kommunikation sieht anders aus“, so Kızılkaya. Es wirke nicht gerade vertrauensbildend, wenn man nicht sicher sein könne, dass über die Jahre die politische Stimmung umschlage und einmal gemeinsam Beschlossenes wieder in Frage gestellt werde. Erklärungsbedürftig erscheint dem Islamrat in diesem Zusammenhang auch die vorgetragene Auffassung, wonach die Monoedukation im Gegensatz zur Koedukation nicht hinreichend eine Verinnerlichung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch die Schüler gewährleiste. Auch hier verweist Kızılkaya auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 2013, wonach in der schulpädagogischen Theorie über Vorzüge und Nachteile monoedukativer Schulen bis heute kontrovers diskutiert werde. Bis heute habe sich keine einheitliche, unangefochtene Lehrauffassung über deren pädagogische Wertigkeit herausgebildet, auch nicht in Bezug auf ihre Eignung zur Verinnerlichung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch die Schüler. Nichts anderes gelte hinsichtlich der Erteilung eines einzelnen Unterrichtsfachs. „Es gibt nicht wenige Stimmen in der Wissenschaft, die einen koedukativen Schwimm- und Sportunterricht pädagogisch und sportfachlich als nicht vertretbar ansehen“, verweist der Vorsitzende auf anderslautende Meinungen. Entsprechende Zahlen aus der Sprint-Studie des Deutschen Sport Bunds würden ihn daher auch nicht verwundern. Demnach fänden etwa in Bayern 93,2 Prozent des Sportunterrichts, in Baden-Württemberg 88,3 Prozent und in Sachsen 73,8 Prozent des Sportunterrichts getrenntgeschlechtlich statt. DT-Nachrichten Siehe auch im Misawa-Forum: Getrennter Sport- und Schwimmunterricht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yilmaz Geschrieben 11. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 11. April 2013 Das Vertrauen der Deutschen in Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Euro-Krise hat Risse bekommen. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Magazins „Stern“ glauben 54 Prozent der Deutschen der Zusage der Kanzlerin nicht mehr, dass die Spareinlagen in Deutschland sicher sind. Nur noch 41 Prozent vertrauen ihrer Garantie. 67 Prozent der Deutschen machen sich große oder zumindest etwas Sorgen um ihr Erspartes. Wegen der zunächst geplanten Zwangsabgabe auf zypriotische Bankeinlagen unter 100.000 Euro hatte Merkel ihre Garantie für deutsche Sparer vergangene Woche über Regierungssprecher Steffen Seibert bekräftigt. „Es ist das Merkmal einer Garantie, dass sie gilt“, hatte er gesagt. Zypern sei ein Sonderfall. orf.at Siehe auch im Misawa-Forum: EU-Regionen zur Krise - Das schlimmste kommt erst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yilmaz Geschrieben 11. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 11. April 2013 (bearbeitet) Am 17. April 2013 beginnt einer der wichtigsten und brisantesten Gerichtsprozesse der deutschen Nachkriegszeit. Es geht um den Mord an zehn Menschen. Darunter acht Türken, ein Grieche sowie eine deutsche Polizeikommissarin. Bei diesem Prozess steht Deutschland national wie international unter besonderer Beobachtung. Das, was oftmals euphemistisch als „Versagen der Sicherheitsbehörden“ genannt wird, lenkt in den nächsten Wochen die Blicke der Welt nach Deutschland. Diese historische Gerichtsverhandlung ist zugleich eine Chance. Eine einmalige Chance, die verlorengegangenes Vertrauen in die Sicherheitsdienste, in Politik und Rechtsstaat wiederherzustellen. Es geht, daran gibt es keinen Zweifel, auch darum, etwas wiedergutzumachen. Die Mentalität von einigen, leitenden Juristen jedoch scheint wohl zu sein: „Angriff ist die beste Verteidigung“. Beobachter vermuten zudem, dass eine „Einmischung“ der Türkei mit allen Mitteln verhindert werden soll. Wie ist es sonst zu erklären, dass dem türkischen Botschafter in Deutschland, Hüseyin Avni Karslıoğlu und dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, bereits vor einigen Wochen ein fester Platz als Beobachter im Gerichtssaal verwehrt wurden? Dieselben Verantwortlichen haben nun die türkischen Medienvertreter und Nachrichtenagenturen abgewiesen. Dafür stehen gleich sieben öffentlich-rechtliche Medien auf der Liste: „Bayerischer Rundfunk (BR)“, „Deutschlandradio“, „Norddeutscher Rundfunk (NDR)“, „Südwest Rundfunk (SWR)“, „Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)“, „Westdeutscher Rundfunk (WDR)“, „Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)“. Überdies sind kleine Lokalradios wie „Radio Arabella“ oder die „Bayereische Lokal – Radioprogramme (BLR)“ sowie viele weitere freie Journalisten auf der Akkreditierungsliste, die die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Karfreitagsausgabe bekanntgab. Die türkischen Medienvertreter, die sich um einen Platz beworben hatten lauten: Nachrichtenagentur Anadolu (AA), Nachrichtenagentur Cihan, Tageszeitung „Hürriyet“, Nachrichtenagentur „İhlas“, Tageszeitung „Sabah“, Tageszeitung „Türkiye“ sowie die Tageszeitung „Zaman“. Kein einziger türkischer Journalist wurde jedoch in die Akkreditierungsliste aufgenommen. Das heißt im Klartext: Türkische Medienvertreter werden gemeinsam mit vielen weiteren namhaften ausländischen Medien keine Sitzplatzreservierung im Gerichtssaal haben. Auch international anerkannte Medienvertreter wie „Agence France Press (AFP)“, „Al Jazeera“, „Associated Press (AP)“, „Neue Züricher Zeitung (NZZ)“ oder die „New York Times“ zählen dazu. Sie alle können sich kein eigenes Bild von der Verhandlung machen und wären lediglich auf die Berichte ihrer mehrheitlich deutschen Kollegen angewiesen. Der ehemalige, türkischstämmige SPD-Europaabgeordneter Ozan Ceyhun bezeichnet die Ereignisse im Berliner „Tagesspiegel“ als „Schande“. Hakkı Keskin, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Linkspartei geht dagegen noch weiter. In der „Süddeutschen Zeitung (SZ)“ wirft er „Teilen der Gesellschaft, Politik und Justiz“ „nicht nur fehlende Sensibilität, sondern eine bewusste Ignoranz“ und Diskriminierung vor. „Welt-Online“ bringt es auf den Punkt und titelt: „NSU-Akkreditierungsliste wird zur Blamage“. Die Akkreditierungsbestimmungen waren ausbaufähig, um nicht zu sagen: suboptimal. Bei der Akkreditierung ging es um Minuten, wenn nicht gar Sekunden. Denn zahlreiche türkische Medienschaffende, wie etwa Celal Özcan von der Tageszeitung „Hürriyet“ berichten, sie hätten sich am Tag der Akkreditierungszulassung eingetragen. Die 50 Plätze seien bereits nach wenigen Stunden voll gewesen. Aber es gibt auch Beispiele dafür, dass es anders geht. Bei dem Wettermoderator Jörg Kachelmann oder dem damaligen angeklagten Marco Weiss, der 2007 verdächtigt wurde, ein Mädchen missbraucht zu haben, wurde das Herkunftsprinzip bei Journalisten angewandt. Bei Kachelmann haben Schweizer Journalisten aufgrund der ethnischen Herkunft des Wettermoderators ein Kontingent erhalten. Auch bei Marco Weiss durften deutsche Reporter ausgiebig und zum Teil polarisierend über die Gerichtsverhandlung in Antalya berichten. Dass das Münchner Oberlandesgericht nicht nach ethnischer Zugehörigkeit der Journalisten unterscheidet, ist gewiss ein gutes Zeichen. Aber vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Mordopfern mehrheitlich um türkische- oder türkischstämmige Bürger handelt, deutet die Verhaltensweise des Gerichts auf eine Mischung zwischen Provokation und Nervosität hin. Eine souveräne Haltung sieht anders aus. Hier hätte das Gericht und sein Präsident ein wenig mehr Augenmaß, Empathie und Flexibilität an den Tag legen können. Gerade wenn es um Mord und die mögliche Verwicklung von V-Leuten geht, wäre Deeskalation statt Provokation eine weitsichtigere Maßnahme gewesen. Unser Rechtssystem hat ja wohl nichts zu verbergen. Viele Türkischstämmige, vor allem jüngere Menschen, zweifeln an dem Respekt der Verantwortlichen vor den Mordopfern und deren Angehörigen. Die Art und Weise, wie mit türkischen Medien umgegangen wird, ist ein Kommunikationsdesaster. Ein Jahrhundertprozess wie dieser hätte nicht unbedingt in einem Saal stattfinden müssen, der nur Platz für insgesamt 250 Menschen, davon allein 50 für Zuschauer und lediglich 50 für Journalisten, bietet. Jedes Hochschulseminar, gerade die juristischen Fakultäten und Hörsäle, bieten Platz für mehr Menschen. Die Gerichtsleitung hätte im Vorfeld angesichts der Relevanz des Mordprozesses intensiver sprechen, kommunizieren und beraten müssen. Eine plausible und wohlwollende Lösung wäre bei so einem weltweit beachteten Prozess sicher nicht schwer gefallen. Dies hätte Vertrauen und Transparenz geschaffen. Sturheit und Pedanterie scheinen aber überwogen zu haben. Eine weitere Kommunikationspanne: Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU), die die Entscheidung des Gerichts verteidigt, kommt mit ihren Erklärungsversuchen und Interviews unglücklich rüber. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ wirft auch die EU-Kommission dem Gericht vor, „jedes Gespür fehlen zu lassen“ und „suboptimal“ gehandelt zu haben. Die Zeitung zitiert die EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die sagt, dass es „das Normalste von der Welt“ sei, „dass ausländische Medien, erst recht aus Ländern mit Betroffenen“, dem Prozess hätten beiwohnen müssen. Außerdem meldet sich Nils Muiznieks, der Menschenrechtskommissar des Europarats, zu Wort und lässt verlauten, dass er die Entscheidung des Gerichts kaum verstehe. Fatal für das Vertrauen in deutsche Gerichte und andere Behörden sind die Aufmacher türkischer Zeitungen der letzten Tage. Die liberal-nationale „Hürriyet“ titelt: „Türkische Presse nicht erwünscht“ und gleich daneben: „Der Gerichtsprozess beginnt bereits ungerecht“ [„O Mahkeme Daha İlk Gün Adaletsiz Başladı“]. Die „Milliyet“ titelt: „Gerechtigkeit nach deutscher Art“. DT-Nachrichten Siehe auch: Justiz muss Vorurteile abbauen. Kommentar von Cemil Sahinöz in der IZ - Islamische Zeitung Siehe auch im Misawa-Forum: NSU-Prozess in München: Kein Platz für türkische Medien? Erdoğan: EU muss sich von Terrororganisationen distanzieren Deutschland will nur 2 von 170 Terroristen an die Türkei ausliefern Bearbeitet 11. April 2013 von yilmaz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yilmaz Geschrieben 12. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 12. April 2013 Die Staatsanwaltschaft Hannover hat gegen den früheren deutschen Präsidenten Christian Wulff Anklage wegen des Verdachts der Bestechlichkeit erhoben. Der Filmmanager David Groenewold werde zudem wegen Bestechung angeklagt, teilte die Behörde heute mit. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zahlte Groenewold Hotelkosten von über 500 Euro für die Eheleute Wulff mit dem Ziel, dass sich Wulff im Gegenzug für eines seiner Filmprojekte einsetzen sollte. orf.at Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yilmaz Geschrieben 27. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 27. April 2013 (bearbeitet) In Deutschland gelten Sarrazins Thesen über kinderreiche und faule Migranten als Meinungsäußerungen. Die UN werten sie als rassistisch – und setzen Berlin ein Ultimatum. Deutschland ist vom Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen gerügt worden, weil es Thilo Sarrazin dessen umstrittene Äußerungen zu Türken und Arabern hat durchgehen lassen. Was von der hiesigen Staatsanwaltschaft als Ausdruck freier Meinungsäußerung gewertet worden war, ist auf der völkerrechtlichen Ebene als Rassismus eingestuft worden. Das Unterlassen strafrechtlicher Ermittlungen stelle einen Verstoß gegen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung dar, so der Ausschuss. Beim Türkischen Bund Berlin-Brandenburg (TBB), auf dessen Initiative hin dies geschah, freute man sich am Mittwoch zwar über den Erfolg, will aber offiziell erst am Donnerstag bei einem eigens anberaumten Termin etwas sagen. Welche Folgerungen aus dieser Rüge zu ziehen seien und welche Gesetze vielleicht geändert werden müssten, das werde sich nun zeigen, sagte ein TBB-Mitarbeiter. Der UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) hat Deutschland 90 Tage Zeit gegeben, zur Frage Stellung zu nehmen, mit welchen Maßnahmen die Entscheidung umgesetzt werden solle. Außerdem muss die Meinung des Ausschusses publik gemacht werden. Schutz vor Rassismus effektiv durchsetzten Der Ausschuss stellte fest, es reiche nicht aus, Rassendiskriminierung auf dem Papier für rechtswidrig zu erklären. Der Staat müsse dies auch effektiv durchsetzen. Er sei verpflichtet, die Bevölkerung vor Aufstachelung zum Rassenhass zu schützen. Wer vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch mache, der stehe in der Pflicht, keine rassistischen Ideen zu verbreiten. Die Bundesregierung reagierte zunächst zurückhaltend. "Die Stellungnahme des Ausschusses liegt dem Bundesjustizministerium vor und wird geprüft", hieß es dazu. Die Vorgeschichte begann 2009. Damals hatte Sarrazin in einem Interview mit der Zeitschrift Lettre international abfällige Äußerungen über Türken und Araber getroffen und damit eine lebhafte Debatte ausgelöst. Auch in seinem Buch Deutschland schafft sich ab, das im August 2010 erschien und ein Bestseller wurde, vertrat der SPD-Politiker seine Thesen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er den Posten als Berliner Finanzsenator bereits niedergelegt und war in den Vorstand der Bundesbank eingetreten, aus dem er Ende September 2010 ausschied. Empörung bei den einen, Beifall von den anderen Sarrazin hatte in dem Interview sinngemäß geäußert, Türken und Araber würden Deutschland unterwandern, indem sie viele Kinder bekämen, sie seien mehrheitlich dümmer als Deutsche und ohne erfolgversprechende berufliche Perspektive. Dazu hätten sie auch keinen Ehrgeiz, da das Sozialsystem es ihnen zu gemütlich mache und ihnen zu wenig abverlange. Sarrazin hatte von Teilen der Gesellschaft Beifall geerntet, von anderen Empörung. Der TBB stellte Strafantrag, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Eine Beschwerde des TBB wies die Generalstaatsanwaltschaft zurück. Daraufhin legte der TBB im Juli 2010 beim CERD Beschwerde ein. Der Ausschuss, der zwei Mal jährlich für je drei Wochen in Genf tagt, traf seine Entscheidung am 26. Februar 2013. Sie wurde am 4. April veröffentlicht. Sarrazin war am Mittwoch telefonisch nicht zu erreichen. Der UN-Antidiskriminierungs-Ausschuss überwacht die Einhaltung des Übereinkommens. Seine 18 Mitglieder müssen unabhängig und nachweislich unparteiisch sein. Derzeit sind keine Deutschen in dem Ausschuss. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-04/deutschland-un-ruege-sarrazin Siehe auch: "Die Nazibewegung in Europa wächst"Studie: Deutschland unbeliebtes ReisezielEntsetzen über Angriff auf türkische FamilieDeutsche-Neonazi-Morde: Das hat neue QualitätMerkel soll über Marwa redenD: Gericht erlaubt Neonazi-Demo, verbietet GegendemoBrandstiftung in Wormser Hochhaus-7 Türken verletztWieder brennt es - hier Ursache relativ deutlichLudwigshafen:WohnungsbrandRechtsextremer-Terror: Viele Fragen an VerfassungsschutzRechtsextremismus: Anzeigen stark gestiegenKopftuch- und Internetrassismus nehmen zu Bearbeitet 27. April 2013 von yilmaz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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