Yasin Geschrieben 23. November 2008 Teilen Geschrieben 23. November 2008 Hi, ich habe vor paar wochen ein N95 bei ebay bei verkauft... das Handy war ohne gebrauchsspuren... nur leider ist es bei dem Versand zur schaden gekommen (wei vom Käufer behauptet)... jetzt will die person zum anwalt oder das geld zurück was ich leider nicht geben kann... was soll ich tun? könnte sie damit beim anwalt durchkommen? hier der link http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MESOX:IT&item=130264719752 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Levent Geschrieben 24. November 2008 Teilen Geschrieben 24. November 2008 Da Paket müsste doch über die Post versichert sein, wenn du es als versichertes Paket versendet hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 24. November 2008 Teilen Geschrieben 24. November 2008 Wenn Du Privatverkäufer bist und Rückgabe und Gewährleistung ausgeschlossen hast, hat der Käufer gegen Dich keinen rechtlichen Anspruch! Dann kann er höchstens bei dem Versanunternehmen versuchen, geld für den Transportschaden zu bekommen (DHL, Hermes etc). Wenn der Verkäufer gewerblich ist muss der für den Versand aufkommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hacker Geschrieben 24. November 2008 Teilen Geschrieben 24. November 2008 Da du versichert verschickt hast haftet die Post auch für Versandschaden. Voraussetzung ist natürlich, dass du das Handy auch so gut verpackt hast, dass es einen Sturz von 2 mtr. überstehen würde (also mit Luftpolsterfolie oder ähnlichem). Die Frage wäre nun, welcher Schaden ist entstanden. Kann der Käufer das vielleicht fotografieren und dir mailen. Damit könntest du dann Schadenersatzforderungen bei der Post durchsetzen. Hilfreich wäre für dich auch ein Augenzeuge, der bestätigt, dass dein Handy i.O. war als es verschickt wurde. Ich hatte mal ein Porzellanteil per Hermesversand verschickt, dass zerbrochen angekommen ist. Hermes hat mir den Warenwert anstandslos erstattet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anja67 Geschrieben 25. November 2008 Teilen Geschrieben 25. November 2008 Hab dein Angebot gelesen, ein Tipp von mir, schreib das nächste mal dazu dass der Artikel von privat verkauft wird, und daher keine Garantie oder Rücknahme besteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Yasin Geschrieben 25. November 2008 Autor Teilen Geschrieben 25. November 2008 hmm jetzt wurde paypal eingeschaltet ich hab denen erklärt wie es war ich hab denen auch ein foto vor dem versand gesendet...! ich habe es als DHL-Päckchen gesendet... ist das versichert? also meint ihr das ich nicht für den Schaden aufkommen muss? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anja67 Geschrieben 25. November 2008 Teilen Geschrieben 25. November 2008 Hat der Käufer dir denn ein Bild von dem Artikel geschickt? Ich meine vom kaputten Teil? Ich bin sehr skeptisch das das Handy auf den Transport kaputt gegangen ist, ich vermute eher dass der Käufer es fallen hat lassen oder ähnliches und nun das kaputte Handy nicht haben will... oder es ist überhaupt nicht kaputt und er will so nur zu einen billigen Handy kommen. Es gibt übrigens auch Leute die Ware bestellen die sie kaputt zu hause haben, dann neu bestellen, dann beschwerde dass es kaputt ist und sie schicken den Verkäufer die kaputten Sachen zurück... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Yasin Geschrieben 26. November 2008 Autor Teilen Geschrieben 26. November 2008 nein ein Bild hab ich nicht bekommen oder ähnliches...! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anja67 Geschrieben 27. November 2008 Teilen Geschrieben 27. November 2008 nein ein Bild hab ich nicht bekommen oder ähnliches...! Dann würde ich das auf jeden fall verlangen, dass er ein bild schickt von dem Schaden. Hast du noch die Nummer des Gerätes? Damit er dir nicht ein anderes kaputtes Handy zurückschickt... Ich würde sowieso verlangen dass er das kaputte Teil zurückschickt, falls nicht würde ich nichts erstatten. Notfalls musst du ihn den Kaufpreis und das Porto erstatten, falls seine Beschwerde berechtigt ist, aber wie gesagt, das sollte doch genau geprüft werden. Übrigens, wegen einer Unstimmigkeit wird man bei Ebay nicht gleich gelöscht , aber es sieht natürlich in der Bewertung nicht gut aus. Was ich so schlimm finde ist dass man Käufer nicht mehr negativ bewerten kann, seit dem Ebay das eingeführt hat bewerten die gute Ware mit Neutral, schreiben Ware Super dazu und ähnliches... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Yasin Geschrieben 27. November 2008 Autor Teilen Geschrieben 27. November 2008 ja ich hoffe nicht das ich das erstatten muss... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Yasin Geschrieben 30. November 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2008 die will jetzt den anwalt einschalten.... weil ich in der beschreibung geschrieben habe das es neu ist nur zum test benutzt worden war... es soll angeblich nicht neu sein usw... es wurde paar mal aber von mir benutzt ist das nun schlimm... ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
genchizmet50 Geschrieben 5. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2008 Also wenn du da eine Lüge in die Artikelbeschreibung geschrieben hast, dann hast du Betrug begangen. Das ist dennoch nicht nachweisbar für den Käufer denke ich. Aber ich mein von ein paar Mal benutzen ist es bestimmt nicht zu dem Zustand gekommen, dass es beim Transport kaputt geht. Ich würde aufjedenfall wie Anja das schon gesagt hat, ein Foto von dem Handy verlangen!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yilmaz Geschrieben 5. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2008 S.A. Ich denke auch, dass der Käufer für seine Behauptungen in der Beweispflicht steht. Am Besten mehrere Fotos, wovon auch hervor geht dass es sich tatsächlich um dieses Handy handelt, Aufdruck IMEI oder Seriennummer. Wenn Du es ein paar mal "benutzt" hast für Testzwecke, ohne einen Zweck für den persönlichen Nutzen sehe ich da auch kein Problem. Schliesslich hast Du es ja auch nicht als "original verpackte Ware" angeboten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Yasin Geschrieben 6. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 6. Dezember 2008 auf die Forderung ein Bild des Handys zu schicken ist die Käuferin nicht nachgekommen... warum weiß ich nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Yasin Geschrieben 10. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2008 Leute hab heute vom Anwalt ein Brief bekommen mit einer ANzeige... da steht wegen falscher Artikelbeschreibung das ich es neu angeboten hätte und das das handy gebrauchsspuren aufweißt... was soll ich tun ... ich krieg panik... hier die e-mail die ich als antwort an die käuferin geschickt habe Selam, Bayraminizin mübarek olsun. Hab heute den Brief vom Anwalt bekommen. Leider steht auf dem Brief Zeki Tekes, lmein name ist aber Yasin Tekes... Zeki Tekes ist mein Vater!!... BITTE ÄNDERN!!! ich hab mein lohn jetzt bekommen ... schicken sie mir per email fotos vom handy dann können wir weiteres klären ... ich will den zustand sehen...obwohl ich weiß das ich es NEU UND OHNE GEBRAUCHSSPUREN GESCHICKT HABE es ist alles auf dem Versand weg passiert... das können Sie Ihrem Anwalt auch sagen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anja67 Geschrieben 10. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2008 Yasim, bleib erstmal ruhig Die Käuferin muss dir ein Bild von dem Schaden zuschicken, schreibe ihr das und gib ihr 3 Tage Zeit das auch zu tun. Hebe alle Emails die du von ihr bekommen - und die die du ihr geschrieben hast hast gut auf, damit du da etwas in der Hand hast. Denn es ist schon sehr mysteriös dass sie auf deine Forderung ein Bild des angeblich kaputten Handy zu schicken bisher nicht eingegangen ist. Wie hast du das Handy verschickt, als Paket oder Päckchen? Päckchen sind ja leider nicht versichert. Das nächste Mal musst du unbedingt dazu schreiben dass du die Ware privat verkaufst, und daher keine Rücknahme oder Garantie besteht. Ich verwende dafür folgenden Vers, darfst du dir gerne kopieren: Aufgrund des neuen Produkthaftungsgesetzes weise ich darauf hin, dass der Artikel von privat verkauft wird. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich daher damit einverstanden, auf die nach neuem EU-Recht gesetzliche Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
genchizmet50 Geschrieben 10. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2008 Was? Die Person ist auch noch Türke/-in? Warum telefoniert ihr dann nicht direkt? Also das ist ja schon krass vatandasi anklagen.... :ungluck: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Yasin Geschrieben 10. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2008 als Päckchen... also muss ich für den schaden aufkommen? also muss sie mir das handy zurück schicken und ich ihr das geld dann?= Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 10. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2008 Ich würde bei der Person anrufen und es telefonisch klären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anja67 Geschrieben 28. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2008 Yasin, ich war einige Tage nicht da, was ist bei der Sache jetzt herausgekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Yasin Geschrieben 30. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Dezember 2008 also von Paypal kam nichts und vom Anwalt halt nur die Anzeige... danach nix mehr gehört...! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anja67 Geschrieben 30. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2008 Schon seltsam... ich würde auf jeden Fall auf ein Bild des Handys bestehen und falls doch beschädigt auf Rücksendung bestehen, und erst dann das Geld zurückschicken. Hm, die Paypalzahlung liegt ja nun schon einen Monat zurück, ich denke man kann das nur bis zu einen Monat widerrufen... das ist ja auch so seltsam an der Sache, wäre da wirklich was dran an der Geschichte dass das Handy kaputt ist, warum hat die Käuferin dann nicht gleich Paypal eingeschaltet und ihr Geld zurückgefordert?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Yasin Geschrieben 31. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 31. Dezember 2008 der anwalt hat mir geschrieben und meinte entweder überweißen oder weitere kosten werden auf sie zukommen... ich hab davor zu viel schieß lieber gebe ich der das geld...! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Legend Killer Geschrieben 31. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2008 Nein, solange sie dir kein BILD geschickt hat, unternehme nichts. Du kannst auch vor dem Richter sagen, dass du KEIN BILD erhalten hast und daher nicht bezahlt hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anja67 Geschrieben 31. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2008 Hm, ich würde das Handy zurückverlangen zumindest, sie kann nicht Geld und Handy haben, so gehts auch wieder nicht. Das würde ich den Anwalt schreiben, dass ich das Handy zurück haben will und danach das Geld überweisen werde. Du musst als privater Verkäufer unbedingt dazu schreiben: Keine Garantie und Rücknahme.... Mir kommt das fast vor als solltest du aufs Kreuz gelegt werden.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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