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Sehr geehrte Frau ------

 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.03.2010. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Produkten und beantworten gern Ihre Fragen:

 

Als Emulgatoren setzen wir Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) ein. Sie werden auf Basis pflanzlicher Fette gewonnen. Theoretisch ist es möglich, diese Emulgatoren auch aus tierischen Fetten herzustellen, jedoch werden solche Emulgatoren tierischer Herkunft von LANGNESE nicht eingesetzt.

 

In einigen LANGNESE-Eissorten wird Speisegelatine eingesetzt, die aus Schweinebestandteilen hergestellt wird. Gelatine ist nur enthalten, wenn in der Zutatenliste des Produktes darauf hingewiesen wird.

 

Zu dem Thema Alkohol lässt sich folgendes sagen:

 

Wenn wir unserem Speiseeis Alkohol zugeben, dann finden Sie diesen in der Zutatenliste auf der Verpackung (z.B. Cremissimo Tiramisu: Marsala-Wein) deklariert.

 

Alkohol kann außerdem in Spuren vorhanden sein, wenn er natürlicherweise in einem Produktbestandteil enthalten ist. So haben Früchte oder Fruchtsäfte einen natürlichen Alkoholgehalt (Traubensaft 0,1 bis 0,4 %, Apfelsaft 0,1 bis 0,3%).

 

Schließlich ist Alkohol ein Bestandteil der Aromen, die in unseren Produkten enthalten sind. Die Aromen werden in Alkohol gelöst, damit sich die Geschmackstoffe entfalten. Es handelt sich um Ethanol, der chemisch gesehen immer gleich zusammengesetzt ist, egal ob er aus "natürlicher Gärung" entstanden ist oder industriell hergestellt wurde. Mit Ausnahme von Calippo Cola, das aus dem Aroma 0,1 % Alkohol enthält, ist in LANGNESE-Eis weniger als 0,05 % Alkohol aus Aromen vorhanden.

 

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr LANGNESE Service-Team

 

Unilever Deutschland GmbH

Strandkai 1

D-20457 Hamburg

 

Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG / § 125a HGB können über folgenden Link abgerufen werden:

http://www.unilever.de/pflichtangaben.asp

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cakdırma 10.03.2010

 

wie sagen die türken nochmal? ben onların başının etine mi yedim irgendwie so :)

 

Ich hab sehr oft nach gefragt. Langnese hat kein einziges Produkt die kein Alkohol als Aromaträger enthält. Oder nein doch, ein Paar Produkte schon, aber bei denen sind wiederun die Vıtamine in Alk gelöst xD

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Sehr geehrter ..........,

 

vielen Dank für Ihr Interesse an den LANGNESE-Eisprodukten.

 

Gern beantworten wir Ihre Fragen:

 

Als Emulgatoren setzen wir Mono- und Diglyceride (E 471) ein. Sie werden auf Basis pflanzlicher Fette gewonnen. Theoretisch ist es möglich, diese Emulgatoren auch aus tierischen Fetten herzustellen, jedoch werden solche Emulgatoren tierischer Herkunft von LANGNESE nicht eingesetzt.

 

In einigen LANGNESE-Eissorten wird Speisegelatine eingesetzt, die aus Schweinebestandteilen hergestellt wird. Gelatine ist nur enthalten, wenn in der Zutatenliste des Produktes darauf hingewiesen wird.

 

Zu dem Thema Alkohol lässt sich folgendes sagen:

 

Wenn wir unserem Speiseeis Alkohol zugeben, dann finden Sie diesen in der Zutatenliste auf der Verpackung (z.B. Cremissimo Tiramisu: Marsala-Wein) deklariert.

 

Alkohol kann außerdem in Spuren vorhanden sein, wenn er natürlicherweise in einem Produktbestandteil enthalten ist. So haben Früchte oder Fruchtsäfte einen natürlichen Alkoholgehalt (Traubensaft 0,1 bis 0,4 %, Apfelsaft 0,1 bis 0,3%).

 

Schließlich ist Alkohol ein Bestandteil der Aromen, die in unseren Produkten enthalten sind. Die Aromen werden in Alkohol gelöst, damit sich die Geschmackstoffe entfalten. Es handelt sich um Ethanol, der chemisch gesehen immer gleich zusammengesetzt ist, egal ob er aus 'natürlicher Gärung' entstanden ist oder industriell hergestellt wurde. Mit Ausnahme von Calippo Cola, das aus dem Aroma 0,1 % Alkohol enthält, ist in LANGNESE-Eis weniger als 0,05 % Alkohol aus Aromen vorhanden.

 

Wir hoffen, damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Birgit Stockhusen

Unilever Verbraucherservice

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  • 8 Monate später...

Sehr geehrte Frau xxxx

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.05.2010. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Produkten und beantworten gern Ihre Fragen:

 

Als Emulgatoren setzen wir Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) ein. Sie werden auf Basis pflanzlicher Fette gewonnen. Theoretisch ist es möglich, diese Emulgatoren auch aus tierischen Fetten herzustellen, jedoch werden solche Emulgatoren tierischer Herkunft von LANGNESE nicht eingesetzt.

 

In einigen LANGNESE-Eissorten wird Speisegelatine eingesetzt, die aus Schweinebestandteilen hergestellt wird. Gelatine ist nur enthalten, wenn in der Zutatenliste des Produktes darauf hingewiesen wird.

 

LANGNESE produziert keine Handelsmarken.

 

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr LANGNESE Service-Team

 

Unilever Deutschland GmbH

Strandkai 1

D-20457 Hamburg

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  • 7 Monate später...

Sehr geehrter Herr .........,

 

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Eisprodukten.

 

Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E471) zählen zur Gruppe der Emulgatoren. Emulgatoren sind Hilfsstoffe, mit deren Hilfe zwei miteinander nicht mischbare Flüssigkeiten (z.B. Wasser in Öl) verarbeitet werden können.

 

Die zum Einsatz kommenden Emulgatoren bei der Speiseeisherstellung werden auf Basis pflanzlicher Fette gewonnen.

 

In einigen Eissorten wird Speisegelatine eingesetzt, die aus Schweinebestandteilen hergestellt wird. Gelatine ist nur enthalten, wenn in der Zutatenliste des Produktes darauf hingewiesen wird.

 

Wir bieten mit unserem großen Portfolio Eis für jede Zielgruppe an. Einige Varianten entsprechen speziell den Vorlieben von Familien, andere wiederum orientieren sich an den geschmacklichen Präferenzen erwachsener Konsumenten und enthalten z.T. auch geringe Mengen Alkohol.

 

Die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften regeln, wie die Zusammensetzung von Speiseeis - genauso wie von anderen Lebensmitteln - auf der Verpackung deklariert werden muss. Wenn alkoholische Getränke als Zutat verwendet werden, müssen diese im Zutatenverzeichnis angegeben werden.

 

Eine gesetzliche Verpflichtung, darüber hinausgehend auf Alkohol in Speiseeis hinzuweisen, gibt es nicht. Alkohol kann z.B. auch in Spuren vorhanden sein, wenn er natürlicherweise in einem Produktbestandteil enthalten ist. So haben Früchte oder Fruchtsäfte einen natürlichen Alkoholgehalt (Traubensaft 0,1 bis 0,4 %, Apfelsaft 0,1 bis 0,3%).

 

Für uns als Hersteller ist es wichtig, den Konsumentenwünschen hinsichtlich Geschmacksvarianten nachzukommen und hierbei selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen zur Produktkennzeichnung einzuhalten.

 

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit dieser Information weiterhelfen und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Julia Steding

Unilever Konsumentenservice

 

 

Unilever Deutschland GmbH

Strandkai 1

D- 20 457 Hamburg

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