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Der feine Unterschied zwischen einem „muslimischen“ Ehrenmord und dem „deutschen“ Familiendrama

 

In einer Pressemitteilung vom 5. Januar 2009 forderte die Staatsministerin Maria Böhmer, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Migrantenorganisationen auf, ihren Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu verstärken. “Respektspersonen aus der Gemeinschaft der Zugewanderten müssen sehr deutlich machen, dass weder Religionen noch Traditionen Gewalt und Unterdrückung von Frauen rechtfertigen.“

 

Hintergrund dieser Aufforderung ist ein Mordfall aus Harsewinkel im Kreis Gütersloh. Nach türkischen Medienberichten soll die Frau Anfang des Jahres von ihrem Ehemann aus Eifersucht getötet worden sein. Der 26-Jährige Ehemann sei kurzzeitig nach Deutschland gekommen, um seine Frau in die Türkei zu holen. Die 18-Jährige habe dieses Ansinnen jedoch vermutlich abgelehnt und sich stattdessen von ihm trennen wollen. “Ich bin entsetzt über dieses Verbrechen”, erklärte Maria Böhmer. “Für so genannte Ehrenmorde darf es in unserem demokratischen Rechtsstaat keine mildernden Umstände geben. Die Toleranz gegenüber anderen Kulturen und Religionen endet dort, wo Menschenrechte und Gleichberechtigung missachtet werden”.

 

Der Fall wurde auch vereinzelt von der deutschen Presse aufgegriffen. Alle Medienberichte – ob türkisch oder deutsch – haben gemeinsam, dass die Tat als Eifersuchts- oder Beziehungsdrama bezeichnet wird. Nur Frau Böhmer meint, ein „Ehrenmord“ zu erkennen.

 

Der Begriff „Ehrenmord“ hatte nach dem Mord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü im Februar 2005 Hochkonjunktur in Deutschland. Nahezu die gesamte Medienlandschaft berichtete fast täglich darüber. Nicht weil es einen Anstieg dieser Schandtaten gab, sondern weil Regierungsmitglieder – darunter auch Frau Maria Böhmer – sich fast täglich veranlasst sahen, sich darüber zu äußern. Der Begriff „Ehrenmord“ ist seit dem untrennbar mit der Herkunft des Täters verbunden. Stammt der Täter aus einem muslimischen Land, werden Fälle, die, wenn sie von einem Deutschen verübt worden wären, üblicherweise als Familiendrama bezeichnet werden, fortwährend als Ehrenmorde tituliert.

 

Die Konzentration auf muslimische Täter wiederum führte bei der Mehrheitsgesellschaft zu der Annahme, Ehrenmorde seien tatsächlich muslimisch religiös bedingt. So wurden muslimische Männer in den Augen der Mehrheitsgesellschaft peu à peu zu gewalttätigen Patriarchaten und deren Frauen und Töchter zu bemitleidenswerten Opfern. Gegen die Verbreitung dieses äußerst verzerrten Bildes wurde selbstverständlich mit Kritik begegnet. Selbst Armin Laschet, Nordrhein-Westfälischer Integrationsminister, räumte Mitte 2008 eine gewisse Doppelmoral in den Medien ein. Der Mord an einer Frau eines Türken werde als “Ehrenmord” bezeichnet, während der deutsche Ehemann meist aus “Eifersucht” handele.

 

Die Medien scheinen über die Jahre verstanden zu haben, dass die Linie zwischen einem Mord aus verletzter Ehre und Eifersucht hauchdünn ist, wenn nicht sogar derart miteinander vermengt, dass eine Unterscheidung kaum möglich ist. Letzten Endes dürften die Mordmotive, ob „Ehre“ oder „Eifersucht“, wohl kaum von großer Bedeutung sein. Viel wichtiger ist die Tat und der Taterfolg, die meist ähnlich sind: Ein Mann sticht auf eine Frau ein, die stirbt.

 

Wieso Frau Böhmer weiterhin an ihrer Ehrenmord-Rhetorik festhält, bleibt offen. Zumal Morde an Ehefrauen keine ausschließlich oder überwiegend in muslimischen Familien vorkommenden Dramen sind. Wer nach „Ehrenmord“ und „Spanien“ oder „Italien“ googelt, wird mehr Artikel, Forumsdiskussionen und Bücherrezensionen über muslimische oder türkische „Ehrenmorde“ finden als über italienische oder spanische. Das obwohl Ehrenmorde auch in vielen anderen Ländern – darunter auch Deutschland - ein ernsthaftes Problem darstellen.

 

Zu spekulieren, weshalb Frau Böhmer auch weiterhin nur dann von Ehrenmorden spricht, wenn der Täter ein Türke oder Kurde ist, wird ihr Geheimnis bleiben. Zur Verständigung trägt das allerdings nicht bei und verhilft ihr auch in keinster Weise, ihre gesetzlich vorgeschrieben Rolle auszufüllen. Gemäß § 93 Nr. 1, 2 des Aufenthaltsgesetz hat die Beauftragte unter anderem die Aufgaben, die Integration der dauerhaft im Bundesgebiet ansässigen Migranten zu fördern sowie die Voraussetzungen für ein möglichst spannungsfreies Zusammenleben zwischen Ausländern und Deutschen sowie unterschiedlichen Gruppen von Ausländern weiterzuentwickeln, Verständnis füreinander zu fördern und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken. Ob sie durch die pauschale Unterstellung, Morde von muslimischen Männern an Frauen seien stets Ehrenmorde, ihrer Aufgabe gerecht wird, darf stark angezweifelt werden. Eine spannungsfreies Zusammenleben oder Verständnis füreinander fördert Frau Böhmer jedenfalls nicht.

 

Ebenso offen bleibt, weshalb sie diesen Fall zum Anlass nimmt, Migrantenorganisationen dazu aufzurufen, ihren Beitrag bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu verstärken. Der Aufruf hat nichts Falsches an sich. Der von Frau Böhmer künstlich hergestellte Zusammenhang wirft allerdings die Frage auf, weshalb kein einziges Regierungsmitglied je auf die Idee gekommen ist, Kirchen oder andere deutsche Organisationen aufzufordern, mehr gegen sog. „Familiendramen“ zu unternehmen. Möglicherweise deswegen, weil ein solcher Aufruf sinnlos wäre. Männer, die ihre Frauen umbringen, aus welchen Motiven auch immer, werden in aller Regel von der Kirche überhaupt nicht erreicht, geschweige denn von Organisationen gesellschaftlicher Art. Solche Menschen leben meist im sozialen Abseits, haben weder einen religiösen Bezug noch sind sie sozial aktiv in Organisationen.

 

Aber auch der Aufruf Frau Böhmers deutet auf eine Fehlentwicklung in Deutschland hin, die die Integration von Migranten überflüssigerweise erschwert. Der Gedanke oder die Vermutung, hinter jedem Übel mit Migrantenbezug stecke entweder die Herkunft oder die Religion als Ursache, nährt Vorurteile gegenüber Migranten und lenkt vor allem von sozial- bildungs- und wirtschaftspolitischen Defiziten in Deutschland ab - je näher das soziale Abseits, desto größer die Gewaltneigung als Mittel zur Frustbewältigung. Möglicherweise sind wir den Intentionen Frau Böhmers doch nahe gekommen, diesen Fall als „Ehrenmord“ zu bezeichnen und in diesem Zusammenhang ein Appell an die Migrantenorganisationen zu richten.

 

Ekrem Senol, 8. Januar 2009, Migazin

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