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HAW HAMBURG

Gebetsteppiche in Brand gesetzt

 

An der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Hamburg ist es wiederholt zu einem Brandanschlag gekommen. Das Ziel waren die Gebetsteppiche von muslimischen Studierenden. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) beklagt einen herrschenden „antimuslimischen Rassismus“ an der HAW.

 

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06

2014

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verbrannte_gebetsteppiche

Die Reste von Gebetsteppichen, die an der HAW in Brand gesetzt wurden

Die muslimischen Studierenden an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) sind verunsichert. Wie erst jetzt bekannt wurde, haben bisher unbekannte Täter am 06. und 12. Juni 2014 die Gebetsteppiche der Studierenden in Brand gesteckt. Beim zweiten Anschlag konnte der Brand jedoch nicht mehr rechtzeitig gelöscht werden. Der Schaden ist immens. Auch der Kellergang, in dem die Muslime notgedrungen ihre Gebete verrichteten, ist durch den Brand beschädigt worden.

 

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) vermutet hinter dem Brandanschlag islamfeindliche Motive und sieht einen Zusammenhang zu einem „antimuslimischen Rassismus“ an der HAW. Die Täter hätten billigend in Kauf genommen, dass Personen und Teppiche Schaden erleiden. Auch der HAW-Leitung werden Vorwürfe gemacht. Der AStA bemängelt, dass es weiterhin keinen Gebetsraum für gläubige Studierende an der HAW gibt.

 

Schatten des 11. September

Studierende verschiedener Konfessionen versuchen seit Jahren, nach Angaben verschiedener Studenten, vergeblich einen Gebetsraum an der Hochschule zu erhalten. Dieser werde von der Leitung der Fachhochschule – anders als an der Universität Hamburg, wo seit mehreren Jahren ein Raum der Stille für alle Gläubigen offen steht – abgelehnt.

 

Laut Angaben von verschiedenen muslimischen Studierenden an der HAW haben sie es jedoch besonders schwer mit ihren Anliegen. Die HAW-Leitung und auch verschiedene Lehrkräfte seien gegenüber Muslimen distanziert, wird vorgeworfen. Der Hintergrund: einer der Attentäter der Anschläge vom 11. September war Student an der HAW. Man werde, so wird beklagt, immer mit dieser Geschichte im Hinterkopf beurteilt. Sorgen und Nöte der muslimischen Studierenden würden von der Leitung daher auch nicht ernst genommen.

 

Im Kellergang das Gebet verrichtet

kellergang_gebetDies sei auch der Grund gewesen, warum die muslimischen Studierenden in einem Kellergang im Berliner Tor 21 beteten. Es sei ein Ausweichplatz, zudem man notgedrungen gezwungen gewesen sei. Wer das muslimische Gebet verrichten wollte, hätte die entfernter gelegenen Moscheen im Stadtteil St. Georg aufsuchen müssen – mit Inkaufnahme von enormem Zeitverlust und Nachteilen beim Besuch von Vorlesungen und Seminaren. Zwar sei man in dem Kellergang nicht immer ungestört gewesen – dieser wurde auch als Durchgang von anderen Studierenden benutzt – aber man habe sich dennoch dem Gebet widmen können, haben Studierende gegenüber IslamiQ erklärt.

 

Beim ersten Anschlag, am 6. Juni 2014 hatte eine Mitarbeiterin der HAW per Zufall den Brand entdeckt und ihn schnell löschen können. Der Hausmeister hatte daraufhin die Gebetsteppiche für die Studierenden in einem Schrank verwahrt. Beim zweiten Anschlag am 12. Juni hatten Studierende das Gebet verrichtet und die Teppiche dann etwa eine halbe Stunde lang unbeaufsichtigt im Keller liegen lassen – damit auch andere Studierende sie nutzen konnten. In dieser Zeit wurden die Gebetsteppiche erneut angezündet. Die Feuerwehr musste zum Löschen anrücken.

 

AStA fordert Verbesserung der Gebetsmöglichkeiten

Der AStA forderte das Präsidium der HAW auf, sich entschlossen gegen antimuslimischen Rassismus zu stellen und sich intensiv an der Aufklärung des Falles zu beteiligen. Darüber hinaus wurde gefordert, dass die Gebetssituation an der HAW für die Studierenden verbessert werden soll.

 

Auf der Homepage und auch im Pressebereich der HAW werden die beiden Anschläge nicht erwähnt. Gegenüber der Hamburger Morgenpost wurde der Vorfall von der Pressestelle der HAW „aufs Schärfste verurteilt.“ Man habe jedoch keine Anhaltspunkte für einen „fremdenfeindlichen oder islamfeindlichen Hintergrund“ der Tat, wurde mitgeteilt.

 

(Die Bilder wurden IslamiQ freundlicherweise von Studierenden an der HAW zur Verfügung gestellt, die den Schaden dokumentiert haben.)

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DRESDEN

Moscheefassade mit Beleidigung beschmiert

 

Eine Moschee in Dresden wurde von unbekannten Tätern mit Beleidigungen gegen den Propheten beschmiert. Das Islamische Kulturzentrum der Moschee wurde nach der ermordeten Dresdnerin Marwa El-Sherbini benannt.

 

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Das islamische Kulturzentrum in Dresden ist mit einer Beleidigung des Propheten Mohammed beschmiert worden. Unbekannte Täter schmierten die Worte “Muhammad ist eine Schwuchtel” an die Hausfassade des Moscheegebäudes. Die Tat geschah zwischen Mittwoch 21.00Uhr Uhr und Donnerstag 07:40 Uhr, teilte die Polizei heute (30.01.2015) mit. Eine Streife hatte die Schmierereien am Donnerstagmorgen bemerkt.

 

Seit Wochen steht Dresden wegen der islamfeindlichen Protestbewegung Pegida im medialen und gesellschaftlichen Fokus. Die Bewegung hetzt regelmäßig mit fremdenfeindlichen Parolen gegen den Islam und Muslime.

 

“Islamisches Kulturzentrum Marwa El-Sherbini”

Das beschmierte Kulturzentrum ist nach der 2009 in Dresden ermordeten Muslimin Marwa El-Sherbini benannt. Die schwangere Frau war mitten in einer Gerichtsverhandlung vom Angeklagten aus fremden- und islamfeindlichen Motiven erstochen worden. Der Vorfall löste damals eine rege Debatte darüber aus, wie stark islamfeindliche Ressentiments in der Gesellschaft verankert seien. (dpa/iQ)

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  • 2 Monate später...

Moscheebrand

Brandanschlag auf türkische Moschee in Witten

14.04.2015 | 12:45 Uhr

 

 

Am Dienstagmorgen brannte der Gebetsraum einer Moschee in Witten. Zusammenhang mit weiterem Brand an Jugendzentrum ist möglich.

 

Bei dem Feuer in der türkischen Moschee an der Wideystraße handelte es sich offenbar um einen Brandanschlag. Das wurde jetzt nach der Auswertung von Bildern aus einer Überwachungskamera bekannt.

 

Nach Informationern unserer Zeitung soll ein Unbekannter dabei gefilmt worden sein, wie er um 23.30 Uhr in der Nacht zu Dienstag in die Sultan Ahmet Camii Moschee eindrang und aus einem Benzinkanister eine Flüssigkeit im Gebetsraum vergoss. Um in das Gebäude zu gelangen, hebelte er in einem Waschraum auf der Rückseite des Gebäudes ein Fenster auf. Nachdem der Mann das Benzin angezündet hatte, flüchtete er durch das Eingangstor der Moschee.

 

Glücklicherweise – denn in dem Gebäude leben unter anderem vier Familien mit Kindern – erlosch das Feuer von selbst. Der Vorsitzende der Gemeinde, Arslan Veysel, hatte den verrauchten Raum um 5.30 Uhr entdeckt, als er mit einigen anderen Gläubigen sich zum Morgengebet traf.

 

15 Menschen hatten in Nebenraum gebetet

Der Teppich des Gebetsraums ist stark verkohlt, es riecht noch Stunden später nach Ruß. Arslan hatte die Feuerwehr gerufen, doch als die „Einsatzkräfte dort eintrafen, hat es nicht mehr gebrannt, aber das Gebäude war stark verraucht“, erklärt Einsatzleiter Mario Rosenkranz. 15 Menschen, die noch in einem Nebenraum gebetet hatten, wurden von der Feuerwehr hinausgeführt. Dann wurde gelüftet.

 

Laut Arslan wurden die Räume nach dem Nachtgebet gegen 23 Uhr verriegelt. „Das haben wir sogar noch überprüft.“ Als er um 5.30 Uhr wieder auf das Gelände neben dem DB-Weichenwerk kam, nahm er Brandgeruch war. „Erst dachten wir, die Teestube brennt. Aber dann fiel uns der Qualm im Gebetsraum auf.“

 

Zusammenhang mit Brand an Jugendzentrum

Die Polizei hat den Tatort beschlagnahmt. Ein Gutachter untersucht die Brandspuren. Und auch der Staatsschutz ermittelt – denn ein fremdenfeindlicher Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden.

 

Doch von Interesse könnte auch ein weiterer Brand sein, der sich eine Stunde vor dem Anschlag auf die Moschee ereignete. Am Montag gegen 22.30 Uhr, war es in dem an der Nordstraße 15 in Witten gelegenen „Haus der Jugend“ zu einem Brand gekommen, der von der Feuerwehr schnell gelöscht werden konnte.

 

Nach bisherigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass ein noch unbekannter Täter eine an der Gebäuderückseite befindliche Tür in Brand gesetzt hat. Ein Zusammenhang zwischen beiden Vorfällen ist zurzeit nicht auszuschließen. Die Polizei Bochum hat eine Ermittlungskommission gebildet, die Videoaufzeichnungen aus dem Bereich des Tatobjektes sichergestellt hat. Diese Aufnahmen müssen nunmehr ausgewertet werden. Die Mitglieder der Kommission bitten unter den Rufnummern 0234 / 909-4110 oder 0234 / 909-4441 um Hinweise von Zeugen.

 

Susanne Schild

 

Brandanschlag auf türkische Moschee in Witten - | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:

http://www.derwesten.de/staedte/witten/gebetsraum-brannte-in-tuerkischer-moschee-in-witten-id10561266.html#plx1389777556

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Nach Moscheebrand in Witten 24-Jähriger festgenommen

 

Brandanschlag auf die Moschee in der Wideystrasse in Witten: Das Foto zeigt den mutmaßlichen Täter beim Befüllen eines Benzinkanisters.Witten. Drei Tage nach der Brandstiftung in einer Moschee in Witten wurde am Freitag ein Verdächtiger festgenommen - ein 24-Jähriger Mann aus Sprockhövel."" style="box-sizing: inherit; border-top-width: 0px; border-right-width: 0px; border-bottom-width: 0px; border-left-width: 0px; border-style: initial; border-color: initial; border-image: initial; vertical-align: bottom; ">Zweimal hat die Polizei in den vergangenen Tagen Fahndungsbilder von dem Mann veröffentlicht, den sie für den Brandstifter in der Wittener Moschee hält. Wie die Polizei am Samstag mitteilte, hat sie den Verdächtigen bereits am Freitag gefasst.Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 24-Jährigen aus Sprockhövel. Zeugen hatten den Mann auf den Überwachungsbildern einer Tankstelle erkannt, die die Polizei als Fahndungsbilder herausgegeben hatte. Auf den Bildern ist zu sehen, wie der Mann einen an einer Zapfsäule steht und einen auffälligen roten Benzinkanister befüllt.

 

Das Motiv für die Tat ist weiter unbekannt

 

Wie die Polizei weiter mitteilt, machte der Mann zum Sachverhalt keine Angaben. Er wurde am Samstag einem Haftrichter vorgeführt. Ein Haftbefehl wegen schwerer Brandstiftung wurde erlassen. Über das Tatmotiv machte die Polizei noch keine Angaben.Das Feuer in der Sultan-Ahmet-Moschee in der Wittener Wideystraße hatte am Dienstagmorgen nur verhältnismäßig geringen Sachschaden angerichtet. Die Flammen auf dem Gebetsteppich erloschen, bevor sie auf andere Räume übergreifen konnten. In dem Moschee-Komplex haben auch drei Familien ihre Wohnungen. (we)

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Moscheebrand: Kurdische Jesiden in Detmold vor Gericht

In Detmold stehen seit Montag (20.04.2015) fünf Männer wegen eines Brandanschlags auf eine Moschee in Bad Salzuflen vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 25 und 29 Jahren alten kurdischen Jesiden versuchten Mord und schwere Brandstiftung vor.

Das Motiv der Angeklagten soll Empörung nach Übergriffen der Terrorgruppe IS in Syrien auf ihre Glaubensbrüder gewesen sein. Zu Prozessbeginn bezichtigten sich die beiden Hauptangeklagten gegenseitig, die maßgeblich treibende Kraft gewesen zu sein. Der Anschlag wurde im Oktober 2014 begangen.

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Täter spielen Moschee-Anschlag herunter

 

AUTORHubertus GärtnerAktualisiert am 20.04.2015, 22:00 UhrJesidische Kurden wollen völlig betrunken gewesen sein / Prozess vor dem Landgericht DetmoldBRANDANSCHLAG: IN DER NACHT AUF DEN 12. OKTOBER 2015 LEGTEN JUNGE MÄNNER FEUER IM EINGANG DIESER MOSCHEE IM BAD SALZUFLER STADTTEIL SCHÖTMAR. | © DANIEL HOBEINDetmold. Mit massiven gegenseitigen Beschuldigungen hat vor dem Landgericht Detmold der Prozess um den Brandanschlag auf die Vahdet-Moschee in Bad Salzuflen begonnen. Vier jesidische Kurden und ein Albaner sollen in der Nacht vom 10. auf den 11. Oktober vergangenen Jahres das Verbrechen begangen haben. Den beiden mutmaßlichen Haupttätern Kreman Y. (29) und Kilamadin A. (25) wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord in acht Fällen vor. Das Motiv soll Hass auf Islamisten gewesen sein.Zwei Familien, die in dem Gebäudekomplex der Moschee wohnten, konnten nach dem Anschlag nur mit knapper Not von der Feuerwehr gerettet werden. Vier der fünf Angeklagten betonten allerdings in ihren Einlassungen vor Gericht, sie hätten nicht gewusst, dass sich dort Menschen aufhielten, deren Leben hätte gefährdet werden können.*InformationDie Vita der AngeklagtenDie beiden mutmaßlichen Haupttäter des Brandanschlages kommen aus Bad Salzuflen. Sie sind Kurden jesidischen Glaubens und in Deutschland geboren. Kreman Y. (29) hat einen Hauptschulabschluss. Er absolvierte seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr. Eine Ausbildung in der Gastronomie hat er abgebrochen. Y. ist ledig, lebte nach eigenen Angaben bis zu seiner Inhaftierung bei seinen Eltern und war Gelegenheitsarbeiter.Kilamadin A. (25) hat eine Lehre als Gas- und Wasserinstallateur abgeschlossen. Er arbeitet als stellvertretender Schichtleiter in einer Abfüllfirma. A. ist verheiratet und hat drei kleine Kinder. Neben seinem Job macht er Musik – bei Hochzeiten, wie er sagte.ANZEIGE„Es war wie ein kleiner Spaß, aber daraus wurde ein Horror“, sagte Kreman Y. „Keiner von uns wollte das. Ich habe noch nie jemandem etwas angetan“, betonte Kilamadin A. Nach dem ersten Verhandlungstag bleiben noch sehr viele Fragezeichen. Offen ist auch, ob es einen Anstifter gab. Kreman Y. und Kilamadin A., die weitläufig verwandt sind, beschuldigten sich gegenseitig, die Idee für das Verbrechen gehabt und auf der Ausführung bestanden zu haben. Außerdem gaben sie an, während der Tatzeit massiv unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben. „Wir beiden hatten das Pech, dass wir am meisten getrunken hatten“, behauptete Kilamadin A.

 

Es wurde getrunken und diskutiert

 

Einige Tatsachen sind indes eindeutig klar. Am Abend des 10. Oktober 2014 hatten sich am Bahnhof in Schötmar jesidische Kurden getroffen. Es wurde getrunken und diskutiert. Als die Polizei erschien, weil es zu laut wurde, wechselte die Gruppe den Standort und zog weiter zu einem großen Parkplatz. Dort soll der Gedanke aufgekommen sein, dass man den Salafisten und den IS-Kämpfern wegen der von ihnen im Nahen Osten verübten Verbrechen einen Denkzettel verpassen und die Vahdet-Moschee in Bad Salzuflen anzünden müsste.Die fünf Angeklagten fuhren in einem Auto zu einer Tankstelle und ließen dort einen Benzinkanister füllen. Anschließend wurde eine „Brandprobe“ gemacht. Danach fuhr das Quintett zur nahegelegenen Vahdet-Moschee. Kreman Y. und Kilamadin A. stiegen aus und liefen zum Eingang des Gotteshauses. Kreman Y. gestand, er habe den Kanister getragen und das Benzin angezündet Er habe es allerdings lediglich „in einen Mülleimer geschüttet“ – und dann „dusseligerweise den Kanister vor der Tür stehen lassen“.

 

"Ich bin der Verbrenner"

 

Nach Angaben der drei übrigen Angeklagten, die sich wegen Beihilfe zum versuchten Mord beziehungsweise Nichtanzeigen einer Straftat verantworten müssen, waren Y. und A. vor dem Anschlag „absolut nicht zu bremsen“. Sie hätten alle Warnungen der Freunde in den Wind geschlagen und sich „gegenseitig hochgeschaukelt“. Nach der Tat seien sie euphorisch gewesen. „Ich bin der Verbrenner“, habe Kreman Y. gerufen. Nach der Tat versuchten sich die beiden mutmaßlichen Haupttäter zunächst ein falsches Alibi zu verschaffen. Y., der als Einziger noch in U-Haft sitzt, beschuldigte A. vor Gericht, eine radikale politische Gesinnung zu haben.

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  • 3 Wochen später...

Rechtsextreme planten offenbar Anschläge auf Moscheen

 

vor*8 Stunden*36Beamte der Eliteeinheit GSG 9 der Bundespolizei (Archivbild)Foto: pa/dpaNach einer Razzia sind mehrere Rechtsextreme festgenommen worden. Der Verdacht: Gründung einer terroristischen Vereinigung und Planung von Anschlägen auf Asylbewerberheime und Moscheen in Deutschland.Mit einem Großaufgebot ist die Polizei am Mittwoch gegen eine rechtsextreme Vereinigung vorgegangen, die Anschläge gegen Salafisten, Moscheen und Asylunterkünfte geplant haben soll. 250 Ermittler in fünf Bundesländern durchsuchten seit den frühen Morgenstunden zahlreiche Wohnungen von Verdächtigen, teilte Generalbundesanwalt Harald Range mit und bestätigte damit einen Bericht von*"Spiegel online". Drei Männer und eine Frau seien festgenommen worden.Die Deutschen stünden in dem dringenden Verdacht, sich spätestens im November vergangenen Jahres mit weiteren Beschuldigten zu einer "rechtsterroristischen Vereinigung" zusammengeschlossen zu haben, die sich "Oldschool Society" nennt. Außer in Sachsen fanden Razzien in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern statt.Um innerhalb Deutschlands in kleineren Gruppierungen Anschläge auf namhafte Salafisten, Moscheen und Asylbewerberunterkünfte zu begehen, haben sich die Beschuldigten laut Bundesanwaltschaft Sprengmittel beschafft. Bei Durchsuchungen seien pyrotechnische Gegenstände mit großer Sprengkraft sowie weitere Beweismittel sichergestellt worden. Inwieweit die Gruppe konkrete Ziele oder Termine für Anschläge ins Auge gefasst habe, müssten die Ermittlungen ergeben.

 

Hinweis vom Verfassungsschutz

 

Die rechtsextreme Gruppe soll sich bereits im November 2014 zusammengeschlossen haben. Der 56-jährige Andreas H. und der 39 Jahre alte Markus W. sollen unter den Bezeichnungen Präsident und Vizepräsident als Rädelsführer der neuen Vereinigung fungiert haben. Neben ihnen wurden die 22-jährige Denise Vanessa G. und der 47 Jahre alte Olaf O. verhaftet. Sie sollen am Mittwoch und Donnerstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.Auf die Spur der Oldschool Society kamen die Ermittler nach Ranges Angaben durch geheimdienstliche Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden.

 

dpa/rtr/dol

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  • 3 Wochen später...

Jesidische Kurden in Lippe verurteilt

Haftstrafen wegen Anschlags auf Moschee

Im Herbst 2014 verübte eine Gruppe von jesidischen Kurden einen Brandanschlag auf eine Moschee in Bad Salzuflen - und wollte offenbar Salafisten einschüchtern. Am Dienstag (26.05.2015) hat das Landgericht Detmold die Haupttäter zu mehrjährigen Hafstrafen verurteilt.

Brandanschlag auf Moschee in Bad Salzuflen

Die Täter hatten am 11. Oktober 2014 den Anschlag verübt

Mehr zum Thema

Prozess zum Brandanschlag auf Moschee: WDR aktuell vom 20.04.2015

Im Prozess um einen Brandanschlag auf eine Moschee in Bad Salzuflen hat das Landgericht Detmold am Dienstag (26.05.2015) fünf kurdischstämmige Männer zu Geld- und Haftstrafen verurteilt. Sie hatten nach Überzeugung der Richter mutmaßlichen Salafisten einen Denkzettel verpassen wollen. Die beiden 29 und 25 Jahre alten Haupttäter hielt das Schwurgericht für überführt, im vergangenen Oktober Feuer im Eingangsbereich der Moschee gelegt zu haben. Sie wurden wegen schwerer Brandstiftung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Drei weitere Angeklagte erhielten Bewährungs- und Geldstrafen wegen Beihilfe und weil sie die Straftat nicht angezeigt hatten. Vom Vorwurf des versuchten Mordes war das Gericht abgerückt (Aktenzeichen: Ks 5/15).

Beim Kanister-Kauf gefilmt

Der 29 Jahre alte Haupttäter hatte zugegeben, in der Tatnacht eine Mülltonne in der Nähe der Eingangstür der Moschee angezündet zu haben. An die Tür selbst will er keine Brandbeschleuniger geschüttet haben. Das Gebäude wurde von acht Personen bewohnt. Die Angeklagten sind jesidische Kurden. Die zwei jetzt verurteilten Haupttäter waren in einer Tankstelle gefilmt worden, die etwa eineinhalb Kilometer von der Moschee entfernt ist. Dort hatten sie nach Erkenntnissen der Polizei einen Kanister gekauft und mit Benzin gefüllt.

Die Täter hatten am 11. Oktober 2014 das Eingangstor eines Wohnhauses in Brand gesetzt, in dem sich eine Moschee befindet. Das Feuer konnte gelöscht worden, bevor es auf das gesamte Gebäude übergriff. Ein Bewohner konnte das Haus noch selbst verlassen. Acht Bewohner wurden über das Vordach des Hauses von der Feuerwehr gerettet. Verletzt wurde niemand. Zwischen Jesiden und Muslimen war es in den vergangenen Monaten mehrfach zu Auseinandersetzungen in Nordrhein-Westfalen gekommen.

"Kein politisch-religiöser Hintergrund"

Die Richter schlossen einen politisch-religiösen Hintergrund der Tat aus. Den Vorwurf des versuchten Mordes ließ die Kammer fallen: Es sei nicht nachzuweisen, dass die Angeklagten gewusst hätten, dass sich Menschen im Haus aufhielten. Aus Sicht des Schwurgerichts hatten die Angeklagten aufgrund der damals aktuellen Ereignisse in Syrien und Irak sich "emotional aufgeladen" und spontan die Idee bekommen, mit einem Brandanschlag auf die Moschee vermeintlich dort ansässigen Salafisten eins auszuwischen.

Stand: 26.05.2015, 17.47

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  • 1 Monat später...

28.06.2015 Attacke auf Gebetsraum für Muslime in Wismar

Staatsschutz ermittelt

 

Wismar (dpa) - Unbekannte haben einen Gebetsraum für Muslime in Wismar attackiert. Wie die Polizei mitteilte, zerstörten die Täter in der Nacht zu Sonntag ein Fenster, drangen aber nicht in das Gebäude ein. Im Gebetsraum entdeckten Ermittler später einen Stein, auf den ein Blatt Papier geklebt war. Darauf standen nach Polizeiangaben fremdenfeindliche Äußerungen. Der Staatsschutz ermittelt.

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  • 1 Monat später...

ISLAMHASS

Angriffe auf Moscheen und Muslime nehmen zu

VON ANDREAS MAISCH

vor 3 Stunden

3

 

Neonazi-Parolen und Hakenkreuze an der Moschee in Lindau am Bodensee

Neonazi-Parolen und Hakenkreuze an der Moschee in Lindau am Bodensee

Foto: picture-alliance/ dpa

Die Zahl islamfeindlicher Straftaten hat zugenommen. Die Regierung zählt allein 23 Angriffe auf Moscheen im ersten Halbjahr. Nun wird gefordert, antimuslimische Straftaten gesondert zu erfassen.

Es war 0.40 Uhr, als der Imam Geräusche hörte. Er dachte sich nichts dabei und legte sich schlafen. Am nächsten Morgen ging er nach draußen – und entdeckte etwa 25 Farbflecke, die über Türen, Fenster, Treppe und Fassade der Moschee im nordrhein-westfälischen Waldbröl verteilt waren. Auf dem Boden lagen aufgeplatzte Kugeln, die mit Farbe befüllt waren. Die Täter wurden bisher nicht gefasst, der Staatsschutz Köln ermittelt.

 

Dieser Angriff vom 5. April war eine von 23 Attacken auf Moscheen und andere islamische Einrichtungen im ersten Halbjahr 2015. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen der Linke-Fraktion im Bundestag hervor, die der "Welt" vorliegen. Im vergangenen Jahr wurden 45 solcher Straftaten begangen. Falls sich die Entwicklung des ersten Halbjahres fortsetzt und noch Fälle nachgemeldet werden, könnte die Zahl in diesem Jahr also die des Vorjahres übertreffen.

Wie oft Muslime in Deutschland wegen ihres Glaubens angegriffen werden, ist hingegen unbekannt. Offizielle Zahlen gibt es dazu nicht.

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke will das ändern. "Das ganze Ausmaß von islamfeindlichen Straftaten bleibt allerdings im Dunkeln, solange es hier keine separate Erfassung im Rahmen des Themenfeldkataloges Hasskriminalität der politisch motivierten Kriminalität gibt."

Breite Zustimmung für Änderung

Damit islamfeindliche Straftaten erfasst werden können, müsste die Innenministerkonferenz (IMK) eine Änderung beschließen. Der Unterpunkt Islamfeindlichkeit müsste der Kategorie Hasskriminalität hinzugefügt werden. Bisher werden unter dem Oberbegriff Hasskriminalität zum Beispiel fremdenfeindliche und religionsfeindliche Straftaten aufgelistet.

Wenn man antisemitische Straftaten erfasst, sollten auch antimuslimische Straftaten gezählt werden

Jörg Radek

GdP-Vize

Ein breites Bündnis aus Politikern, Muslimen und Polizisten spricht sich nun dafür aus, auch antimuslimische Straftaten zu zählen. So fordert Nurhan Soykan, Sprecherin des Koordinationsrates der Muslime (KRM), "die antimuslimischen Straftaten in der Polizeistatistik gesondert zu erfassen". Die Angriffe auf Moscheen und Muslime hätten in den vergangenen Jahren zugenommen. Bislang werde das Ausmaß der Angriffe kleingeredet.

Zuspruch kommt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). "Wir sind dafür, einen Punkt Islamfeindlichkeit bei der Registrierung politisch motivierter Kriminalität einzuführen. Dadurch wäre es möglich, ein Lagebild zu erstellen und zu sehen, ob antimuslimische Straftaten zunehmen", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Jörg Radek. Bisher fehlten einheitliche Kriterien. Falls antimuslimische Delikte als solche gezählt würden, bedeute dies für die Polizisten nur einen geringen Mehraufwand. "Wenn man antisemitische Straftaten erfasst, sollten auch antimuslimische Straftaten gezählt werden", sagte Radek der "Welt".

Auch das von Thomas de Maizière (CDU) geführte Bundesinnenministerium ist für eine Änderung. Es wäre gut, falls islamfeindliche Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität gesondert gezählt würden, teilt das Ministerium der "Welt" mit. Jedoch könne nur die Innenministerkonferenz diese Änderung beschließen. Dort laufen die Beratungen aber noch.

64 antiislamische Aufmärsche

Der Verfassungsschutz rechnet in seinem Verfassungsschutzbericht "vermehrt mit Straftaten von Rechtsextremisten mit islamfeindlicher Motivation". Insbesondere Moscheen seien als mögliche Anschlagsziele gefährdet. Die Sicherheitsbehörden beobachten auch Kundgebungen gegen eine angebliche Islamisierung Deutschlands, die von Rechtsextremisten beeinflusst oder gesteuert werden.

Auftritt von Rechtspopulist Geert Wilders in Dresden

 

Auf 30.000 Teilnehmer hatte Pegida in Dresden gehofft. Der Auftritt des niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders sollte die Islamgegner in der sächsischen Hauptstadt zu alter Stärke zurückführen.

Quelle: N24

Im ersten Halbjahr waren dies 64 antiislamische Aufmärsche, wie aus Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen hervorgeht. Ein Großteil der Kundgebungen fand in Thüringen statt. Die Zahlen lassen sich mit den Vorjahren schlecht vergleichen. Denn sie werden – mangels solider Datenbasis – nur unregelmäßig abgefragt.

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke kritisiert, die Zählung der Bundesregierung sei unvollständig. "So fehlen die zentralen Pegida-Aufmärsche in Dresden, wo etwa am 13. April der niederländische Islamhasser Geert Wilders vor Tausenden Teilnehmern gegen Muslime hetzen konnte", sagt die innenpolitische Sprecherin der Linken.

Auch die Legida-Aufmärsche in Leipzig und die Bärgida-Demonstrationen in Berlin seien unerwähnt geblieben, obwohl Michael Stürzenberger in Berlin auftrat. Der ist Vorsitzender der rechtspopulistischen Partei Die Freiheit und wird vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. "Die Bundesregierung verharmlost weiterhin systematisch Islamhass und antimuslimische Straftaten", beklagt Jelpke. Die zahlreichen antimuslimischen Aufmärsche seien ein deutliches Alarmsignal. Denn es könne nicht angehen, dass offen Stimmung gegen Millionen muslimische Bürger gemacht werde.

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  • 2 Wochen später...

[h=2]ISLAMFEINDLICHKEIT[/h][h=2]Zwei Moschee-Angriffe an einem Wochenende[/h]Vergangenes Wochenende wurden zwei Moscheen, die der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB angehören von bisher noch unbekannten Tätern attackiert. In einem Fall wird wegen Volksverhetzung ermittelt.

 

 

In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es zu einem Übergriff auf eine kleine Moscheegemeinde in Öhringen, Baden-Württemberg. Dort wurde eine Umspannstation außerhalb des Areals der Moschee mit den Worten: „Scheiß Islamisten, sollen verrecken! verrecken“ beschmiert.

Außerdem soll in der gleichen Nacht ein Toilettenhäuschen auf einem Parkplatz in der Nähe der Moschee mit der identischen Parole besprüht worden sein, teilte der Pressesprecher der Polizeistelle IslamiQ mit. Ausgehend von dem gleichen Wortlaut und der gleichen Sprühfarbe der Schmierereien geht die Polizei von einem Zusammenhang beider Fälle aus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung und fahndet nach noch unbekannten Tätern. Ein islamfeindlicher Hintergrund der Tat wird nicht ausgeschlossen.

In der darauffolgenden Nacht von Sonntag auf Montag wurden die Fensterscheiben und die Eingangstür der Orhan-Gazi-Moschee in Berlin mit Pflastersteinen eingeworfen. Außerdem wurde die Hausfassade mit dem Schriftzug „IS und AKP angreifen“ beschmiert. Die Polizei ermittelt noch gegen die unbekannten Täter und geht von einem politischen Hintergrund der Übergriffe aus.

Der Koordinator der DITIB Landesverbände Murat Kayman zeigt sich besorgt über diese Entwicklung: „Wir haben wiederholt gewarnt, wie gefährlich die verantwortungslose Ausgrenzungspraxis der Medien ist, wenn sie zu Unrecht unsere Gemeinden als fremdbestimmte, ausländische Enklaven stigmatisieren. Das sind Menschen, die nur ihren Glauben leben wollen, aber durch die Medien zu Lagern politischer Auseinandersetzungen und damit zu Zielen gemacht werden.“

Auch die Sprecherin des Koordinationsrats der Muslime (KRM) Nurhan Soykan zeigt sich empört über die Moscheeübergriffe: „Angriffe auf Moscheen und Muslime nehmen stetig zu, was uns sehr beunruhigt. Wir hoffen, dass wir nicht so hohe Sicherheitsstandards brauchen wie Synagogen, aber die Schutzmaßnahmen der Polizei reichen derzeit nicht aus.“

Im ersten Halbjahr 2015 waren Moscheen und muslimische Einrichtungen 23 mal Ziele von islamfeindlichen Angriffen. Das gab die Bundesregierung erst kürzlich bekannt. Einige Quellen gehen von einer noch höheren Dunkelziffer aus.

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Korrektur

Korrektur

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5685

18. Wahlperiode 31.07.2015

K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805685\1805685.fm, 14. August 2015, Seite 1, Charly

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juli 2015

übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,

weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

– Drucksache 18/5586 –

Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2015

Vorbeme rkung de r F r age s t e l l e r

Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung

empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den

Islam“ als Bedrohung. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht

in die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im

eigenen Land, jeder Vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland

verbieten (http://www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien

über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie die im Zweijahresrhythmus

durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, verweisen auf eine

tiefsitzende Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der

Bevölkerung (http://www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120pressehandout.

pdf).

Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von

teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog

„Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren

Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und

zum Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für

die Pro-Bewegungen (Pro NRW, Pro Deutschland) und die NPD dient islamfeindliche

Agitation, etwa gegen Moscheeneubauten, als ein Mittel, um die so

genannte Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu erreichen.

Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem

Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An

wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis

zu 25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und fremdenfeindlichen

Aufmärschen.

Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit

äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland,

die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu Brandanschlägen

reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627). Das ganze Ausmaß islambzw.

muslimfeindlich motivierter Straftaten verbleibt allerdings im Dunkeln,

da sich Bundes- und Landesbehörden bislang weigern, den Themenfeldkatalog

 

beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“ bzw.

„muslimfeindlich“ zu erweitern, wie es insbesondere von muslimischen Verbänden

und Kriminologen gefordert wird und im Falle des Unterthemas „Antisemitismus“

seit längerem geschehen ist (Bundestagsdrucksachen 17/13686

und 18/1627).

1. Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit

bei Polizei- und Innenbehörden von Bund und Ländern, den Themenfeldkatalog

beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“

bzw. „muslimfeindlich“ zu erweitern, wie es im Falle des Unterthemas

„Antisemitismus“ seit längerem geschehen ist?

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE

LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf

Bundestagsdrucksache 18/4269, Antwort zu Frage 1, wird verwiesen.

2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen werden

nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als verfassungsfeindlich

(auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern

für Verfassungsschutz überwacht?

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE

LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal

2015“ auf Bundestagsdrucksache 18/4776, Antwort zu Frage 2, wird verwiesen.

3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche einschließlich

Protesten gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas

oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung

im zweiten Quartal 2015 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl,

Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)?

Der Bundesregierung sind für das zweite Quartal 2015 keine Kundgebungen mit

dezidiert islamfeindlichem Motto rechtsextremistischer Organisationen im

Sinne der Fragestellung bekannt geworden.

Allerdings registrierten die Behörden des Bundes und der Länder verschiedene

Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands, bei denen

eine rechtsextremistische Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher

Ausprägung erkennbar war.

 

Im Ergebnis sind die folgenden durchgeführten Veranstaltungen „gegen eine

Islamisierung Deutschlands“ als überwiegend rechtsextremistisch beeinflusst

bzw. gesteuert zu bewerten:

4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische

Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung

im zweiten Quartal 2015 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der

Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und

Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der

Tatverdächtigen auflisten)?

a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen

islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien,

Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das zweite Quartal

2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee

und ihrer möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und

Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl

der Tatverdächtigen auflisten)?

b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und

sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im zweiten

Quartal 2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen

der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich,

Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)?

Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen“

stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges

Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je

Datum Land Ort Veranstalter Teiln.

07.04.2015 NI Hannover PEGIDA Hannover 50

13.04.2015 MV Schwerin MVGIDA 240

13.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 60

13.04.2015 TH Erfurt THÜGIDA 150

19.04.2015 MV Güstrow MVGIDA 120

20.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 60

20.04.2015 TH Eisenberg THÜGIDA 290

27.04.2015 MV Schwerin MVGIDA 140

27.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 50

27.04.2015 TH Ohrdruf THÜGIDA 150

03.05.2015 TH Hildburghausen SÜGIDA 135

11.05.2015 TH Neuhaus am Rennweg THÜGIDA 210

18.05.2015 TH Arnstadt THÜGIDA 190

01.06.2015 TH Mühlhausen THÜGIDA 230

08.06.2015 TH Suhl SÜGIDA 220

14.06.2015 TH Meiningen Patriotische Europäer sagen Nein (PEsN) 120

15.06.2015 TH Gera THÜGIDA 180

22.06.2015 TH Pößneck THÜGIDA 145

29.06.2015 TH Greiz THÜGIDA 110

 

nach den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände

verwirklicht.

Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit

oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig

und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung

aufweist.

Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten schon systembedingt

nicht herausfiltern.

Hingegen erfolgt im Rahmen des KPMD-PMK eine darüber hinausgehende Kategorisierung

der Taten nach Themenfeldern. Zudem hat das Bundeskriminalamt

in seiner Zentraldatei LAPOS einige Angriffsziele katalogisiert, die bei der

dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder

Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden. Die nachfolgende, in

chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt Auskunft zu den für das

zweite Quartal 2015 erfassten politisch motivierten Straftaten mit dem Angriffsziel

„Religionsstätte/Moschee“. Dabei ist zu beachten, dass jede Tat einem

Oberthema zugeordnet wird, die Zuordnung zu einem oder mehreren Unterthema/

Unterthemen erfolgt nur dann, wenn solche relevant sind. Sofern in der

nachfolgenden Tabelle einem Oberthema keine (in Klammern angeführten) Unterthemen

zugeordnet werden, erfolgte keine diesbezügliche Erfassung.

5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten

außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische

Einrichtungen wurden im zweiten Quartal 2015 nach Kenntnis der

Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation

der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?

6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten

Quartal 2015 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher

Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder islamfeindlicher

Motivation

a) leicht verletzt,

b) schwer verletzt bzw.

c) getötet

(bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?

lfd

Nr

Datum Ort Land Straftat/Sachverhalt

(verletzte Strafrechtsnorm)

Phänomenbereich Tatmotivation

Oberthema

(Unterthema)

TV*

PMKrechts

PMKlinks

PMKAusl.

PMKsonst.

1 05.04.2015 Waldbröl NW Gemeinschädliche Sachbeschädigung

– § 304 StGB

X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

0

2 22.04.2015 Gladbeck NW Störung des öffentlichen

Friedens durch Androhung von

Straftaten – § 126 StGB

X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

1

3 10.05.2015 Augsburg BY Sachbeschädigung – § 303 StGB X Hasskriminalität (Religion),

Konfrontation/Politische Einstellung

gegen religiöse Gemeinden,

deren Einrichtungen

und Repräsentanten)

0

4 20.05.2015 Stuttgart BW Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

0

5 27.05.2015 Lehrte NI Verwenden von Kennzeichen

verfassungswidriger Organe –

§ 86 a StGB

X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion),

Nationalsozialismus/

Sozialdarwinismus

(Verherrlichung/Propaganda)

0

 

Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam

beantwortet.

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE

LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“

(Bundestagsdrucksache 18/4269) wird verwiesen.

7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung

bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im

zweiten Quartal 2015 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und

Bundesländern aufschlüsseln)?

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung

wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im

zweiten Quartal 2015 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und

Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE

LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf

Bundestagsdrucksache 18/4269 wird verwiesen.

9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung

wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten

im zweiten Quartal 2015 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und

Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen

wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher

Straftaten im zweiten Quartal 2015 eingestellt (bitte nach Bundesländern,

Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen

antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2015

zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation

der Straftaten aufschlüsseln)?

Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam

beantwortet.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im zweiten Quartal

2015 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und

islamfeindlicher Straftaten eingeleitet.

Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Der GBA überprüft grundsätzlich sämtliche im Gemeinsamen Extremismusund

Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) behandelten Fälle von Angriffen

auf Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen islamischen Einrichtungen

sowie darüber hinaus aufgrund Presseberichterstattung bekannt gewordene

Vorgänge daraufhin, ob den Sachverhalten eine die Zuständigkeit des GBA begründende

schwerwiegende Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3

des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zugrunde liegt und tatsächliche Anhaltspunkte

für die eine Übernahme des Verfahrens durch den GBA rechtfertigende

besondere Staatsschutzqualität der Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2

Satz 1 Nummer 3 GVG vorliegen. Die Durchführung von Vorermittlungen, ob

eine bei einem Übergriff auf eine islamische Einrichtung mutmaßlich begangene

 

schwerwiegende Straftat die engen rechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme

der Strafverfolgung durch den GBA rechtfertigt, erfolgt in so genannten

ARP-Vorgängen.

Bislang ist es mangels Katalogtat oder mangels besonderer Staatsschutzqualität

einer Tat nicht zu einer Übernahme von Verfahren durch den GBA gekommen.

Zu den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die

Strafverfolgung durch die Bundesjustiz wird auf die Antwort der Bundesregierung

zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bezug genommen

(Bundestagsdrucksache 18/1593).

12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es nach

Kenntnis der Bundesregierung wegen überregionaler antimuslimischer

und islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben?

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung

vor.

13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf Bundestagsdrucksache

18/4776 gibt es bezüglich des ersten Quartals 2015?

Nachmeldungen zu Veranstaltungen im Sinne der Frage 3:

Für das erste Quartal 2015 wurden folgende Veranstaltungen „gegen eine Islamisierung

Deutschlands“, die als überwiegend rechtsextremistisch beeinflusst

bzw. gesteuert bewerten werden, nachträglich bekannt:

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wurden der

Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt:

Datum Land Ort Veranstalter Teiln.

30.03.2015 TH Erfurt THÜGIDA 230

30.03.2015 TH Suhl SÜGIDA 150

lfd

Nr

Datum Ort Land Straftat/Sachverhalt

(verletzte Strafrechtsnorm)

Phänomenbereich Tatmotivation

Oberthema

(Unterthema)

TV*

PMKrechts

PMKlinks

PMKAusl.

PMKsonst.

1 26.01.2015 Hamburg HH Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

0

2 22.02.2015 Hamburg HH Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

0

3 16.03.2015 Hamburg HH Verwenden von Kennzeichen

ver-fassungswidriger Organisationen

– § 86a StGB

X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich)

Nationalsozialismus/

Sozialdarwinismus

(Verherrlichung/Propaganda)

0

4 21.03.2015 Meßkirch BW Sachbeschädigung – § 303 StGB X Konfrontation/Politische

Einstellung

(gegen religiöse Gemeinden,

deren Einrichtungen und

Repräsentanten)

0

5 23.03.2015 Dormagen NW Sachbeschädigung – § 303 StGB X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

0

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Korrektur

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5685

18. Wahlperiode 31.07.2015

K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805685\1805685.fm, 14. August 2015, Seite 1, Charly

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juli 2015

übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,

weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

– Drucksache 18/5586 –

Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2015

Vorbeme rkung de r F r age s t e l l e r

Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung

empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den

Islam“ als Bedrohung. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht

in die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im

eigenen Land, jeder Vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland

verbieten (http://www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien

über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie die im Zweijahresrhythmus

durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, verweisen auf eine

tiefsitzende Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der

Bevölkerung (http://www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120pressehandout.

pdf).

Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von

teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog

„Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren

Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und

zum Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für

die Pro-Bewegungen (Pro NRW, Pro Deutschland) und die NPD dient islamfeindliche

Agitation, etwa gegen Moscheeneubauten, als ein Mittel, um die so

genannte Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu erreichen.

Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem

Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An

wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis

zu 25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und fremdenfeindlichen

Aufmärschen.

Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit

äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland,

die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu Brandanschlägen

reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627). Das ganze Ausmaß islambzw.

muslimfeindlich motivierter Straftaten verbleibt allerdings im Dunkeln,

da sich Bundes- und Landesbehörden bislang weigern, den Themenfeldkatalog

 

beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“ bzw.

„muslimfeindlich“ zu erweitern, wie es insbesondere von muslimischen Verbänden

und Kriminologen gefordert wird und im Falle des Unterthemas „Antisemitismus“

seit längerem geschehen ist (Bundestagsdrucksachen 17/13686

und 18/1627).

1. Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit

bei Polizei- und Innenbehörden von Bund und Ländern, den Themenfeldkatalog

beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“

bzw. „muslimfeindlich“ zu erweitern, wie es im Falle des Unterthemas

„Antisemitismus“ seit längerem geschehen ist?

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE

LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf

Bundestagsdrucksache 18/4269, Antwort zu Frage 1, wird verwiesen.

2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen werden

nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als verfassungsfeindlich

(auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern

für Verfassungsschutz überwacht?

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE

LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal

2015“ auf Bundestagsdrucksache 18/4776, Antwort zu Frage 2, wird verwiesen.

3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche einschließlich

Protesten gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas

oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung

im zweiten Quartal 2015 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl,

Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)?

Der Bundesregierung sind für das zweite Quartal 2015 keine Kundgebungen mit

dezidiert islamfeindlichem Motto rechtsextremistischer Organisationen im

Sinne der Fragestellung bekannt geworden.

Allerdings registrierten die Behörden des Bundes und der Länder verschiedene

Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands, bei denen

eine rechtsextremistische Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher

Ausprägung erkennbar war.

 

Im Ergebnis sind die folgenden durchgeführten Veranstaltungen „gegen eine

Islamisierung Deutschlands“ als überwiegend rechtsextremistisch beeinflusst

bzw. gesteuert zu bewerten:

4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische

Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung

im zweiten Quartal 2015 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der

Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und

Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der

Tatverdächtigen auflisten)?

a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen

islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien,

Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das zweite Quartal

2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee

und ihrer möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und

Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl

der Tatverdächtigen auflisten)?

b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und

sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im zweiten

Quartal 2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen

der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich,

Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)?

Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen“

stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges

Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je

Datum Land Ort Veranstalter Teiln.

07.04.2015 NI Hannover PEGIDA Hannover 50

13.04.2015 MV Schwerin MVGIDA 240

13.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 60

13.04.2015 TH Erfurt THÜGIDA 150

19.04.2015 MV Güstrow MVGIDA 120

20.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 60

20.04.2015 TH Eisenberg THÜGIDA 290

27.04.2015 MV Schwerin MVGIDA 140

27.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 50

27.04.2015 TH Ohrdruf THÜGIDA 150

03.05.2015 TH Hildburghausen SÜGIDA 135

11.05.2015 TH Neuhaus am Rennweg THÜGIDA 210

18.05.2015 TH Arnstadt THÜGIDA 190

01.06.2015 TH Mühlhausen THÜGIDA 230

08.06.2015 TH Suhl SÜGIDA 220

14.06.2015 TH Meiningen Patriotische Europäer sagen Nein (PEsN) 120

15.06.2015 TH Gera THÜGIDA 180

22.06.2015 TH Pößneck THÜGIDA 145

29.06.2015 TH Greiz THÜGIDA 110

 

nach den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände

verwirklicht.

Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit

oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig

und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung

aufweist.

Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten schon systembedingt

nicht herausfiltern.

Hingegen erfolgt im Rahmen des KPMD-PMK eine darüber hinausgehende Kategorisierung

der Taten nach Themenfeldern. Zudem hat das Bundeskriminalamt

in seiner Zentraldatei LAPOS einige Angriffsziele katalogisiert, die bei der

dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder

Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden. Die nachfolgende, in

chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt Auskunft zu den für das

zweite Quartal 2015 erfassten politisch motivierten Straftaten mit dem Angriffsziel

„Religionsstätte/Moschee“. Dabei ist zu beachten, dass jede Tat einem

Oberthema zugeordnet wird, die Zuordnung zu einem oder mehreren Unterthema/

Unterthemen erfolgt nur dann, wenn solche relevant sind. Sofern in der

nachfolgenden Tabelle einem Oberthema keine (in Klammern angeführten) Unterthemen

zugeordnet werden, erfolgte keine diesbezügliche Erfassung.

5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten

außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische

Einrichtungen wurden im zweiten Quartal 2015 nach Kenntnis der

Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation

der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?

6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten

Quartal 2015 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher

Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder islamfeindlicher

Motivation

a) leicht verletzt,

b) schwer verletzt bzw.

c) getötet

(bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?

lfd

Nr

Datum Ort Land Straftat/Sachverhalt

(verletzte Strafrechtsnorm)

Phänomenbereich Tatmotivation

Oberthema

(Unterthema)

TV*

PMKrechts

PMKlinks

PMKAusl.

PMKsonst.

1 05.04.2015 Waldbröl NW Gemeinschädliche Sachbeschädigung

– § 304 StGB

X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

0

2 22.04.2015 Gladbeck NW Störung des öffentlichen

Friedens durch Androhung von

Straftaten – § 126 StGB

X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

1

3 10.05.2015 Augsburg BY Sachbeschädigung – § 303 StGB X Hasskriminalität (Religion),

Konfrontation/Politische Einstellung

gegen religiöse Gemeinden,

deren Einrichtungen

und Repräsentanten)

0

4 20.05.2015 Stuttgart BW Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

0

5 27.05.2015 Lehrte NI Verwenden von Kennzeichen

verfassungswidriger Organe –

§ 86 a StGB

X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion),

Nationalsozialismus/

Sozialdarwinismus

(Verherrlichung/Propaganda)

0

 

Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam

beantwortet.

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE

LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“

(Bundestagsdrucksache 18/4269) wird verwiesen.

7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung

bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im

zweiten Quartal 2015 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und

Bundesländern aufschlüsseln)?

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung

wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im

zweiten Quartal 2015 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und

Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE

LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf

Bundestagsdrucksache 18/4269 wird verwiesen.

9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung

wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten

im zweiten Quartal 2015 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und

Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen

wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher

Straftaten im zweiten Quartal 2015 eingestellt (bitte nach Bundesländern,

Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen

antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2015

zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation

der Straftaten aufschlüsseln)?

Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam

beantwortet.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im zweiten Quartal

2015 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und

islamfeindlicher Straftaten eingeleitet.

Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Der GBA überprüft grundsätzlich sämtliche im Gemeinsamen Extremismusund

Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) behandelten Fälle von Angriffen

auf Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen islamischen Einrichtungen

sowie darüber hinaus aufgrund Presseberichterstattung bekannt gewordene

Vorgänge daraufhin, ob den Sachverhalten eine die Zuständigkeit des GBA begründende

schwerwiegende Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3

des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zugrunde liegt und tatsächliche Anhaltspunkte

für die eine Übernahme des Verfahrens durch den GBA rechtfertigende

besondere Staatsschutzqualität der Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2

Satz 1 Nummer 3 GVG vorliegen. Die Durchführung von Vorermittlungen, ob

eine bei einem Übergriff auf eine islamische Einrichtung mutmaßlich begangene

 

schwerwiegende Straftat die engen rechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme

der Strafverfolgung durch den GBA rechtfertigt, erfolgt in so genannten

ARP-Vorgängen.

Bislang ist es mangels Katalogtat oder mangels besonderer Staatsschutzqualität

einer Tat nicht zu einer Übernahme von Verfahren durch den GBA gekommen.

Zu den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die

Strafverfolgung durch die Bundesjustiz wird auf die Antwort der Bundesregierung

zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bezug genommen

(Bundestagsdrucksache 18/1593).

12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es nach

Kenntnis der Bundesregierung wegen überregionaler antimuslimischer

und islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben?

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung

vor.

13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf Bundestagsdrucksache

18/4776 gibt es bezüglich des ersten Quartals 2015?

Nachmeldungen zu Veranstaltungen im Sinne der Frage 3:

Für das erste Quartal 2015 wurden folgende Veranstaltungen „gegen eine Islamisierung

Deutschlands“, die als überwiegend rechtsextremistisch beeinflusst

bzw. gesteuert bewerten werden, nachträglich bekannt:

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wurden der

Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt:

Datum Land Ort Veranstalter Teiln.

30.03.2015 TH Erfurt THÜGIDA 230

30.03.2015 TH Suhl SÜGIDA 150

lfd

Nr

Datum Ort Land Straftat/Sachverhalt

(verletzte Strafrechtsnorm)

Phänomenbereich Tatmotivation

Oberthema

(Unterthema)

TV*

PMKrechts

PMKlinks

PMKAusl.

PMKsonst.

1 26.01.2015 Hamburg HH Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

0

2 22.02.2015 Hamburg HH Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

0

3 16.03.2015 Hamburg HH Verwenden von Kennzeichen

ver-fassungswidriger Organisationen

– § 86a StGB

X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich)

Nationalsozialismus/

Sozialdarwinismus

(Verherrlichung/Propaganda)

0

4 21.03.2015 Meßkirch BW Sachbeschädigung – § 303 StGB X Konfrontation/Politische

Einstellung

(gegen religiöse Gemeinden,

deren Einrichtungen und

Repräsentanten)

0

5 23.03.2015 Dormagen NW Sachbeschädigung – § 303 StGB X Hasskriminalität

(Fremdenfeindlich, Religion)

0

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Hagen

Brandanschlag auf Moschee verübt

29.08.2015, 15:35 Uhr | rtr

Auf eine Moschee im nordrhein-westfälischen Hagen wurde am Samstag ein Brandanschlag verübt. Nach Angaben der Polizei betrat ein junger Mann am frühen Morgen den Gebetsraum und zündete Schulungshefte auf dem Teppich an.

 

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Durch das Feuer sei der Brandmeldealarm ausgelöst worden. Dem Jugendwart der Moschee sei es gelungen, den Brand zu löschen und so ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Der Staatsschutz habe die Ermittlungen übernommen, da ein fremdenfeindlicher Hintergrund nicht ausgeschlossen werden könne.

Der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) sprach von einem "feigen Anschlag". Bei den verbrannten Heften handele es sich um religiöse Schriften. In letzter Zeit sei ein starker Anstieg von Angriffen auf Muslime und ihre Einrichtungen in Deutschland zu verzeichnen. Auch gegen bewohnte oder geplante Flüchtlingsunterkünfte werden derzeit fast täglich Übergriffe gemeldet. Auch dort leben viele Muslime.

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  • 2 Wochen später...

[h=2]Westfalen: Mann legt Feuer in Hagener Moschee[/h]

Wieder hat es einen Fall von Brandstiftung gegeben, wieder wird ein fremdenfeindlicher Hintergrund vermutet. In Hagen hat ein Mann in einer Moschee ein Feuer entzündet. Der Staatsschutz ermittelt.

 

Auf eine Moschee im nordrhein-westfälischen Hagen wurde am Samstag ein Brandanschlag verübt. Nach Angaben der Polizei betrat ein junger Mann zwischen 6 und 7 Uhr am Morgen den Gebetsraum und zündete Schulungshefte auf dem Teppich an. Durch das Feuer sei der Brandmeldealarm ausgelöst worden.

 

Dass es bei einem geringen Schaden blieb, ist dem schnellen Eingreifen des Jugendwarts der Moschee zu verdanken. Er konnte den Brand mit einem Eimer Wasser löschen und so ein Ausbreiten des Feuers auf weitere Teile der Moschee verhindern.Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen, da ein fremdenfeindlicher Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann. Der verdächtige Mann soll etwa 20 Jahre alt sein.

Der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) sprach von einem "feigen Anschlag". Bei den verbrannten Heften handele es sich um religiöse Schriften. In letzter Zeit sei ein starker Anstieg von Angriffen auf Muslime und ihre Einrichtungen in Deutschland zu verzeichnen.

In den vergangenen Tagen hatte es eine ganze Reihe von Übergriffen auf Asylunterkünfte gegeben. Neben der Randale von Neonazis im sächsischen Heidenau, kam es auch in Salzhemmendorf bei Hameln zu einem mutmaßlich ausländerfeindlich motivierten Übergriff. Unbekannte hatten einen Brandsatz in ein Flüchtlingsheim geworfen. Eine Frau aus Simbabwe konnte sich mit ihren Kindern gerade noch vor den Flammen retten.

jok/Reuters

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MOSCHEE: DIE POLIZEI SPERRTE DAS GELÄNDE AN DER HERFORDER STRASSE AB. | © JENS REICHENBACH

BIELEFELD

Maskierte Kurden überfallen türkische Moschee in Bielefeld

AUTOR

Jens Reichenbach

Aktualisiert vor 19 Minuten

Großaufgebot der Polizei vor Ort

 

Bielefeld. Maskierte Kurden haben am Donnerstagabend versucht, in eine türkische Moschee an der Herforder Straße in Bielefeld einzudringen. Ein Moscheegänger hatte sie rechtzeitig bemerkt und die Tür abgeschlossen. Daraufhin randalierten die Maskierten im Innenhof des Türkischen Kultur- und Sozialvereins.

 

Dabei wurden zwei Autos stark beschädigt und Mülltonnen umgeschmissen. Unter anderem wurden zwei Autofenster eingeschlagen. Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an und sperrte den Bereich ab.

 

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Auf einige Autos und Wände wurden Abkürzungen kurdischer Milizen gesprayt. Daher ist davon auszugehen, dass der Überfall mit den aktuellen gewalttätigen Spannungen zwischen Kurden und türkischem Militär in Zusammenhang steht.

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[h=1]BIELEFELDMaskierte Kurden überfallen türkische Moschee in Bielefeld[/h]Großaufgebot der Polizei vor Ort / PKK-Sympathisanten suchen gezielt Heimat der "Grauen Wölfe" auf

Bielefeld. Maskierte Kurden haben am Donnerstagabend versucht, gewaltsam in eine türkische Moschee an der Herforder Straße in Bielefeld einzudringen. Ein Mitglied des Moscheevorstands hatte die Angreifer, die alle mit weißen Tüchern vermummt waren, aber rechtzeitig bemerkt und konnte sich im Gebäude verschanzen.

Daraufhin randalierten die laut skandierenden Männer im Innenhof des Türkischen Kultur- und Sozialdienstvereins, zu dem auch Vereinsräume der "Grauen Wölfe" gehören, die als rechtsextreme, türkische Nationalisten gelten. Bei der Randale wurden drei Autos stark beschädigt und Mülltonnen umgeworfen. Unter anderem wurden zwei Autofenster eingeschlagen. Die Angreifer sprühten zudem PKK-Kürzel und Abkürzungen kurdischer Milizen an Autos und Wände. Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an und sperrte den Bereich vor der Moschee ab.

 

Angesichts der Schmierereien ist davon auszugehen, dass der Überfall mit den aktuellen gewalttätigen Spannungen zwischen Kurden und türkischem Militär in Zusammenhang steht. Die Kripo hat im Laufe des Abends die Ermittlungen übernommen, der Staatsschutz wurde informiert.

 

 

Nach Angaben von Polizeisprecher Michael Waldhecker konnte einer der Angreifer sogar in Gewahrsam genommen werden. Die übrigen Jugendlichen, die ihre Gesichter sich mit weißen Tüchern maskiert hatten, konnten entkommen. Die Ermittlungen dauern an, weitere Einzelheiten will die Polizei im Laufe des Freitags mitteilen.

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Copyright © Neue Westfälische 2015

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udwigsburg

Unbekannte werfen Moschee-Scheiben ein

von red14.09.2015

Ludwigsburg - Unbekannte haben in der Nacht zum Montag in Ludwigsburg Scheiben einer Moschee eingeworfen.

 

Die Polizei sucht nach bislang Unbekannten, die in Ludwigsburg an einer Moschee Scheiben eingeworfen haben. Foto: dpa/Symbolbild

Die Polizei sucht nach bislang Unbekannten, die in Ludwigsburg an einer Moschee Scheiben eingeworfen haben. (Foto: dpa/Symbolbild)

Wie die Polizei meldet, sah ein Zeuge die dunkel gekleideten und Kapuzen tragenden Personen gegen 1.30 Uhr in einen weißen Audi A1 einsteigen und davonfahren. Anschließend fielen ihm die eingeworfenen Fensterscheiben an dem Gotteshaus in der Solitudeallee auf. Die alarmierte Polizei fahndete nach den Unbekannten - erfolglos.

 

 

Wie sich herausstellte, hatten die Täter mit Steinen - der schwerste wog zehn Kilogramm - insgesamt sieben Scheiben der Moschee eingeworfen und auch eine Tür beschädigt. Ein politischer Hintergrund der Tat kann laut Polizei nicht ausgeschlossen werden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 07031/13-00 zu melden.

 

In Welzheim (Rems-Murr-Kreis) hatten Unbekannte im Juli eine Moschee mit Hakenkreuzen beschmiert.

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20.09.2015 Mögglingen: Übergriff auf Moschee

Scheiben und Fassade verschandelt

 

(igmg.de). „Politik und Sicherheitsbehörden müssen antimuslimischen Rassismus ernst nehmen“, fordert Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich eines Übergriffs auf eine IGMG-Moschee im baden-württembergischen Mögglingen. Unbekannte haben in der Nacht zum Samstag die Fensterscheiben, die Hausfassade sowie den Bürgersteig vor der Moschee mit Hakenkreuzen sowie mit ausländerfeindlichen Parolen beschmiert.

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Der IGMG-Generalsekretär sagte weiter: „Die Zahl der Übergriffe auf Moscheen steigt dramatisch. Im günstigsten Fall begehen die Täter nur Sachbeschädigung. So auch in Mögglingen. Dort haben Unbekannte in der Nacht zum Samstag eine Moschee gezielt mit Hakenkreuzen und den Schriftzügen ‘Raus’ beschmiert.

 

Solche Untaten sind besorgniserregend. Hinzu kommt, dass sich die Opfer solcher Übergriffe zunehmend alleingelassen fühlen. Die Sicherheitsbehörden ermitteln halbherzig, die Politik lässt jedes Engagement vermissen. Die Aufklärungsquote solcher Taten ist erschreckend niedrig, obwohl die allermeisten Moscheen – auch die in Mögglingen - inzwischen mit Sicherheitskameras bestückt sind.

 

Wir fordern die Sicherheitsbehörden auf, allen Hinweisen akribisch nachzugehen und die Täter zu fassen. Die Politik ist aufgefordert, endlich das Ausmaß solcher Straftaten aktenkundig zu machen, in dem antimuslimische Straftaten gesondert erfasst werden.“

- See more at: http://www.islamische-zeitung.de/index.cgi?id=19528#sthash.OqVkKn14.dpuf

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  • 1 Monat später...

Madrid - In Spanien ist in der Nacht ein Brandanschlag auf eine Moschee verübt worden.

Vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris sei nicht völlig ausgeschlossen, dass es sich um einen Racheakt handelte, sagte der Bürgermeister der 40 000-Einwohner-Stadt Don Benito. Die Flammen hätten schnell gelöscht werden können. Ein Eingangstor der Moschee wurde beschädigt, Verletzte gab es nicht.

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[h=1]Nach Paris-Terror: Brandanschläge auf Moscheen und Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland und Europa[/h][h=2]Als Reaktion auf die Anschläge hatte die Bundesregierung am Samstag beschlossen, die Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland insgesamt deutlich zu verschärfen[/h]In Spanien haben Unbekannte in der Nacht zum Samstag einen Brandanschlag auf eine Moschee verübt. Vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris sei nicht völlig ausgeschlossen, dass es sich um einen Racheakt handelte, sagt José Luis Quintana, der Bürgermeister der 40 000-Einwohner-Stadt Don Benito. Die Flammen hätten schnell gelöscht werden können. Ein Eingangstor der Moschee wurde beschädigt, Verletzte gab es den Angaben zufolge nicht. Ein Sprecher der muslimischen Gemeinde von Don Benito, Mohammed Kattabi, sagt: „Wer das gemacht hat, hat sich das falsche Ziel ausgesucht“

 

Auf der Ostseeinsel Usedom ist in der Nacht zum Sonntag eine geplante Flüchtlingsunterkunft ausgebrannt. Das teilte die Polizei mit. Bei dem Haus handelte es sich um ein Bürogebäude einer Metallbaufirma in Trassenheide, 15 Flüchtlinge sollten ab Mitte kommender Woche in den vier frisch hergerichteten Wohnungen in dem zweigeschossigen Haus leben.

 

Unbekannte haben mehrere Brandsätze auf die Mevlana Moschee in Köln-Porz, die zum Dachverband DITIB gehört, geworfen. Wie aus der Pressemitteilung der DITIB zu entnehmen ist, gingen in dem Eingangsbereich zum Frauenbereich Scheiben zu Bruch. Glücklicherweise sei kein weiterer Schaden entstanden.

 

Bei einem Brand in einem Flüchtlingscamp nahe der am Ärmelkanal gelegenen französischen Stadt Calais wurden am späten Freitagabend, wenige Stunden nach Bekanntwerden der Terroranschläge in Paris, etwa 40 Unterkünfte zerstört. Das Feuer brach im vorwiegend von sudanesischen Flüchtlingen bewohnten Bereich des so genannten „Dschungels“ aus. Die in Calais untergebrachten Schutzsuchenden warten auf eine Ausreise nach Großbritannien. Mitarbeiter von Flüchtlingshilfsorganisationen teilten erste Aufnahmen von den brennenden Unterkünften um etwa 23 Uhr. Auch eine vor Ort aktive rechtsextreme Gruppe namens „Die Wütenden von Calais“ stellte Videos, die den Brand zeigten, auf Facebook. Das Feuer sei, so Helfer, „absolut massiv“ gewesen. In dem Camp sind etwa 6000 Flüchtlinge untergebracht. Wie mit der Situation im Lager vertraute Personen betonen, sind die meisten der Bewohner des „Dschungels“ auf der Flucht vor der Terrormiliz IS. Die Aufnahmen und der Zeitpunkt der Tat nährten Spekulationen, wonach ein Brandanschlag als Racheakt für die Anschläge in der Hauptstadt verübt worden sein könnte. Die Vereinigung „No Borders“ macht nun der örtlichen Verwaltung Vorwürfe, weil diese einen rechtsextremen Aufmarsch zugelassen hatte, im Zuge dessen es zur Aufstachelung zum Rassenhass, zu Morddrohungen und zu einer Koranverbrennung gekommen sei. „Am Abend griffen fünf mit Kapuzenjacken bekleidete Neonazis nahe dem Eurotunnel Flüchtlinge an. Diese Ereignisse machten viele Bewohner des ‚Dschungels‘ verständlicherweise sehr wütend und wir denken, dies war der Grund für die Krawalle“, heißt es in einem Statement.

 

Die Bundesregierung hat die Länder offenbar zu einem besseren Schutz der Flüchtlingsunterkünfte aufgefordert. Grund seien Befürchtungen, dass Rechtsextremisten die Attentate in Paris als Begründung für Anschläge missbrauchen könnten, berichtete die "Mitteldeutsche Zeitung" am Sonntag unter Berufung auf Berliner Sicherheitskreise. Bundesinnenminister Thomas de Maizière habe darauf verwiesen, dass es bereits "ein erschreckendes Ausmaß von Anschlägen gegen Asylbewerber" gebe. Als Reaktion auf die Anschläge hatte die Bundesregierung am Samstag beschlossen, die Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland insgesamt deutlich zu verschärfen. Dazu gehören de Maizière zufolge eine stärkere Präsenz bewaffneter Polizisten an Bahnhöfen und Flughäfen sowie mehr Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze.

 

 

 

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[h=1]Nach Paris-Terror: Brandanschläge auf Moscheen und Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland und Europa[/h][h=2]Als Reaktion auf die Anschläge hatte die Bundesregierung am Samstag beschlossen, die Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland insgesamt deutlich zu verschärfen[/h]In Spanien haben Unbekannte in der Nacht zum Samstag einen Brandanschlag auf eine Moschee verübt. Vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris sei nicht völlig ausgeschlossen, dass es sich um einen Racheakt handelte, sagt José Luis Quintana, der Bürgermeister der 40 000-Einwohner-Stadt Don Benito. Die Flammen hätten schnell gelöscht werden können. Ein Eingangstor der Moschee wurde beschädigt, Verletzte gab es den Angaben zufolge nicht. Ein Sprecher der muslimischen Gemeinde von Don Benito, Mohammed Kattabi, sagt: „Wer das gemacht hat, hat sich das falsche Ziel ausgesucht“

 

Auf der Ostseeinsel Usedom ist in der Nacht zum Sonntag eine geplante Flüchtlingsunterkunft ausgebrannt. Das teilte die Polizei mit. Bei dem Haus handelte es sich um ein Bürogebäude einer Metallbaufirma in Trassenheide, 15 Flüchtlinge sollten ab Mitte kommender Woche in den vier frisch hergerichteten Wohnungen in dem zweigeschossigen Haus leben.

 

Unbekannte haben mehrere Brandsätze auf die Mevlana Moschee in Köln-Porz, die zum Dachverband DITIB gehört, geworfen. Wie aus der Pressemitteilung der DITIB zu entnehmen ist, gingen in dem Eingangsbereich zum Frauenbereich Scheiben zu Bruch. Glücklicherweise sei kein weiterer Schaden entstanden.

 

Bei einem Brand in einem Flüchtlingscamp nahe der am Ärmelkanal gelegenen französischen Stadt Calais wurden am späten Freitagabend, wenige Stunden nach Bekanntwerden der Terroranschläge in Paris, etwa 40 Unterkünfte zerstört. Das Feuer brach im vorwiegend von sudanesischen Flüchtlingen bewohnten Bereich des so genannten „Dschungels“ aus. Die in Calais untergebrachten Schutzsuchenden warten auf eine Ausreise nach Großbritannien. Mitarbeiter von Flüchtlingshilfsorganisationen teilten erste Aufnahmen von den brennenden Unterkünften um etwa 23 Uhr. Auch eine vor Ort aktive rechtsextreme Gruppe namens „Die Wütenden von Calais“ stellte Videos, die den Brand zeigten, auf Facebook. Das Feuer sei, so Helfer, „absolut massiv“ gewesen. In dem Camp sind etwa 6000 Flüchtlinge untergebracht. Wie mit der Situation im Lager vertraute Personen betonen, sind die meisten der Bewohner des „Dschungels“ auf der Flucht vor der Terrormiliz IS. Die Aufnahmen und der Zeitpunkt der Tat nährten Spekulationen, wonach ein Brandanschlag als Racheakt für die Anschläge in der Hauptstadt verübt worden sein könnte. Die Vereinigung „No Borders“ macht nun der örtlichen Verwaltung Vorwürfe, weil diese einen rechtsextremen Aufmarsch zugelassen hatte, im Zuge dessen es zur Aufstachelung zum Rassenhass, zu Morddrohungen und zu einer Koranverbrennung gekommen sei. „Am Abend griffen fünf mit Kapuzenjacken bekleidete Neonazis nahe dem Eurotunnel Flüchtlinge an. Diese Ereignisse machten viele Bewohner des ‚Dschungels‘ verständlicherweise sehr wütend und wir denken, dies war der Grund für die Krawalle“, heißt es in einem Statement.

 

Die Bundesregierung hat die Länder offenbar zu einem besseren Schutz der Flüchtlingsunterkünfte aufgefordert. Grund seien Befürchtungen, dass Rechtsextremisten die Attentate in Paris als Begründung für Anschläge missbrauchen könnten, berichtete die "Mitteldeutsche Zeitung" am Sonntag unter Berufung auf Berliner Sicherheitskreise. Bundesinnenminister Thomas de Maizière habe darauf verwiesen, dass es bereits "ein erschreckendes Ausmaß von Anschlägen gegen Asylbewerber" gebe. Als Reaktion auf die Anschläge hatte die Bundesregierung am Samstag beschlossen, die Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland insgesamt deutlich zu verschärfen. Dazu gehören de Maizière zufolge eine stärkere Präsenz bewaffneter Polizisten an Bahnhöfen und Flughäfen sowie mehr Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze.

 

 

 

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  • 4 Wochen später...

Feuer in Stuttgarter Migrantenorganisation

Politiker verurteilen Brandanschlag

Vermummte haben ein Gebäude eines türkisch-islamischen Vereins in Stuttgart in Brand gesteckt. Das zeigt ein Überwachungsvideo, das dem SWR vorliegt. Politiker verurteilen die Tat.

 

 

Bedienung des Players für Screenreader:

Video 'Brandanschlag in Stuttgart' starten

Video herunterladen (5,88 MB | mp4)

2:29 min | 15.12. | 19.30 Uhr | SWR Fernsehen in Baden-Württemberg

Mehr Info

Brandanschlag in Stuttgart

Auf dem Überwachungsvideo aus der Nacht zum Dienstag ist zu sehen, wie vier Personen Brandsätze in das Gebäude der Türkisch-Islamischen Union DITIB in Stuttgart-Feuerbach werfen und offenbar auch eine Explosion auslösen. Die Polizei schließt einen politischen Hintergrund des Anschlags nicht aus, wollte sich in einer ersten Einschätzung aber noch nicht festlegen. Die Hintergründe seien noch unklar, hieß es am Dienstag - etwa, ob es einen fremdenfeindlichen Hintergrund oder einen Zusammenhang mit den Konflikten zwischen Türken und Kurden gibt. Es habe keine Drohung gegeben.

Die seit 1984 bestehende DITIB ist Dachverband der türkisch-islamischen Vereine. Er gilt als gemäßigt orthodox und stark von der staatlichen Religionsbehörde der Türkei beeinflusst. In Baden-Württemberg sind rund 30.000 Mitglieder eingeschrieben, der Ortsverein in Stuttgart-Feuerbach ist mit rund 450 Mitgliedern eine der größten DITIB-Gemeinden im Land.

Auch der DITIB-Vorstandsvorsitzende in Württemberg, Erdinc Altuntas, ist ratlos. "Wir verabscheuen diese Art von Anschlägen", sagte er am Dienstag. "Wir wissen nicht, welche Motive dahinterstehen. Das schürt natürlich gewisse Ängste bei den Muslimen." Die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs habe ihre Solidarität ausgedrückt. Auch die katholische Gemeinde und die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs zeigten sich schockiert.

Öney: "Es trifft uns jedes Mal"

Ministerin Öney besucht Brandanschlag-Tatort Integrationsministerin Öney am Brandort

Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) besuchte die Gemeinde am Nachmittag. Sie verurteile solche offenbar politisch motivierten Anschläge, sagte sie. "Es trifft uns jedes Mal, unabhängig davon, ob es eine Synagoge, eine Moschee oder auch eine Kirche ist. Solche Dinge stehen einer Demokratie nicht gut zu Gesicht." Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte: "Sowas sind abscheuliche Taten", die er nur "mit aller Schärfe" verurteilen könne. Man werde alles tun, um die Täter zu ermitteln.

Das Feuer war in der Nacht im Erdgeschoss eines Gebäudekomplexes ausgebrochen. DITIB vermietet dort eine Reihe von Räumen für Geschäfte, Restaurants und andere türkische Einrichtungen. Laut Polizei hatten Anwohner beobachtet, wie die Flammen durch zuvor eingeschlagene Schaufenster des Geschäfts schlugen. Eine Moschee in direkter Nachbarschaft des Gebäudes blieb den Angaben zufolge von den Flammen verschont.

Keine Verletzten

Die Feuerwehr war mit mehreren Löschzügen im Einsatz und konnte den Brand schnell unter Kontrolle bringen, am frühen Morgen war das Feuer gelöscht. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden belaufe sich auf etwa 80.000 Euro, hieß es. Die Feuerschäden halten sich offenbar in Grenzen, sodass Ermittler das Gebäude betreten konnten.

In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Angriffe auf muslimische Gebetshäuser und türkische Einrichtungen. Anfang Dezember wurde die türkische Botschaft in Stuttgart mit Farbbeuteln beworfen. Im September wurde eine Moschee in Mögglingen (Ostalbkreis) mit Hakenkreuzen beschmiert.

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Nach Brandanschlag in Stuttgart

Polizei prüft mögliches Bekennerschreiben

Nach dem Brandanschlag auf eine türkische Einrichtung in Stuttgart prüft die Polizei ein angebliches Bekennerschreiben. Eine kurdische Jugendorganisation will die Straftat begangen haben.

Brandanschlag auf Türkische Einrichtungen in Stuttgart Feuerbach Der abgesperrte Tatort am Dienstag

Im Internet bekannte sich eine Gruppe mit dem Namen "Baran-Dersim-Rachekommando" zu dem Brandanschlag, wie die "Stuttgarter Zeitung" berichtete. Die Gruppe will den "Angriff mit Molotowcocktails" in der Nacht zum Dienstag auf das Gebäude des türkisch-islamischen Vereins DITIB in Stuttgart-Feuerbach verübt haben. Eine Überwachungskamera zeichnete vier Angreifer auf, die mit Steinen Fensterscheiben zerstörten und Brandsätze in die Räume warfen.

Trittbrettfahrer oder wirkliches Bekennerschreiben?

Ein Polizeisprecher sagte am Mittwoch, man werde das Bekennerschreiben prüfen. Ein "Baran-Dersim-Rachekommando" sei der Stuttgarter Polizei als Gruppierung nicht bekannt. Die Ermittler versuchten herauszufinden, wer hinter der Internetseite steht, auf der die Nachricht veröffentlicht wurde. Bisher sei nicht auszuschließen, dass es sich um Trittbrettfahrer handele. Andere kurdische Gruppen hatten sich von dem Anschlag distanziert. "Wir prüfen die ganze Palette - also auch rechts und links", hieß es.

Laut dem möglichen Bekennerschreiben war die Gewalttat als Protest gegen die türkische Regierung gedacht, da sie mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zusammenarbeite. Zugleich kündigte die Gruppe weitere Racheakte an. "Baran Dersim" bezieht sich vermutlich auf den Kampfnamen eines Kurden, der im September bei einem Einsatz in der Türkei getötet worden war.

Kurdische Gemeinde distanziert sich von Anschlag

Die Kurdische Gemeinde in Stuttgart wies eine Verantwortung für die Gewalttat zurück. "Wir verurteilen den Anschlag zutiefst und distanzieren uns von jeglicher Gewalt, sei es in Deutschland oder in der Türkei, sei es von türkischer oder von kurdischer Seite", hieß es in einer Stellungnahme. Das friedliche Miteinander aller Migrantinnen und Migranten habe für die Kurden in Stuttgart Vorrang.

Am Abend vor dem Brandanschlag in Feuerbach hatte es nach Angaben der Polizei spontane Kurden-Demonstrationen in Stuttgart gegeben. 20 bis 25 Menschen seien friedlich zum Konsulat gelaufen. Am Dienstag hätten zudem rund 250 Menschen an einer weiteren angemeldeten Demo teilgenommen. Bislang gebe es keine konkreten Hinweis auf einen Zusammenhang zu dem Anschlag, so der Sprecher weiter.

Keine Verletzten

Verletzt wurde bei dem Anschlag am frühen Dienstagmorgen niemand. Der Schaden lag bei 80.000 Euro. Die Türkisch-Islamischen Union DITIB ist nach eigenen Angaben die größte Migrantenorganisation in Deutschland.

In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Angriffe auf muslimische Gebetshäuser und türkische Einrichtungen. Anfang Dezember wurde die türkische Botschaft in Stuttgart mit Farbbeuteln beworfen. Im September wurde eine Moschee in Mögglingen (Ostalbkreis) mit Hakenkreuzen beschmiert.

Stand: 16.12.2015, 20.20 Uhr

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  • 7 Jahre später...

BornaSchweineblut-Attacke auf Deutsch-arabisches Zentrum

 

Auf das Deutsch-arabische Kultur- und Bildungszentrum in Borna ist ein Anschlag verübt worden. Wie die Polizei mitteilte, schlugen Unbekannte in der Nacht zum Freitag die Scheiben des Vereinszentrums an der Königsstraße ein und warfen offenbar mit Schweineblut gefüllte Beutel in den Gebetsraum. Verletzt wurde niemand, die Höhe des Sachschadens sei noch unklar. Die Polizei sicherte Spuren, der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.

 

 

Bildrechte: Mehman Rzaev

 

Fenster, Wände, Fußboden, Außenfassade - überall klebte Schweineblut. Die Gemeinde versuchte, die Räumlichkeiten zumindest notdürftig zu reinigen, damit hier das Freitagsgebet stattfinden kann.

 

5 / 5

 

Die Mitglieder der muslimischen Gemeinde reagierten geschockt auf den Anschlag. Sprecher und Vorstandsmitglied Mehman Rzaev sagte MDR SACHSEN, in den Räumen herrsche Chaos. Derzeit werde versucht, Ordnung zu schaffen und die schlimmsten Spuren zu beseitigen, damit das Freitagsgebet stattfinden kann. An ihm nehmen regelmäßig 80 bis 100 Menschen teil. Rzaev kündigte eine Strafanzeige gegen die unbekannten Täter an.

 

Bornas Oberbürgermeisterin Simone Luedtke zeigte sich entsetzt über den Anschlag. Einen solchen Vorfall habe es in der Stadt noch nie gegeben, erklärte die Linken-Politikerin und verurteilte die Tat. Am Mittag besuchte sie das Kultur- und Bildungszentrum und sicherte den Vereinsmitgliedern ihre Unterstützung zu. Auch die Nachbarschaft sei über die Attacke entsetzt und habe ihre Hilfe angeboten, so Luedtke.

 

Solche Übergriffe darf es einfach nicht geben.

 

Simone Luedtke, Oberbürgermeisterin von Borna

 

Zuletzt aktualisiert: 04. März 2016, 19:40 Uhr

 

 

 

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