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25.06.2012, 21:35 Schriftgröße: AAA Körperverletzung Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

 

Exklusiv Ein Urteil des Landgerichts Köln betrifft einen weitverbreiteten, aus religiösen Gründen durchgeführten medizinischen Eingriff: Danach ist die Beschneidung von Jungen künftig als Körperverletzung zu werten. von Matthias Ruch

 

Wer Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich wegen Körperverletzung strafbar. Dies hat das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil entschieden, das der FTD vorliegt. Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung klar.

 

Damit stellt erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch unter Strafe. Jährlich werden in Deutschland mehrere tausend Jungen in ihren ersten Lebensjahren auf Wunsch der Eltern beschnitten. In den USA wird sogar die Mehrheit aller Jungen - weitgehend unabhängig von der Religion - direkt nach Geburt beschnitten. Auch dort formiert sich nun aber massiver Widerstand gegen diese Praxis. Weltweit sind rund ein Viertel aller Männer beschnitten.

Über Jahrzehnte hatten Ärzte in Deutschland in einer juristischen Grauzone agiert, wenn sie Jungen aus rein religiösen Gründen beschnitten, ohne dass es eine medizinische Notwendigkeit gab. Bislang konnten sie sich jedoch darauf berufen, keine Kenntnis von der Strafbarkeit religiöser Beschneidungen gehabt zu haben. Selbst wenn ein Gericht den Einzelfall später als Körperverletzung anerkannte, musste der Arzt wegen des so genannten Verbotsirrtums freigesprochen werden. Mit dem Kölner Urteil fällt diese Möglichkeit nun weg.

"Das Urteil ist vor allem für Ärzte enorm wichtig, weil diese jetzt zum ersten Mal Rechtssicherheit haben", sagte Holm Putzke von der Universität Passau. Der Strafrechtler fordert seit Jahren ein ausdrückliches Verbot der religiösen Beschneidung. "Das Gericht hat sich - anders als viele Politiker - nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden", lobte Putzke. "Diese Entscheidung könnte nicht nur die zukünftige Rechtsprechung prägen, sondern im besten Fall auch bei den betroffenen Religionen zu einem Bewusstseinswandel führen, Grundrechte von Kindern zu respektieren."

 

Vor allem muslimische und jüdische Organisationen weisen die Forderungen nach einer Strafbarkeit der Beschneidung bislang entschieden zurück. Sie werten ein Verbot als "schweren Eingriff in das Recht auf freie Religionsausübung". Zum Kölner Urteil wollten sie sich am Montag auf Anfrage zunächst nicht äußern. Man wolle zunächst die Urteilsbegründung prüfen, hieß es.

Der Richterspruch dürfte für Diskussionen sorgen. Seit Jahren ringen Politik und Verbände um eine bessere Integration der muslimischen Bevölkerung. Wolfgang Schäuble berief dazu als Innenminister 2006 erstmals eine eigene Islamkonferenz ein. Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff sagte: "Der Islam gehört zu Deutschland." Sein Nachfolger Joachim Gauck variierte: "Die Muslime, die hier leben, gehören zu Deutschland." Einige Muslime dürften das Kölner Urteil nun als einen Rückschritt auffassen.

Experten gehen davon aus, dass nun weitere Fälle andernorts vor Gericht landen werden. Abschließend könnte die Frage nach der Strafbarkeit religiös motivierter Beschneidungen dann wohl vom Bundesverfassungsgericht geregelt werden.

Im Kölner Fall hatte ein muslimischer Arzt an einem vierjährigen Jungen auf Wunsch der Eltern eine Beschneidung vorgenommen. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Kindernotaufnahme. Die Staatsanwaltschaft erhielt Kenntnis davon und erhob Anklage gegen den Beschneider. Nachdem das Amtsgericht den Eingriff für rechtens befand, legte sie Berufung ein. Das Landgericht wertete ihn jetzt als "schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit".

 

 

Financial Times Deutschland, 25.06.2012

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Ich weiss nicht ob ein Verbot die richtige Entscheidung ist, zu groß ist die Gefahr dass ein "Hobbyarzt" dann diese Beschneidungen vornimmt.

 

Zu diesem Artikelausschnitt...

 

Vor allem muslimische und jüdische Organisationen weisen die Forderungen nach einer Strafbarkeit der Beschneidung bislang entschieden zurück. Sie werten ein Verbot als "schweren Eingriff in das Recht auf freie Religionsausübung".

 

...muss ich fragen um welche Religionsfreiheit geht es denn? um die der Eltern doch und nicht um die der Kinder. Die können ihre Beschneidung genausowenig entscheiden wie die Kinder von Christen wenn sie getauft werden, ob sie wollen oder nicht.

Egal ob Jude, Muslim oder Christ, Kinder sollten selbst entscheiden dürfen ob Religion und wenn ja welche, wenn sie im entsprechenden Alter sind.

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Salam

 

Na dann wünsche ich unseren Kindern viel Vergnügen für die im Erwachsenenalter vollzogene Beschneidung. Irgendwann muss es ja passieren... Und aus medizinischer Sicht ist es besser, den Eingriff möglichst früh durchzuführen.

 

Eltern werden Mittel und Wege finden. Das Traurige ist, dass dieser Weg manche Eltern zur rostigen Klinge des Adorfbarbiers im Herkunftsland führen wird, da viele es sich nicht leisten können, es im europäischen Ausland durchführen zu lassen.

 

Ich kenne bislang niemanden, dem eine professionelle Beschneidung auch nur ansatzweise geschadet hätte.

 

 

Wann wird das Ohrlochstechen bei kleinen Mädchen unter Strafe gestellt? Wäre doch auch eine Körperverletzung. Aber upps, Ohrlöcher werden ja nicht aus religiösen Gründen gestochen, sondern weil Erwachsene kleine Mädchen mit Marienkäferohrringen soooooooooo süß finden. Da ist es ja nicht schlimm, wenn das Kind es vllt gar nicht möchte.

 

Wassalam

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Ich versteh die religiöse Beschneidung nicht, egal ob bei Muslimen, Juden oder anderen Glaubensrichtungen.

Allah/Gott hat doch den Menschen erschaffen so wie er ist. Ist ihm ein Fehler unterlaufen, was wohl jeder Gläubige verneinen würde oder gehört die Beschneidung doch eher zur jeweiligen Folklore?

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Die Beschneidung beim Jungen/Mann ist definitiv ein religiöses Gebot - u.a. ist sie eine der Voraussetzungen, die Hajj vollziehen zu können. Also als Folklore kann man es nicht abtun.

 

Es gibt Weisheiten hinter allen göttlichen Geboten. So gibt es ja auch zahlreiche Vorteile der Beschneidung.

 

Über den Ursprung und Grund der Beschneidung zu schreiben überlasse ich vorerst anderen oder werde es später nachholen. Müsste mich dazu zwecks Belegvorlage des Copypastens bedienen und das geht am Handy ja nicht so ohne Weiteres...

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Mir brauchst du den Ursprung nicht beschreiben, ich bin nicht ganz unbedarft im Thema Islam und googeln kann ich selbst. Ich respektiere das, aber ich finde es nicht gut. Eine Diskussion mit mir als Ungläubige hätte in dem Fall keinen Sinn.

Das es zahlreiche Vorteile der Beschneidung gibt ist mir klar, für mich liegen die aber eher im medizinischen Bereich.

Eine religiöse Beschneidung kann man aber auch noch als Jugendlicher machen lassen, wenn man den eigenen Willen dazu hat und nicht im Baby oder Kleinkindalter.

Das ist wie gesagt nur meine Meinung, ich erwarte keinesfalls dass jemand diese, in einem islamischen Forum, mit mir teilt ;-)

 

Grüße

galama

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Als Jugendlicher ist das Ganze aber weitaus schmerzhafter und heilt wesentlich langsamer... Das sage ich als jemand, der Menschen jeden Alters rund um die Beschneidung erlebt hat. Alleine was ich damals beim Beschneidungsarzt gesehen habe, als ich meinen damals nicht ganz einjährigen Sohn beschneiden ließ - huiuiui. Der Zwölfjährige nach ihm tat mir echt leid...

 

Ich schätze auch, mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit einer Vollnarkose. Ich bin ja eher eine Freundin der Lokalanästhesie...

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Mir brauchst du den Ursprung nicht beschreiben, ich bin nicht ganz unbedarft im Thema Islam und googeln kann ich selbst.

 

Und nur nebenbei - ich habe es nur gut gemeint. Ich kenne dich nicht und weiß nichts über deinen Kenntnisstand

Meine Absicht war es nicht, zu belehren, sondern lediglich, dir entgegen zu kommen. Möglicherweise meinst du es gar nicht so, aber auch das kann ich nicht wissen, weshalb ich nur sagen kann, wie diese Sätze bei mir ankommen. Und aus dieser Perspektive kann ich nur sagen: Man muss ja nicht gleich so schnippisch antworten.

 

Verzeih bitte, falls ich dir Unrecht tu.

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Wann wird das Ohrlochstechen bei kleinen Mädchen unter Strafe gestellt?
Ich bin auch dagegen, kleinen Kinder Ohrringe stechen zu lassen, nur weil die Eltern das hübsch finden. Doch der Vergleich hinkt.

Bei der Beschneidung wird ein kleiner, aber vielleicht nicht unwesentlicher Teil des Körpers weggeschnitten, irreversibel entfernt. Hier geht es um die körperliche Integrität, die Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Die Eltern, die entscheiden ihrem Sohn die Vorhaut abschneiden zu lassen, können sie ihm später nicht mehr zurückgeben. Was sagst Du Deinem Sohn, wenn er irgendwann sagt: "Ich bin gegen Beschneidung. Warum hast du einen Teil meines Körpers abschneiden lassen?"

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Und nur nebenbei - ich habe es nur gut gemeint. Ich kenne dich nicht und weiß nichts über deinen Kenntnisstand

Meine Absicht war es nicht, zu belehren, sondern lediglich, dir entgegen zu kommen. Möglicherweise meinst du es gar nicht so, aber auch das kann ich nicht wissen, weshalb ich nur sagen kann, wie diese Sätze bei mir ankommen. Und aus dieser Perspektive kann ich nur sagen: Man muss ja nicht gleich so schnippisch antworten.

 

Verzeih bitte, falls ich dir Unrecht tu.

 

Sorry, sollte keinesfalls so rüberkommen :-)

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S.A.

Das können ohnehin Menschen beantworten die es betrifft und nicht Leute die es nichts angeht und trotzdem fremde Dinge in in die Hand nehmen wollen, fällt wohl unter Arbeitsbeschaffung. Und ich bin echt froh darüber dass es als Kind geschah und solche Gesetze es nicht gab. Je früher desto besser, ich war 9 Jahre alt und selbst das war etwas spät. Und falls mich der Staat mit diesem Gesetz schützen will, ICH BEREUE ES NICHT und ich kenne niemanden der es bereut!

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Presseerklärung der UETD

 

Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen

strafbar ist. Das Gericht vertritt die Ansicht, es handele sich um eine Körperverletzung, auch wenn die

Eltern des Kindes einwilligen.

Mit dem Urteil hat der Staat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg der religiösen Entmündigung seiner

Bürger gesetzt. Das Gericht bewegte die Frage, was höher wiegt: die Religionsfreiheit der Eltern oder das Recht

eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit.

Die Fragestellung macht derart im Lichte islamischer Weltanschauung wenig Sinn, da Muslime eine Trennung

zwischen Religion und Wissenschaft nicht vornehmen. Der Grund für den göttlichen Befehl kann durchaus eine

medizinische Notwendigkeit sein. Insofern hätte die gerichtliche Fragestellung schlicht lauten müssen: Was

wiegt höher? Das Dafürhalten des Staates oder der Gerichte darüber, was für das Kind als medizinisch sinnvoll

empfunden wird.

Juristisch betrachtet ist die Entscheidung unhaltbar. Es ist zu hoffen, dass das Urteil die gängige Rechtsprechung

in diesem Bereich nicht beeinflussen wird.

Jeder ärztliche Heileingriff ist auf dem Boden der herrschenden Dogmatik eine tatbestandsmäßige

Körperverletzung, die in aller Regel durch eine Einwilligung gerechtfertigt wird. Die Befugnis zur Einwilligung

bedingt Einwilligungsfähigkeit. Sofern diese nicht gegeben ist, steht das Recht zur Einwilligung dem

gesetzlichen Vertreter zu, in diesem Fall den Eltern (§ 1626 Abs. 1 BGB). Seine Grenzen findet die Einwilligung

im Kindeswohl, Art. 6 GG.

Ob die Beschneidung kindeswohlgefährdend ist, ist unter Medizinern umstritten. Die

Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt die Beschneidung von Jungen als eine der Hygiene dienliche

Maßnahme. Unbeschnittene Männer würden sich und ihre Sexualpartnerinnen einem erhöhten Krebsrisiko

aussetzen. Es ist nicht die Aufgabe der Gerichte darüber zu befinden, welche Form medizinischer Sorge für ein

Kind besser geeignet ist, wenn der Eingriff minimalinvasiv ist, Komplikationen die Ausnahme sind, und zudem

unterschiedliche Meinungen bezüglich des medizinischen Nutzens des Eingriffs bestehen. Nachgewiesen ist,

dass die Beschneidung von Jungen, sofern sie fachgerecht durchgeführt wird, keinen Nachteil mit sich bringt.

Solange ernst zu nehmende Stellen einen gesundheitlichen Nutzen bestätigen, obliegt es daher allein den Eltern

darüber zu entscheiden, ob der medizinische Eingriff erfolgt.

Der Begriff der Kindeswohlgefährdung ist eng auszulegen, um dem Recht der Eltern auf Erziehung ihres Kindes

gerecht zu werden. Der Staat hat sich zurück zu halten.

Das Urteil ist nicht allein ein Eingriff in die Religionsfreiheit von zumeist Muslimen und Juden.

Alle Eltern in Deutschland sind von der Entscheidung betroffen. Der Bezug auf die religiösen Motive des

Heileingriffs ist langfristig nur Schminke. Letztendlich hat das Gericht den Versuch unternommen mit dem

Urteil die Entscheidungsfreiheit aller Eltern in Deutschland in Bezug auf die medizinische Fürsorge

einzuschränken. Eine konditionierte Masse applaudiert dem Urteil derweil in den Internetforen, weil Muslime

betroffen sind. Und was Muslime einschränkt ist gut. Leider verstehen diese Menschen nicht, dass es hier nicht

um den Islam, sondern staatsbürgerliche Rechte insgesamt geht.

Das Fazit der Entscheidung lautet nämlich: Was für Kinder medizinisch vertretbar ist und nicht entscheiden im

Zweifel zukünftig nicht mehr die Eltern in Beratung mit den Medizinern, sondern die Gerichte.

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S.A.

Und ich bin echt froh darüber dass es als Kind geschah und solche Gesetze es nicht gab.

 

Dieses Gesetz ist nicht neu.

 

Mal unabhängig von meiner Meinung zum Thema steht im GG Art.2:

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
"Jeder" sind auch Kinder.

Wer die Menschenrechte anerkennt kann an dieser Stelle einfach nicht verhandeln, außer dem Aspekt des "Beschneidungstourismus".

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Punkt. Kinder sind eigene Individuen und keine Ritual-Objekte ihrer Eltern. Religionsfreiheit ist ein individuelles Recht, kein Recht mit anderen Menschen, auch oder gerade mit den eigenen Kindern, zu machen was man will.

 

Nicht böse sein, ist nur meine Meinung.

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Kölner Beschneidungsurteil: Kritik von Muslimen, Juden und ChristenVertretungen von Christen, Juden und Muslimen in Deutschland haben am Mittwoch Unverständnis über das Kölner Gerichtsurteil zur Strafbarkeit der Beschneidung von Buben geäußert. Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) wertete den Richterspruch als einen Rückschlag bei der Integration von Muslimen. Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland schlossen sich der Kritik an und forderten eine rasche Klärung der Rechtslage. Der KRM als Zusammenschluss von vier großen muslimischen Verbänden vertrat die Auffassung, Muslime würden entscheidend an der Ausübung ihrer Religion behindert, falls Ärzte nach dem Kölner Urteil minderjährige Buben nicht mehr beschneiden wollten. „Auch die Frage, ob man als Muslim überhaupt noch einen Platz in dieser Gesellschaft hat, werden sich viele Muslime angesichts solch massiver Eingriffe in die Religionsfreiheit stellen“, erklärte der Rat.„Vorurteile und Klischees weiter verfestigt“ Auch der im KRM vertretene Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) erklärte, das Urteil stelle einen „eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht“ dar. „Die Religionsfreiheit ist ein sehr hohes Gut in unserer Verfassung und darf nicht Spielball einer eindimensionalen Rechtsprechung sein, die obendrein diesem Thema gegenüber bestehende Vorurteile und Klischees noch weiter verfestigt“, kritisierte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek (Bild).Gericht: Beschneidung aus religiösen Gründen strafbar Das Kölner Landgericht hatte in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen sei strafbar. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“.Bischof: „Äußerst befremdlich“ Der katholische Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff nannte das Urteil in einer von der Deutschen Bischofskonferenz verbreiteten Erklärung „äußerst befremdlich“. „Der Gegensatz zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem Wohl des Kindes, den die Richter konstruieren, vermag in diesem Fall nicht zu überzeugen“, erklärte Mussinghoff. Der Präsident des Kirchenamts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hans Ulrich Anke, verlangte eine Korrektur des Urteils. Es müsse in dieser Frage rasch Rechtssicherheit geschaffen werden, erklärte Anke. Das Urteil habe die religiöse Bedeutung der Beschneidung „nicht hinreichend“ berücksichtigt und verkenne die Rechte der Eltern „gerade auch in religiösen Dingen“.Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften Zuvor hatte bereits der Zentralrat der Juden das Urteil als „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“ kritisiert. Der jüdische Zentralratspräsident Dieter Graumann sprach von einem „unerhörten und unsensiblen Akt“. Die Beschneidung, also die Entfernung der Vorhaut, hat im Judentum und im Islam eine große religiöse Bedeutung. Im Judentum erinnert das Ritual an den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen hat.

Österrichischer Rundfunk orf.at

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Ich bin da schon echt am Überlegen...ein "Beschneidungszentrum" in Istanbul & Antalya, hochprofessionell und alles was dazu gehört, all inclusive sogar das ganze Tamtam dazu, und die Eltern können dann noch einen schönen Urlaub dranhängen :-)

Und eine Genugtuung gegen dieses unsinige Gesetz wenn den deutschen ihre ohnehin knappen Euros in die türkische Wirtschaft gespült werden, undzwar dort wo sie mit ihrem Anliegen Willkommen sind.

Zunächst mal abwarten...wie wir schon oft gesehen haben befiehlt der Jude "SPRING!", und der deutsche fragt dann "wie hoch?", also kann das Gesetz noch umfallen :-))

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Ich bin da schon echt am Überlegen...ein "Beschneidungszentrum" in Istanbul & Antalya, hochprofessionell und alles was dazu gehört, all inclusive sogar das ganze Tamtam dazu, und die Eltern können dann noch einen schönen Urlaub dranhängen :-)

Und eine Genugtuung gegen dieses unsinige Gesetz wenn den deutschen ihre ohnehin knappen Euros in die türkische Wirtschaft gespült werden, undzwar dort wo sie mit ihrem Anliegen Willkommen sind.

Zunächst mal abwarten...wie wir schon oft gesehen haben befiehlt der Jude "SPRING!", und der deutsche fragt dann "wie hoch?", also kann das Gesetz noch umfallen :-))

 

Ich finde es schade, dass eine wichtige Diskussion was rituelle Praktiken angeht so banal abgehandelt wird. Es gibt auch den deutschen Moslem, den deutschen Juden. Wenn ich so etwas lese dann frage ich mich wie man überhaupt Nationalitäten zusammenbringen kann, wenn so selektiv argumentiert wird.^^

Diese ständige Argumentation der Jude darf alles und der Moslem ist Opfer geht mir so langsam auf den Keks ums mal flapsig auszudrücken. Offensichtlich und zum Glück ist mein multikultureller Freundeskreis nicht so beschränkt.

 

Zum einen geht es bis jetzt um ein Urteil und nicht um ein Gesetz, also mal abwarten.

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Salam,

 

ist es nicht ursprünglich so, dass die Beschneidung bei Jungen erst dann vorgenommen werden soll, wenn sie in der Lage/ "alt genug" sind, sich bewusst zum Islam zu bekennen?

Ich meine mich zu erinnern, dass damit auch ein Kurban - ritualle Schlachtung, in diesem Fall eines Lamms, analog zur Geschichte - verbunden ist, dass der junge Mann selbst durchführen können soll?

Wenn meine Erinnerung richtig ist, wäre der Selbstbestimmung doch genüge getan...?

 

masalam KC

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Bruder Hakan, ich gebe dir einen guten Rat:

Schreibe nicht "inshALLAH."

Sondern entweder "inshaAllâh" oder "In Schâ' Allâh".

 

So weiß man, wie das richtig ausgesprochen wird. :)

 

Danke für dein Ratschlag.

Schreibst du das selbst (mit Zeichen) oder kopierst du es jedesmal?

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