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Qries Qries Qries Qries Qries Qries

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Die Vorhaut ist nicht vergleichbar mit den Barthaaren. Die man jeden Tag sauber machen kann, aber man hat nicht jeden Tag die Zeit für eine lange Dusche oder ein langes Bad. Aus der Sunna heraus ist es für uns Beschnitten zu werden etwas gutes bzw. erlaubtes. Jedoch wirt uns das in Deutschland, wie den Juden, verboten. Ich betrachte solche Dinge immer aus zweierlei Sichten, was auch gesund ist, für mich.

Wenn du in der heutigen modernen Zeit, die Zeit für eine langes Bad hast, dann mach es ruhig, aber viele, normale Arbeiter in der Industrie und anderswo haben nicht die Zeit jeden Tag ordentlich sich zu duschen. Es reich wenn sie eine kurze Dusche nehmen und warten halt das Wochenende ab. Das sind nun mal Fakten. Nicht zu vergessen, dass es Unternehmen gibt, die von einem unbezahlte Überstunden verlangen und man deshalb kaum Zeit findet für alles.

 

LG

1. Kinder sind keine Arbeiter und jeder kann in einem mündigen Alter selbst entscheiden ob er beschnitten werden möchte

 

2. Weißt du wie lange es dauert den Penis mit Vorhaut zu reinigen?

10 Sekunden. Ich habs heute ausprobiert.

Deine Argumentation hätte ich eher umgekehrt angewandt. Einen Bart zu pflegen ist deutlich aufwendiger als einen unbeschnittenen Penis. Oder willst du mir sagen, dass man diese 10 Sekunden unter der Dusche nicht Zeit hat?

 

 

 

und zum Glück habe ich keine Eltern wie lubeyda, die mir diese Strapazen wegen eines unnötigen Eingriffs zugemutet hätten und dem ich voll ausgeliefert gewesen wäre.

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Solche Themen sind gefundenes Futter für Islamhasser, wie fermat.

Schön den Frust von der Seele schreiben und das ganze unter dem Mantel: "das Wohl muslimscher Kinder liegt mir sooooo am

Herzen"...

Wer soll dir das nach all deinen hässlichen Äußerungen abkaufen?

Sorry aber bei deinen Beiträgen krieg ich echt das Kotzen...

 

und zum Glück habe ich keine Eltern wie lubeyda, die mir diese Strapazen wegen eines unnötigen Eingriffs zugemutet hätten und dem ich voll ausgeliefert gewesen wäre.

 

Allein dieser Ausschnitt ist geschmacklos³

hier im Forum treibt definitiv ein Troll sein Unwesen

Bearbeitet von Ya_Sin
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Presseerklärung der Konferenz der islamischen Landesverbände:

 

Beschneidungsverbot aus religiösen Gründen beschneidet Religionsfreiheit

 

Als muslimische Landesverbände sind wir entsetzt über das Urteil des Landgerichts Köln, nach dem die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar sein soll.

Riten gehören zum Wesen einer jeden Religion. Und die rituelle Beschneidung ist ein elementarer Bestandteil der abrahamitischen Tradition. Wir sehen in diesem Urteil einen unzulässigen Eingriff in eine Jahr tausende alte, weltweit durchgeführte und bewährte Religionspraxis von Juden und Muslimen aber auch von vielen Christen. Die rituelle Beschneidung wird von fast allen Juden und Muslimen – egal ob orthodox wie säkular – durchgeführt.

Das Kölner Landgericht stellt das angebliche Kindeswohl vor das hohe Gut der Religionsfreiheit und des Elternrechts, ohne näher auszuführen, was das Kindeswohl genau ausmacht. Geht es um Hygiene, Krebsvorsorge (sowohl für den Mann als auch für die Frau) und um die Vorbeugung von Geschlechtskrankheiten, so ist aus medizinischer Sicht die Sachlage unumstößlich zugunsten der Beschneidung. Geht es um den Schutz vor Ärztepfusch, so ist die bisherige Gesetzeslage durchaus ausreichend, Ärzte zu belangen, die ihre Berufspraxis nicht nach den Erkenntnissen der modernen Medizin und lege artis ausüben.

Auf Grund der jetzt hervorgerufenen Rechtsunsicherheit für Eltern und Ärzte ist der gesellschaftliche Friede gefährdet und das Vertrauen in die deutschen Gerichte erschüttert, da das Urteil an der Lebenswirklichkeit der in Deutschland lebenden Gläubigen vorbei geht.

Durch dieses Urteil ist das Kindeswohl erst recht gefährdet, da die Rechtsunsicherheit und Kriminalisierung von beschneidungswilligen Ärzten und Eltern, letztere dazu verleiten wird, diesen Eingriff künftig in ihren Herkunftsländern durchführen zu lassen. Dort ist zu befürchten, dass die Beschneidung möglicherweise durch Personen durchgeführt werden wird, die gar keine Ärzte oder nur unerfahrene Ärzte sind, die keine Rücksicht auf notwendige Hygienebedingungen nehmen werden.

Wir fordern den Bundestag auf, diese Rechtsunsicherheit zu beenden und die gesetzlichen Grundlagen für eine nachhaltige Stärkung der Religionsfreiheit und des Erziehungsrechts der Eltern zu schaffen.

Unterzeichnende Organisationen:

SCHURA - Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e.V.

SCHURA - Islamische Religionsgemeinschaft Schleswig Holstein e.V.

SCHURA Niedersachsen - Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V.

SCHURA - Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.

IRH - Islamische Religionsgemeinschaft Hessen e.V.

IGBW - Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg e.V.

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B.

Selam,

 

ein interessantes Thema. Ich habe etwa ein Dutzend Postings gelesen. Währendessen gingen mir so viele Gedanken, Antworten, Erklärungen durch den Kopf. Ich habe zwar genug Zeit zum Schreiben, aber keine große Lust, längere Beiträge zu verfassen wie früher. Dennoch schreibe ich nicht wenig, oder? ;)

 

Wäre es bei der Gesetzgebung nicht besser, die als Kind beschnittenen Männer zu befragen (Demokratie)? Ich persönlich habe bisher von keinem Beschnittenen selber gehört, daß sie lieber nicht beschnitten gewesen wären (gelesen ein Paar schon). Ganz im Gegenteil. Auch die Kinder, die in dem Alter von 5, 6 oder 7 Jahren beschnitten werden, sind während der Heilzeit und danach Stolz darauf. Es hat medizinisch-hygienische, ergo gesundheitliche, sexuelle Vorteile, positive Seiten. Voraussetzung ist eine professionelle Durchführung der Beschneidung.

 

Natürlich muß und sollte ein guter Muslim, eine Muslima, die Gesetze in dem Land, in dem er/sie lebt, achten und befolgen.

 

Wir dürfen uns gar nicht wundern, wenn später generelle Kopftuchverbot kommen sollte. Denn die "armen unterdrückten Frauen"...

 

ws

Cemil

Bearbeitet von Cemil Kaya
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selam cemil kaya,

ich habe grosse achtung vor deinem wissen und alter (möge allah dein wissen erweitern); aber alle gesetze zu achten und zu befolgen?

das in deutschland schulpflicht herrscht und in anderen ländern die bildungspflicht schon ausreicht, ist für mich schon rebellion genug um zu sagen, bis hier her und nicht weiter.

bildungspflicht ja schulpflicht nein.

meine kinder gingen oder gehen nicht in den kiga und bei allah sie haben sich entwickelt. samin 6 elmedina 5 können jetzt schon lesen und schreiben und das was sie lesen können sie erfassen.

jetzt bald beginnen sie bald mit der schule und wehe denn.............

lg

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Solche Themen sind gefundenes Futter für Islamhasser, wie fermat.

Schön den Frust von der Seele schreiben und das ganze unter dem Mantel: "das Wohl muslimscher Kinder liegt mir sooooo am

Herzen"...

Wer soll dir das nach all deinen hässlichen Äußerungen abkaufen?

Sorry aber bei deinen Beiträgen krieg ich echt das Kotzen...

 

 

 

Allein dieser Ausschnitt ist geschmacklos³

hier im Forum treibt definitiv ein Troll sein Unwesen

 

Da ich die frühkindliche Beschneidung, egal ob muslimisch, jüdisch, katholisch auch nicht rechtens finde und sich fermats Einstellung dazu mit meiner größtenteils deckt, bin ich demnach auch ein Islamhasser. Nicht zu vergessen ein Judenhasser und Katholikenhasser. Es geht nämlich mal nicht ausschließlich um Muslime. Das wird aber tunlichst ignoriert, da müsste man ja seine gepflegte Opferrolle mit Juden und kath. Christen teilen.... (Achtung Ironie)

 

Dieser inflationär gebrauchte Befriff "Islamhasser" hat das Zeug zum nächsten Unwort des Jahres.

 

"Wie? Du bist nicht meiner Meinung, du kritisiert etwas islamisches? Du bist ein Islamhasser.

 

Die meisten Diskussionen kommen eben über solch kontroverse Themen zustande. Bis zu einem gewissen Grad hab ich Verständnis für Sitten und Gebräuche, aber es gibt eben Grenzen. Das ist nur meine Meinung, die keiner teilen muss.

ich möchte auch mal bemerken, dass hier im Forum mit Kritik an Andersdenkenden auch nicht gespart wird. Seid ihr nun Christenhasser?

 

Quot homines, tot sententiae

 

Wenn ihr hier keine anderen Meinungen als die eigene dulden wollt, dann erübrigt sich jegliche Diskussion. Ich bin kein Islamhasser und möchte auch nicht so betitelt werden, auch nicht unterschwellig.

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ich habe kurz daran gedacht, dass du dich vermutlich angesprochen fühlst, galama.

Doch habe ich gegen deine Postings nichts geschrieben!ich akzeptiere deine Meinung.

Mir gefällt die abwertende Art, wie fermat mit seinen Forummitgliedern umgeht, nicht.

Meine Aussage hier resultiert ja nicht nur aus den Beiträgen in diesem Thread.

Fast jeder Beitrag von fermat ist eine Provokation für sich und das gehört sich einfach nicht und da nehme ich es mir selbstverständlich heraus ihn auch zu provozieren...

und ihm abkaufen, dass er hier auf einmal einen auf emotional tut, werd ich bestimmt nicht...

Ihr könnt so viel dagegen sein wie ihr wollt, aber man kann das ganze auch leserfreundlicher verfassen(letzteres ist nicht an dich gerichtet galama!)

Darum ging es mir nur...

Bearbeitet von Ya_Sin
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Salam,

 

Galama, jeder Euro ist zuviel für etwas, was das Kind nicht selbst entschieden hat - ich war damals stinksauer und da bin ich nicht die einzige, abgesehen davon ist und bleibt es übergriffig.

Dein Vergleich mit dem Bild hinkt insofern, als dass es das "Recht am eigenen Bild" gibt, nachdem es sogar verboten ist, von jemandem ein Foto zu machen, ausser es ist eine Person "öffentlichen Interesses"

 

Für die Beschneidung im Islam gibt es keine Vorgabe, in welchem Alter das geschehen soll. Abraham, auf dem diese Sunna berugt beschnitt sich selbst im Alter von 80 Jahren, also kann man es auch dem Jungen selbst überlassen, ob und wann.

 

Hier ein ausführlicher Vortrag mit einigen Hadithen zum Thema:

 

http://www.enfal.de/hitan.htm

 

masalam KC

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B.

S.

 

selam cemil kaya,

ich habe grosse achtung vor deinem wissen und alter (möge allah dein wissen erweitern); aber alle gesetze zu achten und zu befolgen?

das in deutschland schulpflicht herrscht und in anderen ländern die bildungspflicht schon ausreicht, ist für mich schon rebellion genug um zu sagen, bis hier her und nicht weiter.

bildungspflicht ja schulpflicht nein.

meine kinder gingen oder gehen nicht in den kiga und bei allah sie haben sich entwickelt. samin 6 elmedina 5 können jetzt schon lesen und schreiben und das was sie lesen können sie erfassen.

jetzt bald beginnen sie bald mit der schule und wehe denn.............

lg

 

Liebe Schwester lubeyda,

 

ehrlich gesagt, ich habe dich nicht gänzlich verstanden, sorry, ich glaub', ich werde langsam alt und grau ;)

 

Die Beachtung und Befolgung der Gesetze eines nichtmuslimischen Landes von seiten eines Muslim, der dort lebt, ist eine islamische Lehre. Wer es parat hat, kann und sollte bitte den entsprechenden Hadith zitieren.

 

Möge Allah (c.c.) auch dein Wissen erweitern, und deine Kinder zu guten, nützlichen Menschen/Muslimen machen. Amin.

 

Wenn irgendwelche Gesetze Fehlgesetze sein sollten, sollte man demokratische Mittel für eine Änderung oder Zurücknahme einsetzen. Was ich oben meinte, war, daß man nichts Ungesetzliches, keine Straftat begehen sollte, um gegen ein Gesetz vorzugehen. Für die Erklärung bezüglich der Schul-/Bildungspflich wäre ich dir dankbar. Ich bin dafür, daß Mütter, wenn sie dazu finanziell in der Lage sind, zumindest die ersten Jahre, wenn möglich 10 Jahre, bei den Kindern zu Hause bleiben sollten. Die Kinder brauchen am meisten die Mamas, die man durch nichts ersetzen kann. Erst kommt die Mama, dann die Mama, dann die Mama, dann erst der Papa (Hadith, in anderer Formulierung). :)

 

ws

Cemil

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Hallo k-c

Dein Vergleich mit dem Bild hinkt insofern, als dass es das "Recht am eigenen Bild" gibt, nachdem es sogar verboten ist, von jemandem ein Foto zu machen, ausser es ist eine Person "öffentlichen Interesses"
Das stimmt nicht wenn es sich um Eltern handelt die ihr Kind fotografieren. Stellen diese Eltern das Bild ihres unmündigen Kindes ins Netz ist das nicht verboten. Verwerflich, aber nicht verboten.

 

Zum Urheberrecht und dem Recht am eigenen Bild, ist es heute leider immer noch so, dass das primäre Recht beim Urheber, also beim Fotograph liegt. Dieser darf das Bild zwar nur zu Zwecken des Fotographierten nutzen, aber das Urheberrecht liegt bei ihm. Der Fotographierte hat nicht das Recht sein Bild, vom Fotographen gemacht, zu anderen Zwecken als den angegebenen, z.B. Passfotos zu verwenden. Das klingt zwar paradox, ist aber so.

 

Ebenso ist es erlaubt Bilder/Videos mit Personen auf öffentlichen Plätzen zu machen und zu veröffentlichen, wo auch immer. Sonst gäbe es keine Bilder in Zeitungen von Demos, Festen, etc. Genauso verhält es sich mit Videos.

 

Das ist einer meiner beruflichen "Gehwege".

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Hallo galama.

Bin zur zeit wegen modemproblemen nur mit dem handy online und es ist für mich schwierig

vernünftig damit zu antworten. aber kurz: ES GEHT NICHT DARUM DASS DIE JUDEN ALLES MACHEN DÙRFEN, SONDERN DIESE SACHE WIRD LETZLICH DURCH DIE JUDEN SCHEITERN. unabhängig davon ob das

offiziell durch die juden oder wegen xyz-GRÜNDEN. Das müsste dir eigentlich gerade als deutsche klar sein.

Das andere ist, ich würde mir wünschen die gesamte Sache also nicht nur die beschneidung sondern das gesamtkonzept als ein ganzes zu betrachten und dich nicht in w.o. bildern und nebenprodukten davon zu verheddern.

 

Ich habe heute in news u artikeln auf türkisch einen Beitrag gepostet, vielleicht kann ein Bruder od Schwester und Grundlage dieser ein wenig mehr licht in die sache bringen.

Selam und liebe grüße

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Das Freiburger Kantonsgericht hat eine 54-jährige Somalierin zu 60 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Sie hatte indirekt die Genitalverstümmelung ihrer Halbschwester in Somalia provoziert.

http://files.newsnetz.ch/story/2/7/6/27656662/11/topelement.jpg

 

 

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Somalierin-wegen-Beschneidung-der-Halbschwester-verurteilt/story/27656662

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Hallo galama.

Bin zur zeit wegen modemproblemen nur mit dem handy online und es ist für mich schwierig

vernünftig damit zu antworten. aber kurz: ES GEHT NICHT DARUM DASS DIE JUDEN ALLES MACHEN DÙRFEN, SONDERN DIESE SACHE WIRD LETZLICH DURCH DIE JUDEN SCHEITERN. unabhängig davon ob das

offiziell durch die juden oder wegen xyz-GRÜNDEN. Das müsste dir eigentlich gerade als deutsche klar sein.

Das andere ist, ich würde mir wünschen die gesamte Sache also nicht nur die beschneidung sondern das gesamtkonzept als ein ganzes zu betrachten und dich nicht in w.o. bildern und nebenprodukten davon zu verheddern.

 

Ich habe heute in news u artikeln auf türkisch einen Beitrag gepostet, vielleicht kann ein Bruder od Schwester und Grundlage dieser ein wenig mehr licht in die sache bringen.

Selam und liebe grüße

 

Tipp:

Ruf mal deinen Anbieter bzw. Provider an.

Oder frag hier mal nach: informationsarchiv.net

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Das wird Karlsruhe fordern.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit beschränkt sich nicht nur auf Erwachsene, sondern auch auf Kinder. Die Religionsfreiheit der Eltern ist auch nicht gedeckelt, denn sie nehmen ihren Kindern im gleichen Zug die Religionsfreiheit.

Man darf gespannt sein.

 

Meine persönliche Meinung wäre einfach Kinder/Jugendliche selbst entscheiden zu lassen wenn sie soweit sind. Gerade Konvertiten sollten das doch verstehen?!

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Für Muslime würde ein Beschneidungsverbot bei Kindern ein geringeres Problem darstellen. Man könnte damit leben. Wobei ich es azs verschiedenen Gründen sinnvoller finde, es so früh wie möglich durchführen zu lassen. Das bestätigen auch viele Mediziner.

 

Schwieriger ist die Situation hier für Juden. Bei ihnen muss die Beschneidung am 8. Lebenstag durchgeführt werden. Erst nach der Beschneidung darf dem Kind ein Name gegeben werden. Also da sieht das alles etwas strenger aus...

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SelamunAleykum,

 

Aaaachtung, Ruderrichtung Backwärts :)

Berlin will Beschneidung rechtlich absichern

 

Die religiös begründete Beschneidung von Buben soll nach dem Willen der deutschen Regierung weiter straffrei bleiben. Nach der Debatte über das Kölner Beschneidungsurteil strebe die Regierung nun schnell „Rechtsfrieden“ für muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland an, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert gestern in Berlin. Die SPD zeigte sich bereit, die Rechtmäßigkeit von Beschneidungen gesetzlich festzuschreiben.

 

„Bereitet uns Sorge“

Seibert unterstrich, „verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen“ müssten in Deutschland straffrei möglich sein. „Es bereitet uns Sorge, dass die Ausübung dieser alten, uralten religiösen Bräuche sich derzeit nicht in einer Situation des Rechtsfriedens befindet“, sagte der Regierungssprecher. „Uns ist bewusst, dass gerade für die jüdische Religion die frühe Beschneidung von großer Bedeutung ist und dass es auch zeitlich dringend geboten ist, diesen Rechtsfrieden wiederherzustellen.“

Rasches Handeln angekündigt

Wie das geschehen könne, werde derzeit mit den zuständigen Ressorts und mit Beteiligung der Regierung besprochen. „Wir wissen, da ist eine zügige Beteiligung notwendig, da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden“, sagte Seibert. Die Freiheit der religiösen Betätigung sei für die Bundesregierung „ein hohes Rechtsgut“.

 

Auch SPD-Chef Sigmar Gabriel und die frühere SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonten in einer gemeinsamen Erklärung, religionsbedingte Beschneidungen von Buben dürften „in Deutschland nicht strafbar sein“. Zuvor hatten sich bereits die Grünen auf die Seite der Vertreter des Judentums und des Islams gestellt.

Das Kölner Landgericht hatte in seinem Urteil die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen sei als Körperverletzung strafbar. Daran ändere auch eine Einwilligung der Eltern nichts, da eine solche Zustimmung nicht dem Wohl des Kindes entspreche.

13.07.2012

http://orf.at/stories/2130794/

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http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/umstrittenes-urteil-streit-um-beschneidung-wird-schaerfer/6880732.html

Streit um Beschneidung wird schärfer

 

15.07.2012, 14:16 Uhr

Im Streit um die Beschneidung von Jungen kochen die Emotionen hoch. Von „schlimmsten Szenarien jüdischer Verfolgung“ bis zum Vergleich mit der Abtreibung wird alles Erdenkliche an rhetorischen Mitteln aufgeboten.

 

 

 

Berlin

Der Streit über rituelle Beschneidungen von Jungen hat nochmals an Schärfe zugenommen. Die Kinderhilfe warnte vor einem „Blankoscheck für religiös motivierte Kindesmisshandlungen“. Sie verteidigte die Kölner Richter, die in Beschneidungen strafbare Körperverletzungen sehen. Dagegen erklärte die Rabbinerkonferenz: „Verantwortungsbewusste Beschneidungen müssen weitergehen dürfen - vollkommen legal und gesetzlich abgesichert.“ Nur so könne Religionsfreiheit in Deutschland glaubwürdig Bestand haben, schrieb ihr Vorsitzender Henry Brandt in der „Bild am Sonntag“.

 

Die Bundesregierung hatte am Freitag auf einen Proteststurm von Juden und Muslimen gegen das Urteil reagiert und angekündigt, Rechtsklarheit schaffen zu wollen. Konkrete Vorstellungen für ein Gesetz gibt es aber noch nicht. Rabbiner Brandt betonte, im Judentum wie im Islam sei die Beschneidung von Knaben „fundamental“. Deshalb sei es „wohltuend, dass die Bundesregierung jetzt angekündigt hat, in dieser leidigen Angelegenheit Rechtssicherheit zu schaffen“.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ zufolge prüfen, wie die Beschneidung von Jungen rechtssicher möglich gemacht werden kann. Die Formulierung eines Gesetzes sei mit erheblichen rechtstechnischen Schwierigkeiten verbunden. Insbesondere solle ausgeschlossen werden, dass auch Mädchen beschnitten werden könnten.

 

 

Die Kinderhilfe kritisierte, dass im Beschneidungs-Streit das Thema Religionsfreiheit dominiere. Regierungssprecher Steffen Seibert sei in seiner Ankündigung einer Regelung „nicht mit einer Silbe“ auf den Aspekt des Kindeswohls eingegangen. Die Kinderhilfe forderte, zwischen den Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit abzuwägen. „Eine gesetzliche Regelung kann nur den Einstieg in den Ausstieg der Beschneidung in Deutschland bedeuten.“

Die Ärztekammer begrüßte das Versprechen der Regierung, Rechtssicherheit schaffen zu wollen. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir das Urteil für sehr kulturunsensibel und falsch halten“, sagte Frank Ulrich Montgomery dem „Tagesspiegel“. Gleichzeitig riet er den Mitgliedern der Kammer davon ab, derzeit zu beschneiden. Für Ärzte bestehe die Gefahr der Bestrafung.

Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, mahnte ebenfalls eine verbindliche Regelung an. Der derzeitige Schwebezustand sollte nicht zu lange dauern, sagte der Chef der drittgrößten deutschen Ärztekammer. „Unsere Sorge ist, dass jetzt Beschneidungen stattfinden, die nicht unter den notwendigen medizinischen Voraussetzungen erfolgen.“

Vergleich mit Abtreibungspraxis

 

Der Fall des beschnittenen Jungen, der zu dem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln geführt hat, war laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ medizinisch wohl schwerwiegender als bisher bekannt. Der vier Jahre alte Junge sei zwei Tage nach seiner Beschneidung mit Nachblutungen in eine Kindernotaufnahme gekommen. Aus einem Arztbrief gehe hervor, dass dort eine „urologisch-chirurgische Revision“ der Beschneidung in Vollnarkose erfolgt sei.

Trotzdem habe ein vom Landgericht beauftragter Gutachter dem beschneidenden Arzt bescheinigt, dass der Eingriff „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt“ worden sei. Nachblutungen seien mögliche Komplikationen nach Beschneidungen.

Aus der jüdischen Gemeinde kommt weiter scharfe Kritik an dem Kölner Urteil. Der baden-württembergische Landesrabbiner Netanel Wurmser äußerte sich entsetzt: „Das weckt Erinnerungen an schlimmste Szenarien jüdischer Verfolgung“, sagte er.

In der Linkspartei stößt das umstrittene Kölner Urteil auf Zustimmung: Der religionspolitische Sprecher Raju Sharma sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, eine Beschneidung sei ein „schwerer Eingriff“ in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes. Diese habe der Staat zu schützen. Dagegen müssten die auf religiösen Traditionen begründeten Wünsche der Eltern zurückstehen.

 

Bedenken gegen eine gesetzliche Erlaubnis der rituellen Beschneidung von Jungen gibt es in der CSU. Thomas Silberhorn, Obmann im Bundestags-Rechtsausschuss, sagte der Zeitung, dass jede Ohrfeige den Tatbestand der Körperverletzung erfülle - „also auch die männliche Beschneidung“. Er plädierte für eine Straffreistellung wie bei der Abtreibung: „Sie bleibt rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft.“

 

dpa

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Die Beschneidung beim Jungen/Mann ist definitiv ein religiöses Gebot - u.a. ist sie eine der Voraussetzungen, die Hajj vollziehen zu können. Also als Folklore kann man es nicht abtun.

 

Es gibt Weisheiten hinter allen göttlichen Geboten. So gibt es ja auch zahlreiche Vorteile der Beschneidung.

 

Über den Ursprung und Grund der Beschneidung zu schreiben überlasse ich vorerst anderen oder werde es später nachholen. Müsste mich dazu zwecks Belegvorlage des Copypastens bedienen und das geht am Handy ja nicht so ohne Weiteres...

 

 

Es ist eine Empfehlung, kein Gebot. Oder nicht?

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Zuerst holten sie die Kommunisten;

ich schwieg, denn ich war kein Kommunist.

Dann holten sie die Juden;

ich schwieg, denn ich war kein Jude.

Dann holten sie die Gewerkschaftsmitglieder unter den Arbeitern;

ich schwieg, denn ich war kein Gewerkschafter.

Danach holten sie die Katholiken;

ich schwieg, denn ich war Protestant.

Schließlich holten sie mich,

und da war keiner mehr, der für mich hätte sprechen können.

(Martin Niemöller)

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